Viele Menschen sehnen sich nach der Freiheit auf dem Motorrad. Um die Freiheit auf zwei Rädern genießen zu können, braucht es einen Führerschein für die entsprechende Fahrzeugklasse. Mit Motorrädern der 125-ccm-Klasse können Sie je nach Marke und Modell bis zu 130 km/h fahren. Das reicht für die Landstraße allemal und sogar für kurze Abschnitte auf der Autobahn, um mit dem Strom mitzuschwimmen.
Was ist überhaupt eine 125er Maschine?
Als 125ccm-Motorrad gelten Leichtkrafträder, die einen Hubraum von höchstens 125 cm³ besitzen und deren Leistung höchstens 11 kW erreicht. Eine ausführliche Erläuterung finden Sie hier.
Führerschein der Klasse A1: Was darf ich damit fahren?
Der A1-Führerschein berechtigt zum Führen von Krafträdern, die über einen Hubraum von maximal 125 ccm und eine Motorleistung von höchstens 11 kW verfügen. Zusätzlich dazu schreibt der Gesetzgeber ein Verhältnis von Leistung und Leermasse vor, welches 0,1 kW je Kilogramm nicht überschreiten darf. Aufgrund der Hubraumbeschränkung wird diese Fahrerlaubnis im allgemeinen Sprachgebrauch auch als 125er-Führerschein bezeichnet.
Allerdings ist es nicht richtig, die Klasse A1 nur als Motorradführerschein zu bezeichnen, denn sie berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Trikes). Verfügen diese über einen Verbrennungsmotor, muss der Hubraum mindestens 50 ccm umfassen oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bei einer Leistung von bis zu 15 kW erreichen.
Wie schnell fahren die so generell?
Die meisten 125er fahren an der Spitze ca. 110-120 km/h. Die 125er haben für den A1 alle einen H9braum von 125 ccm und eine maximale Leistung von 15 PS. Die Höchstgeschwindigkeit ist egal. Aufgrund der Leistung und des Gewichts fahren die dann aber alle fast gleich schnell so um die 115 - 120.
Mit meiner 1000€ Keeway RKV 125 schaffe ich circa 100+/-10 km/h je nachdem wie der Wind steht. 125 bedeuten wieviel Hubraum das Fahrzeug hat, nämlich 125ccm .... :-) Von der Endgeschwindigkeit sind sie unterschiedlich, manche schaffen nur 80 andere mit ach und krach 120 km/h....
Motorradführerschein: Die Klasse A1 ist eine Option
Wer den Fahrtwind und die Unebenheiten der Straße spüren möchte, ohne selbst in die Pedale treten zu müssen, kommt mit dem Motorrad auf seine Kosten. Der Umgang mit einem solchen Kraftrad will aber gelernt sein, weshalb der Gesetzgeber verschiedene sogenannte Motorradführerscheine vorsieht. Als Einsteigermodell für die Welt der richtigen Biker gilt dabei nicht selten der A1-Führerschein.
Doch was dürfen Personen fahren, die die Klasse A1 im Führerschein verzeichnet haben? Wie viele Fahrstunden sind für den Erwerb vorgeschrieben? Was kann der Führerschein der Klasse A1 kosten? Und gibt es eine Möglichkeit, die Klasse A1 mit dem Autoführerschein zu erwerben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Welche Fahrzeuge beinhaltet die Führerscheinklasse A1?
Was Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 fahren dürfen, erfahren Sie hier.
Was kostet ein 125-ccm-Führerschein fürs Motorrad?
Die Führerscheinkosten der Klasse A1 belaufen sich im Durchschnitt auf 1.300 Euro. Beachten Sie dabei, dass sich die Preise regional unterscheiden können und auch das Können des Fahrschülers die Ausgaben beeinflusst.
Lassen sich Motorräder der Klasse A1 mit einem Führerschein fürs Auto führen?
Der Pkw-Führerschein schließt nur die Klasse AM ein. Wer darüber hinaus leistungsstärkere Krafträder führen will, muss eine entsprechende Fahrerlaubnis erwerben. So können Sie zum Beispiel mit der Schlüsselzahl B196 Motorräder, die dem A1-Führerschein entsprechen, mit der Klasse B führen.
Führerschein mit Erweiterung B196
Wer bereits die Führerscheinklasse B/BE (Autoführerschein/Autoführerschein mit Anhänger) besitzt, kann mit ein paar Voraussetzungen auch ohne zusätzliche Prüfung Motorräder der Klasse A1 (125-ccm-Klasse) fahren.
Denn: Seit 2020 gibt es für Führerscheininhaber der B-Klassen die Erweiterung B196. Mit ihr dürfen nach einer absolvierten theoretischen und praktischen Ausbildung Motorräder in Deutschland gefahren werden - ganz ohne Prüfung.
Welche Voraussetzungen gelten?
Der B196-Anwärter muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein. Mindestalter: 25 Jahre. Absolviert werden müssen neun Schulungsstunden - mindestens vier theoretische und fünf praktische Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer in einer Fahrschule.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und an Theorie- und Praxisfahrstunden teilgenommen hat, bekommt von der Fahrschule eine Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser - und einem aktuellen Passfoto - geht man zum ortsansässigen Straßenverkehrsamt und lässt sich einen neuen Führerschein ausstellen. Hinter der Klasse B wird die dann die Schlüsselnummer 196 eingetragen.
Was darf ich mit B196 fahren?
Ist der neue Führerschein da, dürfen Sie neben den Kraftfahrzeugen der Klasse B auch Krafträder der Klasse A1 fahren. Das heißt: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen sogar bis 15 kW geführt werden. Aber: Anders als die Motorradführerschein-Klassen A1 und A2 lässt sich der B196 nicht durch eine zusätzliche Prüfung auf die nächste Klasse erweitern.
Wo gilt die Führerschein-Erweiterung?
Bei B196 handelt es sich um eine Erweiterung der Führerscheinklasse B mit der nationalen Schlüsselnummer 196. Diese ist nur in Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt.
Für wen lohnt sich die Erweiterung?
Wer keine schweren Maschinen fahren, nicht mit dem Motorrad ins Ausland reisen und gelegentlich am Wochenende die Gegend erkunden möchte, für den ist die Erweiterung eine hervorragende Alternative zum A1-Führerschein. Da keine Extraprüfung abgelegt werden muss, fallen die Kosten deutlich geringer aus.
Weitere Informationen zum 125ccm-Motorrad
- Ein 125ccm-Motorrad ist, wie der Name schon sagt, ein Zweirad mit einem Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern.
- Der Hubraum gibt an, wie groß das Volumen ist, welches die Kolben innerhalb des Zylinders bei jedem Hub zwischen den oberen und unteren Umkehrpunkt verdrängen.
- Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet.
- Es gibt viele verschiedene Formen von Krafträdern dieser Art.
125ccm-Motorrad und Führerschein: Was Sie wissen müssen
In Deutschland gibt es viele verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Sie werden mit Buchstaben gekennzeichnet. Der herkömmliche Pkw-Führerschein ist beispielsweise die Klasse B, die unterschiedlichen Lkw-Klassen sind durch am Buchstaben C zu erkennen. Möchten Sie ein 125-Kubik-Motorrad fahren, müssen Sie den Führerschein der Klasse A1 oder B196 besitzen.
Mit dem A1-Führerschein dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm führen. Noch bis Anfang Januar 2013 war für ein Motorrad mit 125 ccm eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren vorgegeben. Diese Begrenzung wurde jedoch aufgehoben. Damit dürfen auch junge Fahrer nun mit einem Zweirad mit 125 ccm gut 110 km/h schnell fahren.
Gut zu wissen: Verfügen Sie über einen A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad, ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM damit eingeschlossen.
Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit 1.1.2020 ohne eine zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 cm3 fahren. Der Bundesrat hatte Ende 2019 trotz Kritik zahlreicher Verbände und Prüfgesellschaften wie etwa TÜV und DEKRA einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums unter Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt.
Auch wenn Sie keine weitere Prüfung nach der Fahrschule ablegen müssen, bedarf es dennoch einiger Fahrstunden, damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder bewegen dürfen. Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben.
Aber Achtung: Wenn Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen, erhalten Sie keine Eintragung für die Fahrerlaubnis der Klasse A1! Demzufolge ist es auch nicht möglich, nach Erteilung der Schlüsselzahl 196 auf etwa die Klasse A2 zu erweitern.
Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren. Doch wie genau können Sie diese Fahrerlaubnisklasse erwerben? Hierzu müssen Sie eine Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren. Der Theorieteil, damit Sie für ein Motorrad mit 125 ccm den Führerschein machen können, umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie vorher noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben.
Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) in klassenspezifischem Zusatzstoff teilgenommen haben. In der Praxis müssen Fahrschüler, die den A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad machen möchten, zum einen die sogenannte Grundausbildung absolvieren.
Zum anderen sind Fahrschüler dazu verpflichtet, für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten zu absolvieren. Es schließen sich die theoretische und die praktische Prüfung an. Haben Sie zuvor noch keine andere Fahrerlaubnis erworben, müssen Sie im theoretischen Teil 30 Fragen beantworten und dürfen höchstens zehn Fehlerpunkte erreichen.
Sie fallen jedoch auch durch, wenn Sie zwei Fragen, die jeweils mit fünf Punkten bewertet werden, nicht korrekt beantworten. Die praktische Prüfung, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, können Sie erst dann ablegen, wenn Sie die theoretische bereits bestanden haben.
Für viele Fahrschüler ist es wichtig, im Vorhinein zu wissen, wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad wohl ausfallen mag.
Wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad genau ausfällt, lässt sich leider nicht pauschal angeben. Hierbei sind nämlich viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Jede Fahrschule kann ihre eigenen Preise festlegen und auch von Region zu Region sind unterschiedliche Preisniveaus zu erwarten.
Mindestalter für den 125ccm-Motorrad-Führerschein
In Deutschland ist genau festgelegt, ab welchem Alter Sie eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse erhalten dürfen. So ist den meisten wohl bekannt, dass sie den Pkw-Führerschein der Klasse B ab 17 Jahren (beim begleiteten Fahren) bzw. 18 Jahren machen können. Doch wie verhält es sich mit dem 125ccm-Motorrad-Führerschein?
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad im Alter von 16 Jahren erhalten. Die Fahrschule dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag besuchen, um mit der Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor dem 16.
Führerscheinklassen im Überblick
Zum 1. Januar 1999 kam es in Deutschland zu einer großen Änderung bezüglich der Fahrerlaubnisklassen. Wurden die verschiedenen Klassen bis dahin durchnummeriert (Klassen 1 bis 5), so kam es nun zu einer Bezeichnung mit Buchstaben. Der alte „Lappen“ blieb jedoch weiterhin gültig und musste nicht sofort umgetauscht werden. Das gilt auch heute noch.
Beachten Sie allerdings: Je nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers müssen Führerscheine, die bis zum 31.
Das Nebeneinanderbestehen der verschiedenen Führerscheine und Fahrerlaubnisklassen sorgt jedoch seit jeher für Verwirrung.
Beachten Sie jedoch Folgendes: Bei all den in der obigen Liste genannten Führerscheinen ist die Klasse AM eingeschlossen.
Für Führerscheine der Klasse B, die ab dem 01.04.1980 und vor dem 01.01.1999, sowie Führerscheine der Klasse B, die ab dem 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gilt außerdem: Sie dürfen zwar kein 125ccm-Motorrad führen, es ist Ihnen aber erlaubt, ein dreirädriges Kraftfahrzeuge bis 15 kW auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Tauschen Sie Ihren Führerschein um, ist dies daran erkennbar, dass die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 eingetragen werden.
Probezeit beim 125ccm-Motorrad-Führerschein
Handelt es sich beim Führerschein für ein 125ccm-Motorrad um Ihre erste Fahrerlaubnis? In diesem Fall, durchlaufen Sie nach Übergabe des Führerscheins zunächst eine zweijährige Probezeit. Bestimmte Verstöße werden in dieser Zeit härter geahndet. Es wird dabei zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere sind schwerwiegende Regelverletzungen. Hierzu zählen unter anderem eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel.
B-Verstöße sind im Vergleich weniger schwerwiegend. Begehen Sie mit Ihrem 125ccm-Motorrad einen A- oder zwei B-Verstöße, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Zulassung und Versicherung des 125ccm-Motorrads
Beim 125ccm-Motorrad ist es leider nicht ganz so unkompliziert. Hier wird eine ordentliche Kfz-Zulassung bei der Zulassungsbehörde notwendig. Personalausweis bzw. u. U.
Wie hoch sind die Kfz-Steuern für eine 125ccm-Straßenmaschine? Der Steuersatz liegt für Krafträder aller Art bei 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum bzw. einem Teil davon.
Wie wir oben bereits erwähnt haben, muss ein Kfz zwingend über einen Versicherungsschutz verfügen, damit Sie es zulassen können. Pflicht ist dabei das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Der große Vorteil: Die 125cm-Versicherung verursacht geringere Kosten, als wenn Sie ein leistungsfähigeres Motorrad versichern möchten. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt dabei unter anderem davon ab, für welchen Versicherer Sie sich entscheiden und welches Modell versichert wird. Wichtig ist auch die Höchstgeschwindigkeit des Motorrads sowie das Alter des Versicherungsnehmers.
Die Kfz-Haftpflicht sichert Sie ab, wenn Sie selbst einer anderen Person bei der Benutzung des Motorrads einen Schaden verursachen. Um eine gute Versicherung für Ihr 125ccm-Motorrad mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich im Internet. Spezielle Portale erleichtern Ihnen die Suche nach passenden Anbietern. Entscheiden Sie sich jedoch nicht blind für den Anbieter mit den günstigsten Preisen. Studieren Sie genau die Versicherungsbedingungen.
Selbstverständlich können Sie für Ihr Leichtkraftrad auch eine umfangreichere Versicherung abschließen.
Häufig gestellte Fragen
Welcher Führerschein wird für das 125ccm-Motorrad benötigt?
Sie benötigen den Führerschein der Klasse A1, um mit einem 125ccm-Motorrad fahren zu können.
Ab welchem Alter kann ich ein 125ccm-Motorrad fahren?
Ab einem Alter von 16 Jahren dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren, wenn Sie über einen Führerschein der Klasse A1 verfügen.
Wie schnell darf ich mit einem 125ccm-Motorrad fahren?
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für unter 18-Jährige gibt es seit 2013 für 125ccm-Motorräder nicht mehr. Sie können jetzt bis zu 110 km/h fahren.
Muss ein 125ccm-Motorrad zugelassen werden?
Ja, ein 125ccm-Motorrad muss bei der Zulassungsbehörde für den Straßenverkehr zugelassen werden. Dafür benötigt es außerdem einen Versicherungsschutz.
Zusammenfassung
Bei dem 125ccm-Motorrad handelt es sich um ein Kraftrad mit einem Hubraum von höchstens 125 Kubikzentimetern (ccm). Der Hubraum gibt das Volumen an, das durch die Kolben in einem Zylinder bei jedem Hub zwischen oberem und unterem Umkehrpunkt verdrängt wird. Eine 125er-Maschine ist in die Fahrzeugklasse der Leichtkrafträder einzuordnen. Aufgrund des auf 125ccm begrenzten Hubraums, ist die Motorleistung geringer als bei anderen Motorrädern. Ein 125ccm-Kraftrad gibt es in verschiedenen Variationen.
Zu den Leichtkrafträdern zählen alle zweirädrigen Kfz mit einem mit einem Hubraum von mehr als 50ccm, aber höchstens 125 ccm. Alle Besitzer eines A1-Führerscheins können mit einem 125ccm-Motorrad nun bis zu 110 km/h schnell fahren.
Mit welchem Führerschein ein 125ccm-Motorrad gefahren werden darf, ist in Deutschland klar geregelt. Wollen Sie einen Führerschein für 125ccm-Motorräder erwerben, können Sie dies bei einer Fahrschule Ihrer Wahl tun. Was ein 125er-Führerschein kosten kann, lässt sich pauschal nicht beziffern. Es lohnt sich, Angebote verschiedener Fahrschulen einzuholen und zu vergleichen. Achten Sie auf das Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wer möglichst früh mobil sein will, kann dafür auf ein einspuriges Kraftfahrzeug zurückgreifen. Doch nicht alle Krafträder dürfen bereits in in jungen Jahren geführt werden. Ein 125ccm-Motorrad darf ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden.
In einigen Ländern ist das tatsächlich möglich. In Deutschland hingegen geht dies nur, wenn der Pkw-Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben wurde. Es handelt sich dabei um die Führerscheinklassen 2, 3 oder 4. Mit einem Führerschein der Klasse B, der nach dem 1.4.1980 erworben wurde, dürfen Sie kein 125ccm-Motorrad fahren.
Gut zu wissen: In der Zukunft soll wohl eine einfachere und günstigere Erweiterung von Führscheinklasse B auf A1 möglich gemacht werden.
Einige Zweiräder bis zu einer bestimmten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und bis zu einem bestimmten Hubraum müssen nicht beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden, sondern benötigen nur ein Versicherungskennzeichen. Bei einem Motorrad bis zu 125 ccm Hubraum ist es allerdings nicht ganz so einfach, denn dieses muss bei der Zulassungsbehörde für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Kfz-Steuern für 125ccm-Motorrad: Für Krafträder zahlen Sie grundsätzlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro je 25 ccm Hubraum. Wie für jedes Kraftfahrzeug in Deutschland, ist auch für ein Leichtkraftrad zumindest eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Höhe des Versicherungsbeitrags können Versicherer selbst festlegen. Es kann sich also lohnen, mehrere Angebote einzuholen und Anbieter miteinander zu vergleichen. Entscheiden Sie sich dabei nicht einfach für den günstigsten Tarif. Achten Sie dabei auf das Preis-Leistungsverhältnis und die genauen Versicherungskonditionen.
Ein Leichtkraftrad verursacht aber grundsätzlich geringere Versicherungskosten als ein Motorrad mit höherer Leistung. Auch Faktoren wie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und das Alter des Versicherten spielen dabei eine Rolle.
Schon mit 16 Jahren Motorrad fahren? Ein 125ccm-Motorrad macht’s möglich. Doch was gilt es zu beachten hinsichtlich der Leichtkrafträder? Wie unterscheidet sich ein 125ccm-Motorrad von “großen” Modellen? Welchen Führerschein benötigen Sie?
In Deutschland ist es erlaubt, ein 125er-Motorrad bereits mit 16 Jahren zu fahren. Sie benötigen einen Führerschein der Klasse A1. Seit Anfang 2020 ist unter bestimmten Voraussetzungen auch zusätzlich eine Schlüsselzahl zur B-Fahrerlaubnis (Pkw) anerkannt.
Ja, eine ordnungsgemäße Zulassung bei der zuständigen Zulassungsstelle ist ebenso wie eine Haftpflichtversicherung verpflichtend.
Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum und einer Leistung von nicht mehr als 15 PS bzw. 11 kW.
Was steckt hinter dem Begriff “Hubraum”?: Beim Hubraum handelt es sich nicht um ein spezielles Bauteil. Ein Verbrennungsmotor funktioniert mittels Kolben, die in Zylindern auf und ab gedrückt werden. Das Gesamtvolumen der Zylinder bezeichnet man als Hubraum. Bei einem 125ccm-Motorrad beträgt das entsprechende Gesamtvolumen also 125 Kubikzentimeter.
Der Hubraum stellt eine der wichtigsten Angaben dar, wenn es um die Leistungsfähigkeit eines Fahrzeuges geht.
Trotz der verhältnismäßig geringen Leistung bietet ein 125ccm-Motorrad einige Vorteile. Sie fragen sich, welchen Führerschein sie für ein 125ccm-Motorrad benötigen? Hierzu gibt es mehrere Antworten. Je nach Fahrzeug gibt es in Deutschland verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Die entsprechende Kennzeichnung der Klassen erfolgt mithilfe von Buchstaben.
Wollen Sie mit einem 125er-Motorrad auf öffentlichen Straßen fahren, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse A1 oder B mit der Schlüsselzahl 196. Der A1-Führerschein befugt zum Fahren von Krafträdern bis maximal 125ccm, wobei die Motorleistung 11 kW nicht übersteigen darf. Ursprünglich galt bei einem 125ccm-Führerschein (A1) für Fahrer unter 18 Jahren eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Motorräder mussten im Zweifel in der Geschwindigkeit gedrosselt werden.
Wichtig: In jüngster Zeit stand die umstrittene Frage im Raum, ob Autofahrer mit Pkw-Führerschein auch ein 125ccm-Motorrad fahren dürfen. Seit Anfang 2020 gilt diesbezüglich nun eine neue Regelung.
Wenn Sie sich entscheiden, einen Führerschein für ein 125ccm-Motorrad zu erwerben, stehen Sie schnell vor der Frage, wie die genaue Ausbildung in diesem Fall aussieht. Wie auch sonst beim Erwerb einer Fahrerlaubnis, müssen Sie eine Reihe an Theorie- und Praxisstunden absolvieren.
Zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten (fünfmal Landstraße, viermal Autobahn, dreimal Nacht bzw. Die Länge der praktischen Grundausbildung hängt maßgeblich davon ab, wie gut und schnell Sie als Fahrschüler mit einem 125ccm-Motorrad zurecht kommen.
Wissenswert: Haben Sie bereits vor der A1-Ausbildung einen anderen Führerschein erworben (bspw. Um letztlich mit Ihrem 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, stehen am Ende jedoch noch die verpflichtenden Abschlussprüfungen an. Hierbei müssen Sie sowohl eine Theorie- als auch eine Praxisprüfung bestehen. Um dies zu erreichen, dürfen Sie im theoretischen Teil aus 30 Fragen maximal 10 Fehlerpunkte erreichen.
Erst nach bestandener Theorieprüfung, dürfen Sie sich für die praktische Prüfung anmelden. Eine Besonderheit beim 125ccm-Führerschein ist das Alter: Anders als beim Auto, dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad bereits mit 16 Jahren fahren. Die Theorieprüfung können Sie sogar schon drei Monate vor dem 16.
Führerscheine sind generell nicht günstig. Das gilt leider auch, wenn Sie zukünftig mit einem 125ccm-Motorrad fahren wollen. Welche Summe am Ende genau herauskommt, lässt sich jedoch nur schwer pauschal beantworten.
Häufig fragen sich Autofahrer, ob es erlaubt ist, mit einem herkömmlichen Pkw-Führerschein (B) ein 125ccm-Motorrad zu fahren. Ursprünglich war dies nicht erlaubt. Abgesehen vom A1-Führerschein erlaubt Ihnen neuerdings auch ein Führerschein der Klasse B die Fahrt mit einem 125ccm-Motorrad. Liegen die Voraussetzungen vor, müssen Sie zusätzlich insgesamt neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (vier praktisch und fünf theoretisch) absolvieren. Anschließend wird die Schlüsselzahl 196 auf Ihrem Führerschein ergänzt und Sie dürfen mit einem 125ccm-Motorrad fahren.
Neben der Frage nach der richtigen Fahrerlaubnis stehen Sie im Anschluss oft vor der Aufgabe, Ihr 125ccm-Motorrad korrekt zuzulassen. Beachten Sie, dass der Abschluss einer Haftpflichtversicherung bei einem 125ccm-Motorrad genauso verpflichtend ist wie bspw. bei einem Auto. Allerdings müssen Sie mit deutlich weniger Kosten rechnen. Hierbei lohnt sich häufig ein Vergleich über entsprechende Portale.
Führerscheinklassen und ihre Merkmale
| Führerscheinklasse | Merkmale |
|---|---|
| AM | Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max. |
| A1 | Max. 125 cm³ Hubraum, max. |
| A2 | Max. 35 kW Leistung, Drosselung von Krafträdern mit max. |
| A | Unbegrenzt |
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