Viele Motorräder kündigen sich schon aus der Ferne lautstark an. Die Meinungen um das laute Brummen einiger Motorradmodelle gehen weit auseinander: für die einen ist es Musik in den Ohren, für die anderen Lärmbelästigung.
Die EU-Kommission setzt der Lärmemission von Motorrädern dabei schon seit Jahren durch ihre UNESCO-Regularien Grenzen. Nun verschärft die EU ihre Norm zur Emission von Motorgeräuschen noch einmal.
Gesetzliche Grundlagen und EU-Verordnungen
Seit dem 1. Januar 2016 bestehen für neue Motorräder bezüglich der Lärmentwicklung geänderte Vorgaben, die jedoch nicht dem deutschen Verkehrsministerium entstammen, sondern der Wirtschaftskommission für Europa, der United Nations Economic Commission for Europe, kurz UNECE. Deutschland ist seit 1973 Mitglied der Kommission und damit eines von 56 Ländern weltweit, das die Vorschläge der UNECE in nationales Recht umsetzt.
In der Regel werden Vorgaben der UNECE von der EU zuerst in eine EU-Verordnung umgewandelt und dann an die Mitgliedsländer zur Umsetzung weiter gegeben. In diesem Fall war es die EU-Verordnung Nr. 168/2013 mit der CELEX Nummer 32013R0168, die am 21.02.2014 verkündet wurde und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Dies ist keineswegs die erste EU-Verordnung durch die UNECE bezüglich der Eindämmung des Motorenlärms von Motorrädern, sondern bereits die 4.
Die UNECE-R 41.04 beinhaltet zudem das Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 4, was eine zusätzliche Einschränkung des maximalen Geräuschpegels von bisher 80 auf zunächst 78 und ab 2017 auf 77 dB(A) beinhaltet. Auch für die weitere Zukunft ist mit der Emissionsstufe 5 durch dieselbe EU-Verordnung schon vorgesorgt.
Die Verordnung gilt jedoch nur für neue Typenzulassungen. Für bestehende Motorrad-Typen bleibt die bisherige Regelung gültig.
Ein weiteres interessantes Detail findet sich in der Verordnung UNECE 92.01, die sich mit Zubehör-Auspuffanlagen beschäftigt. Während die serienmäßig vom Hersteller verbauten Auspuffanlagen natürlich unter die UNECE-R 41.04 fallen, tritt die UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen erst im Jahr 2020 in Kraft. Theoretisch könnte also ein Motorradfahrer, der ein der UNECE-R 41.04 entsprechendes Motorrad erworben hat, an dieses eine Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung verbauen und so das Motorrad ganz legal „soundtechnisch“ wieder aufrüsten.
Neue EU-Norm ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für alle neu zugelassenen Motorräder die neue UNECE-Regelung R41.05. Sie soll die Lärmbelästigung durch Motorräder weiter reduzieren. Dazu legt die europäische Wirtschaftskommission mit R41.05 zwar keine neuen und niedrigeren Grenzwerte für Lärmemissionen von Motorrädern fest, definiert aber neue Prüfvorschriften.
Demnach müssen alle neu zugelassenen Motorräder die Grenzwerte für Lärmemissionen künftig in mehr als den bisher festgelegten Fahrszenarien einhalten. Vorangegangene Normen hätten sich vor allem auf die Lärmminderung beim innerstädtischen Fahren und beim Beschleunigen am Ortsausgang konzentriert. Die neue UNECE-Regelung R41.05 decke nun weitere Szenarien ab - allen voran einen Großteil der Fahrszenarien auf Landstraßen. Heißt: Neu zugelassene Motorräder müssen künftig auch beim Fahren auf Landstraßen nachweislich festgelegte Lärm-Grenzwerte überwiegend einhalten.
Für Hersteller bedeutet das einen größeren Aufwand beim Prüf- und Genehmigungsprozess neuer Motorräder, der sogenannten Homologation. Die Zahl der Messpunkte bei der Überprüfung von Lärmwerten erhöhe sich durch R41.05 um das Drei- bis Vierfache.
Grenzwerte für die Lärmbelastung
Der Grenzwert für die Lärmbelastung bei beständiger oder beschleunigter Vorbeifahrt von Motorrädern ist in drei Klassen unterteilt, die sich nach Leistung und Masse der Krafträder richten.
- Klasse 1: Motorräder mit sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung. Grenzwert: 73 Dezibel.
- Klasse 2: Motorräder mit hoher Masse und/oder geringer Leistung. Grenzwert: bis zu 74 Dezibel.
- Klasse 3: Motorräder mit normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung. Grenzwert: 77 dB(A).
Laut ADAC fallen schätzungsweise 80 Prozent der Krafträder unter Klasse 3.
Erkenntnisse des Verkehrsministeriums
Eine neue und bislang einmalige Untersuchung des Verkehrsministeriums bringt wichtige Erkenntnisse zu besonders von Motorradlärm belasteten Strecken. Motorräder sind verstärkt bei schönem Wetter an Wochenenden und Feiertagen unterwegs. Auf manchen Strecken sind es zeitweise sogar mehr Motorräder als Autos. Und etwa jedes dritte Motorrad ist bei der Vorbeifahrt lauter als 90 dB(A), bei den Pkw sind es lediglich vier Prozent. Dagegen sind nur 13 Prozent der Motorräder leiser als 80 dB (A), bei den Pkw sind dies 32 Prozent.
Elke Zimmer MdL, Staatssekretärin im Verkehrsministerium, machte anlässlich der Veröffentlichung der Daten deutlich: „An vielen Strecken ist die Lärmbelastung durch Motorräder enorm. Gerade an Wochenenden bei schönen Wetter werden Anwohnerinnen und Anwohner von vielen Motorrädern beschallt."
Die Auswertung der Pegel von Vorbeifahrenden an den 100 untersuchten Strecken zeigt, dass etwa jedes dritte Motorrad lauter ist als 90 dB(A), bei den Pkw waren es lediglich 4 Prozent. Die Untersuchungen zeigen, dass an Samstagen und Sonntagen gegenüber einem Wochentag durchschnittlich doppelt so viele Motorräder unterwegs sind.
Beispielweise wurde an der B32 zwischen Hettingen und Veringenstadt (Kreis Sigmaringen) am südlichen Ortsausgang von Hettingen vom 6. bis 19. Mai 2021 insgesamt 1447 Motorräder erfasst. An der B39 bei Löwenstein in Fahrtrichtung Westen vor dem Ortsteil Hirrweiler (Kreis Heilbronn) wurden vom 7. bis 20. Juli 2020 insgesamt 3665 Motorräder erfasst.
Das höchste Motorradaufkommen mit 4.740 Motorrädern in eine Fahrtrichtung über den Zählzeitraum von 13 Tagen wurde im Ortenaukreis an der Schwarzwaldhochstraße B 500 im nordwestlichen Schwarzwald zwischen Unterstmatt und Mummelsee erfasst. Die Schwarzwaldhochstraße in diesem Bereich ist damit einer der beliebtesten Motorradstrecken des Landes.
Erfasst wurden die Fahrzeugart, die gefahrene Geschwindigkeit und der maximale Lärmpegel bei der Vorbeifahrt an rund 100 Strecken für einen Zeitraum von ca. 14 Tagen von Juni bis Oktober 2020 und von Mai bis September 2021.
Historische Entwicklung der Geräuschmessung
Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge.
Am 1. Dezember 1951 traten dann nach Fahrzeuggattungen (Pkw, Lkw etc.) aufgesplittete Grenzwerte in Kraft, die Messdistanz wurde auf sieben Meter reduziert.
Eine weitere Verschärfung erfolgte am 14. September 1953, allerdings wurde das Standgeräusch jetzt bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl ermittelt und das Fahrgeräusch bei 50 km/h Konstantfahrt.
Bis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen. Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem Kürzel dB(A) um.
Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde.
Wie laut darf mein Motorrad sein?
Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen, das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3. Ihr nehmt also eure Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Hand (früher Fahrzeugschein, das grünliche, gefaltete kleine Papier) und schlagt unter dem jeweiligen Buchstaben nach.
Für das Standgeräusch von Motorrädern sind vom Gesetzgeber keine Grenzwerte vorgeschrieben. Es wird jedoch stets ermittelt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Damit erhält die Polizei die Möglichkeit, bei Verkehrskontrollen mit einfachen Mitteln den Originalzustand eines Fahrzeugs zu überprüfen.
Beim Fahrgeräusch liegt der Grenzwert, je nach Klasse, bei 73, 74 oder 77 dB (A), abhängig vom Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR). 80 Prozent aller aktuellen Motorräder gehören zur Klasse III, hier darf das Fahrgeräusch maximal 77 dB laut sein.
Euro 5/Euro 5+-Norm zur Lautstärke
Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 definiert (seit 2021 gilt die UNECE-R 41.05). Sie gibt die oben genannten 73, 74 oder 77 dB (A) vor. Die rund 80 Prozent Motorräder, die wegen ihres Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR) zur Klasse III zählen, müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.
Die Motorräder, die in die Klasse III fallen - circa 80 Prozent aller aktueller Motorräder - müssen also weitere Laustärke-Bestimmungen einhalten. Laut dem Bundesverband gegen Motorradlärm sollen diese zusätzlichen Geräuschmessungen aufdecken, "wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen, z.B. gesteuerte Klappensysteme in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten‚ künstlich reduziert werden."
Wie funktioniert das mit der Auspuffklappe?
Das Motormanagement kann eine Klappe im Auspuff so steuern, dass im Testzyklus die Grenzwerte für die Lautstärke eingehalten werden. Beispiel: Wird das Fahrgeräusch im 4. Gang bei einer bestimmten Geschwindigkeit oder Drehzahl gemessen, macht die Klappe in genau diesem Bereich zu, und das Motorrad ist dann leiser.
Motorräder werden lauter wahrgenommen als Autos
Grundsätzlich sind Motorräder im Straßenverkehr gar nicht lauter als Autos, sondern eher leiser. Doch warum werden Motorräder als lauter wahrgenommen? Das hat vor allem etwas mit der Frequenz und der Klangfarbe des Motorradsounds zu tun.
Musikwissenschaftler der Uni Wien stellten fest: Motorradgeräusche werden als besonders lästig wahrgenommen, weil sie "eine hohe Lautheit mit starkem Energiegehalt bei 2 - 4 Kilohertz sowie eine klangfarbliche Schärfe und ausgeprägte Rauigkeit" aufweisen.
Tipps zum leisen Motorradfahren
Motorräder lassen sich leise und sozialverträglich bewegen. Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen:
- Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde.
- Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
- Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern. In nahezu allen Fällen einer Veränderung werden die Fahrgeräusche lauter sein als vorher. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.
- Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten. Wenig Gas geben (so bleibt die Drosselklappe weitgehend geschlossen) und Gang so wählen, dass ausreichend Drehmoment passend zur jeweiligen Fahrsituation bereitsteht, aber eben auch nicht mehr.
- Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
- Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
- Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe. Das gilt für den Motorradfahrer selbst natürlich auch.
Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.
Wie misst die Polizei das Standgeräusch von Motorrädern?
Die Polizei misst das Standgeräusch von Motorrädern mit einem Präzisions-Schallpegelmessgerät. Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, der keine nennenswerten akustischen Störungen bewirkt. Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 Meter über der Fahrbahnoberfläche. Die Mikrofonkapsel muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Winkel von 45 Grad und in einer Entfernung von 0,5 Meter gerichtet sein.
Der Motor wird auf die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Drehzahl geregelt. Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5.000/min liegt oder dreiviertel der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5.000/min beträgt.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Die Thematik der Motorrad-Lärmemissionen ist komplex und vielschichtig. Sie umfasst gesetzliche Regelungen, technische Aspekte und das Verhalten der Fahrer. Die Einhaltung der Lärmgrenzwerte ist nicht nur eine Frage der Legalität, sondern auch des Respekts gegenüber der Umwelt und den Anwohnern.
Die Umsetzung der Euro 5+-Norm und die verschärften ASEP-Regeln werden dazu beitragen, die Geräuschemissionen von Motorrädern realistischer zu erfassen und zu reduzieren. Gleichzeitig liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen Motorradfahrers, durch eine angepasste Fahrweise und die Wahl eines geeigneten Fahrzeugs seinen Beitrag zur Lärmminderung zu leisten.
Verwandte Beiträge:
- Motorrad fahren: Mindestalter & Führerschein in Deutschland
- Promillegrenze Radfahren: Was droht bei Alkohol am Steuer?
- Zu viel Luft im Fahrradreifen: Folgen & richtiger Luftdruck
- Rollerführerschein 50ccm: Kosten & Ablauf der Prüfung
- Kinderfahrradsitz Test: Die besten Modelle für maximale Sicherheit & Komfort
- Ultimative Anleitung: So Planen Sie Ihre Traum-Radtour Perfekt!
Kommentar schreiben