Wie schnell darf ein 50ccm Moped fahren?

In südländischen Metropolen prägen sie seit jeher das Straßenbild, aber auch in Deutschland greift die Faszination Motorroller um sich. Doch was fällt eigentlich alles unter den Sammelbegriff Motorroller? Dieser Artikel beantwortet die Frage, wie schnell ein Moped mit 50ccm Hubraum fahren darf.

Führerscheinklasse AM und Kleinkrafträder

Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 cm³, eine Leistung von bis zu 4 kW und dürfen maximal 45 km/h fahren. Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren. Mit einem Führerschein der Klasse B ist das Führen eines Kleinkraftrades erlaubt. Mindestens muss man aber im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein.

Am 19. Januar 2013 änderten sich die Führerscheinklassen in Deutschland. Gemäß der 3. EG-Richtlinie wurden die Führerscheinklassen S und M zur Klasse AM vereint. Es wurden nicht nur alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen in AM übernommen, sondern auch ihre Merkmale verändert. Den Rollerführerschein als solches gibt es nun nicht mehr.

Fahrzeuge der Klasse AM

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • Krafträder
  • Zweirädrige Krafträder
  • Dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)

Geschwindigkeitsbegrenzungen und Ausnahmen

Unter Krafträdern versteht die FeV Fahrzeuge, welche lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können. Dabei muss der Verbrennungsmotor einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 ccm besitzen. Natürlich kann auch ein Elektromotor verbaut sein.

Entdrosselt man einen üblichen 50 cm³ - Motoroller mit typischen 3-4 PS Motorleistung, so erreicht er danach etwa eine Geschwindigkeit von 60-70 echten km/h in der Ebene.

Iwo in der Zeitspanne der 1980-er Jahre gab es auch mal eine Zwischenklasse sogenannter "offener" Kleinkrafträder mit 50 CCM , die auch im werksmäßigen Zustand dann zumindest auf ebener Strecke ohne Gegenwind im Mittel etwa zwischen 70 bis 90 gingen ( + / - ).

Die alte S51 hat in der Betriebserlaubnis 60km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit stehen. Wenn es ein Moped / Mockick ist, nur idiotische 45 kmh. Wäre es ein Kleinkraftrad von Anfang der 80er, dann könntest du damit Tacho 115 kmh fahren.

Alternativen und Führerscheinklassen

Eine weitere Möglichkeit wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Führerscheinklasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw.

Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen. Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

Mofa-Prüfbescheinigung

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, zu denen auch Mofas zählen, dürfen ohne AM-Rollerführerschein mit einer Prüfbescheinigung von der Fahrschule gefahren werden. Laut der neuen EU-Richtlinie ab Januar 2013 gibt es keinen Führerschein fürs Mofa. Die Prüfbescheinigung wird durch den Besuch eines Fahrschulkurses erlangt.

Petition zur Anhebung der Höchstgeschwindigkeit

Eine nach unserer Meinung sinnvolle Petition wurde Anfang 2023 gestartet. Leider wurde sie im Juli 2025 abgelehnt. Seit 2002 gilt EU-weit für Kleinkrafträder, wozu Mokicks, Mopeds und Roller bis 50 Kubik zählen, aber auch Elektro-Zweiräder bis 4 Kilowatt Leistung, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.

Wichtigstes Argument gegen das neue Limit: 45 km/h macht Mopedfahren gefährlicher. Denn mit 45 km/h ist es nicht mehr möglich, im mindestens 50 km/h und mehr fahrenden Stadtverkehr mitzuschwimmen.

Die SIP Scootershop GmbH schlägt folgende Lösung vor: Einführung einer zusätzlichen nationalen Fahrerlaubnisvariante wie "AM+", analog zu bestehenden Sonderregelungen wie dem Mofa-Führerschein (§6 FeV Absatz 1 Nummer 4).

Fahrerlaubnis Geschwindigkeit Gültigkeit
AM max. 45 km/h europaweit
AM+ (national) bis zu 60 km/h national, Erwerb z. B. mit 16 Jahren

Wichtige Hinweise für Motorrollerfahrer

Roller fahren bedeutet ein großes Stück Freiheit, beinhaltet aber auch Pflichten. Welche speziellen Aspekte müssen Motorrollerfahrerinnen und Motorrollerfahrer dabei unbedingt beachten?

  • Die Helmpflicht gilt nicht nur für Fahrende, sondern auch für Begleitpersonen, also die Sozia oder den Sozius.
  • Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke.
  • Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu.
  • Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können.

Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt! Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert.

Kosten für den Rollerführerschein

Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten. Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen.

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen-Kurs bzw.

Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig.

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