50er Rollerführerschein: Kosten und alles, was Sie wissen müssen

Herzlich willkommen zu unserem informativen Artikel über die Kosten des AM Führerscheins! Wenn Sie daran interessiert sind, einen Rollerführerschein oder einen Mopedführerschein zu erwerben und gerne eine übersichtliche Darstellung der damit verbundenen Kosten hätten, sind Sie hier genau richtig.

Was ist ein Moped und für welche Fahrzeuge gilt der Rollerführerschein?

Die Führerscheinklasse AM nach der 3. Das Moped, dessen Bezeichnung sich aus Motor und Pedal zusammensetzt, gehört zur Fahrzeugklasse der Kleinkrafträder.

Dabei handelt es sich um motorisierte Zwei- oder Dreiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern und einer begrenzten Motorleistung von 4 Kilowatt. In § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, werden diese Fahrzeugtypen genauer definiert.

Krafträder zeichnen sich durch eine bauartlich bedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aus. Der Hubraum des Verbrennungsmotors besitzt eine maximale Größe von 50 Kubikzentimetern, wobei auch ein Elektromotor möglich ist.

Zweirädrige Krafträder müssen in ihrer Höchstgeschwindigkeit ebenfalls auf 45 km/h gedrosselt sein. Der Verbrennungsmotor darf die maximale Hubraumgröße von 50 ccm nicht übersteigen. Besitzt das Gefährt eine elektrische Antriebsmaschine, so darf die Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW betragen.

Bei dreirädrigen Krafträdern gilt eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h. Analog zu den anderen Fahrzeugtypen darf der Hubraum maximal 50 ccm betragen. Die maximale Nutzleistung des Verbrennungsmotors ist auf 4 kW beschränkt wie auch die Nenndauerleistung eines Elektromotors.

Zuletzt sind die vierrädrigen Krafträder zu nennen. Neben einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer Hubraumgröße der Fremdzündungsmotoren von 50 ccm, müssen die Verbrennungsmotoren auf eine Nutzleistung von 4 kW beschränkt sein.

Die Leermasse dieses Fahrzeugtyps darf 350 kg nicht übersteigen.

Zusätzlich zu den aufgezählten Fahrzeugen gibt es einige weitere. Diese werden ebenfalls vom Rollerführerschein abgedeckt.

  • Kraft­räder, die erstmals vor dem 31.
  • Klein­kraft­räder, die erstmals vor dem 28.
  • Fahr­räder mit Hilfs­motor, die erstmals vor dem 28.
  • Fahr­zeuge, die erstmals vor dem 1.
  • Fahr­zeuge, die erstmals vor dem 1.

Mindestalter und Voraussetzungen

Das Mindestalter für den Rollerführerschein beträgt in der Regel 16 Jahre. Es kann jedoch sein, dass in manchen Bundesländern oder Regionen auch eine vorherige Teilnahme an begleitetem Fahren ab 15 Jahren möglich ist.

Seit Juli 2021 besteht in ganz Deutschland eine einheitliche Regelung, die es Jugendlichen ab 15 Jahren erlaubt, Kleinkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h zu fahren.

Für Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist.

Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest

Für die Mofa-Prüfbescheinigung braucht man - anders als für die Führerscheinklassen B, C und D - weder einen Erste-Hilfe-Kurs noch einen Sehtest, diese sind für die Teilnahme am Straßenverkehr jedoch immer sinnvoll.

Der Erste-Hilfe-Kurs vermittelt grundlegende lebensrettende Maßnahmen und ist eine Voraussetzung für den Erwerb verschiedener Führerscheinklassen, einschließlich des Roller Führerscheins (Klasse AM). In der Regel liegen die Kosten für den Kurs im Bereich von € 20 bis € 50.

Für den Sehtest müssen Sie zu einer anerkannten Sehteststelle gehen, um sicherzustellen, dass Ihre Sehfähigkeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Kosten für den Sehtest betragen in der Regel zwischen € 6 und € 10.

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Im Zusammenhang mit den EU-Richtlinien wurden die Führerscheinklassen vereinheitlicht, um auch in anderen EU-Ländern Gültigkeit zu besitzen.

Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.

Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie.

Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab.

Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen.

Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht.

Die Prüfungen

Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden.

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen.

Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet.

Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.

Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren.

Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.

Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis.

Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.

Kosten des Rollerführerscheins

Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.

Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro. Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro.

Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.

Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.

Kostenübersicht

Kostenpunkt Ungefährer Preis
Anmeldegebühr Fahrschule 70 - 150 €
Übungsfahrt 30 - 48 €
Lehrmaterial ca. 30 € (oder kostenlose Apps)
Sehtest 6 - 9 €
Erste-Hilfe-Kurs 15 - 30 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung ca. 60 €
Theoretische Prüfung (TÜV) ca. 22 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung ca. 190 €
Praktische Prüfung 90 - 100 €

Weitere Kosten nach dem Führerscheinerwerb

Nachdem Sie erfolgreich den Führerschein der Klasse AM erworben haben, können weitere Kosten auf Sie zukommen, die Sie bei der Planung Ihrer Roller-Fahrten berücksichtigen sollten. Eine der wesentlichen laufenden Kosten ist die Versicherung für Ihr Kleinkraftrad oder Leichtkraftfahrzeug.

Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss.

Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.

Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen.

Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden.

Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.

Spartipps beim Rollerführerschein

Denken Sie daran, dass Sicherheit und Qualität immer Priorität haben sollten. Wählen Sie daher eine Fahrschule und einen Roller, auf die Sie sich verlassen können, um das Beste aus Ihrem Mopedführerscheinerwerb herauszuholen.

  • Fahrschulen vergleichen: Holen Sie Angebote von verschiedenen Fahrschulen ein und vergleichen Sie die Preise. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität der Ausbildung.
  • Sonderaktionen nutzen: Fragen Sie bei den Fahrschulen nach Sonderaktionen oder Rabatten.
  • Gut vorbereiten: Bereiten Sie sich gründlich auf die Fahrstunden vor, um weniger Stunden zu benötigen.
  • Gebrauchten Roller kaufen: Ein gebrauchter Roller ist oft günstiger als ein neuer. Achten Sie aber auf den Zustand des Rollers.
  • Angebote vergleichen: Vergleichen Sie die Preise verschiedener Händler und achten Sie auf Angebote oder Sonderaktionen.

Es ist immer billiger, zwei Führerscheinklassen parallel zu erlernen. In diesem Fall muss man unter anderem die Grundgebühr nur einmal entrichten und auch Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs müssen nicht doppelt gezahlt bzw. durchgeführt werden.

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