Wer den Fahrtwind und die Unebenheiten der Straße spüren möchte, ohne selbst in die Pedale treten zu müssen, kommt mit dem Motorrad auf seine Kosten. Der Umgang mit einem solchen Kraftrad will aber gelernt sein, weshalb der Gesetzgeber verschiedene sogenannte Motorradführerscheine vorsieht. Als Einsteigermodell für die Welt der richtigen Biker gilt dabei nicht selten der A1-Führerschein.
Was beinhaltet die Führerscheinklasse A1?
Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürfen Sie Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden. Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden.
Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt. Zudem können Sie auch einige Trikes mit A1 fahren.
Aufgrund der Hubraumbeschränkung wird diese Fahrerlaubnis im allgemeinen Sprachgebrauch auch als 125er-Führerschein bezeichnet. Allerdings ist es nicht richtig, die Klasse A1 nur als Motorradführerschein zu bezeichnen, denn sie berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Trikes). Verfügen diese über einen Verbrennungsmotor, muss der Hubraum mindestens 50 ccm umfassen oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bei einer Leistung von bis zu 15 kW erreichen.
Mindestalter und Voraussetzungen
Der Führerschein darf mit 16 Jahren ausgestellt werden. Bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters ist der Besuch der Fahrschule möglich.
Um ein Trike oder Motorrad der Klasse A1 führen zu dürfen, muss die entsprechende Fahrerlaubnis erworben werden. So verlangt der Gesetzgeber beim A1-Führerschein ein Alter von mindestens 16 Jahren.
Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen.
Wie auch beim Auto muss ein Sehtest absolviert werden. Außerdem wird ein aktuelles Passbild benötigt. Die Größe hierfür muss 45 mm x 35 mm betragen. Auch wie beim Auto-Führerschein muss ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, ein sogenannter Erste-Hilfe-Kurs, absolviert werden.
Ausbildungsinhalte im Überblick
- 12 Theoriestunden zum Grundstoff (je 90 Minuten)
- 4 Theoriestunden zum Zusatzstoff (je 90 Minuten)
- 5 Fahrstunden Überland (je 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden auf der Autobahn (je 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (je 45 Minuten)
Darüber hinaus sind beim Führerschein A1 reguläre Fahrstunden vorgeschrieben, allerdings gibt es keine konkreten Vorgaben bei der Anzahl. Diese hängt somit vor allem von den Fähigkeiten des Fahrschülers und dessen Lernfortschritten ab.
Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Bei der Theorie gilt es, einen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Die praktische Prüfung für den A1-Führerschein dauert mindestens 45 Minuten.
Bei der Ersterteilung kommt ein Fragebogen mit 30 Fragen auf die Teilnehmer zu. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es sind also 10 Fehlerpunkte erlaubt, jedoch dürfen zwei Fragen mit jeweils 5 Punkten nicht falsch beantwortet werden. Wird der vorhandene Führerschein erweitert, also macht ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen gleichzeitig, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen. Davon dürfen nur maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden.
Die praktische Prüfung für A1 muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden. Prüfungsinhalte für die praktische Prüfung für A1 können eine Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs sowie das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften sein.
Erweiterung mit Schlüsselzahl B196
Seit Anfang 2020 gibt es eine weitere Möglichkeit: Sind Sie bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und schon 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen. Dafür müssen Sie vier Theorie- und fünf Praxismodule zu je 90 Minuten in einer Fahrschule durchlaufen. Mit der Bescheinigung, die Sie danach erhalten, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen.
Aber Achtung: Mit der Eintragung B196 können Sie nicht beispielsweise auf A2 erweitern. Aber Achtung: Dürfen Sie 125er-Leichtkrafträder fahren, weil Sie im Besitz einer Eintragung der Schlüsselzahl 196 sind, können Sie damit nicht die Klasse A2 erlangen.
A1-Führerschein: Welche Kosten sollten Sie einplanen?
Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren. Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten.
Die zweite Hälfte für die Kosten vom Führerschein A1 bildet die Fahrschule. Zuerst müssen Sie die Kosten für die Übungsmaterialien einkalkulieren. Diese liegen bei zirka 30 Euro. Die Übungsfahrten beim Praxisunterricht schlagen mit jeweils etwa 30 bis 45 Euro zu Buche. Die Kosten vom Führerschein A1 für Sonderfahrten wie etwa Nachtfahrten sind etwas höher. Sie sollten Sie bei 40 bis 60 Euro ansetzen.
Hier eine grobe Übersicht der Kosten für die Ausbildung in der Fahrschule:
- Anmeldung in der Fahrschule: 150 - 350 Euro
- Fahrstunde: je 35 - 65 Euro
- Sonderfahrt: je 40 - 70 Euro
- Vorstellungsgebühr zur theoretischen Prüfung: 50 - 100 Euro
- Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung: 150 - 200 Euro
Darüber hinaus schlägt bei der Fahrerlaubnis der Klasse A1 die Prüfung der theoretischen Kenntnisse mit 22,49 Euro zu Buche, für die praktische Prüfung fallen zudem 91,75 Euro an. Diese Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bedenken Sie darüber hinaus, dass zusätzlich zu den Kosten für den A1-Führerschein auch generelle Ausgaben anfallen. Hierzu gehören unter anderem der Sehtest, der Erste-Hilfe-Kurs und die Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins. All diese Ausgaben läppern sich, sodass Sie grundsätzlich mit 1.300 Euro oder auch mehr für die Fahrerlaubnis kalkulieren sollten.
Geschwindigkeitsbegrenzungen für A1 Motorräder
Beim Führerschein der Klasse A1 liegt die Höchstgeschwindigkeit der Motorräder meist bauartbedingt bei 110 km/h. Für die Fahrerlaubnis Klasse A1 gibt es keine zulässige Höchstgeschwindigkeit mehr.
Allerdings ergibt die sich aufgrund des Hubraums von nicht mehr als 125ccm sowie der maximal zulässigen Leistung und dem Leistungsgewicht. Wenn die Maschine die maximal zulässige Leistung für den A1 Führerschein (11kW bzw. 15 PS) und das Mindestgewicht von 110kg hat, was benötigt wird, um das Leistungsgewicht von maximal 0,1kW/kg einzuhalten, dann ergeben sich mit diesen Daten in der Regel 120-130 km/h als Höchstgeschwindigkeit.
Weitere wichtige Informationen
Trikes, also dreirädrige Kraftfahrzeuge, zählten bis zum Januar 2013 zur Führerscheinklasse B (Auto). Nun wurden sie jedoch auf die Motoradklassen aufgeteilt. Der Führerschein A1 berechtigt zum Fahren eines Trikes bis 15 kW.
Die A1-Führerschein-Dauer ist nicht auf bestimmte Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass der Führerschein nicht an Gültigkeit verliert. Jedoch sind die neuen EU-Führerscheine befristet. Wer einen neuen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 besitzt, muss diesen alle 15 Jahre erneuern lassen. Sollten Sie jedoch noch einen Führerschein besitzen, der vor diesem Stichtag ausgestellt wurde, muss dieser spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies soll vor Fälschung des Dokuments schützen.
Wer also noch einen Führerschein der Klasse 3*, 4, 1b oder 1 besitzt, ist berechtigt mit Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu fahren. Außerdem fiel die Begrenzung von 80 km/h für 16- und 17-jährige Besitzer vom A1-Führerschein weg.
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