Die Faszination für Mopeds und die Lust am individuellen Tuning sind bei Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen stark verbreitet. Der Reiz, sein Fahrzeug nicht nur optisch zu personalisieren, sondern auch technisch zu optimieren, ist groß. Doch mit dem Wunsch, sein Moped einzigartig zu machen, kommt auch die Verantwortung, sich innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen zu bewegen.
Seit der Änderung des Mindestalters für das Fahren eines Mopeds auf 15 Jahre hat das Thema noch mehr an Aktualität gewonnen. Dieser Text beleuchtet, wie Moped-Tuning im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften erfolgen kann, ohne dabei auf den Spaß am individuellen Gestalten verzichten zu müssen. Spätestens seit Ende Januar 2020 reift bei vielen Jugendlichen ab 15 der Wunsch nach einem motorisierten fahrbaren Untersatz auf zwei Rädern. Natürlich möchten sich in diesem Zuge viele von ihren Freunden abheben und das Moped nach den eigenen Vorstellungen gestalten.
Rechtliche Grundlagen für Moped-Tuning
Für das Moped-Tuning hat der Gesetzgeber jedoch einige rechtliche Vorgaben angesetzt, die beachtet werden sollten. Die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) sieht vor, dass bauliche Anpassungen und Umbauten beim Tuning eines Mopeds eintragungspflichtig sind. Zuständig ist hier - wie bei Motorrädern oder Autos auch - der Technische Überwachungsdienst (TÜV).
Eintragungspflichtige Veränderungen
Zu den Veränderungen am Moped, die nicht angemeldet werden müssen, gibt es praktisch keine Ausnahmen. Hiervon ist auch das Chiptuning betroffen, das zur Leistungssteigerung des Mopeds beitragen soll. Bestenfalls beauftragt man hiermit die Werkstatt seines Vertrauens. Denn nur so kann man davon ausgehen, dass das Chiptuning im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben vorgenommen wurde.
Entdrosselung der Leistung
Eine andere Möglichkeit des Tunings ist die Entdrosselung der Leistung. Die Drosselung der Motorleistung führt dazu, dass die Höchstgeschwindigkeit des Mopeds begrenzt ist, obwohl das Fahrzeug ab Werk schneller fahren könnte. Mit der Entdrosselung des Motors wird dieser Vorgang rückgängig gemacht und das Moped entsprechend schneller. Doch auch hier geben gesetzliche Bestimmungen vor, dass die Entdrosselung nur dann legal ist, wenn die baulichen Maßnahmen von einer zuständigen Stelle abgenommen wurden und die jeweilige Führerscheinklasse eine Leistungserhöhung erlaubt. Solche zuständigen Stellen sind die DEKRA oder der TÜV.
Zusätzliche Maßnahmen zur Leistungssteigerung
Damit die Motorleistung des Mopeds mit der Entdrosselung wirklich neue Höhen erreicht, lassen sich mehrere zusätzliche Maßnahmen legal durchführen. Hierzu zählt der Ausbau des Gasschieberanschlags oder das Tunen des Luftfilters. Wer den Gasschieberanschlag ausbaut, kann den Gasgriff komplett durchdrehen. Dies führt dazu, dass der Fahrer uneingeschränkt Gas geben kann. Beim Luftfilter-Tuning ist es aus rechtlicher Sicht möglich, den Schnorchel zu entfernen. Dieser sorgt dafür, dass weniger Luft angesaugt wird. Der Schnorchel wird entfernt, indem der Luftfilter abmontiert wird.
Legales Mofa-Tuning: Was ist erlaubt?
Legales Mofa-Tuning, geht das überhaupt? Ja, aber mit Einschränkungen. Du darfst hier keine Wunder erwarten, da fast jede Veränderung an Motor etc. schon nicht mehr im legalen Bereich liegt. Trotzdem gibt es, besonders bei älteren Mofas und Mopeds, ein paar Tricks, mit denen das ein oder andere km/h (zurück)- gewonnen werden kann.
Die Idee dahinter ist es, das Mofa wieder in einen annähernd originalen Zustand zurück zu versetzen. Verschleiß und falsche Abstimmung kosten nicht nur Geld sondern auch Leistung. Die wollen wir uns zurück holen, dabei aber keine Tuning Teile verbauen.
Möglichkeiten für legales Tuning
- Vergaserabstimmung: Die richtige Vergaserabstimmung ist das wichtigste für einen rund laufenden Motor. Die richtige Abstimmung kann sich über die vielen Jahre verändern. Wenn der Luftfilterkasten nicht mehr ganz dicht ist, der Auspuff zugesetzt oder ähnlicher Verschleiß auftritt, muss auch der Vergaser neu abgestimmt werden.
- Auspuff reinigen: Durch Ablagerungen im Inneren und damit eine Verringerung des Durchmessers, verliert der Motor an Leistung. Auch der Krümmer kann davon betroffen sein. Am Ende kann dein Zylinder wieder frei ausatmen und so die Abgase schneller abführen.
- Reifendruck prüfen: Der Luftdruck spielt eine große Rolle. Wer schon mal mit einem Luftdruck von einem Bar statt zwei gefahren ist, kennt den Unterschied. Also regelmäßig prüfen und den Luftdruck idealerweise bei etwa 2 - 2.5 Bar einstellen.
- Zündkerze erneuern: Da einen neue Zündkerze auch keine große Investition ist, lohnt eine Erneuerung immer.
- Zündung einstellen: Ein weiterer Punkt, der bei einem Motor nicht vernachlässigt werden darf, ist die richtige Einstellung der Zündung. Auch das Erneuern der Kontakte (bei Kontaktzündung), kann Wunder bewirken.
- Kette spannen: Am wichtigsten ist hier die richtige Kettenspannung. Aber auch auf die Abnutzung von Kette und Ritzel/Kettenrad solltest du achten. Sind die Zähne Spitz sollte ein neues Kettenkit her.
- Verschleißteile erneuern: So hat jeder Motor Verschleißteile, welche über die Jahre erneuert werden müssen, damit der Motor die volle Leistung bringt. Kolben und Zylinder -> Bei Kompressionsverlust oder nach einem Kolbenfresser / Kolbenklemmer, sollte hier eine Erneuerung stattfinden. Auch die Kompression kannst du prüfen. Lager und Simmerringe -> bei rauschenden Geräuschen aus dem Motor, muss auch hier eine Erneuerung stattfinden. Häufig melden sich die Kurbelwellenlager als erstes.
Konsequenzen illegalen Tunings
Wer sein Moped illegal tunt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Diese bewegen sich in einem Rahmen zwischen 10 und 90 Euro. So sieht die aktuelle Ausgabe des Bußgeldkatalogs vor, dass eine verstärkte Abgas- oder Lärmbelästigung mit einem Bußgeld von 10 Euro belegt werden kann.
Bei der Zustellung eines Bußgeldbescheids sollte man aber nicht gleich in Aufruhr verfallen. Viele Bußgeldbescheide sind falsch. Überdies muss die ausstellende Behörde darauf achten, dass die erhobenen Vorwürfe nicht verjährt sind. Deshalb gilt es, vor dem Bezahlen der Schuld den Bußgeldbescheid genau zu prüfen.
Roller-Tuning: Was ist zu beachten?
Für viele steht fest: Sobald sie das erforderliche Alter erreichen, muss der Rollerführerschein her. Der Wunsch, insbesondere die Leistungsfähigkeit und damit die Geschwindigkeit beim Roller zu tunen, ist dementsprechend bei vielen Jugendlichen groß. Den technischen Möglichkeiten ist zumindest in der Theorie beinahe keine Grenze gesetzt.
Der Führerschein des Fahrers, die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung und die allgemeine Sicherheit des Straßenverkehrs spielen eine Rolle.
Einflussfaktoren beim Roller-Tuning
- Vorschriften der StVZO
- Führerschein des Fahrers
- Allgemeine Sicherheit des Straßenverkehrs
Eintragungspflichtige Veränderungen
In der Regel müssen Halter fast alle Veränderungen eintragen lassen. Das erfolgt durch Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA. Haben Teile eine ABE müssen diese nicht erneut geprüft werden. Liegt nur ein Teilegutachten bei oder ist diese nicht vorhanden, steht eine Prüfung an.
Bußgelder beim Roller-Tuning
Ja, je nach Verstoß können die Sanktionen zwischen 10 und 90 Euro liegen. Punkte in Flensburg sind ebenfalls möglich.
Führerscheinklassen und Roller-Tuning
Theoretisch ist beim Roller-Tuning vieles möglich - eine andere Frage ist indes, ob diese Maßnahmen auch legal wären. Das hängt hauptsächlich davon ab, welche Führerscheinklasse der Fahrer des Kraftrads innehat und welche konkreten Maßnahmen erfolgen sollen.
Einige Klassen wie die zur Führung von Lkw, Bus oder Traktor sind für die Frage, inwieweit ein Roller getunt werden darf, eher zweitrangig. Vielmehr interessieren die Klassen AM, A1, A2, A sowie B. Wer mit 15 seinen ersten Rollerführerschein macht, der erwirbt einen Schein der Klasse AM oder mit 16 die Klasse A1. AM stellt dabei die Klasse mit den wenigsten Berechtigungen dar und erlaubt die Führung eines im Volksmund auch „Moped“ genannten Fahrzeugs.
Nächsthöher ist die Klasse A1 fürs Roller-Tuning relevant. Diese Klasse können Jugendliche bereits mit 16 Jahren erwerben. Allerdings ist ein Erwerb erst Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren gestattet, sodass dadurch auch die Grenzen beim Roller-Tuning definiert werden.
Die höchste Motorradklasse bietet schließlich die Möglichkeit, unabhängig von Motorleistung oder Höchstgeschwindigkeit Motorräder zu fahren. Allerdings gilt für den Motorradführerschein ein Mindestalter von 24 Jahren, wenn der Anwärter im Vorfeld keine der niederen Führerscheinklassen besessen hat. Ist dies jedoch der Fall, können auch bereits Zwanzigjährige den A-Führerschein innehaben.
Etwa 70 Prozent der deutschen Bürger besitzen ihn - den Auto-Führerschein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. In Bezug auf Motorräder sind im Auto-Führerschein auch alle Krafträder mit einbegriffen, die des AM-Führerscheins bedürfen. Das bedeutet trotz allem nicht, dass ansonsten beim Motorroller-Tuning keine gesetzlichen Maßstäbe herrschen.
Allgemeine Bauartgenehmigung und Teilegutachten
Beinahe jeder Umbau beim Roller-Tuning ist eintragungspflichtig. Für viele Tuning-Anliegen reicht dies jedoch nicht aus und es ist ein Teilegutachten nötig. Neben der Allgemeinen Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (ABE) sollte dieses dem Element beiliegen.
Nachdem das Roller-Tuning abgeschlossen ist, muss der Fahrer das Teilegutachten ebenso wie den Roller beim TÜV bzw. der DEKRA prüfen lassen. Bestehen Unsicherheiten, ob Ihr Roller-Tuning in der angestrebten Form überhaupt rechtens ist bzw. ob es einer Einzelabnahme bedarf, lassen Sie sich durch einen sachkundigen Gutachter der einschlägigen Prüfstellen im Vorfeld beraten.
Grundsätzlich sollten Sie das Roller-Tuning einer seriösen Werkstatt überlassen. Insbesondere das Chiptuning darf nur von Profis durchgeführt werden, denn die Software ist sehr empfindlich!
Drosselung beim Roller-Tuning
Das Tuning beim Roller unterscheidet sich prinzipiell nicht sehr von anderen Arten des Frisierens, beispielsweise dem Motorrad-Tuning. Allerdings werden Roller oft von Jugendlichen gefahren, deren Führerscheinklasse die Möglichkeiten stark eingrenzt.
Die Drosselung erfüllt zum Beispiel meist den Zweck, die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h herabzusetzen. Wichtig: Wer ein Fahrzeug führt, für das er nicht den entsprechenden Führerschein besitzt - also beispielsweise mit AM-Führerschein einen Roller, der 55 km/h statt 45 km/h schnell fährt - der macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Für die Drosselung können unterschiedliche Techniken zum Einsatz kommen, denn diese ist im Gegensatz zur Drosselung an sich nicht vorgeschrieben.
Arten der Drosselung
- Elektronische Drossel: Bei dieser Methode wird nicht die Motorleistung an sich, sondern die Zündung des Rollers gedrosselt. Sobald die Drehzahl einen bestimmten Wert übersteigt, verhindert die elektrische Drossel das Auslösen des Zündfunkens, wodurch die Kraftstoffverbrennung ausbleibt. Der Motor befindet sich im Leerlauf.
- Gasschieberanschlag: Dabei wird ein Gasschieberanschlag am Vergaser montiert, was dazu führt, dass der Gasgriff ab einem gewissen Punkt nicht weitergedreht werden kann.
- Distanzringe: Innerhalb des Getriebes laufen die Keilriemen über sogenannte Riemenscheibenpaare. Um die optimale Kraftübertragung zu unterdrücken, verhindern Distanzringe bei dieser Art der Drosselung, dass der Keilriemen auf die äußerste Riemenscheibe springen kann.
- Axialwegbegrenzer: Auch hier findet die Drosselung direkt am Getriebe statt. Dabei wird ein Axialwegbegrenzer verbaut, der die Steigscheibe daran hindert, zu weit aufzusteigen.
Dementsprechend müssen beim Roller-Tuning im Zweifel auch mehrere Drosselungen ausgebaut werden. Dabei unterscheiden sich die Umbauten in ihrer Wirksamkeit. Dadurch kann es beim Roller-Tuning passieren, dass die erwünschte Leistungssteigerung ausbleibt, wenn nicht die gesamte Abgasanlage getauscht und ein Chiptuning durchgeführt wird.
Um derartige Kostenfallen auszuschließen, sollte im Vorfeld eine Beratung durch die Mitarbeiter einer seriösen Werkstatt erfolgen.
Sicherheitsaspekte beim Tuning
Nicht nur die Legalität spielt für die Frage nach einer Entdrosselung eine Rolle, auch die Sicherheit sollte vor den Umbauten bedacht werden. Ebenso sind die Bremssysteme nicht darauf ausgelegt, hohe Geschwindigkeiten abzufangen. So kann es für den Tuner und andere Verkehrsteilnehmer schnell gefährlich werden, wenn zum Beispiel beim China-Roller das Tuning zu viel Leistung bringt.
Weitere Tuning-Optionen
Es gibt noch andere Wege, das eigene Gefährt, zum Beispiel einen 4-Takt-Roller zu tunen. Oft ist beim Roller-Tuning vom Auspuff die Rede. So kann die Abgasanlage ausgetauscht oder ein Sportauspuff eingebaut werden. Lassen Sie sich beim TÜV bzw.
Optisches Tuning
Statt das Zweirad schneller zu machen, steht für einige die Roller-Optik beim Tuning im Vordergrund. Denn in der Zulassungsbescheinigung sind die Fahrzeugmaße angegeben - die nicht überschritten werden dürfen. Ebenso sind räumliche Grenzen gesetzt, wenn es darum geht, den Roller tiefer- oder höherzulegen.
Der geringe Spielraum zwischen Scooter und Fahrbahn bietet für derartige Umbauten nur sehr wenig Platz. Zudem gilt auch beim optischen Roller-Tuning: Nur zugelassene und in den Fahrzeugschein sowie den Fahrzeugbrief eingetragene Teile dürfen am Zweirad verbaut sein.
Strafen beim illegalen Roller-Tuning
Je nach Vergehen ist beim Roller-Tuning auch eine Strafe möglich. Der Ausbau des Katalysators oder der Einbau einer Attrappe soll beim Roller-Tuning den Luftwiderstand der Abgasanlage verringern. Neben dem Fahren ohne Betriebserlaubnis und der Umweltverschmutzung kann jedoch auch noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung anstehen.
Außerdem ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Kommt es zu einem Unfall, müsste der Fahrer alle Kosten selbst tragen - auch die der Gegnerseite, wenn er der Verursacher ist.
Mithaftung bei Unfällen mit frisierten Rollern
Eine automatische Mithaftung gibt es für Fahrer von frisierten Rollern bei einem unverschuldeten Unfall nicht. Einige Motorroller älterer Baujahre dürfen offiziell schneller als 45 km/h fahren.
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