Busse gehören als öffentliche Verkehrsmittel oder im Reiseverkehr zum Alltag auf deutschen Straßen. Für sie gelten die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ebenso wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch.
Regeln und Vorschriften an Bushaltestellen
Darf man an der Haltestelle am Bus vorbeifahren?
Hält ein gekennzeichneter Schul- oder Linienbus an einer Haltestelle (gelbes Schild mit grünem "H"), dürfen Autofahrer nur vorsichtig daran vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf außerdem nur mit ausreichendem Abstand vorbeigefahren werden, gegebenenfalls mit Schrittgeschwindigkeit. Ist ein gefahrloses Vorbeifahren nicht möglich, müssen Autofahrer warten.
Besondere Vorsicht gilt an Schulbushaltestellen: Vor allem jüngere Schüler, die zum ersten Mal allein am Straßenverkehr teilnehmen, können Gefahren noch nicht richtig einschätzen. Meist verlassen sie in Grüppchen den Bus und sind dabei oft abgelenkt, sodass sie das Verkehrsgeschehen nicht ausreichend wahrnehmen.
Bus mit Warnblinker: Vorbeifahren oder warten?
An manchen Haltestellen müssen Busfahrer das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich nähern oder Fahrgäste ein- und aussteigen. Sobald der Busfahrer während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf der Bus nicht mehr überholt werden. An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Es gilt Schrittgeschwindigkeit, auch für den Gegenverkehr. Und zwar dann, wenn die entgegengesetzte Fahrbahn nicht baulich, z.B. durch eine Leitplanke getrennt, ist.
Wird jedoch das Warnblinklicht bei einem Bus ignoriert oder übersehen, kann das Bußgelder und Punkte in Flensburg bedeuten.
Vorrang für Busse: Was gilt an Haltestellen?
Wenn der Bus losfährt, müssen Autofahrer warten und damit eine zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt, Sie müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen. Im Gegenzug gilt: Der Busfahrer darf nicht blinken und sofort losfahren. Er muss seine Absicht, loszufahren rechtzeitig anzeigen und dem fließenden Verkehr Zeit zum Reagieren geben. Der Vorrang des Busses gilt übrigens sowohl beim Losfahren von einer Haltestelle am Fahrbahnrand als auch in einer Haltebucht.
Gelten die Sonderregeln für alle Busse?
Die beschriebenen Regeln gelten nur für entsprechend gekennzeichnete Schul- und Linienbusse. Private Busunternehmen oder Fernbusse, die an einer Haltestelle am Straßenrand halten, sind von den Vorschriften nicht betroffen.
Überholverbot ignoriert: Welche Strafen drohen?
Wer sich nicht an die oben beschriebene Schrittgeschwindigkeit hält, muss mindestens mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen.
Besonderheiten für Radfahrer
Besonders in Großstädten verlaufen Radwege oft direkt neben der Straße auf dem Fußweg. Üblicherweise sind sie andersfarbig gepflastert oder erkennbar markiert. Manche Radfahrer sind der Auffassung, dass sie auf einem Radweg immer Vorfahrtsberechtigung gegenüber Fußgängern haben. Einen Radweg querende Fußgänger müssen daher vorher auf den Verkehr achten und dürfen nicht einfach loslaufen.
Ein besonderer Schutz gilt jedoch für ein- und aussteigende Fahrgäste im öffentlichen Linienverkehr und Schulbussen an Haltestellen (Zeichen 224). Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Diese Vorschrift gilt für Kraftfahrzeugführer genauso wie für Fahrradfahrer.
Die Gestaltung der Verkehrswege kann hierbei unterschiedlich sein. Es ist unerheblich, ob der Radweg auf der Straße, zwischen Bordstein und Gehweg oder rechts um die Haltestelle herum auf dem Gehweg verläuft. Als Radfahrer muss man auch den erweiterten Haltestellenbereich als Schutzbereich einbeziehen. Es können jederzeit noch Fußgänger zum Verkehrsmittel rennen oder überraschend die Fahrbahn queren, ohne auf den Verkehr zu achten.
Es können ebenso noch nachträglich Fahrgäste ein Verkehrsmittel verlassen. Man muss auch beachten, dass aussteigende Fahrgäste oft nur eingeschränkte Möglichkeit haben, den potenziell kreuzenden Radverkehr zu erkennen bzw. Besonders bei Radwegen, die hinter einem Buswartehäuschen um die Haltestelle herumführen ergibt sich das Risiko des toten Winkels. Fahrgäste können ggf. nicht durch die Rückwand eines Wartehäuschens hindurchsehen bzw.
Darüber hinaus gilt zu beachten, dass Fahrgäste nicht behindert werden. Wer sich als Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit zwischen den Fahrgästen durchschlängelt, behindert bzw. verzögert damit ggf.
Ratschlag: Am Anfang des Haltestellenbereiches anhalten und den Fahrgastwechsel abwarten, bis der Bus abfährt bzw.
Hinweis: Es gibt inzwischen mehrere Gerichtsurteile, die Radfahrern bei Unfällen eine erhebliche Mitschuld am Unfall geben, selbst wenn der Fußgänger durch Verletzung von §25 der Verursacher ist.
Verhalten von Radfahrern gegenüber Fußgängern
Ein Bus hält, Fahrgäste steigen aus und steuern den Fußweg an. Doch sie müssen den Radweg kreuzen und ständig kommen Radfahrer angerast. Wer muss nun eigentlich hier warten, der Radfahrer oder der Fußgänger?
Das ist gar nicht so einfach, sagt Rechtsanwältin Franziska Drescher von der WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig. In der Straßenverkehrsordnung sind zwei gegensätzliche Paragrafen zu finden.
Drescher: „Paragraf 20, Absatz 2, sagt aus, Gefahren für ein- und aussteigende Fahrgäste zu verringern. Die Haltestelle gilt als ein besonders geschützter Bereich. Damit erhöht sich die Sorgfaltspflicht des rechts vorbeifahrenden Radfahrers. Auch dann, wenn Fahrgäste beim Aussteigen erst einen Bürgersteig erreichen und anschließend den Radweg überqueren, oder den Radweg zum Verlassen der Haltestelle betreten müssen.
Franziska Drescher: „Nein! Denn laut Paragraf 25, Absatz 3, dürfen Fußgänger eine Fahrbahn nur unter Beachtung des Verkehrs betreten. Als Fahrbahn gilt in diesem Sinn auch ein Radweg.“
Doch wie verhält man sich nun richtig?
Wenn man aus dem Gesetz nicht so richtig schlau wird, helfen meist rechtsgültige Urteile weiter. So entschied beispielsweise das Kammergericht Berlin am 15.1.2015, dass Radfahrer bei so einer Kollision bis zu 80 Prozent haften.
Weitere Aspekte und Regeln für Radfahrer
- Wann muss man als Radfahrer den Radweg benutzen? Radfahrer müssen Radwege nur dann benutzen, wenn sie mit dem runden blauen Verkehrszeichen „Radweg“ oder „gemeinsamer beziehungsweise getrennter Geh-/Radweg“ ausgeschildert sind. Ist das nicht der Fall, dürfen Radler auch die Fahrbahn benutzen.
- Müssen Radfahrer warten, wenn Fahrgäste in einen Bus ein- oder aus einem Bus aussteigen und dazu einen Fahrradweg überqueren müssen? An Linienbussen, Straßenbahnen und gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, dürfen auch Radfahrer nur vorsichtig vorbeifahren. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung und Behinderung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Wenn nötig, müssen auch Radfahrer auf dem Radweg warten und ein- oder aussteigende Fahrgäste passieren lassen.
- Müssen Radfahrer beim Abbiegen Handzeichen geben? Ja, auch Radfahrer sind verpflichtet, das Abbiegen rechtzeitig und deutlich durch Handzeichen anzukündigen.
- Dürfen Radfahrer vor Ampeln haltende Autofahrer rechts überholen und bis zur Ampel vorfahren? Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, dürfen Rad- und Mofafahrer Autos, die auf dem rechten Fahrstreifen zum Beispiel vor einer Ampel warten, vorsichtig rechts überholen. Autofahrer sind jedoch nicht verpflichtet, ihnen dafür Platz zu schaffen.
- Darf ein Radfahrer den Zebrastreifen benutzen? Es ist zwar nicht verboten, den Zebrastreifen auf dem Fahrrad zu überqueren. Allerdings genießen dort lediglich Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang. Radfahrer sollten deshalb unbedingt vor dem Überqueren des Zebrastreifens absteigen und ihr Rad schieben.
Bußgelder für das Überholen von Bussen mit Warnblinklicht
Überholten Sie unerlaubt einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht, sieht der Bußgeldkatalog dafür mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.
Warnblinklicht beim Bus
Busse, die sich einer Haltestelle nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen laut StVO nicht überholt werden. Stehen diese an einer Haltestelle, ist das Überholen nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
In der Regel nutzen Busfahrer das Warnblinklicht dann, wenn eine Haltestelle unübersichtlich ist oder für gefährlich gehalten wird. Aber auch an Haltestelle in besonderen Umgebungen, zum Beispiel vor einer Schule, einem Altenheim oder Krankenhäusern, wird oftmals der Warnblinker eingeschaltet. Die Regelungen der StVO in Bezug auf einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinker sind sowohl inner- als auch außerorts zu beachten.
Zusammenfassung
Die Sicherheit im Straßenverkehr erfordert von allen Verkehrsteilnehmern, insbesondere von Radfahrern und Autofahrern, ein rücksichtsvolles und regelkonformes Verhalten in Bezug auf Busse und deren Haltestellen. Die Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere das Vorbeifahren mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand an haltenden Bussen, sowie die Beachtung des Vorrangs von Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen, sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
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