Rollerführerschein Kosten 25 kmh: Alles, was Sie Wissen Müssen

Eine Fahrerlaubnis bedeutet für viele junge Menschen mehr Flexibilität und vor allem Mobilität. Gerade in der Stadt sind Vespa, Kymco und Co eine tolle Alternative zu Auto, Bus und Bahn. Dadurch wird schon in jungen Jahren der Wunsch, ein eigenes Kfz führen zu dürfen, laut. Bevor man zum Easy Rider wird, braucht es den richtigen Führerschein.

Die verschiedenen Führerscheinklassen für Roller

Hier gibt es, je nach schon vorhandenem Führerschein, Alter, Zeit- und Geld-Budget sowie gewünschter Kraftrad-Klasse, mehrere unterschiedliche Optionen. Zwischen Roller und Motorrad unterscheiden die Scheine übrigens nicht.

  • Mofa-Führerschein: Der einfachste Einstieg ist der sogenannte Mofa-Führerschein. Sogenannt deshalb, weil er amtlich betrachtet gar kein Führerschein ist, sondern eine Prüfbescheinigung.
  • Klasse AM: Relativ jung ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM, sie ist quasi der Roller-Führerschein für 15-Jährige, und die aktuelle Version des klassischen Moped-Führerscheins.
  • Klasse B196: Großer Beliebtheit seit seiner Einführung 2020 erfreut sich die Fahrerlaubnis-Klasse B196, die sich ganz speziell an Besitzer des Autofahrer-Führerscheins richtet, die Roller fahren möchten.
  • Klasse A2: Hier geht es so langsam los mit den richtig dicken Dingern, die große Mehrheit der Roller-Modelle lässt sich mit dem A2 bewegen - oder ist in einer passend gedrosselten Version zu bekommen.
  • Klasse A: Die Führerscheinklasse A ist große Lösung, wenn man alles fahren möchte - inklusive der Königsklasse der Roller mit 50, 60 oder mehr PS (und natürlich Superbikes mit über 200 PS). Die Voraussetzungen sind dementsprechend streng.

Mofa-Führerschein: Voraussetzungen und Kosten

Das Alter für den Mofa-Führerschein liegt bei mindestens 15 Jahren. Die theoretische Ausbildung dafür kann man mit 14 und einem halben Jahr beginnen, und drei Monate vor dem 15. Geburtstag die Prüfung. Die Prüfbescheinigung für Mofas umfasst sechs Doppelstunden mit je 90 Minuten. Die Praxisausbildung dauert eine Doppelstunde, bei Gruppenunterricht mit mindestens drei Schülern das Doppelte.

Mofa steht für Motorisiertes Fahrrad oder Motor-Fahrrad. Es geht also um ein per Motor betriebenes Fahrrad, mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Da bei einem Mofa-Führerschein die Kosten nicht aus vielen variablen Faktoren bestehen, wird bei der Anmeldung in der Fahrschule meist ein Festpreis gezahlt. Dabei kommt es innerhalb Deutschlands regional zu großen Unterschieden. Es lohnt sich also, Angebote zu vergleichen, um eine geeignete Fahrschule ausfindig zu machen.

Was kostet der Mofa-Führerschein? Bei einem Mofa-Führerschein wird der Preis in der Fahrschule als Pauschalbetrag abgerechnet, dieser liegt je nach Stadt zwischen 70-150 Euro. Hinzu kommen die Prüfungsgebühren (ca.

Inklusive Gebühren für die Theorieprüfung liegen die Kosten für den Mofa-Führerschein beziehungsweise die Mofa-Prüfbescheinigung bei ca. 200 Euro.

Mofa: Braucht man einen Führerschein?

Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung. Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, brauchen dafür nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.

Was beinhaltet die Ausbildung?

Sie beinhaltet zwei Teile: die theoretische und praktische Ausbildung. Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr. Sobald man den Theorieunterricht absolviert hat, kann man sich bei TÜV oder DEKRA zur Prüfung anmelden.

Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde in Einzel- bzw. zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht. Dies ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen.

Braucht man eine Versicherung?

Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.

Muss man einen Helm tragen?

Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!

AM-Führerschein (Roller-/Moped-Führerschein)

Im gleichen Alter können Jugendliche auch ihren Roller- oder Moped-Führerschein machen. Seit Juli 2021 ist es in Deutschland möglich, diese bereits mit 15 Jahren zu erwerben. Das Mindestalter für den Roller- bzw. Moped-Führerschein wurde von 16 auf 15 herabgesetzt. Die Theorieprüfung können Sie bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 15.

Die Ausbildung umfasst 14 Doppelstunden, davon zwölf zu allgemeinen Verkehrsthemen und zwei speziell für diese Fahrzeugklassen. Praktischer Unterricht ist Pflicht, eine Stundenzahl allerdings nicht vorgeschrieben.

Unter 16 bekommen Kids allerdings die Schlüsselziffer 195 verpasst, die bedeutet, dass sie diesen Schein im Ausland erst am ihrem 16. Geburtstag nutzen dürfen. Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist.

Welche Fahrzeuge darf man fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:

  • Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
  • Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
  • Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.

Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.

Was kostet der AM-Führerschein?

Die Kosten für den AM-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. An Kosten für den AM-Führerschein sollte man ca. 500 bis 1200 Euro einplanen. Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

Die Kosten für diesen „Vespa-Führerschein“ belaufen sich schnell auf über 1.000 Euro.

Theoretische Prüfung (ca. Praktische Prüfung (ca. Fahrstunden (ca. Erste-Hilfe-Kurs (ca. Sehtest (ca. Passbild (ca.

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

Welche Strafe drohen fürs Rollerfahren ohne Führerschein

Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt. Ergibt sich aus der Tat eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt werden - das heißt, der Pkw-Führerschein muss erst einmal warten.

Mofa-Kurs in der Schule

Viele Schulen bieten mittlerweile Mofa-Kurse an, in denen die Schüler eine Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung beim TÜV oder der DEKRA erwerben können. Außer einer Prüfungsgebühr und den Medien fallen für die Jugendlichen keine Kosten an.

Ablauf der praktischen Prüfung

Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden.

Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.

Erste Hilfe Kurs und Sehtest

Der Erste-Hilfe-Kurs vermittelt grundlegende lebensrettende Maßnahmen und ist eine Voraussetzung für den Erwerb verschiedener Führerscheinklassen, einschließlich des Roller Führerscheins (Klasse AM). Der Sehtest ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung für den Mofa Führerschein. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs können je nach Anbieter und Region variieren. In der Regel liegen die Kosten für den Kurs im Bereich von € 20 bis € 50. Für den Sehtest müssen Sie zu einer anerkannten Sehteststelle gehen, um sicherzustellen, dass Ihre Sehfähigkeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Kosten für den Sehtest betragen in der Regel zwischen € 6 und € 10.

Klasse B196: Rollerfahren mit dem Autoführerschein

Sie gilt für mindestens 25-Jährige für Roller, für die man eigentlich die Klasse 1A benötigt (technische Details siehe nächstes Kapitel). Wer seinen Pkw-Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt, muss lediglich vier theoretische und fünf praktische Doppelstunden absolvieren - aber keine Prüfung. Die Kosten belaufen sich auf etwa 500 Euro.

Klasse A2

Roller, Bike oder Trike bis 35 kW/48 PS Leistung sind erlaubt, dürfen aber nicht mehr leisten 0,2 kW/kg. Für eine 35-Kilowatt-Maschine bedeutet das ein Leergewicht von mindestens 175 Kilo. Das Mindestalter liegt hier natürlich bei 18 Jahren, wobei man mit 17,5 Jahren die Ausbildung beginnen kann, und drei Monate vor der Volljährigkeit die Prüfung ablegen. 16 Theorie-Doppelstunden sind Pflicht - wer schon seit mindestens zwei Jahren den A1 besitzt, ist davon befreit. Auch eine praktische Ausbildung kann dann entfallen, wenn der Fahrlehrer den Eindruck hat, der Schüler beherrsche das Kradfahren grundsätzlich.

Klasse A

Die Voraussetzungen sind dementsprechend streng. Wer seit mindestens zwei Jahre den A2 besitzt, kann 20 Jahre jung sein, benötigt keine Theorie-Ausbildung mehr und ist auch von praktischen Pflichtstunden befreit.

Weitere Informationen und Tipps

  • Roller frisieren: Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen.
  • DDR-Mopeds: DDR-Mopeds, die vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden, müssen nicht gedrosselt werden.
  • Versicherung: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend.
  • Die Wahl der richtigen Fahrschule: Achten Sie darauf, dass die Qualität des Unterrichts nicht vernachlässigt wird.

Persönliche Erfahrungen und Empfehlungen

Viele Fahrschüler haben positive Erfahrungen mit gut organisierten und strukturierten Fahrschulen gemacht. Zügige Termine und freundliche Fahrlehrer, die alles geduldig und verständlich erklären, tragen maßgeblich zum Erfolg bei. Es ist ratsam, sich vorab über die Fahrschulen in der Umgebung zu informieren und Bewertungen anderer Fahrschüler zu berücksichtigen.

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