Welche Motorrad Schutzkleidung ist Pflicht in der Fahrschule?

Eine häufig gestellte Frage von angehenden Motorradfahrern ist, ob sie für den Motorradführerschein eigene Schutzkleidung benötigen. Die Antwort ist nicht nur aus sicherheitstechnischen, sondern auch aus hygienischen und praktischen Gründen von Bedeutung. In diesem Beitrag klären wir, warum es sinnvoll ist, eigene Schutzkleidung zu besitzen und welche Alternativen es gibt, falls man noch keine Ausstattung hat.

Ist Motorrad-Schutzkleidung in der Fahrschule vorgeschrieben?

Ja, sowohl für die Fahrstunden als auch während der praktischen Fahrprüfungen müssen Sie geeignete Schutzkleidung tragen. Laut der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und den offiziellen Richtlinien zur Fahrschulausbildung ist geeignete Motorrad-Schutzkleidung während der praktischen Ausbildung verpflichtend. Fahrschulen sind verpflichtet, die Ausrüstung ihrer Fahrschüler vor jeder Fahrt zu kontrollieren. Wichtig: Auch der Prüfer darf die praktische Prüfung nicht starten oder muss sie abbrechen, wenn die vorgeschriebene Schutzkleidung nicht vollständig oder vorschriftsmäßig getragen wird.

Welche Schutzkleidung ist vorgeschrieben?

  1. Ein geprüfter Helm mit ECE-Zulassung ist Pflicht.
  2. Motorradhandschuhe schützen Hände, Finger und Gelenke - ein Muss bei Stürzen.
  3. Sie sollte mit Protektoren an Schultern, Ellenbogen und Rücken ausgestattet sein.
  4. Motorradhosen oder verstärkte Jeans bieten Schutz für Hüfte und Knie.
  5. Straßenschuhe sind ungeeignet.

Warum eigene Schutzkleidung?

Eigene Schutzkleidung für den Motorradführerschein ist aus mehreren Gründen vorteilhaft:

  • Hygiene: Eigene Schutzkleidung gewährleistet einen höheren Hygienestandard. Motorradkleidung kommt oft in engen Kontakt mit der Haut und kann schnell verschwitzt sein.
  • Langlebigkeit und Passform: Schutzkleidung, die speziell für den eigenen Körper gekauft wurde, bietet eine bessere Passform und damit höheren Tragekomfort.
  • Sicherheit: Persönlich angepasste Schutzkleidung kann ein höheres Sicherheitsniveau bieten, da sie optimal sitzt und somit besseren Schutz bietet.

Was tun, wenn keine eigene Schutzkleidung vorhanden ist?

Falls Sie noch keine eigene Schutzkleidung besitzen, bieten wir Ihnen selbstverständlich Unterstützung. Unsere Fahrschule stellt einen Bekleidungsbestand zur Verfügung, aus dem Sie sich bedienen können. Als Fahrschule stellen wir auf Wunsch verschiedene Ausrüstungsbestandteile zur Leihgabe zur Verfügung - etwa Jacken, Helme oder Handschuhe. Nichtsdestotrotz raten wir dringend dazu, zumindest einen eigenen Helm und Motorradschuhe zu kaufen.

Helm

Der Helm ist ein besonders wichtiger Teil der Schutzausrüstung. Ein geprüfter Helm mit ECE-Zulassung ist Pflicht. Die aktuelle Version ist die Norm ECE-R 22.06, mit der seit 2022 geprüft wird. Mittlerweile dürfen keine Helme mehr mit der früheren Norm ECE 22.05 produziert werden. Außerdem ist in vielen europäischen Reiseländern diese Norm ohnehin zwingend und wer ohne einen so gekennzeichneten Helm fährt, dem drohen hohe Bußgelder oder sogar Einziehung seines Motorrades! Man sollte also darauf achten, dass der Helm in jedem Fall einen entsprechenden Aufnäher im Helmfutter oder auf dem Kinnband hat.

Motorradschuhe

Motorradschuhe bieten nicht nur Schutz bei einem Sturz, sondern unterstützen auch eine bessere Kontrolle über das Motorrad. Diese sollten ebenfalls individuell angeschafft werden.

Weitere Empfehlungen zur Schutzkleidung

Neben der vorgeschriebenen Schutzkleidung wird grundsätzlich empfohlen, solide Stiefel, einen Nierengurt, Handschuhe, eine Motorradhose und eine Motorradjacke zu tragen. Auf diese Weise ist im Falle eines Sturzes Ihr ganzer Körper geschützt. Die passende Motorradkleidung ist nicht nur eine formale Voraussetzung, sondern deine wichtigste Sicherheitsausstattung. Motorradkleidung ist mehr als ein sportliches Accessoire - sie schützt dich bei Stürzen, vor Wind und Wetter sowie vor ernsthaften Verletzungen. Auch bei sommerlichen Temperaturen ist vollständige Schutzkleidung Pflicht.

Textil oder Leder?

Der Siegeszug der Textilkombis scheint unaufhaltsam: Sie sind leicht, bequem, relativ wetterfest und haben ein hohes Sicherheitsniveau erreicht. Doch selbst hochwertigstes Kunstfaser-Gewebe erreichte bei ADAC Prüfungen nicht die Abriebfestigkeit eines guten Leders. Ein weiteres Argument spricht für Leder: Bei gut anliegenden Lederkombis sitzen die eingearbeiteten Protektoren zuverlässiger an ihrem Einsatzort als in den meist weiter geschnittenen Textilanzügen. Weiterer Trend: Hydrophobiertes (wasserabweisendes) Leder in Verbindung mit innen aufgebrachter Funktionsmembran (z.B. GoreTex). Das hält auch längeren Regengüssen stand. Übrigens: Bei strammem Dauerregen ist eine gute Regen-Überziehkombi immer noch die dichteste aller Lösungen.

Schutzpolster und Protektoren

Den Namen "Protektor" dürfen streng genommen nur Schutzpolster tragen, die nach der europäischen Norm 1621-1, -2 und -3 geprüft sind. Beworben werden diese Protektoren als "CE-geprüfte Protektoren". Ihre Aufgabe: Beim Sturz die Aufprallenergie aufnehmen, auf eine größere Fläche verteilen und das Durchschlagen spitzer Gegenstände vermeiden. Ganz einfach: Je dicker ein Protektor ist und je größer die Fläche, die er abdeckt, desto höher die Sicherheit bei einem Unfall. Vorsicht vor dünnen Rückenprotektoren in zweiteiligen Low-Cost-Kombis: Sie sind nicht selten aus billigem Schaumstoff gefertigt und decken wichtige Bereiche der unteren Wirbelsäule gar nicht ab. Hier hilft nur eines: Diese Pseudo-Schützer entfernen und einen separaten, hochwertigen Rückenprotektor unter der Kombi-Jacke tragen!

Und wo sollte ein sicherer Motorradanzug Protektoren haben? Am besten an Schulter, Ellenbogen, Rücken, Hüfte, Gesäß, Knie, Schienbein und Fußknöchel.

Tipps zur Anprobe

Absolutes Muss: kompetente Beratung und kein Zeitdruck! Ein guter Verkäufer muss erkennen, was der Kunde wirklich benötigt, welcher Fahrertyp er ist, welche Schutzkleidung für ihn sinnvoll ist. Unbedingt mehrere Anzüge - und das stets auch auf dem Motorrad - anprobieren. Dabei kontrollieren: Drücken Falten in den Kniekehlen oder im Beckenbereich? Dann ein prüfender Blick auf Reißverschlüsse und Nähte: Sind sie stabil? Grundsätzlich gilt: Viele Nähte, viele Schwachstellen! Bei Textilanzügen lohnt ein Blick auf herausnehmbare Protektoren: Tragen sie das CE-Zeichen? Weiter wichtig: Sitzt die Textilkombi noch gut, wenn das Innenfutter entfernt ist? Und passt unter das Leder-Outfit noch wärmende Funktionskleidung?

Bußgeld bei nicht geeignetem Helm

Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro droht, wenn während der Fahrt kein oder kein geeigneter Schutzhelm getragen wird.

Unfall ohne Schutzkleidung

Obwohl gesetzlich - anders als bei der Helmpflicht - das Tragen von Motorradschutzkleidung nicht vorgeschrieben ist, ist in der Rechtsprechung eine Tendenz zu beobachten, schuldlos geschädigten Motorradfahrern wegen des Nichttragens von Schutzkleidung Ansprüche zu kürzen.

Beschädigung von Motorradbekleidung

Nach einem Motorradunfall ergeben sich für den Geschädigten immer wieder Probleme bei der Frage, in welchem Umfang ein beschädigter Sturzhelm oder beschädigte Kleidung zu ersetzen ist.

Fest steht, dass der Motorradfahrer nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Schadensersatz hat. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Zustand hergestellt werden muss, der vor dem Unfall bestand. Da eine Reparatur des Helmes oder der Kleidung praktisch nicht möglich ist, ist der Motorradfahrer darauf beschränkt, einen Ersatz zu beschaffen.

Gericht Aktenzeichen Entscheidung
OLG Brandenburg 12 U 29/09 Schmerzensgeld wurde gekürzt, da der Motorradfahrer zur Schwere seiner Verletzungen selbst mit beigetragen habe.
OLG Celle 14 U 293/01 Ein Abzug "neu für alt" ist bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs vorzunehmen, da die übliche Nutzungsdauer der Schutzbekleidung und des Helmes 8 Jahre betrage.
OLG München 10 U 2581/13 Ein Abzug "neu für alt" ist nicht zulässig, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient.

Es kann aber auch juristische Konsequenzen haben, wenn Sie auf dem Motorrad ohne Schutzkleidung unterwegs sind. Ein Bußgeld müssen Sie dafür nicht fürchten, denn wie schon erwähnt ist das Tragen von Schutzkleidung auf dem Motorrad nicht vorgeschrieben. Sind Sie allerdings in einen Unfall verwickelt und werden verletzt, wird Ihnen aufgrund der fehlenden Schutzausrüstung möglicherweise eine Teilschuld zugesprochen, selbst wenn Sie ansonsten nichts für den Unfall können. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung, die vom Gericht getroffen werden muss. Die Teilschuld wird in derartigen Fällen üblicherweise damit begründet, dass der betroffene Motorradfahrer nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um sich selbst vor möglichen Verletzungen zu schützen. Als Folge eines solchen Mitverschuldens kann ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz gekürzt werden.

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