Der Verein „Silent Rider“ hat sich gegründet, um gezielt gegen übermäßigen Motorradlärm vorzugehen. Anwohner der betroffenen Ausflugsregionen in der Eifel kommen zu Wort und reagieren sehr emotional, wenn sie auf den Krach vor ihrer Haustür angesprochen werden. Motorradfahrer wiederum verstehen diese Worte als Diffamierung. Wir reden hier schlichtweg über Geräusche und deren Wahrnehmung, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
In der rein sachlichen Betrachtung ist es zweitrangig, welche Quelle für das Geräusch verantwortlich ist. Der Sound einer Musik kann beispielsweise bei ganz normaler Zimmerlautstärke als Lärm, Krach und nervig oder als angenehm, rockig und ausdrucksstark empfunden werden. Das gilt auch für das Geräusch eines Motorrades, das sich allerdings etwas abseits der Zimmerlautstärke bewegt. Was als Lärm und damit als störend empfunden wird, unterliegt grundsätzlich subjektiver Wahrnehmung.
Die Subjektive Wahrnehmung von Lärm
Ist also alles nur Einbildung, eine Fiktion des Gehirns, fehlgesteuertes Lernverhalten? Damit sind wir mitten im Thema, ohne auch nur eine einzige Messung durchgeführt zu haben. Bevor wir uns über Grenzwerte und die Erfahrungen damit, über Bestimmungen aus der Straßenverkehrsordnung oder Lärmschutzverordnungen, über Klappensteuerung oder Sportauspuffanlagen unterhalten, reden wir zunächst einmal über die damit verbundenen Emotionen.
Lernverhalten hat seine Wurzeln in der Kindheit. Das ist nicht neu, nur muss man sich es in diesem Zusammenhang noch einmal vor Augen führen. Ein Erlebnis wird mit einer Emotion verknüpft und damit positiv oder negativ belegt. So werden Affinitäten oder Meideverhalten geschaffen. Derartige Lernstrukturen sind - da mit Emotionen verknüpft - nicht selten dauerhaft.
Im Umgang mit Verfechtern positiver oder negativer, emotionsgeladener Lebensäußerungen zum Thema „Fahrzeug- oder Motorradlärm“ ist behutsame Aufklärung angesagt. Konfrontation schürt wiederum Emotionen, die das eigene, negative Prägeverhalten verstärken. Mit „Du bist ja verbohrt und bescheuert“ wird niemand zum offenen Gesprächspartner. Er hört gar nicht mehr zu.
Die Frage ist also nicht nur, welche Grenzwerte eingehalten werden müssen und ab wann ein Geräusch, gleich welches, zur Schädigung der Gesundheit führt. Die Frage ist auch, wie baue ich grundsätzlich Emotionen ab, damit ich die Menschen mit diesen Sachthemen erreichen kann. Man kann Emotionen nicht beseitigen, aber man kann ihren Einfluss reduzieren. „Cool down" ist das Maß der Dinge. Danach sind wir wieder erreichbar für Sachinformationen und können lernen, auch „umlernen". Das unterscheidet uns von allen anderen Säugetieren.
„Ein Trauma ist eine seelische Verletzung durch stark belastende Vorfälle"[1]. Was als stark belastend empfunden wird, ist durchaus individuell. Ein Trauma ist eine Krankheit. Ein einzelner, zu lauter Motorradauspuff kann sicher kein Trauma auslösen. Aber was passiert bei einer immer wiederkehrenden, erheblichen Lärmbelastung, insbesondere zur Nachtzeit?
Die Messbare Komponente: Lautstärke in Dezibel
Zur messbaren Komponente des Themas. Menschen, die über eine längere Zeit einem hohen Lärmpegel ausgesetzt sind, erkranken. „Laut Definition des Bundesumweltministeriums ist Lärm jedes unerwünschte, laute Geräusch". Die Hörzellen im Inneren der Ohren empfangen die Schallwellen und verarbeiten sie zu Signalen, die im Gehirn bewertet werden. Welche Rolle spielt hierbei die Lautstärke der Lärmquelle? Wie wird sie gemessen? Die Messgröße heißt Schalldruck. Der angezeigte Messwert ist der Schalldruckpegel, der wiederum in Dezibel angegeben wird.
Eine Dauerbelastung von 65 Dezibel birgt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko mit Veränderungen des Stoffwechsels, des Hormonhaushalts und der Gehirnstromaktivität. Das alles gilt nur bei unerwünscht lauten Geräuschen, nicht bei denen, zu denen eine besondere Affinität besteht. Ein Geräusch wird also zum Lärm, wenn es bewusst oder unbewusst stört und damit das Wohlempfinden beeinträchtigt. Allerdings sei hier gesagt: ständig mit dem Ohr am 120 Dezibel lauten Akrapovic-Auspuff ist nur kurzfristig schön und dann auch schädigend.
Gesetzliche Regelungen und Grenzwerte
Wenn wir wissen, dass Lärm, Krach oder Sound eine rein subjektive Bewertung darstellen, und auch die medizinischen Auswirkungen dieser Geräusche auf den menschlichen Körper sich je nach subjektiver Bewertung als schädigend oder nicht darstellen, ergibt sich die Frage, wie der Gesetzgeber diesen wechselnden, subjektiv geprägten Umständen Rechnung trägt. Schließlich kann er nicht hinnehmen, dass seine Bürger lärmbedingt erkranken. Er kann aber auch nicht hinnehmen, dass eine ganze Gruppe von Fahrzeugführern nur auf Grund subjektiver Wertungen stigmatisiert wird.
Die Straßenverkehrsordnung regelt das Miteinander im Straßenverkehr. Aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksicht ergibt sich u. a. das Verbot, andere mit seinem Fahrbetrieb zu belästigen. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind im Bußgeldkatalog erfasst. Es sind kaum Bußgeldbestimmungen zum Lärm zu finden. Die reine Lärmproduktion gilt als Kavaliersdelikt.
Die EU-Bestimmungen enthalten Schlupflöcher. Die EU teilt Pkw in verschiedene Klassen ein. Nur Autos mit maximal 120 Kilowatt (163 PS) pro Tonne Gewicht müssen die strengen Lärmvorschriften einhalten. Am 1. Juli 2016 galt der Grenzwert von 72 Dezibel, vier Jahre später 70 Dezibel. Diese Termine sind vorerst nur für die Hersteller relevant. Sie beziehen sich auf die Typgenehmigung von komplett neuen Fahrzeug-Generationen. Die Phasen zwei und drei sind für Neuwagen mit einer Erstzulassung ab dem 1. Juli 2022 bzw. dem 1. Juli 2026 vorgeschrieben.
Mit der Motorleistung darf die Lautstärke steigen. Bei 120 bis 160 kW (163 bis 218 PS) pro Tonne Leergewicht steigt der Grenzwert um jeweils ein Dezibel. Fahrzeuge mit mindestens 160 Kilowatt pro 1000 Kilogramm Gewicht haben zwei weitere Dezibel Spielraum. Sportwagen mit mehr als 200 kW (272 PS) pro Tonne Leergewicht, höchstens vier Sitzplätzen und einem niedrigen Fahrersitz dürfen in Phase zwei und drei ein zusätzliches Dezibel lauter fahren.
Wir nehmen eine Senkung um zehn Dezibel als Halbierung der Lautstärke wahr. Eine Veränderung um drei Dezibel können wir zumindest erkennen. Für Klappen- und Sportauspuffanlagen gilt dieselbe Regel wie bisher: Sie dürfen die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschreiten. In elf Jahren werden neue Sportwagen also etwas leiser. Ein Porsche-Sprecher sagte auf Nachfrage, dass aufgrund des neuen Gesetzes zwar der Pegel gesenkt werde, das jedoch auf die Klangzusammensetzung kaum einen Einfluss habe.
Motorradlärm und Streckensperrungen
Seit einigen Jahren beschäftigen wir uns immer stärker mit dem Thema Lärm in Bezug auf Streckensperrungen. Bisher wurde zwar keine Straße für Motorradfahrer nur wegen des Geräuschpegels gesperrt. Dass das Thema Streckensperrungen und Lärm auch durch die Presse aufgegriffen wird, ist beim immer intensiver diskutierten Thema „Verkehrslärm" zwangsläufig. In den Monaten März bis Oktober vergeht kaum ein Tag, ohne dass Printmedien der lokalen Presse, insbesondere in den betroffenen Regionen, über rasende lärmende Biker berichten. Dass hier auch Emotionen geschürt werden, liegt auf der Hand und ist unvermeidlich.
Und was macht der Motorradfahrer, der nicht rast, keine Veränderungen an seinem Fahrzeug vorgenommen hat und sich im Straßenverkehr so verhält, dass es keinen Ekel erregt? Er wird stigmatisiert, mit in einen Topf geworfen und sieht sich den Emotionen derjenigen ausgeliefert, die verständlicherweise vom Krach, nicht vom Sound, mehr als genervt sind. Selbst das Herausziehen von Ohrstöpseln nach dem Abnehmen eines Helmes wird so gedeutet, als ob Motorradfahrer ihren eigenen Krach nicht mehr hören könnten. Rein sachlich betrachtet hat das Tragen von Ohrstöpseln andere Gründe. Die Fahrer möchten einzig ihr Gehör schützen, da es unter einem Motorradhelm auf Grund der Windgeräusche sehr laut werden kann.
Wie erklärt sich das Lärmempfinden von Bewohnern ländlicher Regionen? In der Regel sind die betroffenen Gegenden landschaftlich besonders reizvoll, nicht selten hügelig. In solchen Gebieten gibt es im Gegensatz zur Stadt oder Großstadt deutlich weniger Umgebungsgeräusche. Durch die Topografie der Täler und Berge wird jedes Geräusch früher und deutlicher wahrnehmbar und durch die ansonsten herrschende Stille an das menschliche Ohr herangetragen.
Erzeugt ein Fahrzeug im Fahrbetrieb 80 db/a, dann ergeben sich bei zwei gleichen Fahrzeugen schon Werte von 83 db/a. Fahren zehn Fahrzeuge mit jeweils 80 db/a gleichzeitig an einer Stelle vorbei, erhalten wir einen Schallpegel von fast 90 db/a. Die Geräuschbelastung erhöht sich je nach Anzahl der passierenden Fahrzeuge.
Sich innerhalb der erlaubten Grenzwerte und der gegenseitigen Rücksichtnahme bewegender Fahrzeuglärm gehört zu unserem Leben. Manipulierte Auspuffanlagen, hochtouriges Fahren in niedrigen Gängen, unnötiges Beschleunigen und vieles mehr gilt es deutlich mehr und höher als bisher zu sanktionieren, damit die große Anzahl derjenigen Motorradfahrer, die sich so verhalten, dass es eben keinen Ekel erregt, nicht in denselben Topf mit den schwarzen Schafen geworfen werden.
Maßnahmen zur Lärmreduzierung
Der Bundesverband der Motorradfahrer ist Mitglied im Verein der eingangs erwähnten „Silent Rider". Insbesondere bei den Fahrgeräuschen von Lkw lassen sich Grenzwertminderungen im Fahrbetrieb von bis zu 5 Dezibel erreichen, was erheblich ist. Dass die Stromer beim Antriebsgeräusch weniger lärmintensiv sind, wollen die Macher der Studie nicht bestreiten. Im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor seien sie bei Geschwindigkeiten bis zu 25 km/h „deutlich leiser".
Bereits 2010 haben sich Motorradfahrer, Lärmbetroffene und Vertreter aus Industrie und Wissenschaft, Technik und Verwaltung zum Thema Motorradlärm ausgetauscht. Es konnte trotz des breiten Spektrums der Beteiligten - für die Motorradfahrer saß die Biker Union im Boot - in wesentlichen Punkten Einigkeit erzielt werden. Man wandte sich gegen zu laute Endschalldämpfer und deren Manipulation. Durch eine Änderung der Genehmigungsvorschriften und den Entzug von Typengenehmigungen ist das Inverkehrbringen solcher Anlagen zu verhindern.
Die Firma BMW kann beispielsweise nach wie vor ihre Fahrzeuge mit einem Klappenauspuff versehen, der einen besseren Sound ab einer bestimmten Geschwindigkeit erzeugen soll. Eine Nachfrage des BVDM bei der Firma nach dem Sinn dieser Klappe führte zu der Äußerung, dass der Kunde das so wolle. Auch ich bin BMW-Kunde - und ich will diesen Krach nicht. Nur hat mich niemand gefragt. Man wertet - wie oft im Leben - offenbar immer nur das, was man werten will.
Geräuschmessungen und Oldtimer
Kaum ein altes Motorrad ist noch mit seiner originalen Auspuffanlage unterwegs. Das kann bei einer Polizeikontrolle mit Lautstärkemessung zu Problemen führen. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass nur für das Fahrgeräusch gesetzliche Grenzwerte festgelegt sind. Dass auch Standgeräuschwerte ermittelt werden, ist ein Tribut an die Verkehrsüberwachung: Das Standgeräusch lässt sich mit relativ einfachen Mitteln messen.
Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge.
Am 1. Dezember 1951 traten dann nach Fahrzeuggattungen (Pkw, Lkw etc.) aufgesplittete Grenzwerte in Kraft, die Messdistanz wurde auf sieben Meter reduziert. Eine weitere Verschärfung erfolgte am 14. September 1953, allerdings wurde das Standgeräusch jetzt bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl ermittelt und das Fahrgeräusch bei 50 km/h Konstantfahrt.
Bis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen. Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem Kürzel dB(A) um. Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt erstmalig zugelassen, aber zwischenzeitlich abgemeldet worden waren, erhielten bei der Wiederzulassung das Kürzel „D" hinter den Geräuschwerten eingetragen. Dadurch ist für TÜV-Prüfer und Polizisten heute ersichtlich, dass es sich um DIN-Phon-Werte handelt, mit denen sie mit ziemlicher Sicherheit nichts anfangen können: Kaum ein modernes Messgerät von Polizei oder TÜV ist in der Lage, DIN-Phon zu messen. Die Chancen, mit einem vor dem 13. September 1966 erstmals zugelassenen Fahrzeug unbehelligt zu bleiben, stehen also gut.
Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem - wen wunderts - neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem „N" - wie national - gekennzeichnet sind. Diese nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7. Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte.
Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin.
Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen.
Gesetzt den Fall, der Fahrer einer Honda CB 750 von 1979 wird angehalten und sein Motorrad einer Geräuschmessung unterzogen. Sie sind sich unsicher, ob Ihr Motorrad den Vorschriften entspricht und wollen nicht bis zur ersten Polizeikontrolle warten? Mit dem Rechenexempel am Beispiel der Honda und einem Lautstärkemessgerät haben Sie das nötige Rüstzeug zur Eigenkontrolle. Stellt sich der Eigen- oder Nachbauauspuff oder die Zubehöranlage bei der Eigenmessung als vorschriftsmäßig heraus, spricht nichts gegen eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen. Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren. Bis vor kurzem galt noch, dass die fahrzeugspezifischen Werte nicht überschritten werden durften. So beträgt das Fahrgeräusch der zuvor erwähnten Honda 82 dB(A), der gesetzliche Grenzwert jedoch 84 dB(A). Zwei Dezibel Unterschied wirken marginal. Tatsächlich wird jedoch eine Verringerung um sechs dB(A) subjektiv als Halbierung der Lautstärke empfunden.
Zu guter Letzt sehen die Vorschriften eine Leistungsmessung vor, die ab etwa 50 Euro aufwärts zu Buche schlägt. Eine Leistungsminderung oder -Steigerung von fünf Prozent liegt innerhalb des Toleranzbereichs und ist nicht eintragungspflichtig.
Wie Laut Darf Mein Motorrad Sein?
Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen, das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3. Ihr nehmt also eure Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Hand (früher Fahrzeugschein, das grünliche, gefaltete kleine Papier) und schlagt unter dem jeweiligen Buchstaben nach (siehe auch Video und Bildergalerie oben). Dort könnt ihr ablesen, ob ihr die Werte 90 dB oder 95 dB überschreitet. Bei einer Standgeräuschmessung im Straßenverkehr nach § 29 StVZO darf der gemessene Wert um 5 dB abweichen.
Für das Standgeräusch von Motorrädern sind vom Gesetzgeber keine Grenzwerte vorgeschrieben. Es wird jedoch stets ermittelt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Damit erhält die Polizei die Möglichkeit, bei Verkehrskontrollen mit einfachen Mitteln den Originalzustand eines Fahrzeugs zu überprüfen. Denn Ersatzschalldämpfer dürfen die Originalanlage im Schalldruckpegel nicht übertreffen.
Beim Fahrgeräusch liegt der Grenzwert, je nach Klasse, bei 73, 74 oder 77 dB (A), abhängig vom Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR). 80 Prozent aller aktuellen Motorräder gehören zur Klasse III, hier darf das Fahrgeräusch maximal 77 dB laut sein.
Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 definiert (seit 2021 gilt die UNECE-R 41.05). Sie gibt die oben genannten 73, 74 oder 77 dB (A) vor. Die rund 80 Prozent Motorräder, die wegen ihres Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR) zur Klasse III zählen, müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.
Die Motorräder, die in die Klasse III fallen - circa 80 Prozent aller aktueller Motorräder - müssen also weitere Laustärke-Bestimmungen einhalten. Laut dem Bundesverband gegen Motorradlärm sollen diese zusätzlichen Geräuschmessungen aufdecken, "wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen, z.B. gesteuerte Klappensysteme in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten‚ künstlich reduziert werden." Der modellspezifische ASEP-Grenzwert muss aktuell über alle Betriebszustände zwischen 10 und 100 km/h eingehalten werden.
Die Auspuffklappe
Das Motormanagement kann eine Klappe im Auspuff so steuern, dass im Testzyklus die Grenzwerte für die Lautstärke eingehalten werden. Beispiel: Wird das Fahrgeräusch im 4. Gang bei einer bestimmten Geschwindigkeit oder Drehzahl gemessen, macht die Klappe in genau diesem Bereich zu, und das Motorrad ist dann leiser. Außerhalb dieser relevanten Fahrzustände kann die Klappe den Sound dann wieder von leise auf laut drehen.
Grundsätzlich sind Motorräder im Straßenverkehr gar nicht lauter als Autos, sondern eher leiser. Doch warum werden Motorräder als lauter wahrgenommen? Das hat vor allem etwas mit der Frequenz und der Klangfarbe des Motorradsounds zu tun. Musikwissenschaftler der Uni Wien stellten fest: Motorradgeräusche werden als besonders lästig wahrgenommen, weil sie "eine hohe Lautheit mit starkem Energiegehalt bei 2 - 4 Kilohertz sowie eine klangfarbliche Schärfe und ausgeprägte Rauigkeit" aufweisen.
Fakten Über Schall
- In der Luft ist Schall 343 m/s oder 1243,8 km/h schnell.
- Der Schalldruck verhält sich zur Entfernung von der Schallquelle umgekehrt proportional - bei doppelter Entfernung wird er viermal schwächer.
- Schalldruck ist eine physikalische Größe, gemessen in Dezibel (dB).
- Die Bewertungskurve A bei dB(A) bezieht sich auf die Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs.
- Eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 10 dB(A) wird als Verdoppelung der vorhergehenden Lautstärke empfunden.
- 10 dB(A) beträgt auch der Störpegel.
- Die Maßeinheit Phon ist eine psychoakustische Größe, die außer dem Schalldruck auch die Frequenz der Töne und deren Eigenschaften berücksichtigt.
Wie Misst Die Polizei Das Standgeräusch Von Motorrädern?
Die Polizei misst das Standgeräusch von Motorrädern mit einem Präzisions-Schallpegelmessgerät. Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, der keine nennenswerten akustischen Störungen bewirkt. Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 Meter über der Fahrbahnoberfläche. Die Mikrofonkapsel muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Winkel von 45 Grad und in einer Entfernung von 0,5 Meter gerichtet sein.
Der Motor wird auf die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Drehzahl geregelt. Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5.000/min liegt oder dreiviertel der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5.000/min beträgt.
Tipps zum leisen Motorradfahren
Motorräder lassen sich leise und sozialverträglich bewegen. Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen.
- Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde.
- Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
- Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern. In nahezu allen Fällen einer Veränderung werden die Fahrgeräusche lauter sein als vorher. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.
- Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten. Wenig Gas geben (so bleibt die Drosselklappe weitgehend geschlossen) und Gang so wählen, dass ausreichend Drehmoment passend zur jeweiligen Fahrsituation bereitsteht, aber eben auch nicht mehr.
- Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
- Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
- Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe. Das gilt für den Motorradfahrer selbst natürlich auch.
- Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.
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