Welches Moped darf man mit 15 Jahren fahren?

Moped- oder Rollerfahren ab 15 - was zuvor nur für einige Bundesländer galt, ist seit 28. Juli 2021 in ganz Deutschland erlaubt. Der Bundestag hat im Oktober 2019 eine Gesetzesänderung für einen Rollerführerschein ab 15 Jahren beschlossen.

Die Entscheidung lag erst bei den Ländern. Doch seit Juli 2021 gilt das Gesetz bundesweit. Jugendliche dürfen bereits ab dem Alter von 15 Jahren - und nicht wie zuvor ab 16 - einen Rollerführerschein machen. Das hatte der Bundestag Ende Oktober 2019 beschlossen.

Nach einer entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes konnten die einzelnen Bundesländer jedoch selbst entscheiden, ob sie das Mindestalter fürs Mopedfahren auch tatsächlich senken. Das erzeugte eine unübersichtliche Situation. Seit 28. Juli 2021 gilt die Erlaubnis für Jugendliche ab 15 Jahren Moped fahren zu dürfen einheitlich in ganz Deutschland.

Welche Fahrzeuge darf man mit 15 Jahren fahren?

Konkret geht es dabei um das Fahren von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Entsprechende Zweiräder sind in Deutschland zulassungsfrei und benötigen auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungszeichen. Um die Roller beziehungsweise Mopeds fahren zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.

Mofa fahren ab 15 Jahren

In allen Bundesländern ist es ab 15 Jahren erlaubt, ein Mofa zu fahren, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. Es handelt sich dabei um einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

Vorteile des Rollerführerscheins ab 15

Von der Gesetzesänderung, nach der bereits 15-Jährige den Rollerführerschein machen können, sollen vor allem Jugendliche auf dem Land profitieren, da hier kaum Busse und Bahnen fahren. Jugendliche müssten gerade auf dem Land mobiler werden. "Aber besser dann, wenn der Nahverkehr ausgebaut wird und Busse häufiger fahren.

Für Jugendliche, die in einem Bundesland, welches den Mopedführerschein mit 15 eingeführt hat, wohnen, stellt dies eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der eigenen Mobilität dar. Die Landesregierung verbessert die Mobilität für junge Leute im ländlichen Raum.

Mobilität auf zwei Rädern steht bei Jugendlichen hoch im Kurs. Vor allem im ländlichen Raum werden sie mit Roller und Moped mobiler und unabhängiger. Auf dem Weg zur Schule oder zum Ausbildungsplatz sind sie nicht mehr auf das Elterntaxi oder unzureichende Verbindungen im öffentlichen Personennahverkehr angewiesen.

Kritik und Bedenken

Verkehrsverbände hingegen warnten davor, dass die Gefahr von Unfällen steige, wenn das Mindestalter zum Fahren von Rollern und Mopeds heruntergesetzt wird. "Der Verkehrssicherheitsrat findet es nicht gut, dass das Mindestalter für einen Moped-Führerschein gesenkt wird", so eine Sprecherin, die von "Anfängerrisiken" sprach. So hätten Jugendliche beispielsweise ein späteres Reaktionsvermögen.

Auch die Deutsche Verkehrswacht sah die Gesetzesänderung kritisch, auch wenn ein Rollerführerschein ab 15 die individuelle Mobilität von Jugendlichen vor allem in ländlichen Gebieten ergänzen und bereichern könne. Aber: "Wir dürfen nicht vergessen, dass Jugendliche im Straßenverkehr durch fehlende Erfahrung und einer höheren Risikofreude auch besonders gefährdet sind."

Dennoch sorgen sie sich um die Sicherheit ihrer Kinder. Denn auch das muss gesagt werden: Der Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht sehen den Mopedführerschein mit 15 kritisch. Anfängerrisiken, mangelnde Erfahrung, erhöhte Risikobereitschaft und ein späteres Reaktionsvermögen der Jugendlichen werden hier als Gründe genannt.

Der AM Führerschein

Für Motorroller bis 45 km/h ist ebenfalls eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich. Seit Juli 2021 ist es in Deutschland möglich, diese bereits mit 15 Jahren zu erwerben. Für Roller und Kleinkrafträder mit höherem Hubraum ist die Klasse A1 Pflicht.

Die Führerscheinklasse AM berechtigt hingegen dazu, leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h zu führen.

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Einschränkungen für 15-Jährige

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Wichtig: Wer mit 15 Jahren mit dem Moped fährt und dabei die Grenze zu einem Bundesland, welches dem AM-Führerschein mit 15 Jahren nicht eingeführt hat, passiert, begeht eine Straftat. Es handelt sich dann nämlich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dafür kann gemäß § 21 StVG eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden.

Ablauf der Führerscheinausbildung

Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt.

Die Theorieprüfung können Sie bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 15.

Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie. Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab.

Die theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.

Die praktische Prüfung

Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.

Kosten für den Rollerführerschein

Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro. Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro.

Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

Ungefähre Kostenaufstellung

  • Theoretische Prüfung: ca. 22 Euro
  • Praktische Prüfung: ca. 90-100 Euro
  • Fahrstunden: ca. 30-48 Euro pro Stunde
  • Erste-Hilfe-Kurs: ca. 15-30 Euro
  • Sehtest: ca. 6-9 Euro
  • Passbild: ca. 10-20 Euro

Versicherung für Roller und Mopeds

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss.

Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.

Roller frisieren - welche Strafen drohen?

Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig.

Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.

Die Höhe der Strafe ist davon abhängig, wie oft die Polizei einen bereits mit einem getunten Roller erwischt hat, wie einsichtig der Rollerfahrer ist und ob sich durch das schnellere Fahren zum Beispiel ein Unfall ereignet hat.

Zu den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen die Strafen für den Umbau hinzu: Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall.

Simson Mopeds

Simson Zweiräder wurden millionenfach hergestellt. Obwohl in den letzten Jahren die Preise kräftig angezogen haben und die Angebote zurückgingen, tauchen immer wieder neue Mopeds auf. Ob in Omas Hühnerstall, Opas alter Garage oder Vaters Werkstatt - es gibt da draußen noch unzählige Simsons, die aus ihrem Dornröschenschlaf wachgeküsst und mit neuem Leben eingehaucht werden wollen.

Auch wenn die letzten Zweiräder, die noch unter die Sonderregelung fallen, Anfang der 90er vom Band liefen, können Simson-Besitzer auch heute auf ein riesiges Netz mit Händlern, Onlineshops und Fachwerkstätten zurückgreifen. Auch im Privatbereich findet sich in fast jedem Dorf ein Simson-Veteran, der mit Leidenschaft schraubt.

Fast jede Wartungsaufgabe lässt sich mit wenigen Handgriffen selbst durchführen. Das offene Konzept ermöglicht, dass du schnell an alle Bauteile herankommst. Man muss nicht studiert haben, um die Funktionen einer Simson zu verstehen. Ein Maulschlüssel und ein Schraubendreher ist schon die halbe Miete.

Eine Simson ist nicht nur agil, robust und wartungsfreundlich, sondern auch im Alltag ein treuer und nützlicher Begleiter. Eine Simson lässt sich bei jedem Wetter fahren, die großzügigen Schutzbleche verhindern eine Sauerei und sie wird sowohl bei Frost als auch bei Sommerhitze anspringen. Jede Sitzbank der bekannteren, späten Modelle wie S51 oder Schwalbe bietet Platz für zwei - einen Sozius oder eine Sozia kannst du also immer mitnehmen.

Mit einem Verbrauch von 2,5-3 Liter auf 100 km kann man für kurze Strecken auch einmal das Auto stehen lassen. Du benötigst lediglich eine Versicherung, mit deren Erwerb du auch das Versicherungskennzeichen erhältst, das dann an deinem Moped angebracht wird. Ab 70-80 Euro bist du dabei - einmal jährlich. Ansonsten entstehen keine weiteren Kosten durch Steuern oder sonstige Abgaben.

Egal ob draußen auf der Straße oder im digitalen Raum, überall findest du Gleichgesinnte, Freunde und Hilfsbereitschaft. Unter Umständen kann eine Simson sogar eine Wertanlage sein und in gepflegtem Zustand einen höheren Verkaufspreis erzielen.

Einerseits fährt immer etwas Nostalgie und der Charme längst vergangener Ingenieurskunst mit, zum Anderen hebst du dich damit natürlich auch von modernen Fahrzeugen ab. Mit einer Simson fällst du auf und die Blicke auch älterer Generationen sind dir sicher.

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