Besonders in Großstädten verlaufen Radwege oft direkt neben der Straße auf dem Fußweg. Üblicherweise sind sie andersfarbig gepflastert oder erkennbar markiert. Manche Radfahrer sind der Auffassung, dass sie auf einem Radweg immer Vorfahrtsberechtigung gegenüber Fußgängern haben. Einen Radweg querende Fußgänger müssen daher vorher auf den Verkehr achten und dürfen nicht einfach loslaufen.
Ein besonderer Schutz gilt jedoch für ein- und aussteigende Fahrgäste im öffentlichen Linienverkehr und Schulbussen an Haltestellen (Zeichen 224). Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Diese Vorschrift gilt für Kraftfahrzeugführer genauso wie für Fahrradfahrer.
Die Gestaltung der Verkehrswege kann hierbei unterschiedlich sein. Es ist unerheblich, ob der Radweg auf der Straße, zwischen Bordstein und Gehweg oder rechts um die Haltestelle herum auf dem Gehweg verläuft. Als Radfahrer muss man auch den erweiterten Haltestellenbereich als Schutzbereich einbeziehen.
Es können jederzeit noch Fußgänger zum Verkehrsmittel rennen oder überraschend die Fahrbahn queren, ohne auf den Verkehr zu achten. Es können ebenso noch nachträglich Fahrgäste ein Verkehrsmittel verlassen. Man muss auch beachten, dass aussteigende Fahrgäste oft nur eingeschränkte Möglichkeit haben, den potenziell kreuzenden Radverkehr zu erkennen bzw. Besonders bei Radwegen, die hinter einem Buswartehäuschen um die Haltestelle herumführen ergibt sich das Risiko des toten Winkels. Fahrgäste können ggf. nicht durch die Rückwand eines Wartehäuschens hindurchsehen bzw.
Darüber hinaus gilt zu beachten, dass Fahrgäste nicht behindert werden. Wer sich als Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit zwischen den Fahrgästen durchschlängelt, behindert bzw. verzögert damit ggf. Am Anfang des Haltestellenbereiches anhalten und den Fahrgastwechsel abwarten, bis der Bus abfährt bzw.
Es gibt inzwischen mehrere Gerichtsurteile, die Radfahrern bei Unfällen eine erhebliche Mitschuld am Unfall geben, selbst wenn der Fußgänger durch Verletzung von §25 der Verursacher ist.
Rechtslage und Verhalten an Haltestellen
Ein Bus hält, Fahrgäste steigen aus und steuern den Fußweg an. Doch sie müssen den Radweg kreuzen und ständig kommen Radfahrer angerast. Wer muss nun eigentlich hier warten, der Radfahrer oder der Fußgänger? Das ist gar nicht so einfach, sagt Rechtsanwältin Franziska Drescher von der WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig.
Drescher: „Paragraf 20, Absatz 2, sagt aus, Gefahren für ein- und aussteigende Fahrgäste zu verringern. Die Haltestelle gilt als ein besonders geschützter Bereich. Damit erhöht sich die Sorgfaltspflicht des rechts vorbeifahrenden Radfahrers. Auch dann, wenn Fahrgäste beim Aussteigen erst einen Bürgersteig erreichen und anschließend den Radweg überqueren, oder den Radweg zum Verlassen der Haltestelle betreten müssen.
Franziska Drescher: „Nein! Denn laut Paragraf 25, Absatz 3, dürfen Fußgänger eine Fahrbahn nur unter Beachtung des Verkehrs betreten. Als Fahrbahn gilt in diesem Sinn auch ein Radweg.“
Wenn man aus dem Gesetz nicht so richtig schlau wird, helfen meist rechtsgültige Urteile weiter. So entschied beispielsweise das Kammergericht Berlin am 15.1.2015, dass Radfahrer bei so einer Kollision bis zu 80 Prozent haften.
Beispiele und Beobachtungen
Gestern stand ich in München an der Bushaltestelle Donnersberger Straße der Linien 53/63 (südwärtige Richtung). Diese Haltestelle befindet sich an einem kombinierten Geh- und Radweg, Geh- und Radweg sind nicht getrennt, es herrscht also Mischverkehr. Für die Fahrgäste der Busse gibt es keinen eigenen, abgetrennten Bereich. Just in dem Moment, in dem der Bus an die Haltestelle fuhr, näherte sich auch ein Pulk Radfahrer, der genau zwischen den ein- und aussteigenden Fahrgästen hindurchpreschte. Obwohl es beinahe zu Kollisionen kam, sah sich keiner der Radfahrer veranlasst, auszuweichen oder abzubremsen. Eine der Radlerinnen entrüstete sich sogar noch lauthals über die Fahrgäste, anstelle langsamer zu werden.
§ 20 Abs. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Nur, daß ein Fahrrad keinen Fahrzeugführer hat, und §20 nicht daruaf anwendbar ist. Zunächst gilt für Radfahrer IMMER § 3 Abs. 3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen.
Es gibt ja in München leider einige Bushaltestellen, bei denen der Fahrgast direkt auf den Radweg raus aussteigt. Auch bei der Tram ist es manchmal nicht besser, wenn man auf die Straße aussteigt. Allgemein fällt mir in München bereits seit Jahren auf, dass es hierbei immer mehr Konfliktsituationen zwischen Radlern und Fußgängern allgemein bzw. Mittlerweile bin ich überrascht, wenn Radler tatsächlich mal anhalten oder vorsichtig sind.
Als Fußgänger empfinde ich z.B. Fahrradfahrer mittlerweile als größere Unfallgefahr als Autos. Bei Autos kann ich mich - zumindest meistens - darauf verlassen, dass sie auf der für sie vorgesehen Fahrbahn bleiben, aus der richtigen Richtung kommen, bei rot anhalten und nachts beleuchtet sind. Bei Radlern gibt es für all diese Punkte keinerlei Garantie. Jeder Richtungswechsel auf dem Fußgängerweg kann einen Zusammenstoß mit einem von hinten, links oder rechts kommenden Radler bedeuten.
München ist in dieser Hinsicht absolut vorbildlich. Immer mehr Haltestellen werden vorgebaut, mit 2 Vorteilen, Ausstieg nicht mehr auf den Radweg und Einfädeln bei der Abfahrt überflüssig, aber mit dem Nachteil, dass der MIV aufgehalten wird. Ich mache es als Radfahrer bei Ausstieg direkt auf den Radweg so, entweder noch Gas geben, um vorbeizufahren, bevor die Türen aufgehen oder ich mache langsamer, wenn das nicht mehr reicht. Wenn sich dann ein Fahrgaststrom auf den Radweg ergießt, halte ich an. Andernfalls fahre ich vorsichtig an den geöffneten Türen vorbei.
Teilweise ist es aber auch eine schwierige Situation für Radfahrer. Zumindest bei Kap-Haltestellen gibt es ja genügend Platz zum Ein- und Ausstieg, aber nach dem Aussteigen erlebe ich es oft, dass dann anschließend ohne zu Schauen über den Radweg gelaufen wird. Und da klingel ich auch, weil es eindeutig eine Querung des Radweges ist und da sollte ich eigentlich nicht anhalten müssen.
Wenn was passiert, bleibt deshalb erfahrungsgemäß am Stärkeren - in dem Fall also am Fahrradfahrer - mindestens der Großteil der Schuld hängen, wenn der Schwächere nicht gravierend gegen Regeln verstoßen hat. Man muss auch bedenken, dass der Fahrradfahrer die Situation (haltender Bus mit sich öffnenden/geöffneten Türen) meist eindeutig erkennen und somit die Gefahrenlage besser einschätzen kann. Ortsunkundige aussteigende Fahrgäste hingegen können von der Tatsache, dass hier Fahrradfahrer - ordnungsgemäß - unterwegs sind, und somit von der Gefahr ganz schön überrascht werden.
Gefährlicher finde ich allerdings Haltestellen wie die Holzapfelstraße. Jedes Piepen in der Tür wird reguliert, aber ein simples Gitter als Absperrung zur Fahrbahn scheint nicht notwendig zu sein.
Fahrradfahrer mittlerweile als größere Unfallgefahr als Autos. Ja, ich auch. Ich bin inzwischen schon mehrere Male beinahe von einem sprintenden Radler überfahren worden, obwohl ich gerade nichtsahnend auf einem eindeutig als solchem ausgewiesenen Gehweg zu Fuß unterwegs gewesen war.
Ärgerlich finde ich übrigens auch die oft fehlende Einsicht der Radler. Also nur die Ruhe, jeder Radfahrer ist immer noch eine viel geringere Gefahr als der achtlose Autofahrer. Das genannte Problem mit den Bushaltestellen wäre viel weniger eines, wenn man die Infrastruktur für Radfahrer auch anständig bauen würde. Die Fahrradfahrer dürfen sich aber natürlich wieder mit einem gemeinsamen Geh-Radweg mitten durch die Bushaltestelle zufrieden geben - und dann ist das Geschrei groß, wenn es zu Konflikten kommt.
An der Donnersbergerbrücke fehlt halt meiner Meinung nach ein eigener Radweg. Auf ganzer Länge der Brücke müssen sich die Fußgänger und die Radler den Gehweg teilen, obwohl es sehr viel Fahrradverkehr über die Brücke gibt.
Das ist aber auch eine speziell in München (und nur hier) seitens der Stadt sehr weit verbreitete Unsitte, dass mittig gelegene Haltestelleninseln nicht durch Gitter zur Fahrband abgetrennt werden, selbst wenn sie noch so schmal sind. In anderen Städten sieht man weitaus häufiger abgetrennte Haltestelleninseln.
Übrigens finde ich, dass viele Radler eine unterdurchschnittliche Neigung haben, sich an Verkehrsregeln zu halten. Rote Ampeln werden von Autofahrern in der Regel beachtet, von Radlern weit weniger.
Ich denke da nur an die Haltestelle Deroystraße der Münchner Linien 16/17 (stadtauswärtige Richtung). Die Tram hält in der Straßenmitte, rechts von der Tram fahren die Autos vorbei, es gibt keinen Bahnsteig oder eine markierte Fläche für die Fahrgäste. Richtig, beim Autoverkehr werden auch technisch anspruchsvolle Lösungen angewandt, damit sich die Fahrgäste nicht auf die eigentlich selbstverständliche, aber eben doch oft nicht vorhandene Rücksichtnahme der Autofahrer verlassen müssen. Beim Radverkehr hält man das offensichtlich nicht für nötig, Radfahrer sind halt irgendwie komische Fußgänger, die man ohne Gedanken in aussteigende Fahrgäste schicken kann, ohne sich Gedanken um Konfliktvermeidung machen zu müssen.
Die Autos werden soweit ich weiß durch eine Ampelschaltung zum Halten gebracht, sodass die Fahrgäste gefahrlos aussteigen können, aber ich habe schon erlebt, dass einer von einem Auto beinahe umgefahren wurde, weil der Fahrer die Ampel ignoriert hatte.
Vorrang und Vorfahrt im Straßenverkehr
Das Thema „Vorfahrt und Vorrang“ ist essenziell für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Es regelt, welcher Verkehrsteilnehmer in einer bestimmten Situation zuerst fahren darf und wer warten muss. Die Vorfahrt regelt, welcher Verkehrsteilnehmer an Kreuzungen oder Einmündungen zuerst fahren darf. Es gibt zahlreiche spezielle Situationen, in denen die Vorfahrt anders geregelt wird. Die Einhaltung der Vorfahrtsregeln erfordert vorausschauendes Fahren und klare Kommunikation.
Die Kenntnis und Beachtung der Vorfahrtsregeln ist essenziell, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Klare Regeln und defensives Verhalten tragen dazu bei, Konflikte und Unfälle zu vermeiden.
Regeln für Busse und Autofahrer an Haltestellen
Darf man an der Haltestelle am Bus vorbeifahren? Hält ein gekennzeichneter Schul- oder Linienbus an einer Haltestelle (gelbes Schild mit grünem "H"), dürfen Autofahrer nur vorsichtig daran vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf außerdem nur mit ausreichendem Abstand vorbeigefahren werden, gegebenenfalls mit Schrittgeschwindigkeit. Ist ein gefahrloses Vorbeifahren nicht möglich, müssen Autofahrer warten.
Besondere Vorsicht gilt an Schulbushaltestellen: Vor allem jüngere Schüler, die zum ersten Mal allein am Straßenverkehr teilnehmen, können Gefahren noch nicht richtig einschätzen. Meist verlassen sie in Grüppchen den Bus und sind dabei oft abgelenkt, sodass sie das Verkehrsgeschehen nicht ausreichend wahrnehmen.
An manchen Haltestellen müssen Busfahrer das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich nähern oder Fahrgäste ein- und aussteigen. Sobald der Busfahrer während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf der Bus nicht mehr überholt werden. An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Es gilt Schrittgeschwindigkeit, auch für den Gegenverkehr. Und zwar dann, wenn die entgegengesetzte Fahrbahn nicht baulich, z.B. durch eine Leitplanke getrennt, ist.
Wenn der Bus losfährt, müssen Autofahrer warten und damit eine zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt, Sie müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen. Im Gegenzug gilt: Der Busfahrer darf nicht blinken und sofort losfahren. Er muss seine Absicht, loszufahren rechtzeitig anzeigen und dem fließenden Verkehr Zeit zum Reagieren geben. Der Vorrang des Busses gilt übrigens sowohl beim Losfahren von einer Haltestelle am Fahrbahnrand als auch in einer Haltebucht.
Die beschriebenen Regeln gelten nur für entsprechend gekennzeichnete Schul- und Linienbusse. Private Busunternehmen oder Fernbusse, die an einer Haltestelle am Straßenrand halten, sind von den Vorschriften nicht betroffen.
Wer sich nicht an die oben beschriebene Schrittgeschwindigkeit hält, muss mindestens mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen.
Richtiges Verhalten von Schülern an Haltestellen und im Bus
Es gilt, rechtzeitig von zu Hause loszugehen. Kinder und Jugendliche, die auf dem Weg zur Haltestelle hetzen müssen, achten nicht genug auf den Straßenverkehr.
Für alle Schülerinnen und Schüler sollte ein ordnungsgemäßes Verhalten an Haltestellen und im Bus eine Selbstverständlichkeit sein. Beim Warten an der Haltestelle wird nicht herumgetobt, sodass keine Gefahr besteht, dass Schülerinnen und Schüler beim Laufen oder Spielen auf die Fahrbahn geraten. Der Sicherheitsabstand zum Bordstein - mindestens ein Meter - wird eingehalten. So können die Busfahrerin bzw. der Busfahrer gefahrlos in die Haltebucht einfahren und problemlos die Tür öffnen.
Das Einsteigen sollte zügig und ohne Drängeln oder Schubsen erfolgen. Bei Gegendruck blockieren die Türen automatisch. Der Schulranzen sollte vor dem Einsteigen vom Rücken und in die Hand genommen werden. So können die Fahrgäste unfallfrei einsteigen. Um ein zügiges Einsteigen zu ermöglichen, sollte die Fahrkarte herausgeholt werden, bevor der Bus die Haltestelle anfährt.
Schultaschen gehören nicht auf die Sitzplätze, denn diese sind den Fahrgästen vorbehalten. Taschen, die im Gang abgestellt werden, dürfen andere Fahrgäste nicht behindern. Schultaschen gehören auf den Boden zwischen die Beine, nicht aber auf den Schoß, den Rücken oder in die Gepäckablage.
Die Haltewunschtaste wird betätigt, wenn man an der nächsten Haltestelle aussteigen möchte. Es ertönt ein Signalton, und die Information „Wagen hält“ leuchtet auf. Wichtig ist, dass die Fahrgäste die Taste rechtzeitig drücken, damit das Buspersonal noch reagieren kann und niemand durch eine starke Bremsung gefährdet wird.
Nach einem Unfall kann der Nothammer Leben retten! Ohne ihn ist es kaum möglich, die Scheiben einzuschlagen. Der Diebstahl von Nothämmern führt zu gefährlichen Situationen, wenn im Falle eines Unglücks der Ausstieg aus dem Bus nicht möglich ist. Die Seitenscheiben der Omnibusse bestehen aus einem Sicherheitsglas, das bei Bruch keine scharfen Kanten bildet und damit Verletzungen verhindert.
Falls nach einem Unfall der Bus auf der Seite liegt, ist ein Notausstieg durch die Dachluken möglich. Hierzu müssen die roten Griffe an den Dachluken gezogen werden. Die Luken lassen sich dann einfach nach außen drücken.
Im Straßenverkehr entstehen durchaus Verkehrssituationen, in denen der Bus stark abbremsen muss, um Gefahren abzuwenden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Schülerinnen und Schüler nicht sitzen bleiben und im Gang umherlaufen. Gefährlich ist auch das Knien auf den Sitzen. Bei einer Vollbremsung sind diese Kinder und diejenigen, die sich nicht richtig festhalten, besonders gefährdet.
Sitzplätze für schwerbehinderte, mobilitätseingeschränkte, ältere und gebrechliche Menschen, für Schwangere und für Fahrgäste mit kleinen Kindern sind gekennzeichnet. Diese Personengruppen haben ein Vorrecht auf einen Sitzplatz. Diese Sitze befinden sich meistens in der Nähe der Ein- und Ausstiegstüren.
Für das Buspersonal ist es oft schwer, alles rund um den Omnibus im Blick zu haben. Trotz der großen Außenspiegel gibt es Bereiche, die von der Busfahrerin oder dem Busfahrer nicht eingesehen werden können. Diese Bereiche nennt man „tote Winkel “. Beim Aussteigen sollte auch auf den Fahrradverkehr geachtet werden, da dieser nicht immer auf aussteigende Fahrgäste Rücksicht nimmt.
Nach dem Aussteigen: Kinder und Jugendliche sollen nicht vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße laufen!
Die wichtigste Regel für die Schulkinder und alle anderen Buspassagiere lautet deshalb: Nie vor oder hinter einem haltenden Bus über die Straße gehen, sondern immer warten, bis der Bus abgefahren ist. Dann sieht man erst wirklich, ob die Fahrbahn frei ist und man sie gefahrlos überqueren kann.
Damit solche Situationen gar nicht entstehen, sollten gerade Kinder am Morgen eines Schultags genug Zeit für den Weg zum Bus einplanen. „Wer spät kommt, ist versucht, noch schnell über die Straße zu rennen, ohne auf den Verkehr zu achten“, sagt Ritter.
Tabelle: Übersicht der wichtigsten Verhaltensregeln
| Verkehrsteilnehmer | Verhalten |
|---|---|
| Radfahrer | Schrittgeschwindigkeit an Haltestellen, Rücksicht auf Fahrgäste, Bremsbereitschaft |
| Fußgänger | Auf Verkehr achten beim Überqueren von Radwegen, nicht plötzlich loslaufen |
| Autofahrer | Vorsichtiges Vorbeifahren an Bussen, Schrittgeschwindigkeit bei Warnblinklicht |
| Schüler | Rechtzeitig losgehen, Abstand zum Bordstein, kein Drängeln beim Einsteigen, nicht vor oder hinter dem Bus über die Straße laufen |
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