Wie man sich im Verkehr verhält, wissen die meisten. Für den Radverkehr gibt es jedoch einige Regeln, die nicht allen geläufig sind, und manchmal sind völlig falsche Annahmen in Umlauf. Hinzu kommen seit April 2020 neue Regelungen in der StVO.
Grundlegende Regeln und Neuerungen für Radfahrer
Häufig ist die Meinung zu finden, vorhandene Radwege müssten immer genutzt werden. Das ist jedoch nicht richtig. Eine allgemeine Radwegebenutzungspflicht gibt es nicht, und nur entsprechend ausgeschilderte Radwege müssen auch benutzt werden. Neuere Regelungen wie die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr sind ebenfalls häufig unbekannt.
Die neuesten Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind im April 2020 in Kraft getreten. Sie bringen einige Verbesserungen für die Sicherheit von Radfahrer*innen im Straßenverkehr.
Wichtige Änderungen der StVO im Überblick:
- Mindestabstand beim Überholen: Kfz-Fahrer:innen müssen innerorts 1,5 m und außerorts 2,0 m Abstand zu Radfahrer:innen halten.
- Höhere Bußgelder: Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe gelten höhere Bußgelder.
- Verdoppelte Bußgelder: Für gefährdendes Abbiegen und Dooring wurden die Bußgelder sogar verdoppelt. Werden Radfahrende durch Kfz-Fahrende beim Abbiegen gefährdet, wird ein Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro fällig - und ein Monat Fahrverbot.
- Verbot des Haltens auf Radschutzstreifen: Das Halten auf Radschutzstreifen ist verboten, und damit entfällt das bisher erlaubte Halten von bis zu drei Minuten.
- Erlaubnis zum Nebeneinanderfahren: Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren.
- Grünpfeil nur für den Radverkehr: Das spezielle Verkehrszeichen erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nur für Radfahrende, nach vorherigem Anhalten.
Das richtige Verhalten im Straßenverkehr
Welches Verhalten ist richtig, Fahrradfahrer? Diese Frage sollte sich jeder stellen, der regelmäßig mit dem Rad unterwegs ist - egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Nutze den Radweg, wenn einer vorhanden und benutzungspflichtig ist. Fahre nicht gegen die Fahrtrichtung, es sei denn, es ist explizit erlaubt (z. B. in freigegebenen Einbahnstraßen). Zeige jede Richtungsänderung durch Handzeichen an.
Weitere wichtige Verhaltensregeln:
- Sei selbstbewusst, aber defensiv.
- Fahre vorausschauend und rechne mit Fehlern anderer.
- Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen.
- Beachte die allgemeinen Verkehrsregeln.
Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
Verkehrszeichen für Radfahrer
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin, Fahrradfahrer? - Wenn du dir diese Frage stellst, bist du nicht allein. Ob du auf dem Weg zur Arbeit bist, durch die Stadt radelst oder mit dem E-Bike eine Tour planst: Du musst wissen, welche Verkehrszeichen du beachten musst, was sie genau bedeuten und wie du dich richtig verhältst.
Bedeutung einiger Verkehrszeichen:
- Radweg: Dieser Weg ist ausschließlich für Radfahrer vorgesehen.
- Gemeinsamer Geh- und Radweg: Radfahrer und Fußgänger teilen sich den gleichen Verkehrsraum.
- Getrennter Geh- und Radweg: Der Weg ist baulich oder durch Markierungen getrennt.
- Fahrradstraße: In einer Fahrradstraße haben Radfahrer Vorrang. Andere Fahrzeuge sind nur mit Zusatzzeichen erlaubt und müssen sich dem Radverkehr anpassen.
- Verbot für Fahrräder: Dieses Verkehrszeichen zeigt ganz klar: Fahrräder sind hier verboten.
Elektrofahrräder im Straßenverkehr
Was solltest du bei Elektrofahrrädern im Straßenverkehr beachten? - Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen. Vor allem den rechtlichen Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec.
- Pedelec: Unterstützt nur beim Treten bis max. 25 km/h. Gilt rechtlich als Fahrrad.
- S-Pedelec: Unterstützt bis 45 km/h. Gilt als Kleinkraftrad mit Helm- und Versicherungspflicht.
Bußgelder für Radfahrer
Wer meint, ein Verstoß als Radfahrer sei nicht so schlimm, der täuscht sich: Es drohen Bußgelder und auch der Führerschein kann in Gefahr sein. Schon eine Fahrt mit ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn Sie entsprechende Ausfallerscheinungen haben. Ab 1,6 Promille gilt die Alkoholfahrt auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat. Dafür gibt es Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen.
Wenn der Bußgeldkatalog keinen extra Tatbestand für Radfahrer enthält, reduziert sich der vorgesehene Bußgeldregelsatz um die Hälfte.
Der ADFC: Einsatz für den Radverkehr
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.
Was macht der ADFC?
- Einflussnahme auf politische Entscheidungen
- Einsatz für sichere und komfortable Infrastruktur
- Organisation von Radtouren und Aktionen
- ADFC-Fahrradturnier: Mobil und sicher mit dem Fahrrad
Sicher unterwegs: Tipps zur Verkehrssicherheit
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen.
Checkliste für ein verkehrssicheres Fahrrad:
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Helltönende Klingel
- Zwei rutschfeste Pedale mit je zwei gelben Rückstrahlern
- Weißer Frontscheinwerfer und rotes Rücklicht
- Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge
- Weißer Reflektor vorne und roter Großrückstrahler hinten
Verwandte Beiträge:
- Radfahrer an Kreuzungen: Verhalten & Rechtslage einfach erklärt
- Vorfahrt Radfahrer: Verhalten & Regeln im Straßenverkehr
- Kreisverkehr Radfahrer: Verkehrsregeln & sicheres Verhalten
- Radfahrer & PKW: Das richtige Verhalten im Straßenverkehr
- Gravelbikes bis 1500 Euro: Der ultimative Test & Kaufberater für Top-Modelle
- E-Roller mieten in Amsterdam: Ultimative Preise & Insider-Tipps für deine Fahrt!
Kommentar schreiben