Regelungen über das Verhalten im Straßenverkehr finden sich insbesondere in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Ziel ist, die Sicherheit und Leichtigkeit des gesamten Straßenverkehrs zu gewährleisten. Die Grundregel für das Verhalten im Straßenverkehr ist in Paragraph § 1 StVO enthalten: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Grundregeln und Verhalten
Auch Radfahrende müssen rechts fahren. Dies bedeutet, den Gegebenheiten angemessen weit rechts zu fahren. Einige Punkte bzgl. generell sollten Radler die Grundregeln des Straßenverkehrs beherzigen wie zum Beispiel: Rechts vor links beachten und das Abbiegen deutlich anzeigen. Außerdem rechnen Radler besser immer auch mit Fehlern anderer: Gerade beim Rechts-Abbiegen nehmen Auto- und Lkw-Fahrer den parallel auf dem Fahrradweg fahrenden Radlern oft die Vorfahrt.
Benutzungspflicht von Radwegen
Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch eine entsprechende Beschilderung gemäß Anlage 2 StVO mit den Zeichen ‚Radweg‘ (Zeichen 237), ‚gemeinsamer Geh- und Radweg‘ (Zeichen 240) oder ‚getrennter Geh- und Radweg‘ (Zeichen 241) angeordnet wird. Die Benutzungspflicht besteht hier nur dann nicht, wenn die Benutzung der Radwege aufgrund deren Zustands objektiv nicht möglich bzw. unzumutbar ist (z. B. fehlender Winterdienst). Radfahrende müssen den in Fahrtrichtung rechtsseitigen Radweg benutzen.
Auch benutzungspflichtige Radwege müssen Sie nicht benutzen, wenn sie absolut unzumutbar bzw. überhaupt nicht befahrbar sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn Autos auf Radwegen parken oder andere Hindernisse einen Radweg blockieren - kein Winterdienst erfolgte - sich Baustellen auf dem Radweg oder Scherben befinden. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass man auf Radwegen unsicherer fährt als auf der Fahrbahn daneben. Das Gefühl der Sicherheit auf Radwegen trügt. Fahren Sie niemals auf Radwegen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Die einzige Ausnahme, wo dies sogar vorgeschrieben ist, sind so genannte Zweirichtungsradwege.
Gehwege und Kinder
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr (8. Geburtstag) müssen Gehwege benutzen. Sie dürfen, wenn vorhanden, auch baulich getrennte Radwege befahren. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr (10. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg benutzen, bis zum vollendeten zehnten dürfen sie ihn benutzen. Fußgänger haben dabei immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden. Der Nachwuchs darf deshalb nur langsam fahren. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf Kinder unter 8 Jahren ebenfalls mit dem Fahrrad auf Gehwegen begleiten.
Fahrradstraßen
Auf Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Verkehrsregeln über die Fahrbahnnutzung und die Vorfahrt. Andere Fahrzeuge als Fahrräder dürfen diese Straßen nicht benutzen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn dies durch ein freigebendes Zusatzschild erlaubt ist. Der Kraftfahrzeugverkehr muss sich dem Radverkehr unterordnen und seine Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Sofern durch Beschilderung nicht anders geregelt, gilt in Fahrradstraßen „Rechts-vor-Links“.
Lichtzeichenanlagen (Ampeln)
An Ampeln, in der Fachsprache Lichtsignalanlagen, gelten für Radfahrende die Lichtzeichen für den Fahrverkehr (d.h. dieselben wie für Autos), nicht die Lichtzeichen für den Fußverkehr. Für Radfahrer gelten an Ampeln mit Radwegen eigene Lichtzeichen bzw. Fahrradampeln. Sind keine vorhanden, sind für Radfahrer die Ampeln für den Fahrverkehr entscheidend.
Nebeneinanderfahren
Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist grundsätzlich gestattet. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden. Neu ist auch der Grünpfeil nur für den Radverkehr! Das spezielle Verkehrszeichen erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nur für Radfahrende, nach vorherigem Anhalten.
Pedelecs und E-Bikes
Es wird zwischen Pedelecs (Tretunterstützung, bis 25 km/h schnell), E-Bikes (tretunabhängiger Motor bis zu 25 km/h) und Speed- oder kurz S-Pedelecs (Tretunterstützung bzw. tretunabhängiger Motor, bis 45 km/h schnell) unterschieden. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe häufig miteinander vermischt. Bei E-Bikes handelt es sich um Kraftfahrzeuge (Mofas). Für sie sind grundsätzlich eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen erforderlich. S-Pedelecs sind ebenfalls Kraftfahrzeuge (Kleinkrafträder). Für S-Pedelecs sind ein entsprechender Führerschein sowie ein Versicherungskennzeichen und Helmpflicht vorgeschrieben.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind - rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
An Zebrastreifen, fachlich Fußgängerüberwegen, müssen Radfahrende, die die Fahrbahn benutzen, den Fußgängerinnen und Fußgängern das Überqueren ermöglichen. Das gilt auch, wenn die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil führt. Wer mit dem Fahrrad am Zebrastreifen die Straße überqueren will, hat auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn abgestiegen und das Fahrrad geschoben wird.
Der Vorrang an einem Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen (Zeichen 293) gilt zwar ausschließlich für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Aber ein Radfahrer darf über den Zebrastreifen fahren, muss dabei allerdings den Querverkehr durchfahren lassen. Wenn ein Radfahrer möchte, dass der Verkehr wie bei Fußgängern anhält, muss er dort absteigen und sein Rad über den Zebrastreifen schieben.
Sicherheitsaspekte
Auf dem Fahrrad sind laut ADFC besonders Kinder bis 15 Jahre und Senioren gefährdet. Während jüngere Kinder von den Reizen des Verkehrs oft überfordert sind, gehen Jugendliche oft mit einer eher sorglosen oder riskanten Fahrweise ein erhöhtes Unfallrisiko ein. Bei älteren Menschen wiederum sind Unsicherheiten in Bewegungsabläufen oder Reaktionsschwächen ein Problem. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, verfügt über keinerlei Knautschzone und wird leicht von den motorisierten Verkehrsteilnehmern übersehen. Vor allem an Kreuzungen lauert die Gefahr, weil Radfahrer von abbiegenden Lkw-Fahrern übersehen werden können. Stichwort: Toter Winkel.
Zum rechten Fahrbahnrand sollten Radfahrer, die auf der Fahrbahn unterwegs sind, immer genügend Platz lassen. Etwa ein Meter sollten zwischen Rad und Bürgersteig liegen. Zu parkenden Autos sollten es sogar eineinhalb Meter sein, empfiehlt der ADFC, um nicht mit plötzlich geöffneten Autotüren zu kollidieren (sogenanntes Dooring). Durch den Abstand schaffen sich Radfahrer auf der Straße ihre eigene Sicherheitszone. Auch wenn es nicht ganz logisch klingt: Aber Sie vermeiden so, mit unzureichendem Abstand überholt zu werden. Lassen Sie sich nicht irritieren über ungeduldige Autofahrer.
Umgang mit unsicheren Situationen
Sind Radwege zu eng oder schlecht ausgebaut, weichen manche Radfahrer lieber auf die Straße aus, während sich andere Radfahrer beispielsweise an unübersichtlichen Kreuzungen wohler fühlen, wenn sie absteigen und schieben. Der eigenen „Wohlfühllösung“ nachzugehen, erhöht das Sicherheitsgefühl.
Fahrradhelm
Ein Fahrradhelm sorgt für mehr Sicherheit - da gibt es keine Diskussion. Seit 2011 gibt es die bundesweite Initiative „Ich trag‘ Helm“, die für das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen wirbt. Die Zahl der Helmträger in Deutschland ist seit dem Start der Initiative um 65 Prozent gestiegen. Die Gründe fürs Helmtragen liegen auf der Hand: Obwohl nur wenige Zentimeter dick, verringert ein Helm die Aufprallkräfte, die bei einem Sturz auf den Kopf einwirken. So können Radfahrer mit Helm das Risiko von Kopfverletzungen beachtlich reduzieren. ADFC und Deutsche Verkehrswacht werben daher für das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen auch bei Pedelec-Fahrern, da ein Sturz oder Unfall schwere und tödliche Kopfverletzungen zur Folge haben kann.
Regelmäßige Überprüfung des Fahrrads
Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall. Insbesondere folgende Teile Ihres Rades sollten regelmäßig auf die Funktionsfähigkeit überprüft werden:
- Bremsen: Belag auf Abnutzung, Bowdenzüge auf Verschleiß, Gesamtsystem auf Bremswirkung und leichte Bedienbarkeit
- Beleuchtung: Leuchten vorn/hinten, Verkabelung
- Tragende Teile (Rahmen, Gabel, Lenker, Sattelrohr) auf Risse, Deformierung, lose Schrauben
- Antrieb: Kette, Pedale, Kettenblatt, Ritzel, Schaltung
Gehen Sie mit Ihrem Fahrrad regelmäßig zu einem fachmännischen Check, beispielsweise immer im Frühjahr. Sie fahren ein Fahrzeug und sind damit ebenso Verkehrsteilnehmer wie Auto- oder Motorradfahrer. Mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten.
Straßenverkehrsordnung (StVO) für Radfahrer
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch für Radfahrer, insbesondere die Regeln für Vorfahrt - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge/Rechtsfahrgebot - Verkehrszeichen und Signale - Abbiegen, Wenden und Einordnen in den fließenden Verkehr - Verhalten an Fußgängerüberwegen und Haltestellen.
Besondere Gefahrenstellen
Besondere Gefahrstellen bilden jede Kreuzung, Einmündung, jede Ein- und Ausfahrt. Besonders gefährlich sind linksseitige Radwege. Auf ihnen befindet man sich noch mehr außerhalb der auf die Fahrbahn und auf Rechtsverkehr konzentrierten Wahrnehmung.
Fahrradfahren und Musik hören
Hartnäckig hält sich auch das Gerücht, dass betrunkene Fahrer ihren Führerschein verlieren, wenn Sie erwischt werden. Tatsächlich gilt bisher aber, dass ab 1,6 Promille „nur“ drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe in Form eines Nettomonatsgehalts fällig werden. Dazu kommt oft die Anordnung zur Teilnahme an einer MPU. Generell spricht nichts dagegen, dass Du beim Fahrradfahren über Kopfhörer Musik hörst oder einem Podcast lauschst. Auch Telefonieren per In-, On- oder Over-Ear-Kopfhörer ist generell erlaubt, solange Du Dein Handy dabei nicht in der Hand hältst. Wichtig ist auch, dass Du die Geräusche des Straßenverkehrs problemlos wahrnehmen kannst. Wird Dein Gehör durch die Kopfhörer beeinträchtigt, darfst Du damit nicht aufs Rad steigen.
Weitere Tipps für sicheres Radfahren
- aktiv Radfahren empfiehlt jedem Radfahrer das Verinnerlichen von Grundtechniken wie die vorausschauende Blickführung und das Beherrschen von Manövern wie Vollbremsung oder schnelle Kurvenfahrten auf verschiedenen Untergründen.
- Auch schweres Gepäck am Rad verändert das Fahrverhalten und will geübt sein.
- Aktuelle LED-Strahler leuchten die Fahrbahn dutzende von Metern weit aus und ermöglichen es Radfahrern, innerhalb der einsehbaren Wegstrecke jederzeit zum Stillstand kommen zu können.
Ernährung und Kleidung
- Nehmen Sie genug Essen und Getränke auf eine Radtour mit, da man bei einem „Hungerast“ oder „Dehydration“ nicht mehr Herr der Lage ist.
- Zu einem Start der Radtour gehört ein reichhaltiges Frühstück.
- Zwischendurch lässt sich der Energiebedarf mit Obst, belegten Broten, Joghurt oder mittags mit einem Salat oder anderer leichter Kost decken.
- Wichtig ist zudem, dass man während der Fahrradtour ausreichend trinkt, je nach Temperatur und Anstrengung zwei bis drei Liter am Tag, und am besten bevor der große Durst kommt.
- Bewährt haben sich Fruchtsäfte, mit Mineralwasser zur Schorle gemischt. Auch Früchtetee oder alkoholfreies Bier eignen sich, um den Mineralstoff- und Vitaminhaushalt auszugleichen.
- Achten Sie darauf, die Wahl Ihrer Kleidung den Wetter- und Fahrtbedingungen anzupassen.
- Helle Kleidung in auffälligen Farben mit zusätzlichen Reflektoren erhöht die Sichtbarkeit im Straßenverkehr.
- Baumwolle ist als Funktionskleidung nicht sinnvoll, da sie den aufgesogenen Schweiß nur sehr schwer wieder abgibt, besser sind Merino oder Synthetikfasern.
- Gute Radjacken haben unter anderem einen verlängerten Rücken, eine Kapuze und rutschfeste Bündchen.
- Zum Schutz vor Nässe sollten die Nähte verklebt und Taschen sowie Reißverschlüsse mit überlappenden Abdeckleisten versehen sein.
- Hosen und Shirts sollten in jeder Fahrposition gut passen und bequem sein. Hosenbeine dürfen nicht in die Kette und weite Röcke nicht in die Speichen geraten.
Neuerungen in der StVO (April 2020)
Die neuesten Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind im April 2020 in Kraft getreten. Sie bringen einige Verbesserungen für die Sicherheit von Radfahrer*innen im Straßenverkehr.
Mindestabstand beim Überholen
Neu ist beispielsweise, dass Kfz-Fahrer:innen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrer:innen einhalten müssen.
Höhere Bußgelder für Falschparken und Dooring
Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe gelten für Kfz-Fahrer:innen höhere Bußgelder, für gefährdendes Abbiegen und Dooring wurden die Bußgelder sogar verdoppelt: Werden Radfahrende durch Kfz-Fahrende beim Abbiegen gefährdet, wird ein Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro fällig - und ein Monat Fahrverbot. Gefährdung durch plötzlich aufgerissene Autotüren: 40 statt 20 Euro. Das Halten auf Radschutzstreifen ist verboten, und damit entfällt das bisher erlaubte Halten von bis zu drei Minuten. Das Bußgeld für gefährendes Dooring wurde verdoppelt.
ADFC - Engagiert für Radfahrer
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben.
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