Der Rollerführerschein (Klasse AM): Alles, was du wissen musst

Gerade in der Stadt sind Vespa, Kymco und Co eine tolle Alternative zu Auto, Bus und Bahn. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Hier gibt es, je nach schon vorhandenem Führerschein, Alter, Zeit- und Geld-Budget sowie gewünschter Kraftrad-Klasse, mehrere unterschiedliche Optionen. Zwischen Roller und Motorrad unterscheiden die Scheine übrigens nicht.

Was ist der Rollerführerschein (Klasse AM)?

Bei dem Führerschein der Klasse AM handelt es sich um den klassischen Rollerführerschein. Mit ihm darfst du bereits mit 15 Jahren unterwegs sein und die Freiheit auf zwei Rädern genießen. Im Gegensatz zum großen Bruder, dem Motorrad, bist du hier aber noch in einem gemächlichen Tempo unterwegs. Dein Roller darf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben.

Mindestalter und Gültigkeit

Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Der Modellversuch in einigen Bundesländern war erfolgreich, sodass ab dem 28.07.2021 das Alter für den Rollerführerschein in ganz Deutschland auf 15 Jahre abgesenkt wurde. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.

Allerdings gibt es dabei eine Einschränkung zu beachten. Ist der Führerschein-Neuling erst 15 Jahre alt, wird ihm die Schlüsselnummer 195 in den Führerschein eingetragen. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Damit gilt der Führerschein bis zum 16. Geburtstag ausschließlich in Deutschland. Ausflüge ins Ausland sind somit leider tabu.

Welche Fahrzeuge darf man mit dem AM-Führerschein fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:

  • Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
  • Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
  • Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.

Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • Krafträder
  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Bei allen gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf bei maximal 45 km/h liegen und der Verbrennungsmotor darf einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 cm³ haben.

Die Ausbildung für den AM-Führerschein

Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen.

Theoretische Ausbildung

In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Fahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff.

Beim Grundstoff in der Klasse AM musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.

Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Wir bieten dir wöchentlich bis zu 14 Theoriestunden an. So kannst du die erforderlichen Stunden für die theoretische Prüfung für z.B. deinen Roller Führerschein flott erledigen.

Praktische Ausbildung

In deinen Fahrstunden machst du dich mit dem Roller und den Verkehrsvorschriften vertraut. Entgegen vieler anderer Führerscheinklassen gibt es in Klasse AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist hier von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt abhängig.

Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab. Für die Klasse des Rollers gibt es keine vorgeschriebene Anzahl an Fahrstunden, nur Übungsstunden. Die Anzahl ist individuell und hängt davon ab, wie schnell du Roller fahren lernst und das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr steuern kannst.

Die Prüfungen

Damit du offiziell mit dem Roller durchstarten kannst, musst du für den AM-Führerschein erst eine Theorie- und dann eine erfolgreiche Praxisprüfung ablegen.

Theorieprüfung

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen.

Praxisprüfung

Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden:

  • 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren
  • mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen

Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.

Kosten für den Rollerführerschein

Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.

Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule.

Ungefähre Kostenaufstellung:

  • Theoretische Prüfung (ca.
  • Praktische Prüfung (ca.
  • Fahrstunden (ca.
  • Erste-Hilfe-Kurs (ca.
  • Sehtest (ca.
  • Passbild (ca.

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

Versicherung für Roller

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.

Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.

Alternativen zum AM-Führerschein

Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Mofa-Führerschein

Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.

Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.

Da es sich beim Mofa-Führerschein genau genommen um eine Fahrerlaubnis und keinen richtigen Führerschein handelt, sind kein umfangreicher Kurs oder eine teure Prüfung nötig. Mit 6 x 90 Minuten Theorieunterricht, einer Fahrstunde (90 Minuten) sowie einer kurzen Theorieprüfung ist der Aufwand für dich gering.

Wichtig: Strafen beachten!

Wer ohne Rollerführerschein auf einem Moped erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit Strafen rechnen. Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg.

Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.

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