Das Fahren ohne Führerschein ist ein Thema, das oft unterschätzt wird. Viele Menschen verwechseln das Fahren ohne Führerschein mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es ist jedoch wichtig, die Unterschiede zu kennen, um die potenziellen Strafen und Konsequenzen zu verstehen. Dieser Artikel beleuchtet die Strafen und Konsequenzen des Fahrens ohne Führerschein in Deutschland, insbesondere im Zusammenhang mit Motorrädern.
Fahren ohne Fahrerlaubnis vs. Fahren ohne Führerschein
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren ohne Führerschein.
- Fahren ohne Führerschein: Das Dokument wurde schlicht und einfach zu Hause vergessen. Hier gilt: Den gültigen Führerschein müssen Autofahrer bei jeder Fahrt dabeihaben (Paragraf 4 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung). Können Sie ihn bei einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht vorzeigen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafe hierfür ist laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Sind Sie ohne Führerschein unterwegs (also das Dokument), leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis: Hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand. Dieser kann mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe und einer hohen Geldstrafe geahndet werden. In letzterem Fall besitzt der Fahrzeugführer nämlich erst gar keine Fahrerlaubnis und dementsprechend auch keinen Führerschein, der über diese Auskunft geben könnte. Fahren Sie hingegen ohne Fahrerlaubnis, weil Ihnen diese entzogen wurde oder Sie noch nie eine solche besessen haben, begehen Sie eine Straftat.
Rechtliche Grundlagen: § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Mit § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis gesetzlich geregelt.
- § 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.
- § 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.
Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.
Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat oder gerade ein Fahrverbot verhängt ist, macht sich nach Paragraf 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Das wird, je nach Einzelfall, mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Bei der Höhe der Strafe kommt es unter anderem darauf an, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und ob der Angeklagte bereits vorbestraft ist.
Besondere Fälle und Konsequenzen
- Fahren trotz Fahrverbots: Ein Fahrverbot gilt für alle motorisierten Fahrzeuge. Auch Mofas, E-Scooter und S-Pedelecs sind verboten.
- Fahren nach Entzug der Fahrerlaubnis: Wird die Fahrerlaubnis entzogen, bleibt das Führen von Mofas bis 25 km/h grundsätzlich erlaubt. Allerdings benötigen Personen, die nach dem 31.3.1965 geboren sind, eine sogenannte Prüfbescheinigung. Auch E-Scooter dürfen gefahren werden.
- Unfall verursacht: Wenn Sie ohne gültigen Führerschein einen Unfall verursachen, verschärft sich die Situation erheblich. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zwar grundsätzlich den Schaden Ihres Unfallgegners, wenn Sie den Unfall verschuldet haben. Sie kann allerdings von Ihnen anschließend bis zu 5.000 € Erstattung verlangen.
- Wiederholungstäter: Wenn die Polizei Sie zweimal oder öfter beim vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt, fallen die Strafen härter aus. Wiederholungstäter riskieren eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Haftung des Halters
Ja. Strafbar macht sich nicht nur der, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, sondern auch der Halter des Kraftfahrzeugs, der zulässt, dass jemand sein Auto fährt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat oder für den ein Fahrverbot besteht. Dem Besitzer des Fahrzeugs droht die gleiche Strafe.
Versicherungsschutz
Die Kfz-Haftpflicht, die bei einem verschuldeten Unfall auch in diesem Fall den Schaden des Gegners bezahlt, kann sich das Geld wiederholen und Regressforderungen von bis zu 5000 Euro stellen. Die Kaskoversicherung zahlt unter Umständen gar nicht. Das heißt, man bleibt auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen.
Führerschein vergessen
Auch das kann passieren: Das Dokument wird schlicht und einfach zu Hause vergessen. Hier gilt: Den gültigen Führerschein müssen Autofahrer bei jeder Fahrt dabeihaben (Paragraf 4 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung). Können Sie ihn bei einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht vorzeigen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafe hierfür ist laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Fahren ohne Fahrerlaubnis im Ausland
Wenn Sie Ihren Führerschein in Deutschland abgeben mussten, dürfen Sie grundsätzlich auch im Ausland nicht fahren, weil Sie kein Originaldokument vorweisen können.
Motorradfahren ohne Motorradführerschein
Wer ein Motorrad ohne Motorrad-Führerschein fährt, macht sich strafbar. Je nach Schwere der Tat, droht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Weitere Konsequenzen können ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sein. Die Strafen gelten nicht nur für den Fall, dass man mit nur einem Autoführerschein unberechtigterweise Motorrad fährt. Für jeden Kfz-Typ braucht man eine gesonderte Fahrerlaubnis (Pkw, Lkw, Bus, etc.). Es sei denn, dass Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis wurde auf bestimmte Kfz-Typen beschränkt und man weiterhin Motorrad, aber zum Beispiel kein Pkw fahren darf.
Möglichkeiten, legal Motorrad zu fahren
Man kann auf Privatgrundstücken und abgesperrten Strecken Motorrad fahren. Beliebt sind Schnupperfahrten oder Fahrsicherheitstrainings mit dem Motorrad. Solche Fahrten kann man beispielsweise verschenken. Diverse Erlebnis-Anbieter, Vereine oder auch Motorradhersteller selbst haben diesbezüglich spezielle Angebote. Passiert hier ein Unfall, haftet der Anbieter für den Schaden am Motorrad.
Tabelle: Strafen im Überblick
| Vergehen | Strafe |
|---|---|
| Fahren ohne Führerschein (Dokument vergessen) | Verwarnungsgeld von 10 Euro |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis (generell) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
| Fahren trotz Fahrverbots | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
| Halter lässt Fahren ohne Fahrerlaubnis zu | Gleiche Strafe wie für den Fahrer |
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