Fahrräder erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie sportlich sind, die Umwelt schonen und mobile Unabhängigkeit bieten. Für Pendler kann das Radfahren jedoch anstrengend sein. Wer nicht verschwitzt zur Arbeit kommen möchte, zieht möglicherweise ein Pedelec in Betracht. Dies ist im Wesentlichen ein Fahrrad mit Motorunterstützung bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit. Die zulässige Geschwindigkeit des Pedelecs ist jedoch entscheidend, da davon Verkehrsregeln wie Helmpflicht oder Versicherungspflicht abhängen.
Was ist ein Pedelec?
Beim Pedelec handelt es sich um ein Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelecs häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet.
Pedelec vs. E-Bike
E-Bikes hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher. Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen.
Den größten Marktanteil unter den E-Bikes hat das normale Pedelec mit über 90 Prozent. Der Begriff leitet sich aus der Abkürzung des englischen Begriffs (Pedal Electric Cycle) ab. Das Pedelec unterstützt den Fahrer nur, und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (das entspricht einer Nenndauerleistung von 0,25 kW) und eben nur dann, wenn in die Pedalen getreten wird.
Wer schneller fahren möchte, der muss sich auf die Leistung des eigenen Körpers verlassen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer um die 100 Watt beträgt. Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung. Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten. Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben.
Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss. Dies ist eigentlich ein Unterschied, der das E-Bike vom Pedelec abgrenzt - dass das betreffende Gefährt auf Knopfdruck fährt.
S-Pedelecs: Die schnelle Alternative
Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad.
Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen. Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann. Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre. Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich.
E-Bikes im engeren Sinne
Wie bereits erwähnt, benötigt der Fahrer zur Fortbewegung keine Muskelkraft bei dieser Art von Elektrofahrrad. Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren. Überschreitet hierbei die Motorleistung die Grenze von 500 Watt und eine Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h nicht, so wird hier von einem Kleinkraftrad (bzw. ein Leichtmofa) gesprochen.
Wo darf das Pedelec fahren?
Hier gibt es klare Unterschiede zwischen normalen Pedelecs und S-Pedelecs:
- Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten.
- S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec.
Allerdings ist es teilweise möglich, diese Fahrzeuge im Nahverkehr zu transportieren. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem jeweiligen Bundesland und Verkehrsverbund bzw.
Reichweite und Akku
In aller Regel ist ein Pedelec mit einem Motor ausgestattet, welcher durch einen Akku betrieben wird. Viele Interessierte fragen sich, wie weit Sie mit einem vollgeladenen Akku auf dem Pedelec kommen. Die Reichweite hängt jedoch von mehreren Faktoren ab und können von den Herstellerangaben abweichen. So sind bei einem hochwertigen Gerät zwischen 50 und 100 km möglich, können aber je nach Witterungsbedingungen, Bodenverhältnissen u. Ä. um bis zu 50 Prozent von den Herstellerangaben variieren.
Weitere wichtige Faktoren für die Reichweite beim Pedelec sind das Gewicht das Fahrers, die Außentemperatur, die Pflege des Fahrrads sowie die Gänge, die genutzt werden (niedrigere Gänge sind energiesparender).
E-Bike vs. Pedelec: Rechtliche Unterschiede
Bei E-Bikes im Straßenverkehr musst du ein paar Dinge beachten. Wir beantworten dir, welche rechtlichen Unterschiede es zwischen E-Bikes und Pedelecs gibt und was du im Straßenverkehr über die einzelnen Modelle wissen musst.
Betriebserlaubnis
Hersteller von E-Bikes und S-Pedelecs müssen beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes Modell eine sogenannte Betriebserlaubnis einholen. Die Betriebserlaubnis bestätigt, dass das Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung entspricht.
Das bedeutet für dich: Das S-Pedelec oder E-Bike darf nicht einfach umgebaut werden. Das gilt vor allem für den Rahmen, die Bremsen und Reflektoren. Nur für dein Elektrofahrrad zugelassene Ersatzteile aus dem Fachhandel dürfen eingebaut werden. Ob eine bestimmte Gabel oder ein Lenker zu deinem E-Bike passt, kann der Fachmann überprüfen.
Zulassung
Für alle drei E-Bike-Varianten und für das S-Pedelec brauchst du ein Versicherungskennzeichen. Das Nummernschild bekommst du von deinem Versicherungsanbieter, wenn du eine Kfz- oder Mopedversicherung abschließen. Du erhältst jedes Jahr ein Saisonkennzeichen. Das Versicherungsjahr beginnt normalerweise am 01. März und endet am 28. Februar. Ein Versicherungskennzeichen kostet zwischen 35 und 70 Euro pro Jahr.
Das solltest du wissen: Zu deiner Kfz-Haftpflichtversicherung kannst du bei vielen Versicherungsanbietern einen Teilkasko-Schutz dazu buchen. Diebstahl und Schäden an deinem Zweirad sind so abgedeckt.
Führerschein
Ob du einen Führerschein für dein Elektrofahrrad brauchst, hängt von deinem Modell ab. Wir haben die Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec für dich aufgelistet:
- Für das normale Pedelec brauchst du keinen Führerschein, weil es in die Kategorie „Fahrrad“ fällt.
- Für das S-Pedelec brauchst du einen Führerschein der Klasse AM (ehemals Rollerführerschein). Es ist ein Kleinkraftrad und kann bis zu 45 km/h schnell fahren. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Für ein E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h musst du mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofa-Prüfbescheinigung haben.
- Für das E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein.
- E-Bikes mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit sind Kleinkrafträder. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse AM haben.
Aber: Hast du einen gültigen Führerschein der Klasse B für Kraftfahrzeuge, brauchst du keine weitere Bescheinigung. Die Fahrerlaubnis für alle Elektrofahrräder ist damit abgedeckt.
Radweg nutzen
Mit E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell fahren, darfst du nur Radwege benutzen, die mit dem Schild „Mofas frei“ gekennzeichnet sind. Das gilt nicht für das E-Bike mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und für Speed-Pedelecs. Mit den beiden Modellen darfst du nur auf der Straße fahren. Mit dem normalen Pedelec und dem E-Bike mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit kannst du auch Wald- und Geländewege benutzen.
Mit manchen Elektrofahrrädern darfst du nur gekennzeichnete Wege benutzen, die auch für Mofas frei sind.
Helmpflicht
Das bedeutet:
- Bei einem normalen Pedelec musst du keinen Helm tragen. Ein Fahrradhelm wird aber aus Sicherheitsgründen empfohlen.
- Beim S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h musst du einen Schutzhelm tragen. Ein Fahrradhelm bietet zu wenig Schutz.
- Bei E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h besteht keine Helmpflicht. Ein Fahrradhelm wird empfohlen.
- Bei E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h ist ein Schutzhelm Plicht. Fahrradhelme bieten nur bis 20 km/h guten Schutz und sind deshalb nicht geeignet.
- Bei E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h besteht Helmpflicht. Ein Fahrradhelm reicht nicht aus.
Das solltest du bedenken: Bist du trotz Helmpflicht ohne Schutzhelm in einen Unfall verwickelt, bist du mitschuldig. Laut Gesetz wäre für die schnelleren E-Bikes sogar ein Mofa- oder Motorradhelm vorgesehen. Es wird aber der Industrie überlassen, passende Schutzhelme herzustellen.
Alkohol
Für E-Bike- und S-Pedelec-Fahrer gelten dieselben Alkoholbestimmungen wie für Autofahrer. Laut §24a StVG sind schon 0,5 Promille Alkohol im Blut eine Ordnungswidrigkeit. Du musst eine Geldbuße bis zu 3000 Euro als Strafe zahlen. Im Vergleich: Ein Fahrradfahrer gilt erst ab 1,6 Promille als fahruntauglich.
Auch beim E-Bike gelten dieselben Alkoholbestimmungen wie für Kraftfahrzeugfahrer. Ein Fahrrad oder ein normales Pedelec kannst du bei einem Führerscheinentzug nutzen.
Was kostet ein E-Bike oder Pedelec?
Wenn du ein hochwertiges E-Bike oder Pedelec mit einem langlebigen Akku willst, solltest du dir einen Preis von 1.000 Euro als Untergrenze setzen. S-Pedelecs und E-Bikes mit 45 km/h müssen durch die hohe Geschwindigkeit besonders stabil gebaut werden. Außerdem brauchen sie wirksame Bremsen und eine gute Federung. Du solltest hier mit ungefähr 3.500 Euro rechnen.
Das solltest du wissen: Auch das Fahrradgeschäft ist saisonal. Im Herbst und Winter kannst du daher manches Schnäppchen machen und Auslaufmodelle aus dem letzten Frühling günstiger kaufen.
Geschwindigkeit E-Bike vs. Speed Pedelec
Ein E-Bike in Form eines Pedelecs darf dich also bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen und ein Speed Pedelec bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. In unserer Tabelle haben wir die Unterschiede für dich noch einmal deutlich aufgereiht.
| Merkmal | E-Bike / Pedelec | Speed Pedelec |
|---|---|---|
| Max. Geschwindigkeit | 25 km/h | 45 km/h |
| Rahmenform | Low, mid oder high-step | Mid oder high-step |
| Sitzhaltung | Aufrecht, aktiv oder sportlich | Aktiv oder sportlich |
| Motorkapazität | 65 Nm | 75 Nm |
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