Der Wunsch, ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum zu fahren, ist besonders bei Jugendlichen sehr beliebt. In Deutschland gibt es verschiedene Wege, diesen Wunsch zu erfüllen. Eine Möglichkeit ist der Erwerb des A1-Führerscheins, eine andere die Erweiterung des Autoführerscheins (Klasse B) mit der Schlüsselzahl B196.
Der A1-Führerschein: Der Einstieg ins Motorradfahren
In der Klasse A1 bezeichnet der Führerschein eine Fahrerlaubnis für Motorradfahrer unter 18 Jahren, wobei das Mindestalter bei 16 Jahren liegt. Mit einem A1-Führerschein geht die Berechtigung einher, Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimetern zu führen.
Fahrzeugtypen vom Führerschein A1
Prinzipiell untergliedert der Führerschein der Klasse A1 zwei Fahrzeugtypen, die mit dem Erhalt der Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Die Krafträder, die in die Klasse vom A1-Führerschein fallen, müssen bestimmte bauliche Bedingungen erfüllen. So darf das Hubvolumen maximal 125 Kubikzentimeter betragen. Die zweite Fahrzeugklasse, die vom 125-ccm-Führerschein abgedeckt wird, sind dreirädrige Kraftfahrzeuge. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Räder verfügen, welche symmetrisch angeordnete sind und einen Hubraum aufweisen, der 50 Kubikzentimeter umfasst. Außerdem ist hier die Leistung auf 15 kW begrenzt.
Da es sich bei diesen Fahrzeugen um Vorstufen schwerer, größerer Motorräder handelt, wird der Führerschein A1 umgangssprachlich auch oft „kleine“ Motorraderlaubnis genannt. Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen sämtliche Fahrzeuge gefahren werden, die in der Klasse AM eingeschlossen sind.
Voraussetzungen für den A1-Führerschein
Für den Führerschein der Klasse A1 muss der Betreffende mindestens 16 Jahre alt sein und eine Einverständniserklärung eines seiner Erziehungsberechtigten vorweisen können. Es ist möglich, sechs Monate vor dem Erreichen des 16. Lebensjahres mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.
Ausbildung für den A1-Führerschein
Der 125-ccm-Führerschein kann per Direkteinstieg erworben werden. Das heißt, dass keine basale Fahrerlaubnis vorher vorhanden sein muss. Der Erwerb der Fahrerlaubnis setzt eine Prüfung und den vorherigen Besuch von 16 90-minütigen Theoriestunden voraus. In zwölf dieser Theoriesitzungen wird das wesentliche theoretische Wissen, der sogenannte Grundstoff, vermittelt.
Im Anschluss daran kann für den Führerschein der Klasse A1 die theoretische Prüfung ablegt werden. Bei dieser erhält der Prüfling einen Fragebogen mit 30 Fragen. Bei der sogenannten Führerscheinerweiterung, also dem gleichzeitigen Erwerb zweier Führerscheine, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen.
Die praktische Grundausbildung für den 125-ccm-Führerschein unterliegt keiner strengen Regulierung. Das heißt, es gibt keine festgelegte Mindestanzahl an Praxisstunden. Es obliegt vielmehr dem Ermessen des Fahrlehrers, inwieweit die Erfahrungen des Fahrschülers vorhanden bzw. vorangeschritten sind. Der Führerschein der Klasse A1 setzt in der praktischen Ausbildung zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten voraus.
Wenn alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, kann die praktische Prüfung der Klasse A1 absolviert werden. Die praktische Prüfung muss spätestens zwölf Monate nach der Theorieprüfung erfolgen.
Kosten für den A1-Führerschein
Grundsätzlich kann man sagen, dass für den A1-Führerschein geringere Kosten anfallen als für den Pkw-Führerschein der Klasse B. Eine genaue Kostenaussage ist deshalb kaum möglich. Im Schnitt muss ein Fahrschüler zwischen 20 und 30 Praxisstunden auf dem 125ccm-Motorrad einkalkulieren. Anschließend folgen die Pflichtstunden.
Die Kosten für den 125-ccm-Führerschein setzen sich wie folgt zusammen:
- Sehtest-Kosten: ca. 10 Euro
- Anmeldegebühr: 60 bis 200 Euro
- Kosten für Übungsmaterialien
- Übungsfahrten: 30 bis 45 Euro pro Stunde
- Sonderfahrten: 40 bis 60 Euro pro Stunde
- Theorieprüfungsgebühr: ca. 25 Euro
- Praxisprüfungsgebühr: ca. 163 Euro
Insgesamt liegen die Kosten für den 125-ccm-Führerschein zwischen 950 und 1.700 Euro.
B196: 125er mit Autoführerschein
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seit 2020 gilt das B196 Führerschein-Upgrade für 125 ccm Leichtkrafträder in Deutschland. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt. Erfahrene Autofahrer können ihre Fahrerlaubnis ganz einfach auf leichte Motorräder erweitern. Die Schulung ist nicht nur schneller als eine Motorradausbildung, sondern auch preiswerter.
Voraussetzungen für die B196-Erweiterung
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande an Auflagen gebunden:
- Mindestens 25 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung (Besitz des Führerscheins Klasse B)
- Absolvierung von neun 90-minütigen Doppelstunden Fahrschule - 4 in Theorie und 5 in Praxis
Ausbildung für die B196-Erweiterung
Nach der Ausbildung ist keine Fahrprüfung erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.
Die Ausbildungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen. Einige Fahrschulen bieten auch eine Art Intensivkurs zur B196-Erweiterung an. Dann kannst du die Fahrstunden schneller durchführen und sogar auf den gleichen Tag legen. Das ändert aber nichts an der Mindestanzahl der Stunden.
Nach der Fahrerschulung erhältst du eine Teilnahmebestätigung deiner Fahrschule, die du bei der Führerscheinstelle vorzeigen kannst. Um deinen Führerschein beim Amt neu zu beantragen, brauchst du zusätzlich:
- Ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern
- Deinen aktuellen Führerschein
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
Kosten für die B196-Erweiterung
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 920 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren. Plus das Geld für biometrische Passbilder, für den Fall dass du neue anfertigen lässt.
Gültigkeit der B196-Erweiterung
In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Diese Erweiterung gilt nur für Deutschland und wird nicht im internationalen Führerschein vermerkt.
Kostenübersicht Motorradführerschein
Die folgende Tabelle bietet eine detaillierte Übersicht über die Kosten, die beim Erwerb eines Motorradführerscheins entstehen können:
| Kostenpunkt | Durchschnittliche Kosten |
|---|---|
| Grundbetrag | 540 Euro |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 129 Euro |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 159 Euro |
| Ausbildungsfahrstunden (15 á 75) | 1125 Euro |
| Sonderfahrten (12 á 85) | 1020 Euro |
| Übungsmaterialien | 59 Euro |
| Gebühren theoretische Prüfung | 25 Euro |
| Gebühren praktische Prüfung | 163 Euro |
| Erste-Hilfe-Kurs | 0 Euro (wenn vorhanden) |
| Sehtest | 0 Euro (beim Optiker) |
| Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins | 45 Euro |
| biometrisches Passfoto | 10 Euro |
| Gesamtkosten | 3275 Euro |
Tipps zur Kostenreduzierung
Hier sind einige Tipps, wie Sie die Kosten für Ihren Motorradführerschein reduzieren können:
- Fahrschulen vergleichen: Vergleichen Sie nicht nur die Grundgebühr, sondern auch die Preise pro Fahrstunde, die Kosten für Sonderfahrten und die Prüfungsgebühren.
- Paketangebote nutzen: Viele Fahrschulen bieten vergünstigte Pakete an, wenn Sie gleichzeitig den Auto- und Motorradführerschein machen.
- Stufenführerschein: Wer mit A1 (ab 16 Jahren) oder A2 (ab 18 Jahren) beginnt, kann später durch den Stufenaufstieg auf eine höhere Führerscheinklasse wechseln.
- Fahrpraxis sammeln: Je mehr Fahrpraxis Sie vor den Fahrstunden sammeln, desto weniger Übungsstunden sind notwendig.
- Theorie aufbessern: Durch die theoretische Prüfung zu fallen, kann in vielen Fällen vermieden werden.
Fazit
Die Kosten für den 125er Motorradführerschein können je nach gewählter Option (A1 oder B196), Fahrschule und individuellen Bedürfnissen variieren. Eine sorgfältige Planung und der Vergleich verschiedener Angebote können helfen, die Kosten zu minimieren und den Traum vom Motorradfahren zu verwirklichen. Wenn du in Deutschland Motorräder bis zu 125 ccm fahren möchtest, dann bist du mit diesem Führerschein-Upgrade wirklich gut beraten.
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