Die Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt wichtige Verkehrsregeln zum Verhalten im Straßenverkehr auf, beispielsweise zur Geschwindigkeit, zum Überholen und Vorbeifahren sowie zum Abbiegen. Diese Vorschriften dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit.
§ 1 StVO formuliert die wichtigste Grundregel für den Straßenverkehr, nämlich „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht„. Außerdem muss sich jeder Verkehrsteilnehmer so verhalten, dass er Andere weder schädigt, gefährdet noch mehr als unnötig behindert. Nur so lassen sich Unfälle vermeiden.
Wer die Straßenverkehrsregeln missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Art und Schwere ein Bußgeld, aber auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach sich ziehen kann. Im Einzelfall können aber sogar Straftaten erfüllt sein (z. B. Trunkenheit am Steuer, Nötigung, Gefährdung).
Sonderfahrstreifen
Im Straßenverkehr stellen die Sonderfahrstreifen eine Besonderheit dar. Sie werden durch das Verkehrszeichen 245 ausgewiesen und dürfen nur von Omnibussen des Linienverkehrs befahren werden. Entsprechend wird der Sonderfahrstreifen im Verkehrsrecht auch als Busfahrstreifen, Bussonderfahrstreifen oder einfach nur Busspur bezeichnet. Zusätzlich dürfen mitunter auch Taxen sowie Radfahrer auf dem Sonderfahrstreifen fahren, Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das entsprechende Zusatzschild „Taxi frei“ bzw. „Radfahrer frei“ vorhanden ist.
Hinweis: Oftmals sind die Busspuren - vor allem im Stadtverkehr - nur zeitlich begrenzt und werden zum Abend hin bis zum frühen Morgen auch für den normalen Straßenverkehr freigegeben.
Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, dass der öffentliche Personennahverkehr möglichst einwandfrei funktioniert. Um den öffentlichen Nahverkehr beschleunigen zu können, richten Städte zunehmend gesonderte Sonderfahrstreifen ein. Gerade bei der Benutzung dieser sollen künftig weitere neue Verkehrsregeln Entlastungen schaffen: So ist etwa angedacht, E-Autos oder Fahrgemeinschaften die Benutzung dieser Busstreifen freizugeben.
Wer bei dieser Ordnungswidrigkeit erwischt wird, muss jedoch gemäß der Bußgeldtabelle ein Bußgeld zahlen. In der Regel wird das unberechtigte Nutzen der Sonderfahrstreifen laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro geahndet. Durch diese Regelung wird die grundsätzliche Vorfahrtsregelung geändert. Berechtigte Benutzer der Sonderfahrspur haben gegenüber Links- wie Rechtsabbiegern keine Wartepflicht und dürfen ungehindert durchfahren.
Einbahnstraßen
Die Einbahnstraßen stellen im Verkehrsrecht und somit auch im Straßenverkehr eine besondere Straße dar, denn hier dürfen sich Fahrzeuge nur in eine Fahrtrichtung bewegen. Die Fahrtrichtung wird dem Verkehrsteilnehmer durch die entsprechende Beschilderung aufgezeigt. Diese Verkehrsregel in der Einbahnstraße gilt laut StVO für den gesamten Fahrzeugverkehr, wobei aber für Radfahrer durch eine Zusatzbeschilderung die Fahrt entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße erlaubt sein kann.
Ist ein solches Schild nicht vorhanden, das eine Ausnahme gestattet, müssen die Verkehrsregeln auf dem Fahrrad ebenso berücksichtigt werden.
Einbahnstraßen verringern durch umwegreiche Führung den Durchgangsverkehr. Einbahnstraßen ermöglichen zusätzliche Parkplätze für Fahrzeuge, ohne dass dabei der Verkehrsfluss zu stark beeinträchtigt wird. Einbahnstraßen tragen zur Vermeidung bzw. Einbahnstraßen ermöglichen hohe Geschwindigkeiten, da eine Kollisionsgefahr mit dem Gegenverkehr reduziert wird. Das gilt aber nicht für klassische Einbahnstraßen in der Stadt oder in Wohngebieten, sondern vielmehr für Schnellstraßen.
Laut StVO ist in Einbahnstraßen weder das Rückwärtsfahren - mit Ausnahme beim Einparken - noch das Umkehren erlaubt. Ausnahmen dieser Vorschriften können für Einsatzfahrzeuge gelten.
Die Nutzung entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße, beispielsweise für Radfahrer oder Linienbusse, wird mit einem entsprechenden Zusatzzeichen aufgezeigt. Ohne entsprechende Beschilderung gelten die Verkehrsregeln für Radfahrer und Kfz-Führer gleichermaßen. Des Weiteren ist es möglich, dass man mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße fahren darf, wenn ein Radweg vorhanden ist.
Gerade in Einbahnstraßen kann es immer wieder zu Konflikten zwischen Autofahrern und Radfahrern kommen. Am besten ist, wenn sich sowohl Verkehrsteilnehmer im Auto als auch auf dem Fahrrad konsequent defensiv verhalten und bei einer engeren Stelle der Einbahnstraße partnerschaftlich aneinander vorbeifahren. Der Klügere gibt an allen engen Passagen nach.
Wer ein Einbahnstraßenschild - wissentlich oder versehentlich - missachtet hat, macht Bekanntschaft mit einem Bußgeldbescheid und dem Bußgeldkatalog. Auch wenn Sie damit gegen die geltenden Regeln im Straßenverkehr verstoßen und eine Ordnungswidrigkeit begehen und Ihnen für das Missachten des Einbahnstraßenschilds laut Bußgeldrechner ein Bußgeld von 25 Euro droht, sollten Sie nicht in Panik verfallen.
Kraftfahrer haben bei der Nutzung einer Einbahnstraße ein Vertrauensrecht, d. h. es wird darauf vertraut, dass kein Fahrzeug aus falscher Fahrtrichtung entgegenkommt.
Laut StVO ist das Wenden oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße verboten. Wer sich für ein Wende- oder Rückfahrmanöver entscheidet, muss unbedingt abwarten, bis die Straßen völlig frei sind. Bei einem Wendemanöver oder beim Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße müssen andere Verkehrsteilnehmer in jedem Fall darauf aufmerksam gemacht werden.
Verkehrsberuhigte Bereiche
In geschlossenen Ortschaften und Wohngebieten findet man viele verkehrsberuhigte Bereiche, die umgangssprachlich auch als Spielstraße bezeichnet werden und der Verkehrsberuhigung dienen. Im verkehrsberuhigten Bereich gibt es eine Reihe von Straßenverkehrsregeln, die sowohl Fahrzeugführer als auch Fußgänger stets im Kopf haben sollten. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen. Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich hat der Fahrzeugführer keine Vorfahrt, es gilt also nicht die Verkehrsregeln wie „rechts vor links“.
Schrittgeschwindigkeit gilt nicht nur für Autofahrer, sondern allgemein für „Fahrzeuge“, somit also auch für Fahrräder. Allein schon aufgrund der besonderen baulichen Ausgestaltung des verkehrsberuhigten Bereichs wird das Ziel erreicht, den Verkehr durch diese Regeln wirksam zu beruhigen und Fahrzeugführer zum langsamen Fahren „zu zwingen“.
Der verkehrsberuhigte Bereich lässt sich durch ein großes, blaues Schild in rechteckiger Form erkennen, auf dem ein weißes Piktogramm in Form eines Ball spielenden Kindes abgebildet ist. Zudem sind noch ein erwachsener Fußgänger, ein Haus und ein Auto zu sehen. Von Verkehrsteilnehmern verlangt dieses Straßenschild eine ganz besondere Vorsicht.
Autofahrer dürfen nicht in eine durch ein Spielstraßen-Schild beschilderte Straße hineinfahren. In der Spielstraße herrscht ein striktes Verbot für jeglichen Fahrzeugverkehr. Davon sind somit auch Motorräder, Mopeds, Fahrräder u. Ä. Für einige Spielstraßen kann nur für eine gewisse Zeit eine Fahrzeugsperre gelten, was durch ein entsprechendes Zusatzschild jedoch gekennzeichnet wird. Außerhalb der Sperrzeit darf die Spielstraße von Fahrzeugen befahren werden, wobei auch das Parken erlaubt ist.
Fußgängerzone
Die Fußgängerzone lässt sich mit einem Hindernisparcours vergleichen, da hier neben Fußgängern auch Radfahrer oder Inline-Skater unterwegs sind. Zudem erweisen sich auch der Lieferverkehr oder parkende Autos dann und wann als Hindernis. In der StVO wird die Fußgängerzone als Fußgängerbereich bezeichnet. Es handelt sich hier um eine Verkehrsfläche, die generell nur den Fußgängern zur Verfügung steht. Wenn der Fußgängerbereich auch für andere Verkehrsteilnehmer (beispielsweise Lieferverkehr oder Radfahrer) freigegeben ist, müssen sich diese den Fußgängern unterordnen und auf jene Rücksicht nehmen.
Die Fußgängerzone darf mit dem PKW grundsätzlich nicht befahren werden, was auch auf das Halten und Parken zutrifft. Der Bußgeldrechner sieht für das Nichtbeachten der Verkehrsregeln hier zwar kein Fahrverbot vor, ein Bußgeldbescheid sowie Punkte können jedoch die Folge sein.
Kreisverkehr
In Deutschland ist ein Kreisverkehr, in dem es besondere Verkehrsregeln zu beachten gibt, leicht zu erkennen. Im Sinne der StVO befindet sich an jeder Zufahrt eine blaue Ronde, auf der drei im Kreis angeordnete und sich verfolgende weiße Pfeile zu sehen sind. Je nach Größe und Funktion wird in Deutschland zwischen drei Arten von Kreisverkehren unterschieden.
Arten von Kreisverkehren
- Mini-Kreisverkehr: Durchmesser zwischen 13 und 22 Metern.
- Kleiner Kreisverkehr: Außendurchmesser beträgt 26 bis 50 Meter.
- Großer Kreisverkehr: Durchmesser von über 40 Meter, in Ausnahmefällen bis zu 120 Meter.
Die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge haben dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt zu gewähren, sofern entsprechende Verkehrsschilder die Vorfahrt eindeutig regeln. Entsprechend sind dann einfahrende Fahrzeuge wartepflichtig. Bei der Annäherung an einen solchen Kreisverkehr sollte daher grundsätzlich das Tempo gedrosselt werden. Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr muss der Vorrang der Fußgänger beachtet werden, so dass bei querenden Passanten gegebenenfalls anzuhalten ist. Radfahrer auf Radwegen haben dagegen sowohl bei der Ein- als auch Ausfahrt laut StVO Vorrang - außer, sie müssen sich durch entsprechende Verkehrszeichen unterordnen.
Vorfahrtsregeln
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen.
Das Zeichen steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten.
Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren”, 206 „Halt.
Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten dienen der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Sie sind besonders wichtig in Ausnahmesituationen, wie bei Unfällen, Baustellen oder großen Veranstaltungen, bei denen der normale Verkehrsfluss beeinträchtigt ist. Polizeibeamte verwenden verschiedene Zeichen, um den Verkehr zu regeln. Das richtige Verhalten gegenüber Zeichen und Weisungen der Polizei ist essenziell, um den Verkehr reibungslos zu gestalten.
Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten haben oberste Priorität im Straßenverkehr. Sie gewährleisten Sicherheit und Ordnung, insbesondere in außergewöhnlichen Situationen. Wer aufmerksam ist, die Anweisungen respektiert und verantwortungsbewusst handelt, trägt dazu bei, den Verkehrsfluss zu verbessern und Risiken zu minimieren.
Verhalten auf der Autobahn
Um auf die Autobahn aufzufahren, nutzen Sie den Beschleunigungsstreifen. Der dient dazu, Fahrzeuge auf die Autobahn zu leiten und in den fließenden Verkehr einfädeln zu lassen. Dabei ist es wichtig, zügig zu fahren und wenn nötig die gesamte Länge des Beschleunigungsstreifens auszunutzen. Im Idealfall hat man vor dem Einfädeln eine ähnlich hohe Geschwindigkeit erreicht wie der Verkehr auf der rechten Autobahnspur. Setzen Sie den Blinker frühzeitig und beobachten Sie während des Beschleunigens die Verkehrslage. Bietet sich eine Lücke, so können Sie auf die Autobahn auffahren bzw. einfädeln.
Weil der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn Vorfahrt hat, gilt kein Reißverschlussverfahren. Wenn es gar keine Möglichkeit zum Einfädeln gibt, müssen Sie im Zweifelsfall am Ende des Beschleunigungsstreifens so lange stehen bleiben, bis sich eine ausreichend große Lücke ergibt.
Der Seiten- oder Standstreifen dient in erster Linie dazu, Fahrzeuge im Falle einer Panne oder eines Unfalls sicher abstellen zu können. Der Seitenstreifen darf grundsätzlich nicht befahren werden. Ausnahme: Er wird temporär freigegeben. Diese Freigabe des Standstreifens wird mit Verkehrszeichen oder über eine digitale Schilderbrücke signalisiert. In der Regel passiert das, um den Verkehrsfluss auf hoch belasteten Autobahnabschnitten zu verbessern - etwa zur Rushhour oder an den Hauptreisetagen während der Ferien.
Laut § 5 StVO muss grundsätzlich links überholt werden. Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen: Rechts schneller als links darf nach § 7 Abs. 2 StVO dann gefahren werden, wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben, so dass nebeneinander gefahren wird bzw. der Verkehr mal auf der einen, mal auf der anderen Spur geringfügig schneller fließt. Auch wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht, darf rechts mit einer Geschwindigkeit von max. 20 km/h überholt werden. Rollt der Verkehr links nur langsam oder mit max. 60 km/h, so darf rechts mit keiner höheren Differenzgeschwindigkeit als 20 km/h gefahren werden, so dass rechts max. 80 km/h erlaubt sind.
Sobald der Verkehr auf der Autobahn so dicht wird, dass er stockt und sich Fahrzeuge nur noch in Schrittgeschwindigkeit fortbewegen können, ist es Zeit, eine Rettungsgasse zu bilden. Und so geht's: Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen weichen nach links aus, Verkehrsteilnehmer auf den anderen Fahrstreifen nach rechts, der Standstreifen wird nicht befahren.
Gemäß StVO müssen Fahrzeugführer in Deutschland auf den Straßen möglichst weit rechts fahren. Das Rechtsfahrgebot gilt auch auf Autobahnen. Der linke Fahrstreifen darf in der Regel nur zum Überholen genutzt werden. Anschließend muss sich der Fahrzeugführer wieder rechts einordnen. Dies gilt auch für dreispurige Autobahnen.
Wer abfahren möchte, sollte in jedem Fall rechtzeitig auf die rechte Fahrspur wechseln und die Geschwindigkeit reduzieren, spätestens jedoch 500 Meter vor der Autobahnabfahrt - erkennbar am großen blau-weißen Hinweisschild an der rechten Fahrbahnseite. Spätestens an der 300-Meter-Bake sollten Sie blinken, um anderen das Ausfahren anzukündigen. Auf dem Verzögerungsstreifen gilt: Tempo deutlich reduzieren!
Verhalten bei Geisterfahrern
- Tempo drosseln
- möglichst weit rechts fahren, jedoch nicht auf dem Seitenstreifen
- Abstand zum Vordermann halten und nicht überholen
- eventuell die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen oder einen Rastplatz anfahren
- Verkehrsfunk hören und auf Entwarnung warten
Was tun als Geisterfahrer?
- Licht und Warnblinker einschalten
- Tempo drosseln
- Nicht wenden oder rückwärts fahren
- An den nächsten Fahrbahnrand fahren und aussteigen
- sich hinter die Leitplanke stellen und den Notruf 110 informieren
Auf deutschen Autobahnen gibt es kein generelles Tempolimit. Auto- und Motorradfahrern wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nahegelegt.
Blaulicht im Straßenverkehr
Wenn Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen oder Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, müssen alle Verkehrsteilnehmenden Platz machen.
Wichtige Regeln bei Blaulicht
- Ruhe bewahren: Nicht abrupt abbremsen, sondern langsamer fahren und nach Ausweichmöglichkeiten suchen.
- Ausschau halten: Woher kommt das Einsatzfahrzeug?
- Beobachten: Achte auf die Blinker, um das Fahrzeug nicht zu behindern und entsprechend ausweichen zu können.
- Platz schaffen: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle am Verkehr Beteiligten für freie Bahn sorgen müssen.
Für Autos und motorisierte Zweiräder heißt es auf mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse zu bilden und die Einsatzfahrzeuge durchzulassen.
Verhalten an der Ampel und im Kreisverkehr
Auf keinen Fall solltest du abrupt abbremsen. Fahre langsamer und halte Ausschau nach Möglichkeiten zum Ausweichen wie einer Ausfahrt, einer Bushaltestelle oder einer Parklücke. Damit die Einsatzfahrzeuge wissen, dass du sie gesehen hast, blinkst du am besten, wenn du eine Haltemöglichkeit gefunden hast. Dort bleibst du dann stehen, bis alle Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind.
An einer roten Ampel sollte eine Rettungsgasse gebildet werden, wie es auch auf der Autobahn gemacht wird. Du darfst auch über die Haltelinie fahren, wenn es nicht anders geht. Achte aber darauf, dass aus dem Querverkehr keine Fahrzeuge angefahren kommen, denn die anderen haben ja grün und leider bekommen es nicht immer alle mit, wenn ein Rettungs- oder Einsatzfahrzeug unterwegs ist.
Im Kreisverkehr gibt es selten Ampeln und meistens auch nur eine Spur. Das bedeutet: Es gibt keine Ausweichmöglichkeiten für dich. Am besten bleibst du im Kreisverkehr und fährst so lange herum, bis die Einsatzfahrzeuge rausgefahren sind. Anschließend kannst du in aller Ruhe deine Ausfahrt nehmen.
Verhalten auf der Landstraße
Weichst du bei zu hohem Tempo nach rechts aus, kannst du ins Schleudern geraten und damit dich und den Einsatz gefährden.
Radfahrerinnen und Radfahrer sowie zu Fuß Gehende sollten ebenfalls aufmerksam sein. Bist du direkt auf der Fahrbahn unterwegs, musst du selbstverständlich Platz machen. Befindest du dich auf dem Nebenweg, kann es passieren, dass ein Fahrzeug beim Ausweichen auf den Nebenweg gerät. Halte dich also auch hier möglichst weit rechts und bleibe eventuell stehen, damit die Autos an dir vorbeifahren können.
Musik hören im Straßenverkehr
Die StVO schreibt vor, dass Augen und Ohren aller am Verkehr Beteiligen offen sein müssen. Hörst du Musik oder Podcasts über Kopfhörer, kann der sogenannte Maskierungseffekt eintreten. Ein Hupen, das Klingeln der Straßenbahn oder Sirenen werden nicht gehört. Bei Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahrten ist es verboten, Kopfhörer zu tragen. Ist man zu Fuß unterwegs, sind sie nicht verboten, aber für alle Verkehrsteilnehmenden gilt: Wer mit Kopfhörern in einem Unfall verwickelt wird, kann eine Mitschuld zugesprochen bekommen.
Sonstige Verkehrsregeln
Ein Spurwechsel darf nur dann erfolgen, wenn andere dadurch nicht gefährdet werden. Das Reißverschlussverfahren gehört zu den allgemeinen Verkehrsregeln, die bekannt sein sollten.
In der Regel folgen auf einen Handy-Verstoß am Steuer ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Aber dabei bleibt es nicht immer: Unter Umständen ist auch ein Fahrverbot möglich.
Ist das Parken auf einem Stellplatz nur für einen begrenzten Zeitraum erlaubt, muss der Autofahrer seine Ankunftszeit dokumentieren. Zu diesem Zweck kommt die Parkscheibe zum Einsatz.
Fast 90 Prozent aller Fahrzeugfahrer erreichen eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er Zone.
Im deutschen Straßenverkehr passieren täglich unzählige Verstöße gegen die StVO, die nicht nur für die Verursacher erhebliche Konsequenzen mit sich bringen, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährden und nicht selten auch zu einem Verkehrsunfall führen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zu den am häufigsten begangenen Ordnungswidrigkeiten in Deutschland. Wer dabei ertappt wird, muss alsbald mit einem Bußgeldbescheid im eigenen Briefkasten rechnen. Dies muss jedoch nicht das Ende vom Lied sein: Wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass der Bußgeldbescheid fälschlicherweise ausgestellt wurde, können Sie Einspruch dagegen einlegen.
Alkohol und Drogen
Im Straßenverkehrsgesetz finden sich unterschiedliche rechtliche Grundlagen etwa zur Promillegrenze, Fahren unter Drogeneinfluss oder dem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Darüber hinaus bestimmt es die wesentliche Gestaltung von Fahrverboten und Führerscheinentzügen.
Verkehrserziehung
Trotz der vielen Regeln und Sicherheitsmaßnahmen birgt die Teilnahme am Straßenverkehr noch immer ein gewisses Risiko. Insbesondere unsere Kleinsten sind sich solcher Gefahren meist nicht bewusst. Deshalb wird sich bereits in Kitas und Schulen um eine entsprechende Verkehrserziehung gekümmert.
Verkehrssicherheit
Wer auf einem Motorrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, ist sich der Tatsache bewusst, dass Fahrspaß und Adrenalinrausch zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen. Denn Krafträder verfügen im Gegensatz zu Pkw nicht über Sicherheitsgurte oder Airbags.
Unfälle
Im Jahr 2014 kam es laut ADAC zu insgesamt 5.532 Verkehrsunfällen in Baustellenbereichen. Durch die verengten Fahrspuren und die geringeren Abstände steigt das Unfallrisiko, besonders auf der Autobahn steigert sich in Baustellen die Gefahr durch erhöhte Geschwindigkeit zusätzlich.
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