E-Scooter im Straßenverkehr: Wer hat Vorfahrt und welche Regeln gelten?

E-Scooter sind heute nahezu überall auf den Straßen unterwegs und erfreuen sich auch als attraktive Alternative zu Fahrrädern immer größerer Beliebtheit bei Privatbesitzern. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Sightseeing im Urlaub, die smarten Flitzer machen überall eine gute Figur. Bist Du mit Deinem STREETBOOSTER auf den Straßen unterwegs, musst Du Dich wie alle anderen Fahrer von E-Scootern und Verkehrsteilnehmern an gewisse Verkehrsregeln halten.

Allgemeine Verkehrsregeln für E-Scooter

Wenn Du Dich an die E-Scooter Verkehrsregeln hältst, entgehst Du nicht nur dem Risiko von Bußgeldern, sondern schützt Dich und andere Verkehrsteilnehmer. E-Scooter Verkehrsregeln sorgen für Sicherheit und diese geht beim E-Roller fahren immer vor. Nach den E-Scooter Verkehrsregeln wird eine Betriebserlaubnis benötigt. Nur mit dieser ist es rechtlich erlaubt am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei den E-Rollern besteht nach den E-Scooter Verkehrsregeln zudem eine Versicherungspflicht.

Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.

Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.

Spezifische Regelungen in Deutschland

Elektrotretroller dürfen in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge geregelt. Die Verordnung gilt auch für Segways, aber nicht für Monowheels, Hoverboards oder E-Skateboards.

Mindestalter und Höchstgeschwindigkeit

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h E-Scooter, die schneller fahren können, erhalten keine Betriebserlaubnis.

Wo darf man fahren?

auf Radverkehrsflächen (Radwege, Radfahrstreifen etc.)wenn keine Wege für Radfahrer vorhanden sind, darf die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen genutzt werden.Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.

Parken

E-Scooter dürfen am Straßenrand und auf dem Gehweg abgestellt werden, sofern niemand behindert wird. Auch das Abstellen in Fußgängerzonen ist erlaubt, sofern diese für E-Scooter freigegeben sind.

Pflichtausstattung

  • Weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht
  • zwei unabhängige Bremsen
  • Klingel

Versicherung

Der E-Scooter ist versicherungspflichtig.Auf den E-Roller muss eine Versicherungsplakette angebracht werden (gültig für 12 Monate). Bei Unfällen kommt so die jeweilige Haftpflichtversicherung des Halters und Versicherungsnehmers für Schäden Dritter auf.

Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰, doch bereits ab 0,3 ‰ drohen bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Geldstrafe, Punkte und Führerscheinentzug.Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge gilt in der Probezeit 0,0 ‰.

Bußgelder

  • 15 bis 30 Euro: Fahren auf nicht zulässiger Fläche (z. B. Gehweg)
  • 20 Euro: Fahren ohne vorgeschriebene oder nicht funktionierende Beleuchtung
  • 40 Euro: Fahren ohne Versicherungskennzeichen
  • 70 Euro: Fahren ohne Betriebserlaubnis
  • 88,50 bis 208,50 Euro: Fahren über rote Ampel (je nach Gefährdung, Sachbeschädigung).

Geplante Neuregelungen für E-Scooter

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Regelungen für E-Scooter vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Städte und Gemeinden solllen ein Jahr Zeit haben, um die neuen Regelungen für E-Scooter zu prüfen und umzusetzen.

Regelungen in anderen europäischen Ländern

Sie möchten im Urlaub einen E-Scooter ausleihen? Oder vielleicht Ihren eigenen Elektrotretroller mitnehmen? Wir erklären Ihnen, welche Regeln in den einzelnen europäischen Ländern gelten und was Sie beachten sollten. Ab welchem Alter darf man einen Elektroroller fahren und kann ich damit den Radweg benutzen? Das EVZ gibt einen Überblick über die wichtigsten E-Scooter-Regeln in Europa.Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung.

Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind.Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.

Wir werfen einen Blick auf die Regelungen für E-Scooter* in 30 europäischen Ländern.*Batteriebetriebene, selbstbalancierte Fahrzeuge ohne Sitz, mit einer Lenkstange und einer baulich bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Beispiele für Regelungen in verschiedenen Ländern

Belgien

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine (aber empfohlen)
  • Versicherung: Nicht vorgeschrieben

Bulgarien

  • Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Promillegrenze: 0,5 ‰
  • Versicherung: Nicht vorgeschrieben

Dänemark

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Helmpflicht: Ja
  • Promillegrenze: 0,5 ‰
  • Versicherung: Keine Pflichtversicherung

Finnland

  • Keine gesetzliche Altersgrenze
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine (aber empfohlen)
  • Promillegrenze: Keine festgelegte Promillegrenze
  • Versicherung: Keine Versicherungspflicht

Frankreich

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine generelle Helmpflicht (aber empfohlen)
  • Promillegrenze: 0,5 ‰
  • Versicherung: Haftpflichtversicherung ist Pflicht

EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oderdas max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.

Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0