Die Hauptuntersuchung Motorrad stellt sicher, dass keine verkehrsuntauglichen oder nicht vorschriftsgemäßen Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Früher hatte der TÜV das Monopol für diese Abnahme, daher ist die Rede vom „TÜV fällig“ geblieben. Heute dürfen auch DEKRA, GTÜ und KÜS diese Untersuchung durchführen.
Fristen für die HU beim Motorrad
Alle zwei Jahre ist die Motorrad Hauptuntersuchung vorgeschrieben - sogar neue Motorräder müssen im Gegensatz zu Autos schon nach zwei Jahren zur Prüfung. Wenn Sie in Deutschland ein neues Motorrad anmelden, ist die erste Hauptuntersuchung, umgangssprachlich HU oder TÜV genannt, nach 24 Monaten fällig. Im Unterschied zu einem neuen Pkw muss ein neues Motorrad also nicht erst nach drei Jahren das erste Mal zum TÜV, sondern schon nach zwei Jahren.
Neben dem Stempel im Fahrzeugschein gibt die TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen Auskunft über die nächste Fälligkeit der HU. Die Farbe und Zahl in der Mitte geben Auskunft über das Jahr, die Zahl in der Senkrechten über den fälligen Monat. So ist selbst während der Fahrt zu erkennen, wann das Fahrzeug zum TÜV muss.
Wann Ihr KFZ zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024). Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.
Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen - z. B. von April bis Oktober -, bei denen die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, also etwa im Januar, geht die Fälligkeit automatisch in den ersten Monat des Betriebszeitraums über (StVZO Anlage VIII, Punkt 2.6).
Konsequenzen bei Überziehen der Frist
Wer den „TÜV-Termin“ verpasst und seine Plakette nicht rechtzeitig erneuert, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen. Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.
Es kann vorkommen, dass man die Motorradprüfung HU nicht pünktlich schafft. Kein Problem: In den ersten zwei Monaten hat das bei einer Polizeikontrolle oder bei der Prüfung selbst keine Konsequenzen. Danach erheben die Prüforganisationen einen Aufschlag von 20 % für eine vertiefte Hauptuntersuchung Motorrad.
Kosten der Hauptuntersuchung
Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.
Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.
Ablauf der Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung des Motorrads dauert je nach Zustand der Maschine rund 30 Minuten. Am Prüfinstitut angekommen, heißt es ohne Termin oft: Warten. Profitipp: Wer Wartezeiten vermeiden möchte, sollte gegen Monatsende zur Prüfstelle fahren. Am Monatsanfang herrscht oft mehr Betrieb, da viele das volle HU Motorrad Intervall von 24 Monaten der Prüfplakette nutzen wollen. Wer spät im Monat zur Untersuchung fährt, spart sich dafür meist Wartezeit.
Ist man an der Reihe, steht vor der Motorrad TÜV Prüfung zunächst die Abgasuntersuchung (AU) an. Die AU Motorrad ist seit einigen Jahren ein fester Bestandteil der TÜV Vorbereitung Motorrad, kann aber auch separat in zertifizierten Werkstätten durchgeführt werden. Den Schnorchel des Prüfinstruments im Auspuff, darf der jeweilige Grenzwert der Motorrad Abgasnorm, nach der das Bike zugelassen ist, nicht überschritten werden. Dieser Punkt lässt sich vorab leider nicht prüfen - ist für ein normal laufendes Motorrad ohne Tuning im Ansaug- oder Abgasbereich aber normal auch kein Problem.
Ergebnis: Bestanden. Jetzt beginnt die eigentliche Prüfung TÜV Motorrad. Zuerst führt der Sachverständige eine Motorrad TÜV Sichtprüfung durch. Wichtig: Die Fahrgestellnummer am Rahmen muss mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen - also den Fahrzeugschein / die Zulassungsbescheinigung Teil 1 unbedingt zur Motorradprüfung HU mitbringen. Alle Modifikationen sollten eingetragen oder durch Papiere (ABE) belegbar sein.
Es folgt die Prüfung des Fahrwerks zur HU, konkret ob Gabel und Federbein dicht sind und die Reifen den Vorgaben entsprechen: Die Reifengröße muss im Fahrzeugschein vermerkt und für das Modell freigegeben sein. Auch die Profiltiefe ist entscheidend - in Deutschland muss das Reifenprofil für die Motorrad HU mindestens 1,6 mm aufweisen - und der Reifen darf keine Risse oder andere Schäden haben.
Nächster Schritt: Bei der elektrischen Anlage ist das Motorrad Beleuchtung prüfen. Der TÜV kontrolliert alle Lichter am Motorrad. Auch müssen alle Kontrolllampen funktionieren, da häufig kleine Lichter wie Tachobeleuchtung und Kennzeichenbeleuchtung unauffällig ausfallen. Wenn Abblend- und Fernlicht korrekt eingestellt sind, die Hupe funktioniert und Scheinwerfer und Reflektoren intakt sind, geht es zur Lenkungsprüfung.
Die Lenkung muss leichtgängig sein und darf keine Rastpunkte haben - diese deuten auf ein verschlissenes Lenkkopflager hin. Als Nächstes wird der Notaus- oder Kill-Schalter geprüft, und in diesem Zuge auch der Seitenständerschalter. Ist der Seitenständer ausgeklappt und wird ein Gang eingelegt, muss der Motor sofort ausgehen. Eine Ausnahme bilden ältere Ducati- und Harley-Davidson-Modelle. Hier klappt der Seitenständer von alleine ein, somit ist kein Seitenständerschalter verbaut.
Anschließend ist die Bremsenprüfung Motorrad an der Reihe. Der Bremsenbelag sollte zur HU vorn und hinten ausreichend Materialstärke aufweisen und die Bremsscheiben müssen frei von Rissen und Riefen sein. In den Ausgleichsbehältern sollte genug Bremsflüssigkeit vorhanden sein, die klar und hell ist. Es bietet sich ggf. an, eine Motorrad Wartung mit der HU zu verbinden. Im Gegensatz zum Pkw wird die Bremsfunktion beim Motorrad im Fahrversuch getestet. Bei Modellen ohne ABS müssen die Räder bei etwa 30 km/h bis zur Blockiergrenze bremsen.
Hat alles funktioniert, entfernt der TÜV-Prüfer die alte Plakette, füllt die Papiere aus, klebt die neue Plakette auf und stempelt den Fahrzeugschein.
Dokumente für die HU
Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:
- Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
- Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B.
Bestandteile der HU
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die UMA (= Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) - früher AU genannt - darf aber auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt und separat dokumentiert werden. Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Motorräder müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Das gilt für Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Motorrads geprüft. Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten - wie das Antiblockiersystem (ABS) - geprüft.
Mängel und Nachprüfung
Mehr als jedes zehnte Motorrad fällt bei der Hauptuntersuchung durch. Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Anschließend ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU erfolgen. Andernfalls muss das Motorrad erneut die komplette Hauptuntersuchung absolvieren und Sie müssen noch einmal die vollen Kosten dafür zahlen. Außerdem droht ein Verwarngeld.
Oftmals ist es erforderlich, dass das Fahrzeug im Ausland einer dort gültigen Fahrzeugprüfung unterzogen wird, um die Verkehrstauglichkeit nachzuweisen. Sofern Sie keine neue Plakette erhalten, müssen Sie die Mängel an der Maschine innerhalb eines Monats beheben. Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung müssen Sie bei dem reparierten Kraftrad eine Nachuntersuchung durchführen lassen.
Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Fahrzeugprüfung fällig ist. Trägt Ihre Plakette z.B. die Farbe orange, ist das Fahrzeug im Jahr 2025 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne über das Nummernschild erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.
Arten von Mängeln
Ihr Fahrzeug weist „keine erkennbaren Mängel“ auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt. Hinweise gelten nicht als Mängel. In den Hauptuntersuchungsbericht können Hinweise auf mögliche zukünftige Mängel (Verschleiß, Korrosion o.ä.) aufgenommen werden. Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt.
Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Sie müssen die festgestellten Beanstandungen unverzüglich und vollständig beheben lassen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Polizeikontrolle. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung zu erwarten ist Allerdings besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!
Wenn Ihr KFZ einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf unsere Prüfstelle die Prüfplakette nicht zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.
Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die Plakette wird nicht zugeteilt und es wird empfohlen, keine Fahrten mehr mit dem Fahrzeug durchzuführen. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.
Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar und das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt und die Zulassungsstelle unverzüglich über den Fahrzeugzustand informiert Das Fahrzeug muss auf fremder Achse (d.h. auf einem Anhänger oder einem Abschleppwagen) in die nächste Werkstatt transportiert werden. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.
Werden an Ihrem Fahrzeug gefährliche Mängel festgestellt, müssen diese unbedingt behoben werden. Bis dahin darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden. Bitte bringen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Andernfalls müssten unsere Prüferinnen und Prüfer erneut eine vollständige, neue HU durchführen.
Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle, auch die geringen Mängel, beheben. Nur dann dürfen unsere Prüfstellen Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen! Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, kann bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden.
Vorbereitung auf die HU
Wer sein Fahrzeug vorher selbst checkt und die Anforderungen der Prüfdienste beachtet, kann Zeit und Geld sparen. Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen.
Tatsächlich muss nur jedes zehnte Fahrzeug zur TÜV Motorrad Nachprüfung - eine Quote, von der viele Autofahrer nur träumen können. Durch die kompakte Bauweise des Motorrads lassen sich viele Schritte bei einer HU Vorabprüfung Motorrad bequem zu Hause durchführen - eine TÜV Motorrad Checkliste hilft beim TÜV Motorrad bestehen. Wer ohne Sorgen zur Prüfstelle fahren möchte, kann die Motorrad HU Vorbereitung vorab in der Garage vornehmen und offensichtliche TÜV Motorrad Mängel beheben.
Bei der HU geht es in erster Linie um die Verkehrssicherheit. Längst ist alles anders: Gefahren wird oft nur in den Sommermonaten und bei gutem Wetter, die Bikes sind vielseitiger und oft um ein Vielfaches stärker und das Angebot an Ausrüstung ist schier unüberschaubar. Ein Fahrsicherheitstraining ist immer sinnvoll.
Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet. Fehlfunktionen an Scheinwerfern und Kontrolllämpchen sowie nicht intakte Leuchtengehäuse oder erblindete Reflektoren sollte nicht erst ein Prüfingenieur feststellen. Auch darüber hinaus kann es für Motorradfahrende vor dem HU-Termin sinnvoll sein, genau hinzuschauen. Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben.
Checkliste zur Vorbereitung
Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:
- Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B.
Gehen Sie zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung einfach die kostenlose GTÜ-Checkliste „Prüfpunkte für Motorräder zur Hauptuntersuchung“ durch. Drucken Sie die Liste am besten aus und legen Sie sie auf den Sattel des Bikes; so ist der Check schnell erledigt. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, wird Ihr Motorrad bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur machen.
HU und Versicherung
Fahren Sie Ihr Motorrad trotz abgelaufenem TÜV, besteht weiterhin Versicherungsschutz. Ihre Motorrad-Vollkasko übernimmt Kosten für Schäden an Ihrer eigenen Maschine jedoch unter Umständen nicht bzw. Die Motorradversicherung der Allianz schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen und dadurch Schäden bei Dritten entstehen - mit besonders hohen Versicherungssummen.
Sonderfälle
Vollgutachten
Ein Vollgutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist für Krafträder nur in Ausnahmefällen erforderlich. Wer beispielsweise ein Motorrad aus dem Nicht-EU-Ausland importiert und in Deutschland zulassen möchte, benötigt eine Vollabnahme. Erforderlich ist eine Vollabnahme auch, wenn Sie Ihre Maschine nach Stilllegung von mehr als sieben Jahren wieder zulassen möchten. Umbauten am Rahmenheck Ihrer Maschine sind mit vorheriger Absprache und nachträglicher Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollabnahme Motorrad) in der Regel erlaubt.
Abgasuntersuchung
Ja, die Abgasuntersuchung Motorrad, kurz AU Motorrad oder AUK, ist seit 2006 verpflichtender Bestandteil der Hauptuntersuchung. Das heißt: Alle zwei Jahre wird bei der HU Motorrad auch das Abgasverhalten Ihrer Maschine auf den Prüfstand gestellt. Erfüllt Ihr Kraftrad folgende Merkmale, bringen Sie es regelmäßig zur Abgasuntersuchung: Motorrad-Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, Erstzulassung nach 1.
Reifen
Sind die Reifen so abgefahren, dass sie nicht mehr die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe aufweisen, kommt das Kraftrad nicht durch den TÜV.
Neues Motorrad vom Händler
Wenn Dein Krad noch nie zugelassen war, braucht es keine HU und keine AUK, die wird bei "nicht gewerbsmäßiger Vermietung" (privat Zulassung) erstmalig nach 24 Monaten fällig. Nur wenn Dein Krad eine Zulassung als Selbstfahrervermietfahrzeug hatte (auf den Händler) beträgt die Frist zur ersten HU 12 Monate. Ein Neufahrzeug muss natürlich nicht zum TÜV. Ein nagelneues Fahrzeug muss nicht vor der Anmeldung zum TÜV. Du gehst mit den Papieren zur Zulassungsstelle.
Tabellarische Übersicht
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Frist für die erste HU (Neufahrzeug) | 24 Monate |
| Wiederholungsprüfung | Alle 24 Monate |
| Kosten | 75 - 100 Euro (je nach Prüfstelle und Bundesland) |
| Überziehung der Frist (bis 2 Monate) | Keine direkten Konsequenzen |
| Überziehung der Frist (über 2 Monate) | 20% Aufschlag auf die HU-Gebühr, Verwarngeld möglich |
| Benötigte Dokumente | Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II, Nachweis über Anbauten/Änderungen |
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