Wie schnell darf ein E-Bike in Deutschland fahren?

Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.

E-Bike, Pedelec und Speed Pedelec - da kann man schon mal den Überblick verlieren. Wie schnell fährt ein E-Bike und brauchst du dafür eine Zulassung? Mit welcher Form von Elektrofahrrad darfst du dich wo im Straßenverkehr bewegen? Bei uns erhältst du die Antworten auf all deine Fragen rund um Geschwindigkeit und die damit verbundenen Vorschriften für elektrische Fahrräder.

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?

Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Wichtige Fakten, Modelle, technische Daten und Infos zum Betrieb. Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert.

Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.

Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.

Unterschied E-Bike und Pedelec

Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.

Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab.

Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.

Wie schnell fährt ein E-Bike?

E-Bikes oder auch Pedelecs sind immer noch Fahrräder. In Europa sind diese mit einem Motor ausgestattet, welcher bis zu einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h Unterstützung bietet. Kannst du mit deinem E-Bike dann noch schneller fahren? Natürlich! Deine Höchstgeschwindigkeit hängt von deiner sportlichen Leistung ab.

Du kannst, wie bei einem klassischen Fahrrad auch, natürlich so schnell fahren, wie du in die Pedale treten kannst. Die Motorunterstützung stoppt jedoch, sobald du die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht hast. Willst du noch schneller fahren, dann musst du also fleißig in die Pedale treten.

Wie schnell kann ein S-Pedelec fahren?

Bei einem Speed Pedelec (auch S-Pedelec genannt) sieht das, wie der Name schon erwarten lässt, anders aus. Schließlich heißt es nicht umsonst Speed (zu Deutsch Geschwindigkeit) Pedelec. In Europa sind Speed Pedelecs mit einem Motor ausgestattet, welcher bis zu einer max. Geschwindigkeit von 45 km/h Unterstützung bietet. Ein S-Pedelec ist also sozusagen ein extrem schnelles E-Bike.

Speed Pedelecs eignen sich deshalb auch super gut zum Pendeln. In der Stadt bist du damit nicht viel langsamer als ein Auto unterwegs. Doch die höhere max. Geschwindigkeit eines Speed Pedelecs bringt auch mehr Vorschriften mit sich. S-Pedelecs werden in Deutschland aus rechtlicher Sicht als Kleinkraftrad eingestuft und sind zulassungspflichtig.

Außerdem muss dein Speed Pedelec für den Straßenverkehr mit einem Nummernschild ausgestattet werden und musst du damit auch auf der Straße fahren und nicht am Radweg. Für das Fahren mit einem Speed Pedelec brauchst auch eine Haftpflichtversicherung und einen Führerschein.

Geschwindigkeit E-Bike vs. Speed Pedelec

Ein E-Bike in Form eines Pedelecs darf dich also bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen und ein Speed Pedelec bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. In unserer Tabelle haben wir die Unterschiede für dich noch einmal deutlich aufgereiht.

E-bike / Pedelec Speed Pedelec
Max. Geschwindigkeit 25 km/h 45 km/h
Rahmenform Low, mid oder high-step Mid oder high-step
Sitzhaltung Aufrecht, aktiv oder sportlich Aktiv oder sportlich
Motorkapazität 65 Nm 75 Nm

Die verschiedenen E-Bike Typen und ihre Geschwindigkeiten

Grundsätzlich lassen sich E-Bikes und Pedelecs bei den Elektrorädern unterscheiden. Pedelecs haben den Motor als Unterstützung zur eigenen Tretleistung, während "richtige" E-Bikes nur durch die Leistung des Motors und ganz ohne Muskelkraft fahren.

  1. Pedelecs (bis 25 km/h): Die am häufigsten verbreitete Art von E-Bikes sind Pedelecs. Pedelecs unterstützen Dich beim Treten, allerdings nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Sie sind die einfachste und zugänglichste Art von E-Bikes und ideal für den Alltagsgebrauch. Für Pedelecs wird kein Führerschein benötigt, und es gibt auch keine Helmpflicht. Die Nutzung steht Personen ab 14 Jahren offen, und es gibt keine besonderen Nutzungsanforderungen. Mit einem Pedelec kannst Du dich einfach draufsetzen und losfahren.
  2. S-Pedelecs (bis 45 km/h): S-Pedelecs können im Gegensatz zu herkömmlichen Pedelecs Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Aufgrund dieser Eigenschaft und der höheren Geschwindigkeit gelten sie in vielen Ländern nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Daher ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM oder B notwendig. Diese Art von E-Bike ist Personen ab 16 Jahren vorbehalten, und beim Fahren ist das Tragen eines Helms Pflicht. Zudem musst Du eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen für dein S-Pedelec besitzen.
  3. E-Bikes (bis 45 km/h): E-Bikes, die auch ohne Pedalkraft bis zu 45 km/h erreichen, stehen in der Regel Jugendlichen ab 15 Jahren offen - vorausgesetzt, das Modell unterstützt nur bis zu 20 km/h. Ist das Modell schneller, erhöht sich das Mindestalter auf 16 Jahre. Für diese E-Bikes ist eine Mofa-Prüfbescheinigung (für Modelle bis 25 km/h) oder ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich. Außerdem bestehen Helmpflicht sowie die Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis und eines Versicherungskennzeichens.
  4. Umbau-Bikes: Manche Menschen bauen ihre herkömmlichen Fahrräder mit einem nachträglich montierten Elektromotor um. Die rechtliche Einordnung solcher Umbaue-Bikes variiert von Land zu Land. In einigen Ländern können sie als Pedelecs betrachtet werden und erfordern keinen Führerschein, während sie in anderen Ländern möglicherweise als motorisierte Fahrzeuge eingestuft werden, was einen entsprechenden Führerschein erforderlich macht.

E-Bike bis 25 km/h

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.

Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt. Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.

Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.

Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

Pedelec bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.

Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht.

Elektrofahrräder Geschwindigkeit und Sicherheit

Augen auf und Ohren auf im Straßenverkehr! Denn beim Thema Geschwindigkeit spielt die Sicherheit immer eine ganz wichtige Rolle. Unsere Gazelle E-Bikes und Speed Pedelecs erfüllen vom Rahmen bis zu den verbauten Bremssystemen einen sehr hohen Sicherheitsstandard. Unsere Speed Pedelecs sind außerdem auch mit Rückspiegel und einer lauten elektronischen Hupe ausgestattet. Dennoch ist es wichtig, dass du dich sicher im Straßenverkehr bewegst.

Wir empfehlen dir deshalb, dass du dich in einer verkehrsarmen Umgebung an das E-Bike- oder Speed Pedelec- Fahren gewöhnst. Wusstest du, dass es in allen Gazelle E-Bike Testcentern eine Teststrecke gibt, auf der du komplett ohne andere Verkehrsteilnehmer eine Probefahrt machen kannst? Das hilft dir dabei ein Gefühl für dein E-Bike oder Speed Pedelec zu bekommen. Auch die Wahl des passenden elektrischen Fahrrades fällt dir bestimmt leichter, nachdem du ein paar E-Bikes und/oder Speed Pedelecs getestet hast.

Für Speed Pedelecs gilt in Deutschland eine Schutzhelmpflicht. Hierfür reicht ein normaler Fahrradhelm aus. Mit einem E-Bike bis 25 km/h darfst du selbst entscheiden, ob du einen Helm aufsetzt oder nicht. Wir empfehlen allen E-Bike-Fahrern einen Fahrradhelm zu tragen, da du dich mit höheren Geschwindigkeiten im Straßenverkehr bewegst und dich damit auch vor dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer schützt.

Gesetzliche Regelungen und Konsequenzen bei Verstößen

Mit einem E-Bike am Straßenverkehr teilzunehmen, dessen Geschwindigkeit 45 km/h übersteigt, ist in Deutschland nicht erlaubt. Es ist Ihnen allerdings bisher nicht verboten, Ihr Rad so umzurüsten, dass es schneller als 45 km/h fahren kann. Auf öffentlichem Gelände, worunter zum Beispiel auch der allgemeine Straßenverkehr und die meisten Feldwege zählen, ist ein solches Fahrzeug jedoch unzulässig - auch wenn Sie ein Versicherungskennzeichen haben: Das gilt nur für Bikes bis 45 km/h Geschwindigkeit, Tuning ist nicht erlaubt.

Je nach Fall wird ein Verstoß dagegen mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet. Daher dürfen Sie mit einem solchen Fahrrad nur auf Privatgrundstücken fahren, eine Zulassung bekommen Sie nicht.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Straftat eingestuft. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Alkoholbestimmungen

Für E-Bike- und S-Pedelec-Fahrer gelten dieselben Alkoholbestimmungen wie für Autofahrer. Laut §24a StVG sind schon 0,5 Promille Alkohol im Blut eine Ordnungswidrigkeit. Du musst eine Geldbuße bis zu 3000 Euro als Strafe zahlen. Im Vergleich: Ein Fahrradfahrer gilt erst ab 1,6 Promille als fahruntauglich.

Auch beim E-Bike gelten dieselben Alkoholbestimmungen wie für Kraftfahrzeugfahrer. Ein Fahrrad oder ein normales Pedelec kannst du bei einem Führerscheinentzug nutzen.

Tuning und Manipulationen

Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes.

Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0