Wie schnell darf ein Moped sein? Ein umfassender Leitfaden

Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Gerade in der Stadt sind Vespa, Kymco und Co eine tolle Alternative zu Auto, Bus und Bahn. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins.

Führerscheinklassen für Mopeds und Roller

Bevor man zum Easy Rider wird, braucht es den richtigen Führerschein. Wer schon eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, darf Zweiräder mit einem Maximaltempo von 45 km/h ebenfalls fahren. Wer schneller unterwegs sein will, oder komplette Neulinge, müssen aber erst mal die passende Fahrerlaubnis bauen. Hier gibt es, je nach schon vorhandenem Führerschein, Alter, Zeit- und Geld-Budget sowie gewünschter Kraftrad-Klasse, mehrere unterschiedliche Optionen. Zwischen Roller und Motorrad unterscheiden die Scheine übrigens nicht.

Mofa-Führerschein

Der einfachste Einstige ist der sogenannte Mofa-Führerschein. Sogenannt deshalb, weil er amtlich betrachtet gar kein Führerschein ist, sondern eine Prüfbescheinigung. Wer schon eine Fahrerlaubnis irgendeiner Klasse für Auto oder Zweirad hat, oder vor dem 1. Das Alter für den Mofa-Führerschein liegt bei mindestens 15 Jahren. Die theoretische Ausbildung dafür kann man mit 14 und einem halben Jahr beginnen, und drei Monate vor dem 15. Geburtstag die Prüfung. Die Prüfbescheinigung für Mofas umfasst sechs Doppelstunden mit je 90 Minuten. Die Praxisausbildung dauert eine Doppelstunde, bei Gruppenunterricht mit mindestens drei Schülern das Doppelte. Inklusive Gebühren für die Theorieprüfung liegen die Kosten für den Mofa-Führerschein beziehungsweise die Mofa-Prüfbescheinigung bei ca. 200 Euro.

Klasse AM: Der Roller-Führerschein

Relativ jung ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM, sie ist quasi der Roller-Führerschein für 15-Jährige, und die aktuelle Version des klassischen Moped-Führerscheins. Unter 16 bekommen Kids allerdings die Schlüsselziffer 195 verpasst, die bedeutet, dass sie diesen Schein im Ausland erst am ihrem 16. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • Krafträder
  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.

Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden. Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.

Klasse B196: Für Autofahrer, die Roller fahren möchten

Großer Beliebtheit seit seiner Einführung 2020 erfreut sich die Fahrerlaubnis-Klasse B196, die sich ganz speziell an Besitzer des Autofahrer-Führerscheins richtet, die Roller fahren möchten. Sie gilt für mindestens 25-Jährige für Roller, für die man eigentlich die Klasse 1A benötigt (technische Details siehe nächstes Kapitel). Die Hürden sind relativ niedrig: Wer seinen Pkw-Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt, muss lediglich vier theoretische und fünf praktische Doppelstunden absolvieren - aber keine Prüfung. Die Kosten belaufen sich auf etwa 500 Euro.

Voraussetzungen für B196:

  • Mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Keine Prüfung erforderlich, aber Fahrstunden

Klasse A1: Leichtkrafträder bis 125 ccm

Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Auch E-Roller mit Akkus, die in dieser Klasse eingestuft sind, werden der Einfachheit halber oft als „125er“ bezeichnet, obwohl sie natürlich keinen Hubraum haben - und dürfen mit diesem Führerschein gefahren werden. Die Leistung darf 0,1 kW pro Kilogramm Leergewicht nicht übersteigen, das bedeutet im Umkehrschluss: Ein 11 kW starker Roller muss mindestens 110 Kilo wiegen. Die Kosten für diesen „Vespa-Führerschein“ belaufen sich schnell auf über 1.000 Euro.

Klasse A2: Roller und Motorräder bis 48 PS

Hier geht es so langsam los mit den richtig dicken Dingern, die große Mehrheit der Roller-Modelle lässt sich mit dem A2 bewegen - oder ist in einer passend gedrosselten Version zu bekommen. Roller, Bike oder Trike bis 35 kW/48 PS Leistung sind erlaubt, dürfen aber nicht mehr leisten 0,2 kW/kg. Für eine 35-Kilowatt-Maschine bedeutet das ein Leergewicht von mindestens 175 Kilo. Das Mindestalter liegt hier natürlich bei 18 Jahren, wobei man mit 17,5 Jahren die Ausbildung beginnen kann, und drei Monate vor der Volljährigkeit die Prüfung ablegen. 16 Theorie-Doppelstunden sind Pflicht - wer schon seit mindestens zwei Jahren den A1 besitzt, ist davon befreit. Auch eine praktische Ausbildung kann dann entfallen, wenn der Fahrlehrer den Eindruck hat, der Schüler beherrsche das Kradfahren grundsätzlich.

Klasse A: Die Königsklasse

Die Führerscheinklasse A ist große Lösung, wenn man alles fahren möchte - inklusive der Königsklasse der Roller mit 50, 60 oder mehr PS (und natürlich Superbikes mit über 200 PS). Die Voraussetzungen sind dementsprechend streng. Wer seit mindestens zwei Jahre den A2 besitzt, kann 20 Jahre jung sein, benötigt keine Theorie-Ausbildung mehr und ist auch von praktischen Pflichtstunden befreit.

Gesetzliche Vorschriften und Pflichten

Kleinkrafträder dürfen maximal über einen Hubraum von 50 cm3 bzw. einer Leistung von 4 kW (6 PS) verfügen. Diese Vorgaben gelten dabei sowohl für Mofas, Mopeds als auch für Motorroller. Aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig, um ein Moped zu fahren. Hierbei handelt es sich um den „kleinsten“ Führerschein für Motorräder und der Erwerb ist regulär ab einem Alter von 15 Jahren möglich. Wichtig! Die Fahrerlaubnis der Klasse AM gilt für 15-jährige grundsätzlich nur im Inland. Wer hingegen in den anderen Ländern unter 16 Jahren ein Moped nutzen möchte, begeht oftmals Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Kleinkrafträder zählen grundsätzlich zu den zulassungsfreien Fahrzeugen, weshalb die Anmeldung bei der Zulassungsstelle entfällt. Dennoch müssen Sie als Halter für einen gültigen Versicherungsschutz sorgen. Mit dem Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erhalten Sie außerdem das Versicherungskennzeichen. Werden Sie auf dem Moped beim Fahren ohne dieses Kennzeichen erwischt, drohen Sanktionen. Ähnlich gestaltet sich das Ganze auch, wenn Sie mit dem Moped fahren ohne einen Führerschein mitzuführen.

Zusätzlich zu den Voraussetzungen für eine Teilnahme am Straßenverkehr gilt es auch beim Fahren Vorschriften zu beachten. So gelten, wenn Sie Sie zum Beispiel mit dem Moped zur Schule oder zum Ausbildungsplatz fahren, die generellen Verkehrsregeln. Einen Unterschied zur Nutzung von Pkw stellt hingegen die Helmpflicht dar. So schreibt der Gesetzgeber unter § 21a Abs. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Helmpflicht und Strafen bei Verstößen

Wer gegen die gesetzliche Helmpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro rechnen. So schreibt der Gesetzgeber unter § 21a Abs. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Simson Mopeds: Eine Sonderstellung

Geschwindigkeit: Den größten Vorteil kennst du jetzt bereits: Eine Simson fährst du legal viel schneller als andere Kleinkrafträder wie Roller oder Scooter. Das ist nicht nur praktisch, sondern offenbar auch sicherer, wie eine Petition zur Anhebung der Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder von 45km/h auf 60 km/h zeigt. Um den Geschwindigkeitsbonus zu erhalten, muss das Moped jedoch zuerst in der DDR zugelassen worden sein. Denn Re-Importe, etwa aus Bulgarien, Ungarn oder Tschechien dürfen nur 45 km/h fahren.

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