Welches Moped mit Führerschein B fahren? Eine umfassende Übersicht

Wer den Führerschein Klasse B, also den umgangssprachlichen Autoführerschein, gemacht hat, darf neben dem Pkw noch eine ganze Menge anderer Fahrzeuge fahren. Welche Fahrzeuge genau darunter fallen, ist aber auch vom Jahr des Führerscheinerwerbs abhängig. AUTO BILD klärt auf.

Führerschein Klasse B: Welche Fahrzeuge darf ich fahren?

Grundsätzlich darf man mit dem Führerschein Klasse B alle Fahrzeuge fahren, die über eine maximale Gesamtmasse von 3,5 Tonnen verfügen. Zudem dürfen nicht mehr als acht Personen mitfahren. Mit dem Erwerb des Pkw-Führerscheins erwirbt man aber automatisch auch die Klassen AM und L.

Führerschein Klasse AM

Der Führerschein Klasse AM erlaubt die Fahrt mit Kleinkrafträdern. Darunter fallen Roller, Mopeds, Trikes, Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (max. 50 cm³ Hubraum bzw. 4 kW Nennleistung). Wer den Führerschein vor dem 19. Januar 2013 gemacht hat, darf sogar stärkere und schnellere Trikes fahren. Darüber hinaus dürfen auch Quads mit einem Leergewicht bis 350 Kilo gefahren werden.

Führerschein Klasse L

Mit der Klasse L dürfen Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und die maximal 40 km/h schnell sind, gefahren werden. Bei Kombinationen mit Anhänger liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 25 km/h. Ebenfalls in der Klasse L mit inbegriffen: selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Kraftfahrzeuge, die für die Arbeit bestimmt sind und nicht für die Beförderung von Personen oder Gütern) wie zum Beispiel Kehr- oder Erntemaschinen.

Darf ich mit Klasse B einen Anhänger ziehen?

Wer den Führerschein Klasse B besitzt, darf mit seinem Fahrzeug auch einen Anhänger ziehen. Dafür gelten allerdings Einschränkungen:

  • Der Anhänger darf aber maximal für eine Gesamtmasse von 750 Kilo zugelassen sein.
  • Wer einen größeren Anhänger ziehen möchte, muss darauf achten, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht über 3,5 Tonnen liegt.

Mit Schlüsselzahl 96 größere Anhänger ziehen

Wer größere Anhänger ziehen möchte, benötigt die Erweiterung des Klasse-B-Führerscheins um die Schlüsselzahl 96. Damit darf ein Gespann mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen gefahren werden. Die Schlüsselzahl gibt es nach einer erfolgreich absolvierten Schulung in der Fahrschule. Wer noch größere Anhänger ziehen möchte, kommt um den klassischen Anhänger-Führerschein (Klasse BE) nicht herum.

Anhebung der zulässigen Gesamtmasse

Die EU hat im Frühling 2025 eine neue Führerschein-Richtlinie verabschiedet. Teil davon ist die Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen im Rahmen des Führerscheins Klasse B. So können zum Beispiel mit dem Pkw-Führerschein auch Wohnmobile gefahren werden, die die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen übersteigen. Erlaubt ist das allerdings noch nicht: Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Entscheidung zunächst in nationales Recht überführen. Dafür haben sie vier Jahre Zeit. Mit der Umsetzung des EU-Rechts wird künftig auch die B96-Lizenz überflüssig.

Motorradfahren mit dem B-Führerschein: die B196-Erweiterung

Seit Anfang 2020 gibt es in Deutschland die B196-Erweiterung, mit der Inhaber eines Pkw-Führerscheins der Klasse B auch leichte Motorräder der Klasse A1 fahren dürfen, und zwar ohne zusätzliche Fahrprüfung. Damit sind 125er-Motorräder und -Roller mit bis zu 11 kW (15 PS) Leistung und einem Hubraum von maximal 125 cm³ erlaubt.

Voraussetzungen:

  • Der Führerschein Klasse B muss seit mindestens fünf Jahren bestehen.
  • Es ist eine zusätzliche Fahrerschulung (mindestens 13,5 Stunden) in einer Fahrschule erforderlich.

Nach erfolgreichem Abschluss wird die Schlüsselzahl B196 in den Führerschein eingetragen, ein separater Motorradführerschein ist nicht nötig.

Was setzt B196 voraus?

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Muss man eine Prüfung machen?

Nein, es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich. Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.

Ist B196 erweiterbar?

Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.

Darf man B196 im Ausland fahren?

Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

Kosten der Erweiterung der Klasse B

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Alter Führerschein: Klasse 3 statt Klasse B

Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, hat die Führerschein-Klasse 3 erhalten. Danach wurden die neuen Führerscheinklassen eingeführt. Wer seinen Führerschein der Klasse 3 umschreiben lässt, bekommt neben der Klasse B noch weitere Fahrerlaubnis-Klassen eingetragen. Dazu zählen: BE, L, AM, C1 und C1E.

Dadurch dürfen ehemalige Klasse-3-Besitzer Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Bei Zügen (samt Anhängern mit bis zu drei Achsen) gilt eine Gewichtsgrenze von zwölf Tonnen.

Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, hat noch weitere Rechte. So darf der Führerscheinbesitzer außerdem Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern fahren.

Überblick über Fahrerlaubnisklassen und Inklusionen

Das Nebeneinanderbestehen der verschiedenen Führerscheine und Fahrerlaubnisklassen sorgt jedoch seit jeher für Verwirrung. Beachten Sie jedoch Folgendes: Bei all den in der obigen Liste genannten Führerscheinen ist die Klasse AM eingeschlossen.

Für Führerscheine der Klasse B, die ab dem 01.04.1980 und vor dem 01.01.1999, sowie Führerscheine der Klasse B, die ab dem 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gilt außerdem: Sie dürfen zwar kein 125ccm-Motorrad führen, es ist Ihnen aber erlaubt, ein dreirädriges Kraftfahrzeuge bis 15 kW auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Tauschen Sie Ihren Führerschein um, ist dies daran erkennbar, dass die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 eingetragen werden.

Kostenübersicht für verschiedene Führerscheinklassen

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.

Führerscheinklasse Kosten (ca.)
Mofa-Prüfbescheinigung ca. 150 €
Führerscheinklasse AM mind. 700 €
Führerscheinklasse A1 ca. 1200 €
Führerscheinklasse A2 ca. 1500 €
Führerscheinklasse A ca. 1800 €

Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.

Sicher Rollerfahren: Tipps vom ADAC

  • Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen.
  • Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben
  • Mit Versicherungskennzeichen kann man auch in der Stadt nicht überall fahren. Kraftfahrstraßen (beschildert durch das quadratische Schild weißes Auto auf blauem Grund) sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h beträgt
  • Den Roller auf dem Gehweg zu parken ist nicht zulässig. Ist dieser breit genug, wird dieses Verhalten aber meist geduldet
  • Während der Fahrt auch den Rückspiegel im Auge behalten
  • Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz
  • "Durchschlängeln" bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten.

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