Rollerführerschein (Klasse AM): Alle Infos zu Dauer, Kosten und Voraussetzungen

Endlich ist es kein Thema mehr, wie du von A nach B kommst! Mit dem Rollerführerschein/Führerschein Klasse AM erhältst du ein großes Stück Lebensqualität - und das bereits vor dem Erreichen der Volljährigkeit, sofern deine Eltern ihr Einverständnis geben.

Was darf ich mit dem Rollerführerschein (Klasse AM) fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:

  • Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
  • Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
  • Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.

Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.

Auf dem EU-Führerschein ist der Rollerführerschein seit dem 19. Januar 2013 als Führerschein-Klasse AM aufgeführt - zuvor waren stattdessen die Klassen S und M eingetragen.

Wer ohnehin den normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) besitzt, muss keine Extra-Lizenz mehr machen.

Mit dem Führerschein Klasse AM, bis 2013 handelte es sich um die Klassen S und M, ist es möglich, Kleinkrafträder mit maximal 50 Kilometern Hubraum bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und 4 kW Dauer-Nennleistung bei einem Elektroantrieb zu führen.

Mindestalter und Gültigkeit

Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt.

In allen Bundesländern darf man mittlerweile den Roller-Führerschein schon mit 15 Jahren machen. Das Bundeskabinett hat am 15. Mai 2019 beschlossen, das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM, umgangssprachlich Rollerführerschein oder Mopedführerschein genannt, von 16 auf 15 Jahre abzusenken.

Dafür wurde eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt.

Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Ist der Führerschein-Neuling erst 15 Jahre alt, wird ihm die Schlüsselnummer 195 in den Führerschein eingetragen. Damit gilt der Führerschein bis zum 16. Geburtstag ausschließlich in Deutschland. Ausflüge ins Ausland sind somit leider tabu.

Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Seit 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Im Anschluss muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch eine neue Prüfung ablegen muss. Es wird nur das Führerschein-Dokument ausgetauscht.

Ausbildung: Theorie und Praxis

Sowohl ein theoretischer als auch ein praktischer Teil sind innerhalb der Führerscheinausbildung vorgesehen.

Theoretische Ausbildung

Es sind 14 Doppelstunden theoretischer Unterricht vorgeschrieben, wobei 12 Doppelstunden das Grundlagenwissen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff behandeln.

Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff).

Für den Führerschein der Klasse AM musst du 12 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht besuchen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Falls du bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt, reduziert sich das Minimum auf 6 Doppelstunden.

Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.

Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören.

In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Fahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff.

Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Beim Grundstoff in der Klasse AM musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.

Praktische Ausbildung

Eine Mindestanzahl an Fahrstunden ist nicht nötig. Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab.

Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.

Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

In deinen Fahrstunden machst du dich mit dem Roller und den Verkehrsvorschriften vertraut.

Entgegen vieler anderer Führerscheinklassen gibt es in Klasse AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist hier von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt abhängig.

Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten.

Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.

Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen.

Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht.

Die Prüfungen

Damit du offiziell mit dem Roller durchstarten kannst, musst du für den AM-Führerschein erst eine Theorie- und dann eine erfolgreiche Praxisprüfung ablegen.

Theoretische Prüfung

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden.

Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen.

In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet.

Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.

Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Praktische Prüfung

Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden.

Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten.

Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren.

Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.

Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.

Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.

Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt.

Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.

Kosten für den Rollerführerschein

Je nach Fahrschule liegen die Kosten für den Führerschein bei 500 bis 1.200 Euro. Sie setzen sich zusammen aus der Grundgebühr, dem Theorieunterricht, den Fahrstunden, dem Lernmaterial sowie den Prüfungsgebühren.

Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden.

Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro. Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro.

Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.

Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

Kostenübersicht (ungefähre Angaben)

Posten Kosten (ca.)
Theoretische Prüfung ohne Begrenzung, aber max. ca.
Praktische Prüfung ohne Begrenzung, aber max. ca.
Fahrstunden ohne Begrenzung, aber max. ca.
Erste-Hilfe-Kurs ca.
Sehtest ca.
Passbild ca.

Versicherung

Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss.

Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.

Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.

Rollerfahren ohne Führerschein: Welche Strafen drohen?

Wer aber ohne Rollerführerschein auf einem Moped erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit Strafen rechnen.

Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt.

Ergibt sich aus der Tat eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt werden - das heißt, der Pkw-Führerschein muss erst einmal warten.

Wichtig: Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar.

Roller frisieren: Welche Strafen drohen?

Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen.

Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.

Die Höhe der Strafe ist davon abhängig, wie oft die Polizei einen bereits mit einem getunten Roller erwischt hat, wie einsichtig der Rollerfahrer ist und ob sich durch das schnellere Fahren zum Beispiel ein Unfall ereignet hat.

Außerdem schickt die Polizei jedes Mal eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle heraus. Bis zum Verfahrensabschluss und einer möglichen Auflagenerfüllung, wie z.B. dem Ableisten von Sozialstunden, ist man für eine weitere Führerscheinprüfung gesperrt.

Zu den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen die Strafen für den Umbau hinzu: Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall.

Geht damit eine Gefährdung der Umwelt oder Verkehrssicherheit einher, sind 90 Euro fällig - bei letzterem gibt es noch einen Punkt in Flensburg dazu.

Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!

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