Der A2 Motorradführerschein: Alles, was Sie wissen müssen

Viele Menschen träumen von der Freiheit auf zwei Rädern. Der A2-Führerschein ermöglicht dies und ist ein wichtiger Schritt für alle, die später auf eine große Maschine umsteigen möchten. Dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen rund um den A2-Führerschein, von den Voraussetzungen und Kosten bis hin zur Ausbildung und den zulässigen Motorrädern.

Was ist der A2-Führerschein?

Der A2-Führerschein ist eine Fahrerlaubnis, die es Ihnen erlaubt, Motorräder mit einer bestimmten Leistung zu fahren. Da es Krafträder mit unterschiedlichsten Motorleistungen gibt, sieht der Gesetzgeber verschiedene Fahrerlaubnisse vor, um den Anforderungen an die Steuerung dieser Maschinen gerecht zu werden.

Zu den Motorradführerscheinen gehören dabei insbesondere die Klassen A1, A2 und A. In diesem Text befassen wir uns genauer mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2.

Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Sie Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW fahren, die Hubraumbegrenzung entfällt.

Welche Motorräder dürfen mit dem A2-Führerschein gefahren werden?

Mit einem A2-Führerschein dürfen Sie Motorräder mit einer maximalen Leistung von 35 kW (48 PS) fahren. Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW pro Kilogramm nicht übersteigen. Bei einer Leistungsableitung darf das Kraftrad über maximal 70 kW verfügen.

Anforderungen an A2-Motorräder:

  • Motorleistung: maximal 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht: maximal 0,2 kW/kg
  • Leistungsableitung: maximal 70 kW

Die Leistungsableitung ist vor allem für diejenigen relevant, die später die Klasse A erwerben und nur ein Motorrad kaufen wollen. Der Gesetzgeber erlaubt damit die Drosselung einer 70-kW-Maschine. Mehr Power dürfen die A2-Motorräder aber nicht haben, da sonst der Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.

Voraussetzungen für den A2-Führerschein

Um den A2-Führerschein zu erwerben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

Der Vorbesitz der Klasse A1 zählt übrigens nicht dazu.

Sehtest:

Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dies regelt § 12 der Fahrerlaubnisverordnung. Sobald der Sehtest bestanden ist, muss die Bescheinigung des Optikers bei der Führerscheinstelle eingereicht werden. Optional gilt auch eine Bescheinigung über eine Untersuchung des Augenarztes. Die zentrale Tagessehschärfe darf mit oder ohne Sehhilfe 0,7/0,7 betragen.

Erste-Hilfe-Kurs:

Jeder, der einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erlangen möchte, muss eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen absolviert haben. Auch hier wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche die Teilnahme an einem solchen Kurs bestätigt.

Ausbildung in der Fahrschule

Die Ausbildung für den A2-Führerschein umfasst sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil. Keine Fahrerlaubnis ohne Ausbildung in der Fahrschule.

Theoretische Ausbildung

Die Theorie umfasst 16 Doppelstunden à 90 Minuten. Davon sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden vermitteln zusätzliche Inhalte zum Kraftrad.

Inhalte der theoretischen Ausbildung:

  • 12 Theoriestunden zum Grundstoff (je 90 Minuten)
  • 4 Theoriestunden zum Zusatzstoff (je 90 Minuten)

Nach dem Unterricht folgt die Theorieprüfung. Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung regelt die Prüfungsinhalte. Diese können beispielsweise Überholen, die richtige Geschwindigkeit oder Gefahrensituationen umfassen. Wie beim Auto-Führerschein muss der Fahrschüler 30 Fragen beantworten. Zulässig sind 10 Fehlerpunkte, wobei der Schüler nicht zwei Fragen mit einer Wertigkeit von jeweils 5 Punkten falsch beantworten darf.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst sowohl Übungsstunden als auch Sonderfahrten.

Inhalte der praktischen Ausbildung:

  • 5 Fahrstunden Überland (je 45 Minuten)
  • 4 Fahrstunden auf der Autobahn (je 45 Minuten)
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (je 45 Minuten)

Eine vorgeschriebene Anzahl von regulären Fahrstunden definiert der Gesetzgeber hingegen nicht. Hier ist also das Fahrkönnen des Führerscheinanwärters entscheidend.

Praktische Prüfung

Bei der Fahrerlaubnis der Klasse A2 dauert die praktische Prüfung mindestens 60 Minuten. Die Anzahl der Übungsstunden legt der Fahrlehrer fest. Dieser macht die Stundenzahl von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Zu den Prüfungsinhalten zählen dabei insbesondere die Sicherheitskontrolle sowie das vorschriftsgemäße Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.

Grundfahraufgaben:

Insgesamt 6 Grundaufgaben sind in der Prüfung zu absolvieren. Die Prüfdauer beträgt 60 Minuten bei einem direkten Einstieg in die Führerscheinklasse A2.

  • Ausweichen nach Abbremsen
  • Slalom oder langer Slalom
  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Stop and Go
  • Kreisfahrt

Kosten für den A2-Führerschein

Die Kosten für den A2-Führerschein können variieren, abhängig von der Region und der Fahrschule. Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass auch der A2-Führerschein mit Kosten einhergeht. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, hängt vor allem von der Anzahl der notwendigen Fahrstunden und somit vom Können des Fahrschülers ab.

Durchschnittliche Kosten für den A2-Führerschein:

Kostenpunkt Durchschnittliche Kosten
Anmeldung in der Fahrschule 150 - 350 Euro
Fahrstunde je 35 - 65 Euro
Sonderfahrt je 40 - 70 Euro
Vorstellungsgebühr zur theoretischen Prüfung 50 - 100 Euro
Theoretische Prüfung 22,49 Euro
Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung 150 - 200 Euro
Praktische Prüfung 121,38 Euro

Der Preis reduziert sich entsprechend, wenn Sie bereits die Klasse A1 besitzen und verteuert sich, wenn zum Beispiel Prüfungen wiederholt werden müssen.

Aufstieg zum A-Führerschein

Der A2-Führerschein ist oft ein Zwischenschritt zum A-Führerschein. Wer seit mindestens zwei Jahren den A2-Führerschein besitzt, kann durch eine praktische Prüfung auf den A-Führerschein aufsteigen. Eine Theorieprüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Die Kosten für die Hochstufung von A2 auf A liegen zwischen 300 € und 400 €.

Wichtige Tipps für die Motorradausrüstung

Wer in die erste oder eine neue Motorradausrüstung investieren möchte, der sollte Wert auf bestimmte Merkmale legen:

  • Helm: Beim Kauf eines Helmes sollte nicht nur die Sicherheit ein wichtiges Kriterium sein. Auch die richtige Passform muss beachtet werden!
  • Jacke und Hose: Die Klamotten müssen den Träger nicht nur schützen. Viel häufiger müssen sie Nässe und Schmutz abweisen, warm halten und genug frische Luft an den Körper lassen.
  • Schuhe: Spezielle Einlagen in der Sohle, Zehen- und Fersenkappen, dicke Knöchelpolster - der Komfort beim Gehen wird damit nicht erhöht.

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