Motorrad anmelden: Voraussetzungen und Kosten in Deutschland

Ein Motorrad zulassen kannst Du bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle oder online. Diese Frage stellen sich selbst erfahrene Motorradfahrer, wenn sie ein Motorrad zulassen, ummelden oder abmelden möchten: Motorrad anmelden: Was brauche ich?

Voraussetzungen für die Motorrad-Anmeldung

Du brauchst eine Kfz-Haftpflicht, um Dein Motorrad anzumelden. Häufig liegt der letzte Besuch in der Zulassungsstelle schon länger zurück und gesetzliche Richtlinien haben sich geändert. Prüfe daher vor jeder An- oder Ummeldung noch einmal, welche Unterlagen nötig sind.

Erforderliche Unterlagen

Für die Motorrad-Anmeldung, -Ummeldung oder -Abmeldung Deines Motorrads sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Personal­ausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters: Wie bei jedem Behördengang wird zur Motorrad-Zulassung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt, damit Du Deine Identität nachweisen kannst.
  • Zulassungs­papiere: Eines darf bei der Zulassung auf keinen Fall fehlen: die „Papiere“, früher Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Im Rahmen der EU-Vereinheitlichung wurde auf die Zulassungsbescheinigungen I und II umgestellt.
  • IBAN (Einzug Kfz-Steuer): Die Kfz-Zulassungsstelle verlangt die Einwilligung zum Lastschriftverfahren, damit die Motorrad-Zulassung erfolgen kann. Diese ist zum Einzug der Kfz-Steuer nötig. Das Formular ist auf der Zulassungsstelle und online erhältlich.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Die Kfz-Zulassungsstelle verlangt die Einwilligung zum Lastschriftverfahren, damit die Motorrad-Zulassung erfolgen kann. Diese ist zum Einzug der Kfz-Steuer nötig. Das Formular ist auf der Zulassungsstelle und online erhältlich.

Zusätzliche Dokumente je nach Fall

Um Dein neues Motorrad anzumelden, benötigst Du bei der Zulassungsstelle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und einen Besitz­nachweis (z.B. Kaufvertrag). Wenn Du ein Motorrad aus dem Ausland anmelden möchte, musst Du auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts vorlegen. Zusätzlich wird ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt, um die Kfz-Steuer einziehen zu können.

Neben den bereits genannten Unterlagen benötigst Du bei der Zulassung eines gebrauchten Motorrads einen gültigen HU-Bericht und AU-Bescheinigung (TÜV). Wenn das Motorrad über 10 Jahre abgemeldet war, dann ist vor der Zulassung des Motorrads eine Vollabnahme beim TÜV notwendig.

Bei Fahrzeugen aus dem Ausland ist zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung des Zollamts erforderlich.

eVB-Nummer

Eine Kfz-Haftpflicht ist zwingend nötig, um ein Motorrad anzumelden. Mit der eVB-Nummer greift die Zulassungsstelle auf die zentrale Datenbank der deutschen Kfz-Versicherer zu. Auf diesem Weg erhält die Behörde sofort alle erforderlichen Versicherungsangaben.

Online-Zulassung

In den meisten Zulassungsstellen kannst Du Dein Motorrad online anmelden. Die sogenannte i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) ermöglicht es, Dein Motorrad online an-, um- oder abzumelden. Die Vorteile ein Motorrad zuzulassen per Online-Service, sind vielfältig. Du sparst Dir den Weg zur Zulassungsstelle, Dein Motorrad darf sofort in Betrieb genommen werden und die Kosten sind niedriger.

Allerdings können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn dieses nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde.

Kosten der Motorrad-Zulassung

Die Zulassung ist mit Kosten verbunden. Wie hoch diese genau sind, hängt von den Leistungen und dem Zulassungsbezirk ab. Eine An-, Um- oder Abmeldung von Motorrädern ist mit Kosten für die Fahrzeughalter verbunden. Rechne für das Motorrad-Zulassen mit Kosten von rund 70 Euro (inklusive der Schilder).

Kostenübersicht

Die Kosten für eine Anmeldung Deines Motorrads im Überblick:

Kostentyp Kosten(Euro)
Neuzulassung ABE 1 bzw. K (mit allgemeiner Betriebserlaubnis) 30,00
Neuzulassung ABE 2 bzw. A (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik) 36,50
Neuzulassung ABE 3 bzw. E (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik) 41,60
Wiederzulassung, wenn Zulassungsbescheinigung I und II vorhanden 11,40
Umtausch alter Zulassungsbescheinigungen in neue 8,70
Zuteilung eines neuen Kennzeichens 26,10
Wunschkennzeichen 10,00 bis 20,00
Abmeldung aus dem eigenen Bezirk 5,60
Abmeldung aus anderen Zulassungsbezirken 10,70
Änderung der Anschrift innerhalb des Bezirks 10,70
Wiederzulassung auf den gleichen Halter 11,40
Technische Änderungen 11,40
Halterauskünfte 5,10
Kurzzeitkennzeichen 10,70
Namensänderung 10,70
Saisonkennzeichen 26,80
Tausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II bei Neuzulassung 5,10
Tausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II in allen anderen Fällen 8,70
Kosten für das Kennzeichens (abhängig vom Anbieter) 8,00 bis 40,00

Ummeldung eines Motorrads

Wenn Du ein Motorrad ummelden möchtest, hast Du vermutlich ein Bike erworben, das vorher einem anderen Halter gehörte. Das Motorrad umzumelden, ist bei einem Halterwechsel vorgeschrieben. Ohne Zulassung darfst Du das Motorrad nicht fahren.

Prüfung der Fahrzeugpapiere

Generell gilt beim Kauf und vor der Ummeldung: Prüfe die Fahrzeugpapiere. Achte auf diese Punkte:

  • Die Fahrzeugidentifikationsnummer am Kraftrad muss mit der Nummer in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
  • Alle Schlüssel müssen vorhanden sein.
  • Überprüfe, ob alle Teile original sind. Wichtige Umbauten müssen in den Fahrzeugpapieren dokumentiert sein.

Ablauf der Ummeldung

Der erste Schritt zur Ummeldung ist, dass Du eine Versicherung abschließt und Deine eVB-Nummer erhalten hast. Mit den weiteren erforderlichen Unterlagen gehst Du dann zur Zulassungsbehörde und meldest das Motorrad auf Deinen Namen an. Damit erlischt automatisch die Zulassung des Motorrades auf den Vorbesitzer.

Abmeldung eines Motorrads

Wenn Du Dein Motorrad nicht mehr fährst, dann melde es einfach ab. Dadurch sparst Du die Versicherungsbeiträge und die Kfz-Steuer.

Vorgehensweise bei der Abmeldung

Gehe bei der Abmeldung Deines Motorrads wie folgt vor:

  • Kennzeichen abmontieren für die Abmeldung des Motorrads.
  • Entscheide Dich, ob Du Dein Motorrad endgültig oder vorübergehend abmelden möchtest. Eine endgültige Abmeldung ist zwar kostengünstiger, aber erschwert die erneute Zulassung des Motorrads. Wenn Du Dein Motorrad später wieder in Betrieb nehmen möchtest, solltest Du Dich für eine vorübergehende Abmeldung entscheiden.
  • Entfernung des Zulassungsstempel und der TÜV-Plakette durch den Sachbearbeiter der Zulassungsstelle.
  • Nach Zahlung der Gebühren erhältst Du die Abmeldebestätigung.

Wenn Du das Motorrad wieder anmelden möchtest, darfst Du damit zur Zulassungsstelle fahren. Diese Fahrt muss aber auf dem kürzestem und direktem Weg erfolgen. Zudem musst Du noch das vor der Abmeldung gültige Kennzeichen Deines Motorrades haben. Bei einer Kontrolle durch die Polizei musst Du die Versicherungsbestätigung vorzeigen können. Die Beamten haben Zugriff auf den Datenspeicher der Versicherer und können die Angaben überprüfen.

Nach der Abmeldung bei der Zulassungsbehörde geschieht dies automatisch. Allerdings dauert es in der Regel einige Tage oder Wochen, bis die Versicherungsgesellschaft den Bescheid versendet. Versicherte können diesen Vorgang beschleunigen, indem sie mit der Abmeldebestätigung von der Zulassungsstelle direkt bei ihrer Versicherung einreichen.

Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen ist eine sinnvolle Alternative zur Ab- und Wiederanmeldung. Hierbei legst Du den genauen Zeitraum fest, in dem Dein Motorrad gefahren werden darf. Dadurch sparst Du Zeit und Geld für die Wiederanmeldung.

Wichtige Hinweise

  • Für private Fahrzeughalter ist nur die Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz zuständig. Die Zulassung des Motorrads am Zweitwohnsitz ist nicht möglich.
  • Nein, wer ein Motorrad besitzt, muss nicht zwangsläufig einen Führerschein dafür haben. Eine Versicherungspolice für ein Motorrad darfst Du auch ohne Führerschein abschließen. Bei der Motorrad-Zulassung wird daher immer vom Fahrzeughalter gesprochen.

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