WGV Moped verkaufen – Tipps für einen erfolgreichen Verkauf

Sie möchten Ihren Roller verkaufen und wissen nicht, wie Sie am besten vorgehen sollen? Wer seinen Roller verkaufen möchte, kann ihn auch mit dem Versicherungskennzeichen verkaufen. Worauf Sie achten müssen, können Sie in diesem Artikel nachlesen. Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung zum Verkauf?

Auch hier steht Ihnen unser Team gern telefonisch unter 030 609 895 110 zur Verfügung. Sofern Sie aus Berlin sind können Sie uns täglich Montag bis Freitag von 08:000 Uhr bis 15:30 Uhr ohne Termin besuchen. Sie finden uns am Haselhorster Damm 19, 13599 Berlin.

Versicherungskennzeichen beim Verkauf

Soll das Kennzeichen (Versicherungskennzeichen) mitgegeben werden oder doch lieber nicht? Viele möchten kaufen und sofort losfahren. Nur was ist im Schadenfall? Sie haben das Kennzeichen bei uns gekauft oder unter www.Mopedano.de? Sollten Sie sich unsicherer sein oder Fragen haben unser Team steht Ihnen unter 030609895110 zur Verfügung.

Daher frage ich mich, ob man dem Erwerber sein Versicherungskennzeichnen einfach übergeben kann. Oder sollte man sich an Versicherung wenden?

Option 1: Der Käufer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Versicherungsvertrag ein, das muss dem Risikoträger mitgeteilt werden. Der Risikoträger kann den neuen Vertragsinhaber theoretisch ablehnen und die Versicherung in Absprache mit dem ehemaligen Versicherungsnehmer kündigen.

Option 2: Die Versicherung wird wegen Wegfall des versicherten Interesses gekündigt und nicht verbrauchtes Guthaben an bisherigen Versicherungsnehmer zurück gezahlt. Das Versicherungskennzeichen wird zurück gegeben.

Der Kaufvertrag

Füllen Sie den Kaufvertrag aus. Auch hier können Sie selbstverständlich die Vorlage vom Kaufvertrag nutzen. Für die "Ummeldung" schicken Sie bitte den Kaufvertrag an die Versicherungsgesellschaft bzw. Für unsere Mandanten ist die Umschreibung vom Versicherungskennzeichen selbstverständlich kostenlos.

Im Kaufvertrag ist es wichtig, Datum und Uhrzeit der Übergabe zu notieren und die Versicherung über den Vorgang zu informieren. Sie oder der Erwerber sind verpflichtet, dem Versicherer die Veräußerung des Pkw unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.

Sollte bis zur Ummeldung des erworbenen Fahrzeugs ein Schaden entstehen, kommt die übertragene Versicherung für die Kosten auf, jedoch wird nicht der Verkäufer in der Schadenfreiheitsklasse herabgestuft. Ebenso ist zu beachten, dass zwar die Versicherung des VN übertragen wird, aber nicht sein Schadenfreiheitsrabatt.

Hinweis: Der von uns vorgeschlagene Kaufvertragsmuster dient zum Bekanntmachen mit der unserer Ansicht an den Verkaufsablauf eines Rollers und deckt grundsätzlich nicht alle möglichen Sonderfälle beim Verkauf. Wir übernehmen keine Haftung für die Nutzung der Vorlage des Kaufvetrages.

Probefahrt und Haftung

Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen. Auf Ihre Anzeige im Internet melden sich direkt mehrere Kaufinteressenten. Die Erste wird gleich zur Besichtigung des Gebrauchtwagens eingeladen. Nach ihrem Eintreffen macht sie sich einen ersten Eindruck von außen und fragt im Anschluss, ob sie eine Probefahrt machen dürfte, um ein Gefühl für das Auto zu bekommen. Sie willigen ein, übergeben die Schlüssel und lassen die junge Frau losfahren.

Die Haftpflicht des besagten Fahrzeugs deckt Schäden bei dem Unfallgegner grundsätzlich ab - sofern das Auto natürlich angemeldet ist. Ist dies nicht der Fall und wird das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz auf öffentlichen Straßen bewegt, begeht man gemäß § 6 PflVG eine Straftat.

Schäden am eigenen Fahrzeug sind dagegen der Vollkaskoversicherung zuzuordnen. Bei einer Probefahrt haftet jedoch unsere mögliche Käuferin und müsste für anfallende Mehrkosten aufkommen. Deswegen ist es wichtig, im Vorfeld eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käuferin zu treffen, um eventuelle Streitigkeiten zu verhindern.

Darin sollte festgehalten werden, wer für welche Schäden aufkommt, insbesondere bei Selbstbeteiligung und SF-Rückstufung. Ebenso wichtig: Prüfen Sie in den Kfz-Bedingungen, ob Probefahrten eventuell ausgeschlossen sind.

Für noch mehr Haftungssicherheit sollte Sie zusätzlich dem Versicherer vorab melden, dass an diesem bestimmten Tag ein weiterer Fahrer, der nicht im Fahrerkreis eingetragen ist, das Auto bewegen wird.

Ummeldung und Versicherungsschutz

Nach der Probefahrt ist die Interessentin überzeugt: Dieser Gebrauchtwagen ist die richtige Wahl. Um schnellstmöglich in den Fahrgenuss des Wagens zu kommen, unterschreibt diese direkt vor Ort den Kaufvertrag und darf diesen damit direkt mitnehmen. Der Wagen ist laut Kaufvertrag nun ihr Eigentum, doch hat sie ihn noch nicht offiziell auf Ihren Namen ummelden können.

Bei einem Halterwechsel geht die Versicherung auf den Käufer über, sobald der Kaufvertrag unterschrieben wurde.

Empfehlungen vor dem Verkauf

Empfehlenswert ist es ebenfalls bei einem privaten Verkauf vor dem Verkauf das betroffene Fahrzeug abzumelden bzw. stillzulegen. Der Käufer kann das Auto dann direkt auf den eigenen Namen anmelden oder benutzt ein Kurzzeitkennzeichen.

Nehmen wir nun ein weiteres Szenario: Sie laden einen weiteren Interessenten ein und dieser fragt, ob eine Probefahrt möglich wäre. Sie stimmen zu, übergeben die Fahrzeugschlüssel und der Interessent beginnt seine Fahrt. Nach einer Stunde ist er immer noch nicht wieder zurück. Sie können ihn auch nicht unter der von ihm angegeben Handynummer erreichen.

Generell gilt: Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse noch zur Veräußerung, noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. Der geschilderte Fall wird daher bei sehr vielen Ihrer Kunden nicht mitversichert sein.

Rollerversicherung: Haftpflicht und Teilkasko

Auch motorisierte Flitzer müssen haftpflichtversichert sein. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Du anderen Menschen und deren Besitz zufügst - etwa, wenn Du jemanden bei einem Unfall verletzt oder einen Kratzer an einem Auto verursachst.

Als Nachweis für die Versicherung dient die Fahrzeugplakette des Rollers. Die Farbe des Schildes ändert sich jährlich. Ab März 2025 muss Dein Roller-Kennzeichen grün sein. Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autos verlängert sich die Versicherung für Deinen Roller nicht automatisch. Du musst sie jedes Jahr neu abschließen.

Noch bis Ende Februar eines jeden Jahres darfst Du mit der Plakette vom Vorjahr auf den Straßen fahren. Ab dem 1. März brauchst Du dann ein neues Versicherungskennzeichen - entweder aus Blech oder aus Folie.

Die richtige Farbe für Dein Versicherungskennzeichen:

Farbe Jahre
Schwarz 2014, 2017, 2020, 2023, 2026, 2029
Blau 2015, 2018, 2021, 2024, 2027, 2030
Grün 2016, 2019, 2022, 2025, 2028, 2031

Versicherungsjahr: jeweils ab 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres

Welche Versicherung braucht Dein Roller?

Neben Motorroller, Mofa oder Moped brauchen auch E-Scooter und Segways einen Versicherungsschutz. Wer ohne Versicherungsschild durch die Straßen rollt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit und macht sich im Zweifel auch strafbar. Meist droht eine empfindliche Geldstrafe, in extremen Fällen aber auch bis zu einem Jahr Gefängnis. Solltest Du dann auch noch einen Unfall verursachen, musst Du die anfallenden Kosten samt Schadensersatzforderungen aus eigener Tasche zahlen. Und das kann schlimmstenfalls in die Millionen gehen.

Für folgende Fahrzeuge brauchst Du eine Versicherung und damit eine der Plaketten:

  • Klassisches Versicherungskennzeichen:
    • Mofas und Mopeds
    • Motorroller
    • Pedelecs, also Elektroräder mit Motorunterstützung und einer Geschwindigkeit von über 25 Kilometern pro Stunde
    • Quads und Trikes
    • Elektrorollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit über 6 Kilometern pro Stunde
    • Mini-Autos, sogenannte Leichtkraftfahrzeuge mit 45 Kilometern pro Stunde Höchstgeschwindigkeit
  • Kleineres Versicherungskennzeichen:
    • E-Scooter
    • Segways

Ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll?

Im Vergleich zu Autos und Motorrädern werden Mofas, aber auch Segways und E-Scooter, deutlich häufiger gestohlen. Laut Zahlen der Versicherungswirtschaft wurden im Jahr 2022 von 10.000 dieser Fahrzeuge 245 geklaut ‒ bei Pkw liegt die Diebstahlquote bei drei von 10.000 Fahrzeugen.

Mit einer Teilkaskoversicherung versicherst Du Deinen Roller für solche Fälle. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt hingegen nicht, wenn der Roller gestohlen wird. Eine Teilkasko greift aber nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Wildunfall, Marderbiss oder Kabelkurzschluss.

Oft sieht die Teilkasko einen Selbstbehalt von 150 Euro vor. Wäge deshalb ab, ob sich das für Dich lohnt, vor allem wenn Dein Mofa zu den Relikten aus vergangenen Zeiten gehört und nur knapp mehr wert ist, als der Selbstbehalt hoch ist.

Wie findest Du die passende Versicherung?

Eine Rollerversicherung abzuschließen, ist nicht schwer. Die richtige zu finden, ist hingegen gar nicht so einfach. Mittlerweile gibt es zahlreiche Anbieter auf dem Markt, die mit günstigen Rollerversicherungen werben. Entscheidend ist aber nicht unbedingt der günstigste Preis. Vielmehr muss auch die Leistung stimmen.

Finanztip empfiehlt Dir einen Vertrag mit einer erhöhten Deckungssumme von 100 Millionen Euro je Schadensfall beziehungsweise 15 Millionen Euro je geschädigter Person. So bist Du auch bei schweren Unfällen ausreichend abgesichert. Deckt der Versicherer auch noch grobe Fahrlässigkeit ab oder bietet Dir einen verbesserten Schadenfreiheitsrabatt für Dein Auto an, ist das ein gutes Zusatzangebot.

Was kostet die Rollerversicherung?

Mopedversicherungen sind günstig. Mit einem Beitrag von 35 bis 70 Euro je Versicherungsjahr für die Haftpflicht solltest Du dennoch rechnen. Junge Fahrer zahlen häufig einen deutlich höheren Beitrag - einige Versicherer ziehen die Altersgrenze bei 23 Jahren, andere bei 25 Jahren. Je nach Anbieter kostet die Rollerversicherung dann zwischen 20 und 60 Euro mehr.

Willst Du Dich zusätzlich gegen Diebstahl absichern und buchst eine Teilkasko dazu, wird die ebenfalls teurer.

Wie schließt Du Deine Rollerversicherung ab?

Willst Du eine Versicherung abschließen, musst Du in die Betriebserlaubnis vom Hersteller des Rollers oder Mofas schauen. Hier findest Du die Fahrgestellnummer und das Baujahr. Anhand dieser Informationen stellt Dir der Versicherer einen Versicherungsschein aus.

Wenn Du den Vertrag in der Filiale einer Versicherung vor Ort abschließt, kannst Du die Plakette gleich mit nach Hause nehmen. Hast Du die Rollerversicherung hingegen online beantragt, erhältst Du das Kennzeichen binnen weniger Tage per Post. Das funktioniert aber nur, wenn Du dem Versicherer ein Lastschriftmandat erteilt hast. Falls Du das Kennzeichen direkt abholst, kannst Du auch bar zahlen.

Wie lange ist Dein Versicherungskennzeichen gültig?

Die Rollerhaftpflicht für Mofas, Mopeds und Co. bis 50 Kubikzentimeter ist immer nur für ein Versicherungsjahr gültig. Das Jahr beginnt regelmäßig am 1. März und endet am 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Danach erlischt die Versicherung automatisch - das Gleiche gilt für die Teilkasko. Extra kündigen musst Du also nicht.

Das ist besonders praktisch, wenn Du zu einer günstigeren Rollerversicherung wechseln möchtest. Denke daran, rechtzeitig Deinen Schutz zu erneuern. Dann fährst Du auch weiterhin legal über die Straßen.

Verkaufst Du Dein Moped, bevor das Versicherungsjahr endet, solltest Du das Deiner Versicherung am besten unverzüglich mitteilen. Sie erstattet Dir nämlich den zu viel gezahlten Beitrag. Alternativ lässt sich die Versicherung auch auf den neuen Rollerbesitzer umschreiben.

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