JobRad Leasing: So funktioniert das Dienstradmodell

Das Dienstrad ist der neue Dienstwagen: Angestellte suchen sich ihr Fahrrad im Handel aus, Arbeitgeber:innen leasen die Fahrräder für ihre Mitarbeitenden. Das „Jobrad“ ist ein attraktives Mitarbeiter-Benefit, bei dem Unternehmen ihren Beschäftigten Fahrräder oder E-Bikes zur Verfügung stellen. Mitarbeitende nutzen dabei das Dienstrad nicht nur dienstlich, sondern vor allem auch zusätzlich privat. JobRad® macht es einfach für alle. Erfahren, was JobRad® ist und wie das Fahrrad- oder E-Bike-Leasing funktioniert - ganz ohne Kopfzerbrechen.

Was ist JobRad®?

Ein Jobrad bezeichnet ein Modell, bei dem Unternehmen ihren Mitarbeitern die Nutzung eines Fahrrads oder E-Bikes als Dienstwagen anbieten. Dieses Angebot kann sowohl als zinsgünstiges Leasing als auch als Bestandteil eines Gesamtpakets zur betrieblichen Mobilität realisiert werden.

Wie funktioniert die JobRad®-Finanzierung?

Für die Finanzierung des Dienstrades von JobRad® gibt es zwei Varianten - Unternehmen können wählen, wie sie JobRad® anbieten möchten:

Gehaltsumwandlung

Bei der Gehaltsumwandlung zahlen Angestellte die monatliche Rate für das Rad von ihrem Bruttolohn. Viele Unternehmen bezuschussen die Rate zusätzlich. So sparen Mitarbeitende noch mehr.

Gehaltsextra

Gibt es JobRad® als Gehaltsextra, übernehmen Arbeitgeber:innen die monatliche Rate und zahlen sie zusätzlich zum Gehalt. Mitarbeitende fahren das Firmenrad also ohne Kosten.

Die 5 wichtigsten Fakten zum Fahrrad-Leasing mit JobRad®

  1. Können alle Arbeitgeber:innen JobRad® anbieten? Ja! Es gibt keine Mindestabnahmemenge von Rädern. Die einzige Voraussetzung für Arbeitgeber:innen ist, dass das Unternehmen seit 24 Monaten besteht und unsere allgemeinen Bonitätskriterien erfüllt.
  2. Welche Räder kommen bei JobRad® in Frage? Jedes! Egal ob E-Bike, Lastenrad, Faltrad, Liegerad oder ganz normales Fahrrad - Du entscheidest, welches Fahrrad für dich das beste ist.
  3. Wie und wo darf man das Dienstrad fahren? Überall! Du kannst mit dem Dienstrad von JobRad® zur Arbeit fahren, musst aber nicht. Privat darfst du es unbegrenzt nutzen, auch im Urlaub. Und damit radeln dürfen alle, die im gleichen Haushalt wohnen.
  4. Wem gehört das Dienstrad von JobRad® eigentlich? Rechtlich gehört das Fahrrad während der ganzen Laufzeit der Leasing­gesellschaft. Allerdings kann jede:r JobRadler:in das Rad nutzen, wie das eigene.
  5. Panne, Schaden, Diebstahl - was passiert, wenn es nicht rund läuft? Die JobRad®-Vollkasko­versicherung und Mobilitäts­garantie schützt dich auf allen Wegen. In Einzelfällen können die Regeln abweichen, weil sich Unternehmen für andere JobRad®-Bedingungen entschieden haben.

Wissenswertes zum Fahrrad-Leasing

  • Laufzeit: Die Leasing-Dauer für das Rad von JobRad® beträgt immer 36 Monate.
  • Versicherung & Service: Eine umfangreiche Versicherung mit Mobilitäts­garantie ist bei jedem Dienstrad von JobRad® dabei.
  • Mehrere Diensträder gleichzeitig: Viele Arbeitgeber:innen gestatten ihren Mitarbeitenden das gleichzeitige Fahren von zwei oder mehr Diensträdern.

Vorteile von JobRad®

  • Am Geld sparen, nicht am Rad: JobRad® ist immer günstiger. Bis zu 40 % in jedem Fall - und noch deutlich mehr, wenn Dein Arbeitgeber die Raten bezuschusst. Gibt er Dir das JobRad® als Gehaltsextra, fährst Du sogar komplett steuerfrei!
  • Jedes Rad, jede Marke: Ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad: Jedes Rad kann ein JobRad® sein.
  • Überall hin: Dein Dienstrad nutzt Du wie Dein eigenes: im Alltag, in der Freizeit und natürlich auch zur Arbeit.
  • Services rund ums Rad: Jedes JobRad® ist automatisch über unsere Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie abgesichert. Ein Extra-Plus an Komfort bieten darüber hinaus die Service-Optionen JobRad®-Inspektion und JobRad®-FullService.

JobRad® per Gehaltsumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung im Fahrrad-Leasing (auch Gehaltsumwandlung oder Barlohnumwandlung genannt) wird der Barlohn in einen Sachlohn umgewandelt: Arbeitnehmer:innen verzichten während der Leasingdauer monatlich auf einen kleinen Teil ihres Lohns in der Höhe der Leasingrate. Im Gegenzug überlässt ihnen ihr:e Arbeitgeber:in das Dienstrad von JobRad® zur freien Nutzung - geschäftlich und privat.

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?

  1. Bei der Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts des Mitarbeiters in monatliche Leasingraten für das Jobrad umgewandelt.
  2. Die Gehaltsumwandlung führt zu einer Reduktion des zu versteuernden Einkommens.

Brutto oder Netto?

Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung geht die Leasingrate fürs Fahrrad vom Bruttogehalt ab, also bevor die Steuern fällig werden.

Was ist der Vorteil?

Weil die monatliche Rate nicht versteuert wird, verringert die Gehaltsumwandlung fürs Fahrrad die fälligen Steuern und Sozialabgaben.

Wie berechnet sich die Umwandlungsrate fürs JobRad®-Dienstfahrrad?

Die monatliche Umwandlungsrate fürs Dienstfahrrad von JobRad® ist die Rate, die Arbeitnehmer:innen vom Bruttolohn abgezogen wird.

Mit der monatlichen Umwandlungsrate fürs Dienstrad von JobRad® kann nicht nur die Ersparnis berechnet werden - denn die entsteht erst durch die gesparten Steuern.

So wird die Gehaltsumwandlung fürs Fahrrad noch attraktiver

Die Entgeltumwandlung fürs Fahrrad-Leasing ist für Unternehmen attraktiv: Denn direkte Kosten hat JobRad® für Arbeitgeber:innen nicht. Die Leasingraten finanzieren die Mitarbeitenden selbst. Viele Firmen unterstützen diesen Benefit finanziell und machen das JobRad® per Gehaltsumwandlung noch attraktiver für Ihre Mitarbeitenden - ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand:

Zusatzleistungen übernehmen

Wer Leistungen wie Versicherung oder Services übernimmt, garantiert gleichzeitig maximale Sicherheit für die Beschäftigten und entscheidet, welche Service-Optionen wichtig sind.

Monatliche Rate bezuschussen

Durch Bezuschussung des Dienstrades durch den:die Arbeitgeber:in verringert sich die monatliche Umwandlungsrate für die Mitarbeitenden entsprechend - und es wird noch mehr gespart. Die Höhe des Betrags wird individuell festgelegt.

Steuerliche Aspekte

Dienstradeln wird steuerlich gefördert. Beim Fahrrad- und E-Bike Leasing haben Arbeitnehmer die Möglichkeit kostengünstig ein Dienstfahrrad über den Arbeitgeber zu beziehen, welches jederzeit auch privat genutzt werden darf. Wie auch beim KFZ Leasing hat der Arbeitnehmer einen großen steuerlichen Vorteil, der sich aus der allgemeinen Dienstwagen-Regelung ergibt. Vertraglich gesehen ist der Arbeitgeber beim Bikeleasing immer der Leasingnehmer und überlässt seinem Mitarbeiter das Rad zur Nutzung. "Bezahlt" wird das Dienstrad vom Arbeitnehmer durch die sogenannte Gehaltsumwandlung, d.h. ein Teil des Gehaltsanspruchs wird in einen Sachbezug umgewandelt.

Seit Januar 2020 gilt für alle Fahrräder, die ab dem 1. Januar 2019 erstmals vom Arbeitgeber per Gehaltsumwandlung überlassen wurden, dass der geldwerte Vorteil der günstigeren Fahrradüberlassung nur noch mit 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrrads zu versteuern ist.

Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§ 3 Nr. 37 EstG), entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Diese steuerliche Regelung gilt seit 2019 für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h).

Bei Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, fällt die JobRad®-Ersparnis für die Mitarbeitenden geringer aus. Gerade für diese Arbeitgeber:innen ist daher JobRad® als Gehaltsextra eine attraktive Alternative.

Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmer müssen nicht direkt die volle Summe bezahlen, sondern lediglich die monatliche Rate.
  • Das Jobrad kann nicht nur für den Arbeitsweg genutzt werden, sondern ebenso für private Zwecke.
  • Arbeitnehmer können sich ihr Wunschfahrrad meist selbst auswählen.
  • Nicht nur das zu versteuernde Einkommen sinkt, sondern auch die Lohnnebenkosten wie etwa Arbeitslosen- und auch Rentenbeiträge.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Arbeitgeber profitieren vom Jobrad insofern, dass sie die Mobilität und Fitness der Beschäftigten fördern.
  • Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, bleibt eher gesund und steigert seine Motivation und Leistung.
  • Unternehmen können es zudem steuerlich als Betriebsausgabe absetzen. Die Leasingrate und die Versicherungsprämie können abgezogen werden.
  • Im Wettbewerb um Fachkräfte sind sie mit diesem attraktiven Benefit immer eine Radlänge voraus, Dienstrad-Leasing ist für Arbeitgeber in der Regel kostenneutral.

Nachteile

  • Ausnahme ist, dass die Rente etwas gekürzt wird, aber hier sprechen wir wirklich nur von wenigen Euro pro Monat.

Wichtig: Wenn ich ein Fahrrad-Leasing machen möchte, dann sollte ich mir das genau durchrechnen. Solche Rechner finden sich im Netz.

Wer kann das Fahrradleasing nutzen?

Allerdings kann nicht jeder das Fahrradleasing nutzen. Ausgeschlossen sind häufig:

  • Azubis
  • Aushilfen
  • Beschäftigte kurz vor Rentenbeginn

Die Geschichte des Dienstrads

Den Weg für das Erfolgsmodell Dienstrad geebnet hat in Deutschland Ulrich Prediger, leidenschaftlicher Fahrradfahrer und Ecopreneur. Es war im Jahr 2008, Prediger arbeitete noch bei einer Freiburger Medizintechnikfirma, hatte einen Dienstwagen, nutzte diesen aber nicht. Er wünschte sich stattdessen von seinem damaligen Chef ein Dienstfahrrad. "Geht nicht!", sagte der Chef. "Wirklich nicht?", fragte sich Prediger. Er kündigte, setzte alles auf die Dienstradkarte und gründete das Unternehmen und die Marke "Jobrad".

Dienstrad-Leasing: Arbeitgeber behält Teil des Bruttolohns ein

So funktioniert es: Das Unternehmen least das Rad und überlässt es seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter zur freien Nutzung. Er oder sie kann damit zur Arbeit fahren und es darüber hinaus auch in der Freizeit, beim Sport und im Alltag nutzen. Im Gegenzug behält der Arbeitgeber einen Teildes Bruttolohns ein. Dieses Modell funktioniert also über die sogenannte Entgeltumwandlung. Bei dieser Variante spart der Arbeitnehmer bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf.

Was am Ende der Leasinglaufzeit passiert

Übernimmt der Arbeitnehmer nach Ende der Leasinglaufzeit das Dienstrad, muss die Differenz zwischen dem hierfür tatsächlich gezahlten Preis und dem üblichen Marktwert für das gebrauchte Fahrrad als geldwerter Vorteil versteuert werden. Zur Berechnung des Restwerts setzen die Finanzbehörden pauschal einen Betrag von 40 Prozent des ursprünglichen Neupreises an.

Kritikpunkte der Gewerkschaften

Gewerkschaften wie Verdi und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnen für ihre Mitglieder im öffentlichen Dienst das Dienstrad-Leasing per Entgeltumwandlung ab. Sie kritisieren, dass der für die Leasing-Raten aufgewendete Betrag aus dem Bruttoarbeitslohn dem Arbeitnehmer bei den Rentenbeiträgen fehlt, und dass die Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Lohnnebenkosten sparen können, indem sie die Leasing-Raten als Betriebsausgaben geltend machen.

Marktübersicht und Trends

Der Markt für Dienstfahrrad-Leasing ist groß - und wächst weiter. Viele Anbieter bieten eigene Leasingrechner an. Damit können Beschäftigte oder Selbstständige die Kosten und möglichen Ersparnisse individuell berechnen. 2024 wurden bereits 17 % aller Leasingverträge digital abgeschlossen - Tendenz steigend. Dennoch bleibt der stationäre Fachhandel wichtig.

Aspekt Details
Umsatz des Dienstradleasing-Markts (2024) 3,1 Milliarden Euro
Anzahl der Unternehmen, die Leasingdiensträder ermöglichen (2024) 269.000
Durchschnittlich geleastes E-Bike (2024) ca. 3.720 Euro
Versteuerung geldwerter Vorteil 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich

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