Motorrad Lautstärke: Was ist erlaubt und wie kann man Lärm reduzieren?

Eine neue Untersuchung des Verkehrsministeriums liefert wichtige Erkenntnisse zu Strecken, die besonders stark von Motorradlärm betroffen sind. Motorräder sind besonders an Wochenenden und Feiertagen bei schönem Wetter verstärkt unterwegs. Auf manchen Strecken sind es zeitweise sogar mehr Motorräder als Autos.

Motorradlärm: Eine wachsende Belastung

Elke Zimmer MdL, Staatssekretärin im Verkehrsministerium, betonte bei der Veröffentlichung der Daten: „An vielen Strecken ist die Lärmbelastung durch Motorräder enorm. Gerade an Wochenenden bei schönem Wetter werden Anwohnerinnen und Anwohner von vielen Motorrädern beschallt.“

Die Auswertung der Pegel von Vorbeifahrenden an den 100 untersuchten Strecken zeigt, dass etwa jedes dritte Motorrad lauter ist als 90 dB(A), bei den Pkw waren es lediglich 4 Prozent. Dagegen sind nur 13 Prozent der Motorräder leiser als 80 dB (A), bei den Pkw sind dies 32 Prozent.

Die Untersuchungen zeigen, dass an Samstagen und Sonntagen gegenüber einem Wochentag durchschnittlich doppelt so viele Motorräder unterwegs sind.

Staatssekretärin Zimmer erinnert an die vom Bundesrat am 15. Mai 2020 verabschiedeten Forderungen an EU, Bund und Hersteller, gegen unnötigen Motorradlärm vorzugehen - und sieht Parallelen zum Abgasskandal bei Diesel-Pkw: „Die vorgegebenen Grenzwerte werden zwar am Prüfstand eingehalten. Im Normalbetrieb auf der Straße sind Motorräder jedoch häufig lauter, und zwar zum Teil erheblich. Das muss nicht sein! Motorräder müssen leiser werden, unabhängig davon, wer sie wo fährt.“

Beispiele für Strecken mit hohem Motorradaufkommen:

  • B32 zwischen Hettingen und Veringenstadt (Kreis Sigmaringen): 1447 Motorräder erfasst (6. bis 19. Mai 2021).
  • B39 bei Löwenstein in Fahrtrichtung Westen vor dem Ortsteil Hirrweiler (Kreis Heilbronn): 3665 Motorräder erfasst (7. bis 20. Juli 2020).
  • K5363 im Ortenaukreis zwischen Sasbachwalden und Seebach: Motorradanteil lag bei 36 Prozent.
  • Schwarzwaldhochstrasse B 500 im nordwestlichen Schwarzwald zwischen Unterstmatt und Mummelsee: 4.740 Motorräder in eine Fahrtrichtung über den Zählzeitraum von 13 Tagen.

Die Messdaten liefern wichtige Hinweise auf Lärm-Brennpunkte und lassen Rückschlüsse auf die örtlichen Lärmbelastungen zu. Das Verkehrsministerium hat mit den Erhebungen ein Vorzeigeprojekt geschaffen, da es bisher bundesweit keine umfangreichen Erhebungen zum Motorradlärm und Motorradaufkommen gibt.

Was ist Lärm überhaupt?

Lärm ist ein störendes, belästigendes oder auch gefährdendes, kurz unerwünschtes Geräusch. Was sich messen lässt, ist der Schall, bzw. der Druckpegel mit dem er sich in Gasen, Flüssigkeiten oder festen Stoffen ausbreitet. Die reine Druckangabe (Kraft/Fläche) ist eine wenig handliche Größe und so wurde der logarithmische Schalldruckpegel in dB eingeführt. Dies hat den Vorteil, dass man den Wahrnehmungsbereich des menschlichen Gehörs besser beschreiben kann. Von 0 dB (Hörschwelle) bis 130 dB (Schmerzschwelle und Schädigung des Gehörs schon bei kurzzeitiger Einwirkung).

Gesetzliche Regelungen zur Lautstärke von Kraftfahrzeugen

In Deutschland regelt §49 StVZO, wie laut ein neues Kraftfahrzeug sein darf. Dort wird auf mehrere EU-Richtlinien verwiesen. Diese Regeln für die Typzulassung neuer Fahrzeuge gelten EU-weit. Bis 2016 galt, vereinfacht gesagt, dass das Fahrzeug mit konstanter Geschwindigkeit bei ¾ der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) auf eine 20 Meter lange Messstrecke zufahren und dann voll beschleunigen muss. Die zulässigen Werte nach diesem Messverfahren liegen aktuell zwischen 74 (Pkw-Benziner) und 80 dB für Motorräder über 175 ccm oder Lkw über 150 kW.

Zum 1.1.2016 wurde das Messverfahren radikal verändert und erweitert. Gemessen wird seitdem in mehreren Gängen und auch das Geräusch bei konstanter Fahrt. Gleichzeitig wurde der maximal zulässige Wert auf 77 dB für Motorräder gesenkt. Mit Einführung der Euro 5 zum 01.01.2021 wurden die Abgasemissionen von Motorrädern um 1/3 verringert. Spätestens mit der Einführung der Euro 5b zum 01.01.2024 werden sich auch die Geräuschemissionen deutlich verschärfen.

Um bei einer Kontrolle Anhaltspunkte zu bekommen, ob eine Auspuffanlage manipuliert wurde, wird für alle Fahrzeuge auch das Standgeräusch gemessen und im Fahrzeugschein mit angegeben. Dies wird bei ¾ der Nenndrehzahl in einem Abstand von 50 Zentimetern und einem horizontalen Winkel von 45 Grad zur Auspuffmündung gemessen.

Das Standgeräusch wurde entwickelt, um Fahrzeuge im fließenden Verkehr zu überwachen. Weicht das Fahrzeug bei dieser Prüfung erheblich vom vorgegebenen Wert ab, so kann die Polizei von einer Manipulation oder von einem gravierenden Defekt ausgehen und entsprechende rechtliche Maßnahmen zur Ahndung einleiten.

Änderungen und Manipulationen an Fahrzeugen

Die wenigsten Fahrzeuge, egal ob Auto oder Motorrad, bleiben während Ihrer Nutzungsphase unverändert. Ob es persönliche Vorlieben des Nutzers sind, oder einfach nur Ersatzbeschaffung für verschlissene oder beschädigte Teile erforderlich ist. Was dabei zulässig ist, regelt in Deutschland § 22 StVZO. Auch hier wird wieder auf einige EU-Richtlinien verwiesen, die genau regeln, was vorgeschrieben ist, damit ein Bauteil eine EU Typ-Zulassung erhält.

Es widerspricht der Erfahrung, dass Zubehöranlagen nicht lauter sind als Originalauspuffe und zahlreiche Messungen bestätigen das! Zum einen muss eine EU-Richtlinie immer - innerhalb einer Frist - in nationales Recht umgesetzt werden (z.B. StVZO). Jedes Land kann dabei noch Ergänzungen oder Konkretisierungen vornehmen. So ist es in einigen Ländern möglich, eine Anlage an einem Motorradmodell zu messen und die Werte auf andere Modelle mit bauartähnlichen Motor hochzurechnen. Zum anderen sind die nationalen Vorgaben, wer solche Anlagen prüfen und eine Typzulassungsnummer erteilen kann, unterschiedlich konkret und streng.

Seit 1.1.2016 ist europaweit die Verordnung 168/2013 der EU „über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen“ gültig und umzusetzen. Eine EU-Verordnung ist sofort bindendes Recht in jedem EU-Land. Sie muss nicht wie eine EU-Richtlinie erst in nationales Recht umgesetzt werden - mit entsprechenden Abweichungen in einzelnen Ländern.

Was Auspuffanlagen angeht wurden die Vorgaben deutlich verschärft, für Original- und Zubehöranlagen. Neben festen Vorgaben für im Laufe der Jahre sinkende Emissionswerte (Geräusch wie Schadstoffe) müssen die Hersteller nun auch die Haltbarkeit der Auspuffanlagen nachweisen. Eine Zubehöranlage muss nun auch an jedem Motorrad getestet werden, für die es eine Typ-Zulassung erhält.

Die Erfahrung zeigt uns, dass die gemessenen und eingetragenen Fahrgeräusche in der Praxis höher sind als angegeben. Bei Motorrädern und Autos! Zudem bietet das Messverfahren für Fahrzeughersteller konstruktive Hintertüren. Man kann die Übersetzung des Ganges, in dem gemessen wird, und die Leistungsentfaltung des Motors im entsprechenden Bereich dem Zielgeräusch anpassen.

Der Fahrer als Faktor

Einen genau so großen Einfluss darauf, mit welchen Geräuschpegel die Umwelt belastet wird, hat der Fahrer. Egal ob Trecker, Pkw oder Motorrad. Wie beschrieben, sind die zulässigen Fahrgeräusche je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich. Beim Motorrad sind es vor allen die Geräusche aus dem Ansaug- und Auspufftrakt, die den Gesamtpegel beeinflussen. Problematisch wird es dann beim Beschleunigen. Hier sind Motorräder deutlich lauter als Pkw. Leider besonders in den Bereichen, die gerade an Ortsausgängen häufig vorkommen.

Wie wir unsere Gashand nutzen, hat also einen wesentlich größeren Einfluss auf den emittierten Geräuschpegel als z.B. beim Auto.

Maßnahmen zur Reduzierung von Motorradlärm

Hier sind einige von BVDM vorgeschlagene Maßnahmen zur Reduzierung von Motorradlärm:

  • Verbot von Krachmachern: Werksseitig verbaute Abgasanlagen mit Auspuffklappen sowie zu laute Nachrüstschalldämpfer müssen verboten werden.
  • Polizeikontrollen: Um illegale Manipulationen einzudämmen und zeitgleich defekte Abgasanlagen feststellen zu können, braucht es mehr Polizeikontrollen mit Lärmmessungen.
  • Lärmdisplays: Da sich einige Motorradfahrer*innen ihrer Lautstärke nicht bewusst sind, fordern wir eine ausgeweitete Einführung von Lärmdisplays.
  • Lärmblitzer: Die Einführung von Lärmblitzern nach französischem Vorbild würde die Polizeiarbeit in Deutschland wesentlich vereinfachen.
  • Strengere Vorgaben für die Hauptuntersuchung: Bei der periodischen Hauptuntersuchung sollte zukünftig neben der Überprüfung der Lärmemissionen ein Maximalwert in das Prüfprotokoll mit aufgenommen werden.
  • Halterhaftung nachschärfen: Viele Motorradfahrer*innen können Dank fehlendem vorderen Kennzeichen und Helm ihre Identität verbergen und Restriktionen umgehen.
  • Lärmschutzzonen ausweisen. In Deutschland und anderen EU-Ländern gibt es bereits die Möglichkeit, unabhängig von (neuen) EU-weiten Grenzwerten für bestimmte Gebiete oder Strecken Fahrverbote auszusprechen.
  • Fahrprofil-unabhängiger Höchstwert: Im Rahmen der Typgenehmigung sollen die Lärmmessungen auf sogenannte „not to exceed limits“ ausgerichtet werden.
  • Verbrenneraus: Wir setzen uns analog zu den Forderungen nach einem Verbrenneraus 2025 für Pkw auch für ein Verbrenneraus für Motorräder ab 2025 ein.

Neue EU-Normen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gilt für alle neu zugelassenen Motorräder die neue UNECE-Regelung R41.05. Sie soll die Lärmbelästigung durch Motorräder weiter reduzieren. Dazu legt die europäische Wirtschaftskommission mit R41.05 zwar keine neuen und niedrigeren Grenzwerte für Lärmemissionen von Motorrädern fest, definiert aber neue Prüfvorschriften, wie unter anderem das Portal "Heise" berichtet.

Demnach müssen alle neu zugelassenen Motorräder die Grenzwerte für Lärmemissionen künftig in mehr als den bisher festgelegten Fahrszenarien einhalten. Die neue UNECE-Regelung R41.05 decke nun weitere Szenarien ab - allen voran einen Großteil der Fahrszenarien auf Landstraßen.

Die Grenzwerte sind in drei Klassen unterteilt:

  • Klasse 1: Motorräder mit sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung: Grenzwert von 73 Dezibel.
  • Motorräder mit hoher Masse und/oder geringer Leistung: Grenzwert von 74 Dezibel.
  • Motorräder mit normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung: Grenzwert von 77 Dezibel.

Laut ADAC fallen schätzungsweise 80 Prozent der Krafträder unter Klasse 3.

Tipps zum leisen Motorradfahren

Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen:

  • Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde.
  • Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
  • Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern.
  • Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten.
  • Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
  • Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
  • Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe.

Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.

Marktübersicht der Fahr- und Standgeräusche

Die Tabellen geben einen Überblick über die Mehrzahl der aktuell angebotenen Leichtkraftrad- und Motorradmodelle und ihre amtlichen Fahr- und Standgeräuschwerte. Modelle mit gleicher Basis, ähnlichen Modellnamen und gleichen Geräuschwerten wurden zusammengefasst. Die Preise gelten dann als Basispreise bzw. als Preis des günstigsten Modells.

Mit Hinweistafeln, auf denen zum Beispiel "Bitte nicht röööhren" steht. 20 verschiedene Motive hat der ADAC entwickelt und stellt sie gratis interessierten Kommunen zur Verfügung, die damit Schilder produzieren können.

Tabelle: Grenzwerte für die Lärmbelastung bei beständiger oder beschleunigter Vorbeifahrt von Motorrädern

Klasse Beschreibung Grenzwert (Dezibel)
Klasse 1 Motorräder mit sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) 73
Klasse 2 Motorräder mit hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) 74
Klasse 3 Motorräder mit normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) 77

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