Die Helmpflicht ist in erster Linie eine Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern - in diesem Fall von Motorradfahrern.
Gibt es eine Helmpflicht auf dem Motorrad in Deutschland? Ja. Gemäß den Bestimmungen in § 21a StVO ist in Deutschland eine Helmpflicht zu beachten. Diese gilt für Krafträder, welche eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen können. Somit besteht auf dem Mofa, Roller, Motorrad oder Trike eine Helmpflicht sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer.
Die Helmpflicht ist beim Motorrad also in der Regel immer zu beachten, denn diese Krafträder erreichen üblicherweise bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 20 km/h. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind. Bei einem Motorrad ist das nicht der Fall. Bei bestimmten Quad-Modellen oder Trikes können allerdings Gurte verbaut sein.
Für Motorräder ist das Tragen eines geeigneten Helms seit 1976 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben. Maßgebend ist hier der § 21a, welcher genau definiert, für welche Fahrzeuge diese Pflicht zu beachten ist. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Allerdings sehen sich Motorradfahrer bei diesem Thema gegenüber anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern im Nachteil. Um dennoch das Ausmaß der Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls zu reduzieren, schreibt der Gesetzgeber für Motorradfahrer das Tragen von Schutzhelmen vor. Unter § 21a Abs. Wie dieser Auszug zeigt, beschränken sich die gesetzlichen Vorgaben nicht nur auf die Helmpflicht beim Motorrad, sondern gelten für alle Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h.
Darüber hinaus können die Vorschriften auch für Trikes und Quads gelten, wenn diese offen sind und nicht über Sicherheitsgurte verfügen. Eingeführt wurde die Helmpflicht fürs Motorrad in der BRD im Jahre 1976. Sanktionen mussten Helmmuffel allerdings zuerst nicht befürchten, denn für das Motorradfahren ohne Helm war ein Bußgeld erst seit 1. August 1980 vorgesehen. Die Geldsanktion betrug damals 30 DM.
Welche Helme sind in Deutschland erlaubt?
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Motorradfahrer einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen. Was diese Formulierung konkret bedeutet, klären wir hier. In der StVO ist nur bestimmt, dass ein Helm geeignet sein muss. Was als geeignet gilt, ist hier allerdings nicht definiert. Dennoch gibt es Vorschriften und Regelungen an denen sich Hersteller und auch Verkehrsteilnehmer orientieren können.
Darüber hinaus können sich Motorradfahrer auch nach bestimmten EU-Regeln und Prüfsiegeln richten. Die ECE-Norm 22-05 bestimmt einheitliche Vorgaben für die Produktion und die Sicherheitsstandards von Motorradhelmen. Helme mit dem entsprechenden Prüfsiegel erfüllen diese Standards und werden daher als geeignet angesehen. Im Ausland ist das mitunter jedoch anders. Möchten Sie dort den Anforderungen einer Helmpflicht auf dem Motorrad entsprechen, ist es oft unerlässlich, dass der Helm die ECE-Norm erfüllt.
Damit ein Schutzhelm den Anforderungen zur Helmpflicht beim Motorrad entspricht, muss dieser gemäß StVO „geeignet“ sein. Konkrete Informationen welche Merkmale dafür notwendig sind, gibt der Gesetzgeber allerdings nicht. Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.
Als besonders sicher gelten Helme, die den Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 22 entsprechen und auch Experten raten grundsätzlich zu entsprechenden Modellen.
Die aktuelle Version ist die Norm ECE-R 22.06, mit der seit Juni 2022 geprüft wird. Seit Juni 2023 dürfen keine Helme mehr mit der früheren Norm ECE 22.05 produziert werden. Nach ECE 22.05 geprüfte Helme dürfen natürlich weiterverwendet werden. Hier gibt es keine Austauschpflicht. Bei einer Neuanschaffung sollte man aber auf die aktuellste Prüfnorm achten.
Wichtiger Hinweis für die Pflichtkennzeichnung von ECE-Motorradhelmen: Auf dem Prüflabel muss nicht "ECE" oder "ECE-R 22" stehen. Die Kennzeichnung mit dem E in dem Kreis und der Prüfnummer verweist ausreichend auf die Anwendung der Prüfnorm ECE-R 22.
Obwohl in Deutschland das Tragen eines ECE-Helms nicht zwingend vorgeschrieben ist (nur "geeigneter Schutzhelm"), sieht es im europäischen Ausland und ganz besonders in Italien anders aus: Wer dort als Motorradfahrer keinen ECE-geprüften Helm trägt, wird ziemlich schnell zum Fußgänger.
Die verschiedenen Helmformen im Überblick:
- Geschlossener Integralhelm (Full Face Helmet): klassische Bauform mit festem Kinnbügel, Kopf immer vollständig umschlossen, hat unter Motorradhelmen den größten Marktanteil
- Klapphelm (Flip Up Helmet): wie geschlossener Integralhelm, aber mit hochklappbarem Kinnbügel, Kopf nur mit heruntergeklapptem Kinnteil vollständig umschlossen
- Crosshelm (Off Road Helmet): geschlossen wie klassischer Integralhelm, meistens ohne Visier, alternativ Crossbrille erforderlich, mit Helmschirm
- Jethelm (Open Face Helmet): Helm ohne Gesichtsschutz, Kopf nicht vollständig umschlossen, Gesicht frei, wird überwiegend von Rollerfahrern und Fahrern von Retro- und Classic-Bikes genutzt
- Modularer Helm (Crossover Helmet): Bauform kann den Anforderungen entsprechend variiert werden, Kopf wird entweder vollständig oder nur teilweise umschlossen, hat nur geringen Marktanteil
- Brain-Caps: einfache Kunststoffschale mit Kinnriemen, ohne ECE-Prüfung, niedriges Schutzpotenzial, einige Bereiche des Kopfes unbedeckt, nur für Show-Zwecke geeignet, erfüllt die Anforderungen der StVO nicht
Bußgelder bei Verstößen gegen die Helmpflicht
Droht eine Strafe, wenn ich ohne Helm mit dem Motorrad fahre? Wer gegen die Helmpflicht für Motorradfahrer verstößt, begeht in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor. Was droht, wenn Sie Kinder ohne geeigneten Schutzhelm auf dem Motorrad mitnehmen, verrät diese Tabelle.
Sind Sie auf dem Motorrad ohne Helm unterwegs? Eine Strafe, wenn Sie Motorrad ohne Helm fahren, gibt es in der Regel nicht. Aber mit einem Verwarn- oder einem Bußgeld müssen Sie immer rechnen. Haben Sie keine Ausnahmegenehmigung, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie keinen oder einen ungeeigneten Helm tragen. Werden Sie erwischt, droht Ihnen zunächst ein Verwarngeld von 15 Euro. Das gilt sowohl für den Fall, dass Sie einen ungeeigneten Helm verwenden als auch dann, wenn Sie gar keinen Helm aufhaben.
Teurer wird es, wenn Sie die Helmpflicht auf dem Motorrad missachten und Kinder befördern. Trägt ein Kind als Beifahrer keinen Helm, werden 60 Euro fällig. Des Weiteren wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Das geschieht auch, wenn Sie mehrere Kinder ohne Helm mitnehmen.
Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, drohen Sanktionen. Allerdings müssen Personen, die die Helmpflicht beim Motorrad missachten, keine Strafe befürchten, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld bezahlen. Allerdings beschränken sich die Konsequenzen nicht nur auf den Fahrzeugführer. Verstößt der Sozius gegen die Helmpflicht beim Motorrad, ist ein Bußgeld in gleicher Höhe fällig.
Anders gestaltet sich die Angelegenheit, wenn minderjährige Kinder auf dem Kraftrad befördert werden und keinen geeigneten Schutzhelm tragen. In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.
Wichtig ist, dass die Missachtung der Helmpflicht auf dem Motorrad dazu führen kann, dass Ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld an etwaigen Verletzungen gegeben wird.
Bußgeldtabelle zur Helmpflicht
Die Helmpflicht kann Leben retten!
Durch die Helmpflicht sollten schwere Kopfverletzungen verhindert werden. Sind Fahrräder, Motorräder, Trikes und Quads in Verkehrsunfälle involviert, erleiden gerade deren Fahrer oft schwere Verletzungen. Dies liegt unter anderem daran, dass diese Gefährte bauartbedingt einem Pkw unterlegen sind. Zudem fehlen Sicherheitsgurte und Airbags.
Um wenigstens den bei Unfällen besonders gefährdeten Kopf- und Nackenbereich zu stabilisieren bzw. schützen, gilt für Krafträder und offene Kraftfahrzeuge eine gesetzlich definierte Helmpflicht.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die gesetzlich definierte Helmpflicht verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Diese ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog. Demnach zieht das Fahren ohne bzw. ohne geeigneten Schutzhelm ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich.
Werden Kinder nicht vorschriftsgemäß geschützt, droht sogar ein Bußgeld. Die missachtete Helmpflicht zieht in einem solchen Fall mindestens eine Geldsanktion von 60 Euro und einen Punkt nach sich.
Darüber hinaus müssen Verkehrsteilnehmer, die widerrechtlich ohne Schutzhelm unterwegs waren, damit rechnen, dass ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld zugeschrieben wird. Dies wirkt sich insbesondere auf die Schadensregulierung aus.
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Fahren ohne Helm | 15 | 0 | - |
| Kind ohne Helm mitgenommen | 60 | 1 | - |
| Mehrere Kinder ohne Helm mitgenommen | 70 | 1 | - |
Ausnahmen von der Helmpflicht
Unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen ist es möglich, dass Fahrer von der Helmpflicht auf dem Motorrad befreit sind. Üblicherweise führen medizinische Gründe zu diesen Ausnahmen. Eine Befreiung von der Helmpflicht auf dem Motorrad wird je nach Einzelfall entschieden und ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Ausnahmeregelung ist meist auf ein bis drei Jahre befristet. Nach Ablauf wird dann überprüft, ob die Gründe für die Ausnahme weiterhin bestehen. Ist absehbar, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr ändern wird, kann die Behörde auch eine unbefristete Genehmigung ausstellen.
Wie so oft im deutschen Verkehrsrecht sieht der Gesetzgeber auch für die Helmpflicht beim Motorrad Ausnahmen vor. Sind Motorräder oder andere Krafträder zum Beispiel mit Sicherheitsgurten ausgestattet, kann dies dazu führen, dass die Helmpflicht nicht mehr besteht. Ein Beispiel wäre der C1 von BMW. Darüber hinaus können Fahrzeugführer gemäß § 46 StVO auch die Befreiung von der Helmpflicht beim Motorrad beantragen. Diese Option besteht allerdings meist nur, wenn das Tragen des Schutzhelms wegen gesundheitlicher Gründe nicht möglich ist. Die medizinische Begründung ist dabei mithilfe eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Sie sollten grundsätzlich auch bedenken: Wird die Ausnahmegenehmigung erteilt, geht diese unter Umständen mit Gebühren einher. Informieren Sie sich dahingehend bei der zuständigen Behörde.
Beim Fahren von motorisierten Zweirädern, Trikes und Quads ist das Tragen von Schutzhelmen laut StVO Pflicht. Allerdings besteht in begründeten Einzelfällen grundsätzlich die Möglichkeit, dass Personen von der gesetzlichen Helmpflicht befreit werden können. Eine solche Ausnahmeregelung erfolgt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es der betroffenen Person aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen vorschriftsgemäßen Sicherheitshelm zu tragen. Die eigene Einschätzung reicht für eine Befreiung allerdings nicht aus. Stattdessen ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der die Notwendigkeit für ein Abweichen von der Helmpflicht ersichtlich wird.
In der Regel wird die Ausnahmegenehmigung nur für einen begrenzten Zeitraum erteilt. Daher muss das Attest auch Auskunft über die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung geben. Ist allerdings davon auszugehen, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessert, kann die zuständige Behörde von einer Befristung der Genehmigung absehen.
Tipps für den Helmkauf
Mit dem richtigen Motorradhelm tun Sie viel für Ihre Sicherheit. Daher ist er kein Zubehör, das man mal eben im Vorbeigehen kauft. Diese Aspekte sollten Sie auf der Suche nach dem idealen Helm beachten:
- Planen Sie für den Kauf unbedingt genügend Zeit ein. Suchen Sie Fachhändler auf, die möglichst viele Helmmarken im Angebot haben. Das steigert die Wahrscheinlichkeit, schnell einen passenden Helm zu finden.
- Die ungefähr passende Helmgröße ermitteln Sie, indem Sie Ihren Kopfumfang im Bereich der Stirn, über den Ohren und am Hinterkopf messen. Der Kopfumfang in Zentimetern entspricht üblicherweise der numerischen Helmgröße. Die Helme verschiedener Hersteller fallen trotzdem unterschiedlich groß aus. Deswegen kann nur eine Anprobe über den richtigen Helm entscheiden.
- Ihr Helm muss am ganzen Kopf fest sitzen, ohne zu drücken. Sie erkennen den richtigen Sitz daran, dass sich die Kopfhaut an der Stirn beim Drehen des Helms mitverschiebt. Die Innenausstattung gibt bei der Nutzung noch etwas nach, wählen Sie den Helm daher nicht zu groß.
- Fragen Sie Ihren Händler nach einer individuellen Innenausstattung des Helms. Bei manchen Helmen können z.B. Wangenpolster oder Pads am Oberkopf an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
- Die Helmpolsterung sollte auch an Ihrem Oberkopf im Bereich des Scheitels vollständig aufliegen. Probieren Sie andernfalls einen größeren Helm.
- Wenn Sie Zweifel haben, ob der Helm die optimale Größe hat, versuchen Sie, das gleiche Helmmodell eine Größe kleiner aufzusetzen. Nur wenn dies nicht möglich ist oder der infrage kommende Helm unerträglich drückt, wissen Sie, dass Sie die kleinste Größe gewählt haben.
- Für Personen mit besonders großem Kopf gibt es nur eine kleine Auswahl geeigneter Helme. Einzelne Hersteller wie z.B. HJC bieten Modelle an, die bis zur Größe XXXXL reichen. Dies entspricht einer Kopfgröße von 67 bis 68 Zentimetern.
- Ihr Helm darf sich bei geschlossenem und korrekt eingestelltem Kinnriemen auch mit hohem Kraftaufwand nicht nach vorn vom Kopf abziehen lassen.
- Der Kinnriemen sollte nicht auf dem Kehlkopf aufliegen, das Kinnriemenschloss nicht am Unterkieferknochen drücken.
- Wenn Sie Brillenträger sind, sollten Sie Ihre zum Motorradfahren genutzte Brille im Helm aufsetzen. Statt einer Sonnenbrille unter dem Helm wählen Sie lieber Helme mit eingebauter Sonnenblende.
- Tragen Sie den Helm im Laden mindestens zehn Minuten. Dieser Zeitraum reicht aus, um mögliche Druckstellen und eine mögliche Hautunverträglichkeit des Futters zu erkennen.
- Nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit, den Helm für eine Probefahrt auszuleihen. Die individuellen Gegebenheiten auf Ihrem Motorrad lassen sich so am besten prüfen.
- Bevorzugen Sie Helme in hellen, leuchtenden Farben.
- Achten Sie darauf, dass der Luftaustausch bei geschlossenem Visier ausreichend ist. Prüfen Sie die Visier-Eigenschaften wie Beschlagneigung und optische Qualität bei vollständig geschlossenem Visier.
- Achten Sie darauf, dass das Innenfutter zur Helmpflege herausnehmbar ist. Lesen Sie die mitgelieferte Gebrauchsanleitung genau. Oft enthält sie wichtige Informationen zur Montage und Pflege der Helmteile.
- Denken Sie beim Kauf an den Service. Kundenorientierte Helmhersteller bieten einen umfassenden Reparatur- und Ersatzteilservice. Details erfahren Sie von Ihrem Händler oder aus der Gebrauchsanleitung.
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