Motorradfahren bedeutet Freiheit. Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Die Beschleunigungswerte sind höher, der Kontakt zur Natur ist direkter und selbst lange Touren sind bei schönem Wetter ein echtes Erlebnis. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist.
Was ist ein 125ccm-Motorrad?
Bei dem 125ccm-Motorrad handelt es sich um ein Kraftrad mit einem Hubraum von höchstens 125 Kubikzentimetern (ccm). Der Hubraum gibt das Volumen an, das durch die Kolben in einem Zylinder bei jedem Hub zwischen oberem und unterem Umkehrpunkt verdrängt wird. Eine 125er-Maschine ist in die Fahrzeugklasse der Leichtkrafträder einzuordnen. Aufgrund des auf 125ccm begrenzten Hubraums, ist die Motorleistung geringer als bei anderen Motorrädern. Ein 125ccm-Kraftrad gibt es in verschiedenen Variationen. Zu den Leichtkrafträdern zählen alle zweirädrigen Kfz mit einem mit einem Hubraum von mehr als 50ccm, aber höchstens 125 ccm.
Führerschein für 125ccm-Motorräder
Mit welchem Führerschein ein 125ccm-Motorrad gefahren werden darf, ist in Deutschland klar geregelt.
Welchen Führerschein benötigt man?
- Sie benötigen den Führerschein der Klasse A1, um mit einem 125ccm-Motorrad fahren zu können.
- Darüber hinaus berechtigen auch die Klassen A und A2 zum Fahren.
- Seit 1.1.2020 berechtigt auch der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads.
Mindestalter
Ein 125ccm-Motorrad darf ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden.
Führerschein der Klasse B
Reicht für ein 125-ccm-Motorrad auch ein Führerschein der Klasse B? In einigen Ländern ist das tatsächlich möglich. In Deutschland hingegen geht dies nur, wenn der Pkw-Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben wurde. Es handelt sich dabei um die Führerscheinklassen 2, 3 oder 4. Mit einem Führerschein der Klasse B, der nach dem 1.4.1980 erworben wurde, dürfen Sie kein 125ccm-Motorrad fahren.
Gut zu wissen: In der Zukunft soll wohl eine einfachere und günstigere Erweiterung von Führscheinklasse B auf A1 möglich gemacht werden.
Kosten für den Führerschein
Wollen Sie einen Führerschein für 125ccm-Motorräder erwerben, können Sie dies bei einer Fahrschule Ihrer Wahl tun. Was ein 125er-Führerschein kosten kann, lässt sich pauschal nicht beziffern. Es lohnt sich, Angebote verschiedener Fahrschulen einzuholen und zu vergleichen. Achten Sie auf das Preis-Leistungs-Verhältnis.
Geschwindigkeit
Bis zum Jahr 2013 durften unter 18-jährige Fahrer mit dieser Art von Kraftrad maximal 80 km/h fahren. Diese Begrenzung gibt es nun nicht mehr. Alle Besitzer eines A1-Führerscheins können mit einem 125ccm-Motorrad nun bis zu 110 km/h schnell fahren.
Zulassung und Versicherung
Zulassung
Bei einem Motorrad bis zu 125 ccm Hubraum ist es allerdings nicht ganz so einfach, denn dieses muss bei der Zulassungsbehörde für den Straßenverkehr zugelassen werden. Dafür benötigt es außerdem einen Versicherungsschutz.
Kfz-Steuer
Kfz-Steuern für 125ccm-Motorrad: Für Krafträder zahlen Sie grundsätzlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro je 25 ccm Hubraum.
Versicherung
Wie muss ein 125ccm-Motorrad versichert werden? Wie für jedes Kraftfahrzeug in Deutschland, ist auch für ein Leichtkraftrad zumindest eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Höhe des Versicherungsbeitrags können Versicherer selbst festlegen. Es kann sich also lohnen, mehrere Angebote einzuholen und Anbieter miteinander zu vergleichen. Entscheiden Sie sich dabei nicht einfach für den günstigsten Tarif. Achten Sie dabei auf das Preis-Leistungsverhältnis und die genauen Versicherungskonditionen.
Was kann bei einem 125ccm-Motorrad die Versicherung kosten? Ein Leichtkraftrad verursacht aber grundsätzlich geringere Versicherungskosten als ein Motorrad mit höherer Leistung. Auch Faktoren wie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und das Alter des Versicherten spielen dabei eine Rolle.
Ist auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bei einem 125ccm-Motorrad möglich? Selbstverständlich können Sie für Ihr Leichtkraftrad auch eine umfangreichere Versicherung abschließen.
Motorradführerschein ohne Prüfung: Führerschein, B196, Klasse B, 125er
Viele Menschen sehnen sich nach der Freiheit auf dem Motorrad. Wer den Autoführerschein hat und ein paar Voraussetzungen erfüllt, sitzt ganz schnell und ohne Prüfungsstress auf dem Bike!
Führerschein mit Erweiterung B196
Wer bereits die Führerscheinklasse B/BE (Autoführerschein/Autoführerschein mit Anhänger) besitzt, kann mit ein paar Voraussetzungen auch ohne zusätzliche Prüfung Motorräder der Klasse A1 (125-ccm-Klasse) fahren.
Denn: Seit 2020 gibt es für Führerscheininhaber der B-Klassen die Erweiterung B196. Mit ihr dürfen nach einer absolvierten theoretischen und praktischen Ausbildung Motorräder in Deutschland gefahren werden - ganz ohne Prüfung.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Der B196-Anwärter muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein.
- Mindestalter: 25 Jahre.
- Absolviert werden müssen neun Schulungsstunden - mindestens vier theoretische und fünf praktische Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer in einer Fahrschule.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und an Theorie- und Praxisfahrstunden teilgenommen hat, bekommt von der Fahrschule eine Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser - und einem aktuellen Passfoto - geht man zum ortsansässigen Straßenverkehrsamt und lässt sich einen neuen Führerschein ausstellen. Hinter der Klasse B wird die dann die Schlüsselnummer 196 eingetragen.
Das kostet die Erweiterung
Natürlich gibt es die Führerschein-Erweiterung nicht umsonst. Für Fahr- und Theoriestunden, Passfotos und Bearbeitungsgebühr beim Straßenverkehrsamt müssen Sie je nach Bundesland mit zwischen 700 und 900 Euro rechnen. Zum Vergleich: Der A1-Führerschein kostet zwischen 1000 und 1700 Euro.
Was darf ich mit B196 fahren?
Ist der neue Führerschein da, dürfen Sie neben den Kraftfahrzeugen der Klasse B auch Krafträder der Klasse A1 fahren. Das heißt: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen sogar bis 15 kW geführt werden. Aber: Anders als die Motorradführerschein-Klassen A1 und A2 lässt sich der B196 nicht durch eine zusätzliche Prüfung auf die nächste Klasse erweitern.
Wo gilt die Führerschein-Erweiterung?
Bei B196 handelt es sich um eine Erweiterung der Führerscheinklasse B mit der nationalen Schlüsselnummer 196. Diese ist nur in Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt.
Für wen lohnt sich die Erweiterung?
Wer keine schweren Maschinen fahren, nicht mit dem Motorrad ins Ausland reisen und gelegentlich am Wochenende die Gegend erkunden möchte, für den ist die Erweiterung eine hervorragende Alternative zum A1-Führerschein. Da keine Extraprüfung abgelegt werden muss, fallen die Kosten deutlich geringer aus.
Motorräder der 125-Kubik-Klasse können je nach Modell bis zu 130 km/h schnell fahren. Das reicht für die Landstraße allemal und sogar für kurze Abschnitte auf der Autobahn, um mit dem Strom mitzuschwimmen.
Welche Sonderregelungen gibt es?
Leichte Krafträder bis 125 cm3 dürfen alle fahren, die ihre Fahrererlaubnis der alten Klassen 2, 3 und 4 vor dem 1. April 1980 erworben haben. Diese Regelung berechtigt Sie zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.
Für alle, die den Führerschein nach dem 1. April 1980 erworben haben, galt bis 2020 die Regelung, dass man nur mit der Führerscheinklasse A1 Motorräder fahren darf. Durch die Erweiterung B196 wurde ein vereinfachter und kostengünstigerer Zugang zum Motorradfahren geschaffen.
Wie schnell kann man grundsätzlich mit einem Motorrad fahren?
Grundsätzlich gelten für Motorräder die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für Autos. Somit dürfen Sie innerorts in der Regel höchstens 50 km/h und außerorts 100 km/h fahren. Für Autobahnen gibt es lediglich eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern keine Verkehrsschilder ein anderes Tempolimit vorgeben.
Was gilt beim Fahren mit einem Motorradanhänger als maximale Geschwindigkeit?
Sind Sie mit einem Motorradanhänger unterwegs, gilt dafür in Deutschland außerorts eine gesonderte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. In diesem Fall ist die Beschränkung allerdings auch auf Autobahnen verbindlich.
Welche Konsequenzen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Motorrad?
Da Motorradfahrer den gleichen Tempolimits unterliegen wie PKW-Fahrer, fallen auch die Sanktionen für etwaige Geschwindigkeitsüberschreitungen gleich aus.
Waren Sie mit Ihrem Motorrad zu schnell unterwegs und wurden dabei geblitzt, bedeutet das für Sie die gleichen Konsequenzen, die für Autofahrer vorgesehen sind.
Wichtig: Sind Sie mit einer mehr als doppelt so schnellen Motorrad-Geschwindigkeit unterwegs, wie zulässig ist, kann die zuständige Bußgeldbehörde Ihnen vorsätzliches Handeln unterstellen.
Die Höchstgeschwindigkeiten für Motorräder sind in Deutschland genauso wie für andere Fahrzeuge gesetzlich festgelegt, jedoch identisch mit denen für PKW-Fahrer.
Hierbei wird zwischen den grundsätzlich gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß §§ 3 und 18 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den durch Verkehrszeichen vorgeschriebenen Geschwindigkeiten unterschieden.
Innerorts dürfen Sie maximal 50 km/h mit dem Motorrad fahren.
Wichtig: Fallen Ihnen bspw. Straßenschäden auf oder Ihre Sicht verschlechtert sich aufgrund etwaiger Witterungsbedingungen, fahren Sie im Zweifelsfall lieber mit geringerer Geschwindigkeit. So können Sie Fehlern vorbeugen und das allgemeine Unfallrisiko verringern.
Ein 125-ccm-Motorrad, auch 125er genannt, gilt als ein sogenanntes Leichtkraftrad. Sie besitzt einen Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern (ccm). Ihre Motorleistung von 11 Kilowatt (kW) entspricht damit ungefähr 15 PS und ist weitaus geringer als die eines herkömmlichen Motorrads mit durchschnittlich 635 ccm.
Eine separate Beschränkung der Motorrad-Geschwindigkeit für Leichtkrafträder gibt es jedoch nicht. Da Sie die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h problemlos erreichen können, sind Sie auch uneingeschränkt auf allen deutschen Autobahnen zugelassen.
Die für das Motorrad gestattete Geschwindigkeit ist für Anhänger zusätzlich eingeschränkt (60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften). Anders als bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Anhänger, müssen Sie hier bereits ab 16 km/h oder mehr mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
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