Jedes Jahr im Frühjahr, sobald die ersten Sonnenstrahlen zu sehen sind, beginnt die Zweiradsaison. Viele Menschen sind von Motorrädern fasziniert, und schon junge Leute träumen oft davon, ein eigenes Zweirad zu besitzen. Bereits ab 16 Jahren können junge Biker auf ein 125ccm-Motorrad steigen, sofern sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen.
Was ist überhaupt eine 125er Maschine?
Als 125ccm-Motorrad gelten Leichtkrafträder, die einen Hubraum von höchstens 125 cm³ besitzen und deren Leistung höchstens 11 kW (15 PS) erreicht. Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet. Zu den Leichtkrafträdern zählen alle zweirädrigen Kfz mit einem Hubraum von mehr als 50ccm, aber höchstens 125 ccm.
Der Hubraum bezeichnet das Volumen des Zylinderteils, in dem sich der Kolben hin- und herbewegt. Bei Motoren mit mehreren Zylindern summieren sich die Volumen dieser Zylinderteile. Bei einem 125ccm-Motorrad beträgt das entsprechende Gesamtvolumen also 125 Kubikzentimeter. Der Hubraum stellt eine der wichtigsten Angaben dar, wenn es um die Leistungsfähigkeit eines Fahrzeuges geht.
Welchen Führerschein benötige ich für ein 125ccm-Motorrad?
Um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse A1. Der A1-Führerschein befugt zum Fahren von Krafträdern bis maximal 125ccm, wobei die Motorleistung 11 kW nicht übersteigen darf.
Wer bereits den Motorradführerschein A besitzt, darf damit auch ein Motorrad bis 125 ccm fahren. Seit Anfang 2020 ist unter bestimmten Voraussetzungen auch zusätzlich eine Schlüsselzahl zur B-Fahrerlaubnis (Pkw) anerkannt.
Führerschein B mit Schlüsselzahl 196
Sie können Ihren Autoführerschein um die Schlüsselnummer 196 erweitern, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, bereits seit fünf Jahren Autofahren dürfen und eine Fahrschulung absolvieren. Liegen die Voraussetzungen vor, müssen Sie zusätzlich insgesamt neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (vier praktisch und fünf theoretisch) absolvieren. Anschließend wird die Schlüsselzahl 196 auf Ihrem Führerschein ergänzt und Sie dürfen mit einem 125ccm-Motorrad fahren.
Wichtig: Wenn Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen, erhalten Sie keine Eintragung für die Fahrerlaubnis der Klasse A1! Demzufolge ist es auch nicht möglich, nach Erteilung der Schlüsselzahl 196 auf etwa die Klasse A2 zu erweitern.
Mindestalter
Sie können den 125ccm-Führerschein ab einem Alter von 16 Jahren erwerben. Das heißt, der Führerschein wird Ihnen erst mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ausgehändigt. Die Theorieprüfung können Sie sogar schon drei Monate vor dem 16. Geburtstag ablegen.
Wie schnell darf ich mit einem 125ccm-Motorrad fahren?
Ursprünglich galt bei einem 125ccm-Führerschein (A1) für Fahrer unter 18 Jahren eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Motorräder mussten im Zweifel in der Geschwindigkeit gedrosselt werden. Diese Begrenzung gibt es nun nicht mehr. Alle Besitzer eines A1-Führerscheins können mit einem 125ccm-Motorrad nun bis zu 110 km/h schnell fahren.
Mit Motorrädern der 125-ccm-Klasse können Sie je nach Marke und Modell bis zu 130 km/h fahren. Das reicht für die Landstraße allemal und sogar für kurze Abschnitte auf der Autobahn, um mit dem Strom mitzuschwimmen.
Welche Verkehrsregeln gelten für das Fahren mit einem 125-Kubik-Motorrad?
Nein. Sie müssen sich an dieselben Regeln halten wie andere Motorrad- und PKW-Fahrer auch. Ja, eine ordnungsgemäße Zulassung bei der zuständigen Zulassungsstelle ist ebenso wie eine Haftpflichtversicherung verpflichtend.
Kosten für den 125ccm-Führerschein
Ähnlich wie bei der Fahrerlaubnis für das Auto gilt auch beim 125er Führerschein, dass die Kosten stark von den Fähigkeiten und dem persönlichen Lernerfolg des Fahrschülers abhängen. Wer schneller lernt und das Motorrad schneller beherrscht, benötigt weniger Stunden und spart demnach auch Geld. Eine genaue Kostenaussage ist deshalb kaum möglich.
Im Schnitt muss ein Fahrschüler zwischen 20 und 30 Praxisstunden auf dem 125ccm-Motorrad einkalkulieren. Anschließend folgen die Pflichtstunden. Zu ihnen gehören insbesondere die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.
Tipp: Vergleichen Sie mehrere Fahrschulen miteinander, bevor Sie bei einer Schule mit dem Unterricht für ein Motorrad mit 125er Hubraum beginnen. Vergleichen Sie die Kosten insbesondere für die Fahrstunden und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck. Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Fahrlehrer kennenzulernen und etwas über die Fahrzeuge der Schule zu erfahren. Erkundigen Sie sich unbedingt, ob die Fahrschule die erforderliche Schutzkleidung stellt oder ob Sie diese selbst mitbringen müssen.
Zulassung und Versicherung
Bei einem Motorrad bis zu 125 ccm Hubraum ist es allerdings nicht ganz so einfach, denn dieses muss bei der Zulassungsbehörde für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Wie für jedes Kraftfahrzeug in Deutschland, ist auch für ein Leichtkraftrad zumindest eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Höhe des Versicherungsbeitrags können Versicherer selbst festlegen. Es kann sich also lohnen, mehrere Angebote einzuholen und Anbieter miteinander zu vergleichen. Entscheiden Sie sich dabei nicht einfach für den günstigsten Tarif. Achten Sie dabei auf das Preis-Leistungsverhältnis und die genauen Versicherungskonditionen.
Kfz-Steuern
Für Krafträder zahlen Sie grundsätzlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro je 25 ccm Hubraum.
Vor- und Nachteile eines 125ccm-Motorrads
Trotz der verhältnismäßig geringen Leistung bietet ein 125ccm-Motorrad einige Vorteile. Dennoch erfreut sich Leichtkraftrad gerade bei Jugendlichen besonderer Beliebtheit, weil sie einen 125er Führerschein schon im Alter von 16 Jahren machen können.
Wer es eher gemütlich mag oder überwiegend im Stadtverkehr unterwegs ist, greift stattdessen zu einem Leichtkraftroller, Stadtflitzer oder einem 125ccm-Motorrad mit Elektroantrieb.
Führerscheinklassen für Motorräder
Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Führerscheinklassen für Motorräder:
| Führerscheinklasse | Was darf gefahren werden? | Alter |
|---|---|---|
| A | Alle zwei- und dreirädrige Fahrzeuge | Ab 20 (bei Vorbesitz der Klasse 2; mindestens 2 Jahre) |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW | Ab 16 |
| A2 | Krafträder bis 35 kW; Motorleistung ohne Hubraumbegrenzung | Ab 18 |
| A3 | Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h fahren | Ab 16 |
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