Durchschnittliche Geschwindigkeit eines 125ccm Motorrads

Jedes Jahr im Frühjahr, sobald die ersten Sonnenstrahlen zu sehen sind, beginnt die Zweiradsaison. Viele Menschen übt eine besondere Faszination auf Motorräder aus. Bereits bei vielen jungen Leuten ist der Wunsch groß, ein eigenes Zweirad zu besitzen. Schon ab 16 Jahren dürfen junge Biker sich auf ein 125ccm-Motorrad schwingen - insofern sie die richtige Fahrerlaubnis vorweisen können.

Ein 125ccm-Motorrad ist, wie der Name schon sagt, ein Zweirad mit einem Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern. Der Hubraum gibt an, wie groß das Volumen ist, welches die Kolben innerhalb des Zylinders bei jedem Hub zwischen den oberen und unteren Umkehrpunkt verdrängen. Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet. Es gibt viele verschiedene Formen von Krafträdern dieser Art. Für welche Sie sich dabei entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen ab.

Was ist überhaupt eine 125er Maschine? Als 125ccm-Motorrad gelten Leichtkrafträder, die einen Hubraum von höchstens 125 cm³ besitzen und deren Leistung höchstens 11 kW erreicht. Aufgrund des auf 125ccm begrenzten Hubraums, ist die Motorleistung geringer als bei anderen Motorrädern.

Führerschein für ein 125ccm-Motorrad

In Deutschland gibt es viele verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Sie werden mit Buchstaben gekennzeichnet. Der herkömmliche Pkw-Führerschein ist beispielsweise die Klasse B, die unterschiedlichen Lkw-Klassen sind durch am Buchstaben C zu erkennen. Möchten Sie ein 125-Kubik-Motorrad fahren, müssen Sie den Führerschein der Klasse A1 oder B196 besitzen. Mit dem A1-Führerschein dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm führen.

Mit welchem Führerschein ein 125ccm-Motorrad gefahren werden darf, ist in Deutschland klar geregelt. Wollen Sie einen Führerschein für 125ccm-Motorräder erwerben, können Sie dies bei einer Fahrschule Ihrer Wahl tun.

Hier ist eine Übersicht der Führerscheinklassen für Motorräder:

Führerscheinklasse Was darf gefahren werden? Alter
A Alle zwei- und dreirädrige Fahrzeuge ab 20 (bei Vorbesitz der Klasse 2; mindestens 2 Jahre)
A1 Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW ab 16
A2 Krafträder bis 35 kW; Motorleistung ohne Hubraumbegrenzung ab 18
A3 Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h fahren ab 16

Noch bis Anfang Januar 2013 war für ein Motorrad mit 125 ccm eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren vorgegeben. Diese Begrenzung wurde jedoch aufgehoben. Damit dürfen auch junge Fahrer nun mit einem Zweirad mit 125 ccm gut 110 km/h schnell fahren. Gut zu wissen: Verfügen Sie über einen A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad, ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM damit eingeschlossen.

Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit 1.1.2020 ohne eine zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 cm3 fahren. Auch wenn Sie keine weitere Prüfung nach der Fahrschule ablegen müssen, bedarf es dennoch einiger Fahrstunden, damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder bewegen dürfen. Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben.

Aber Achtung: Wenn Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen, erhalten Sie keine Eintragung für die Fahrerlaubnis der Klasse A1! Demzufolge ist es auch nicht möglich, nach Erteilung der Schlüsselzahl 196 auf etwa die Klasse A2 zu erweitern.

Sie benötigen den Führerschein der Klasse A1, um mit einem 125ccm-Motorrad fahren zu können.

Führerscheinausbildung

Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren. Doch wie genau können Sie diese Fahrerlaubnisklasse erwerben? Hierzu müssen Sie eine Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren. Der Theorieteil, damit Sie für ein Motorrad mit 125 ccm den Führerschein machen können, umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie vorher noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben. Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) in klassenspezifischem Zusatzstoff teilgenommen haben.

In der Praxis müssen Fahrschüler, die den A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad machen möchten, zum einen die sogenannte Grundausbildung absolvieren. Zum anderen sind Fahrschüler dazu verpflichtet, für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten zu absolvieren. Es schließen sich die theoretische und die praktische Prüfung an.

Haben Sie zuvor noch keine andere Fahrerlaubnis erworben, müssen Sie im theoretischen Teil 30 Fragen beantworten und dürfen höchstens zehn Fehlerpunkte erreichen. Sie fallen jedoch auch durch, wenn Sie zwei Fragen, die jeweils mit fünf Punkten bewertet werden, nicht korrekt beantworten. Die praktische Prüfung, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, können Sie erst dann ablegen, wenn Sie die theoretische bereits bestanden haben.

Kosten für den Führerschein

Wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad genau ausfällt, lässt sich leider nicht pauschal angeben. Hierbei sind nämlich viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Jede Fahrschule kann ihre eigenen Preise festlegen und auch von Region zu Region sind unterschiedliche Preisniveaus zu erwarten. Der 125er-Führerschein bringt weitere Kosten mit sich.

Ähnlich wie bei der Fahrerlaubnis für das Auto gilt auch beim 125er Führerschein, dass die Kosten stark von den Fähigkeiten und dem persönlichen Lernerfolg des Fahrschülers abhängen. Wer schneller lernt und das Motorrad schneller beherrscht, benötigt weniger Stunden und spart demnach auch Geld. Eine genaue Kostenaussage ist deshalb kaum möglich. Im Schnitt muss ein Fahrschüler zwischen 20 und 30 Praxisstunden auf dem 125ccm-Motorrad einkalkulieren. Anschließend folgen die Pflichtstunden. Zu ihnen gehören insbesondere die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.

Mindestalter

In Deutschland ist genau festgelegt, ab welchem Alter Sie eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse erhalten dürfen. So ist den meisten wohl bekannt, dass sie den Pkw-Führerschein der Klasse B ab 17 Jahren (beim begleiteten Fahren) bzw. 18 Jahren machen können. Grundsätzlich gilt: Sie dürfen den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad im Alter von 16 Jahren erhalten. Die Fahrschule dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag besuchen, um mit der Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor dem 16.

Geschwindigkeit von 125ccm Motorrädern

Die meisten 125er fahren an der Spitze ca. 110-120 km/h. Die 125er haben für den A1 alle einen Hubraum von 125 ccm und eine maximale Leistung von 15 PS. Die Höchstgeschwindigkeit ist egal. Aufgrund der Leistung und des Gewichts fahren die dann aber alle fast gleich schnell so um die 115 - 120 km/h.

Bis zum Jahr 2013 durften unter 18-jährige Fahrer mit dieser Art von Kraftrad maximal 80 km/h fahren. Diese Begrenzung gibt es nun nicht mehr. Alle Besitzer eines A1-Führerscheins können mit einem 125ccm-Motorrad nun bis zu 110 km/h schnell fahren.

Zulassung und Versicherung

Einige Zweiräder bis zu einer bestimmten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und bis zu einem bestimmten Hubraum müssen nicht beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden, sondern benötigen nur ein Versicherungskennzeichen. Bei einem Motorrad bis zu 125 ccm Hubraum ist es allerdings nicht ganz so einfach, denn dieses muss bei der Zulassungsbehörde für den Straßenverkehr zugelassen werden.

Wie muss ein 125ccm-Motorrad versichert werden? Wie für jedes Kraftfahrzeug in Deutschland, ist auch für ein Leichtkraftrad zumindest eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Höhe des Versicherungsbeitrags können Versicherer selbst festlegen. Es kann sich also lohnen, mehrere Angebote einzuholen und Anbieter miteinander zu vergleichen. Entscheiden Sie sich dabei nicht einfach für den günstigsten Tarif. Achten Sie dabei auf das Preis-Leistungsverhältnis und die genauen Versicherungskonditionen.

Kfz-Steuern

Kfz-Steuern für 125ccm-Motorrad: Für Krafträder zahlen Sie grundsätzlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro je 25 ccm Hubraum.

UM DSR SM 125 E5

Die UM DSR SM 125 E5 kombiniert die Wendigkeit eines Supermoto mit einem sportlichen Design und einer robusten Bauweise. Ihr leichter Stahlrahmen und die hydraulische USD-Gabel bieten exzellente Handlingeigenschaften, während der 125 ccm Einzylinder-Motor mit 15 PS eine agile Beschleunigung ermöglicht.

Um die UM DSR SM 125 E5 fahren zu können, benötigen Sie den Führerschein der Klasse A1 (Code 111). Der flüssigkeitsgekühlte Einzylinder-Motor der UM DSR SM 125 E5 liefert eine Leistung von 15 PS und ein maximales Drehmoment von 11 Nm.

  • Die UM DSR SM 125 E5 erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 99 km/h.
  • Die UM DSR SM 125 E5 ist mit einer 300 mm großen Scheibenbremse vorne und einer 218 mm großen Scheibenbremse hinten ausgestattet.
  • Die Sitzhöhe der UM DSR SM 125 E5 beträgt 865 mm.
  • Die UM DSR SM 125 E5 hat einen durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch von 3,1 Litern pro 100 km.
  • Die UM DSR SM 125 E5 bietet mehrere Sonderausstattungen, darunter einen digitalen Tacho, eine USD-Gabel für verbesserte Fahrstabilität, Aluminium-Speichenfelgen und einen Unterfahrschutz.
  • Die UM DSR SM 125 E5 verfügt über ein hydraulisches Monofederbein hinten mit einem Federweg von 90 mm und eine hydraulische USD-Gabel vorne mit einem Federweg von 247 mm.
  • Die UM DSR SM 125 E5 hat ein trockenes Gewicht von 119 kg.

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