E-Bike Leasing über den Arbeitgeber: So funktioniert es

Das Dienstrad ist der neue Dienstwagen. Angestellte suchen sich ihr Fahrrad im Handel aus, Arbeitgeber:innen leasen die Fahrräder für ihre Mitarbeitenden. Fahrrad-Leasing - auch Dienstrad-Leasing oder Bikeleasing genannt - ist eine populäre Möglichkeit für Arbeitnehmende, über ihren Arbeitgeber einen Leasingvertrag mit besonderen Vorteilen für ein Fahrrad abzuschließen.

Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing?

Spezielle Fahrradleasing-Anbieter kooperieren mit den Arbeitgebern. Der Mitarbeiter sucht sich ein Rad bei einem Händler aus, der Händler informiert die Leasingfirma und verkauft das Rad an sie. Offiziell übernimmt der Arbeitgeber das Rad und überlässt es dem Mitarbeiter.

Die Leasingrate wird im Rahmen einer Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn einbehalten. Nach 36 Monaten hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Rad günstig zu kaufen oder zurückzugeben.

Gehaltsumwandlung

Bei der Gehaltsumwandlung zahlen Angestellte die monatliche Rate für das Rad von ihrem Bruttolohn. Viele Unternehmen bezuschussen die Rate zusätzlich. So sparen Mitarbeitende noch mehr.

Gehaltsextra

Gibt es JobRad® als Gehaltsextra, übernehmen Arbeitgeber:innen die monatliche Rate und zahlen sie zusätzlich zum Gehalt. Mitarbeitende fahren das Firmenrad also ohne Kosten.

Vorteile des E-Bike Leasings für Arbeitnehmer

  • Kosteneffizienz: Beim Leasing zahlen Sie nur die Nutzung, nicht den Wertverlust, was zu niedrigeren Raten als bei Mietgebühren oder Ratenkäufen führt.
  • Steuerliche Vorteile: Einsparungen von bis zu 40 Prozent im Vergleich zu Barkäufen oder anderen Finanzierungsmethoden.
  • Umfassender Versicherungsschutz: Vollkaskoversicherung einschließlich Akkuwechsel bei Defekten und Neuraddeckung bei Diebstahl und Totalschaden.
  • Freie Händlerwahl: Zugang zu Fachhändlern.
  • Private Nutzung: Möglichkeit zur privaten Nutzung des E-Bikes.
  • Modellaktualität: Nach drei Jahren Leasing erhalten Sie ein neues E-Bike, sodass Sie immer das neueste Modell fahren.

Vorteile des E-Bike Leasings für Unternehmen

  • Erhöhte Mobilität: Staus, Verkehrsverzögerungen und Parkplatzsuche entfallen.
  • Gesundheitsfördernd: Regelmäßiges Radfahren stärkt Herz und Kreislauf und kann das Risiko für Bluthochdruck und Diabetes Typ-2 senken.
  • Kosteneffizienz: Es wird nicht nur durch steuerliche Vorteile gespart, sondern auch durch geringere Ausgaben für Benzin, Wartung und Reparaturen.
  • Einfaches und schnelles Anmeldeverfahren.
  • Mitarbeiter-Benefit: Macht Ihr Unternehmen attraktiver und moderner.
  • Verbesserung des Firmenimages: Die Nutzung von E-Bikes durch Ihr Team fördert ein umweltfreundliches Image und stärkt Ihre Botschaft der Nachhaltigkeit.

Steuerliche Aspekte beim Dienstrad-Leasing

Wer sein Dienstfahrrad privat nutzt, der versteuert die Nutzung pauschal. Die 0,25%-Regel gilt. Sie ist immer dann relevant, wenn Arbeitnehmende einen geldwerten Vorteil beziehen. Vereinfacht ausgedrückt, bedeutet dies, dass nur 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) für das Rad versteuert werden müssen.

Allerdings müssen Arbeitnehmende nicht selbst tätig werden. Die Versteuerung geschieht automatisch über die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung. Darum kümmert sich der Arbeitgeber.

Beispielrechnung

Die unverbindliche Preisempfehlung für ein Fahrrad liegt bei 2.500 Euro, ein Viertel davon sind 625 Euro. Abgerundet auf volle 100 entspricht das 600 Euro. Davon wird 1 % als geldwerter Vorteil genommen, und nur 6 Euro werden versteuert.

Versicherung und Service

Eine umfangreiche Versicherung mit Mobilitäts­garantie ist bei jedem Dienstrad von JobRad® dabei. Als geleastes Betriebseigentum ist das E-Bike nicht durch die Hausratsversicherung Ihrer Mitarbeitenden abgedeckt. Unsere Kooperation mit einer Fahrradversicherung gewährleistet, dass Ihr E-Bike als Dienstrad immer voll versichert ist.

Dafür gibt es beim Dienstrad-Leasing eine Vollkasko-Versicherung.

Dienstrad-Leasing bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmenden erhebliche Vorteile.

Was passiert bei Jobverlust oder Kündigung?

Wer die Firma in den nächsten drei Jahren verlassen will, sollte das Fahrrad besser nicht leasen. Die vorzeitige Rückgabe kann kompliziert sein. Doch nicht immer sind solche Zeitspannen problemlos planbar und es kann zu unvorhersehbaren Entwicklungen kommen. Pauschal lassen sich diese Situationen nicht aufklären, da jeder E-Bike-Leasinganbieter verschiedene Richtlinien für diese Fälle besitzt.

Mindestvoraussetzungen für Arbeitgeber

Die einzige Voraussetzung für Arbeitgeber:innen ist, dass das Unternehmen seit 24 Monaten besteht und unsere allgemeinen Bonitätskriterien erfüllt.

Welche Arten von Fahrrädern können geleast werden?

Jedes! Egal ob E-Bike, Lastenrad, Faltrad, Liegerad oder ganz normales Fahrrad - Du entscheidest, welches Fahrrad für dich das beste ist.

Nutzung des Dienstrads

Du kannst mit dem Dienstrad von JobRad® zur Arbeit fahren, musst aber nicht. Privat darfst du es unbegrenzt nutzen, auch im Urlaub. Und damit radeln dürfen alle, die im gleichen Haushalt wohnen.

Arbeitnehmende dürfen ihr Dienstrad für alles nutzen - für den Weg zur Arbeit sowie privat. Auch im Urlaub kann mit dem Dienstrad gefahren werden.

Wem gehört das Dienstrad?

Rechtlich gehört das Fahrrad während der ganzen Laufzeit der Leasing­gesellschaft. Allerdings kann jede:r JobRadler:in das Rad nutzen, wie das eigene.

Das Dienstrad gehört während der Laufzeit des Leasingvertrags der Leasinggesellschaft. Erst nach der Übernahme zum Leasingende geht es in den Besitz des Mitarbeitenden über.

Beispielrechnung für Dienstrad-Leasing

Hier eine Beispielrechnung nach Durchsicht verschiedener Modelle:

Ein Arbeitnehmer verdient 3.500 Euro brutto. Er ist ledig, hat keine Kinder und ist in der Steuerklasse 1. Das neue Rad kostet 2.000 Euro. Der Arbeitgeber behält rund 69 Euro Bruttolohn dafür ein: das Nutzungsentgelt für Rad, Vollkasko-Versicherung und Inspektionskosten. Unterm Strich ist die Nettobelastung für den Mitarbeiter deutlich niedriger, bei rund 40 Euro, weil das zu versteuernde Einkommen sinkt.

Wenn der Mitarbeiter am Ende der Leasingzeit das Rad kaufen will, macht ihm der Anbieter ein Angebot. Im Beispiel wären das rund 400 Euro. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer zahlt in diesem Beispiel circa 1.840 Euro - statt 2.000 Euro, die er beim Sofortkauf gezahlt hätte.

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