Welchen Führerschein für Moped in Deutschland?

Hier erfahren Sie, wie viel der Führerschein kostet, welches Mindestalter es gibt, für welche Fahrzeuge er gilt und mehr.

Führerscheinklassen im Überblick

In Deutschland gibt es aktuell 17 verschiedene Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen). In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist genau geregelt, welches Kraftfahrzeug welcher Klasse entspricht und auch, welchen Führerschein du zum Fahren brauchst. Wir geben dir einen Überblick über alle Führerscheinklassen und welche Fahrzeuge du fahren darfst.

Jedes Kraftfahrzeug (zum Beispiel Auto oder Motorrad) ist einer bestimmten Führerscheinklasse zugeordnet. Das ist seit 2013 in der Fahrerlaubnis-Verordnung für die gesamte EU einheitlich geregelt. Eine andere Bezeichnung für Führerscheinklasse ist Fahrerlaubnisklasse.

Der Hintergrund: Jeder, der in Deutschland oder in der EU ein Kraftfahrzeug fahren möchte, braucht den passenden Führerschein für die entsprechende Führerscheinklasse. Nur mit dem passenden und gültigen Führerschein darfst du mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Denn nicht jeder Führerschein berechtigt zum Fahren eines jeden Fahrzeugs. Um ein Auto nutzen zu dürfen, ist zum Beispiel ein anderer Führerschein nötig, als um ein Motorrad oder einen Lkw zu steuern.

Das gilt heute: Das aktuelle System gibt es seit 2013. Wie man den Führerschein bekommt, ist seitdem für die ganze EU einheitlich geregelt. Heute sind die Fahrerlaubnisklassen also auch über die Ländergrenzen innerhalb der EU hinaus gleich.

Heute gibt es in Deutschland insgesamt 17 Fahrerlaubnisklassen. Zwei davon sind Sonderklassen, die es nur in Deutschland gibt (Klasse L und T). Die einzelnen Führerscheine richten sich dabei nach bestimmten Bedingungen der einzelnen Kraftfahrzeuge, zum Beispiel ihrem Gewicht oder ihrer Motorleistung. Es gibt dabei sechs Hauptklassen (A, B, C, D, L, T) mit Unterklassen: Die Unterklassen erkennst du durch die ergänzte Ziffer 1 und/oder den Zusatz E. Der Zusatz E steht für eine Fahrerlaubnisklasse mit Anhänger. Die Ziffer 1 gibt an, dass es für das Fahrzeug eine Gewichtsbeschränkung gibt.

So findest du deine erworbenen Führerscheinklassen: Alle Fahrerlaubnisklassen sind auf der Rückseite des Führerscheins aufgelistet. Wenn du ein Fahrzeug fahren darfst, steht daneben das Datum, an dem du die Erlaubnis für das Fahren der Fahrerlaubnisklasse erhalten hast. Das ist normalerweise der Tag der bestandenen Führerscheinprüfung.

Die Führerscheinklasse AM

Die Führerscheinklasse AM erlaubt es, kleine und leichte Krafträder zu fahren. Er wird deshalb auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet. Er gilt für zweirädrige und dreirädrige Krafträder, aber auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Sie müssen die folgenden Bedingungen immer erfüllen:

  • Für leichte zweirädrige Krafträder gilt: Sie dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Der Hubraum darf höchstens 50 Kubikzentimetern und die Leistung höchstens 4 kW betragen, wobei auch ein Elektromotor möglich ist. Darunter fallen zum Beispiel auch Fahrräder mit Hilfsmotoren. Zu den üblichen Fahrzeugtypen zählen Mopeds, Roller und Mokicks.
  • Für leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt: Sie dürfen höchstens zwei Sitzplätze haben. Die Höchstgeschwindigkeit muss auf 45 km/h gedrosselt sein. Auch bei ihnen darf der Hubraum maximal 50 Kubikzentimeter und die Leistung 4 kW betragen. Das Leergewicht darf nicht mehr als 279 kg betragen.
  • Für vierrädrige Kraftfahrzeuge gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten und die Leistung höchstens 6 kW betragen. Das leere Fahrzeug darf außerdem nicht mehr als 425 kg wiegen.

Mindestalter und Gültigkeit

Das Mindestalter für den Roller- bzw. Moped-Führerschein wurde von 16 auf 15 herabgesetzt. Die Theorieprüfung können Sie bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 15. Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist.

Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.

Was darf man mit AM fahren?

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Die Ausbildung

Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen. Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt. Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis.

Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein

Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

Posten Ungefähre Kosten
Theoretische Prüfung ca. 70€
Praktische Prüfung ca. 90€
Fahrstunden ca. 40-60€ pro Stunde
Erste-Hilfe-Kurs ca. 20-50€
Sehtest ca. 6-10€
Passbild ca. 5-15€

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

Versicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.

Alternativen zum AM-Führerschein

Wer schon eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, darf Zweiräder mit einem Maximaltempo von 45 km/h ebenfalls fahren.

Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.

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