Viele Menschen lassen nach einem feuchtfröhlichen Abend das Auto lieber stehen und greifen zum Fahrrad. Doch auch auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze. Aber wie hoch ist diese und welche Konsequenzen drohen bei Überschreitung?
Welche Promillegrenze gilt für Radfahrer?
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland weit über der für Kraftfahrer. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv nicht mehr aufs Rad. Die Alkoholgrenze fürs Fahrrad ist relativ hoch angesetzt.
Allerdings ist diese nicht so niedrig angesetzt, wie für Pkw-Fahrer. Im Idealfall bleiben Sie auch auf dem Fahrrad unter der Alkoholgrenze von 0,3 Promille nicht überschreiten. Allerdings gilt diese Alkoholgrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit nicht, sondern nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug.
Sanktionen bei Alkohol am Steuer
Sanktionen sind allerdings schon bei niedrigeren Werten möglich. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Bei einer auffälligen Fahrweise oder gar einem Unfall, kommt es bereits ab einem Wert von 0,3 Promille zur Strafanzeige!
Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte als auch die Anordnung zu einer MPU sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen. Bestehen Radfahrer diese nicht, kann es zum Fahrverbot kommen - sie müssen Ihren Auto-Führerschein abgeben.
Die relative Fahruntüchtigkeit
Wird jemand auf dem Fahrrad angehalten, der die Alkoholgrenze von 0,3 Promille überschreitet, ist das erst einmal kein Problem. Dieser Promillewert führt rechtlich zu einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“. Das bedeutet, dass nur dann strafrechtliche Folgen zu erwarten sind, wenn eine unsichere Fahrweise vorliegt oder ein Unfall gebaut wird.
Eine unsichere oder auffällige Fahrweise kann zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien sein, ein Abbiegen ohne Handzeichen oder das Überqueren einer roten Ampel. Ist die Fahrweise normal und unauffällig, ist ein Promillewert von 0,3 kein Problem.
Kommt es zu einer Anhäufung von Kontrollen unter Alkoholeinfluss, schlimmstenfalls mit entsprechenden Folgen wie einem Unfall, kann die Bestrafung wesentlich höher ausfallen. In Ausnahmefällen müssen Wiederholungstäter sogar mit einem Fahrverbot für das Fahrrad rechnen.
Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille
Solange ein Radfahrender unter 1,6 Promille im Blut hat und nicht durch seine Fahrweise auffällt, ist dieser Wert rechtlich kein Problem. Wird aber die Alkoholgrenze von 1,6 Promille überschritten, darf mit ordentlichen Konsequenzen gerechnet werden. Die Strafen werden hier erst einmal unabhängig von einem Unfall oder auffälliger Fahrweise vergeben, denn die 1,6 Promillegrenze, markiert rechtlich den Beginn der „absoluten Fahruntüchtigkeit“.
Gerät man mit einem Wert von 1,6 Promille auf dem Fahrrad in eine Kontrolle, ist normalerweise mit einer Strafanzeige zu rechnen. Für gewöhnlich gibt es dann drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, die in der Höhe eines Nettomonatsgehalts angesetzt ist. In den meisten Fällen wird auch die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) als Strafe verhängt. Sollte sie nicht erfolgreich bestanden werden, kann es auch zu einem Entzug des Führerscheins kommen.
Wiederholungstäter müssen mit noch härteren Strafen rechnen. So kann der Führerschein direkt eingezogen werden. Es kann sogar ein Fahrverbot für das Fahrrad ausgesprochen werden und höhere Geldstrafen geben. Es können außerdem auch Punkte in Flensburg vergeben werden, selbst wenn die betroffene Person gar keinen Führerschein hat.
Was droht alkoholisierten Radlern?
Es ist also empfehlenswert, beim Fahrradfahren die Promille im Auge zu behalten. Sie können einen Promillerechner dazu nutzen.
Die hohe Promillegrenze ist kein Freifahrschein, auf dem Fahrrad Alkohol zu konsumieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Schwingen sie sich mit mehr als 1,6 Promille auf das Rad, bekommen Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog 2025 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie eine Anordnung zur MPU.
E-Bikes und Pedelecs: Welche Promillegrenze gilt?
Auch auf einem E-Bike gelten bestimmte Promillegrenzen. Generell wird hier zwischen einem Pedelec und einem E-Bike unterschieden.
Ein Pedelec - umgangssprachlich oft auch als E-Bike bezeichnet - unterstützt das Fahren elektrisch bis zu 25 km/h. Bei Pedelecs gelten die gleichen Regeln wie bei einem normalen Fahrrad. Bis zu 1,6 Promille im Blut sind erlaubt, solange keine auffällige Fahrweise oder ein Unfall vorliegt. Wird diese Grenze aber überschritten, drohen härtere Strafen.
Im Gegensatz dazu steht das E-Bike: hier können Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden. Darum gelten für E-Bikes strafrechtlich auch die gleichen Regeln wie für ein Auto. Also wird eine Fahrt mit mindestens 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit angesehen und ab 1,1 gilt sie als Straftat. Hier drohen ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und eine Geldbuße von 528,50 Euro. Bei Wiederholungstätern erhöhen sich die Strafen entsprechend.
Mit solchen Pedelecs müssen Sie sich an der Alkoholgrenze von 1,6 Promille orientieren, dürfen Radwege benutzen und haften im Falle eines Unfalls nicht aus Betriebsgefahr. Seit Juni 2013 brauchen Sie auch für Pedelecs mit Anfahr- oder Schiebehilfe keine Mofa-Prüfbescheinigung mehr.
Die strengeren Grenzen für Kraftfahrer müssen Sie auf den schnellen E-Bikes und S-Pedelecs beachten. Ab 0,5 Promille müssen Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille begehen Sie eine Straftat. Es folgen eine Geldstrafe, wiederum Punkte im Fahreignungsregister sowie unter Umständen die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist.
Promillegrenzen in anderen Ländern
Die Antworten variieren: Grundsätzlich fällt die Regelung in Deutschland milde aus - andere Staaten greifen bei diesem Thema stärker durch. In Tschechien gilt die 0,0-Promille-Regelung für Radfahrer, in Frankreich, Italien, der Schweiz, Italien und den Niederlanden ist die Grenze auf 0,5 festgelegt. In Österreich sind 0,8 Promille erlaubt.
Auswirkungen auf den Führerschein
Obwohl du zum Fahrrad fahren keinen Führerschein brauchst, kann unter Umständen bei einer alkoholisierten Fahrradtour auch der Führerschein entzogen werden.
Wird bei einer Fahrradfahrt die Alkoholgrenze von 1,6 Promille nicht eingehalten, droht neben Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe, die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Bei dieser Untersuchung wird die Fahreignung in einer Reihe von Tests geprüft.
Promillegrenze Fahrrad: Der Vorschlag des ADFC
Der ADFC empfiehlt einen sogenannten Gefahrengrenzwert einzuführen, wie es ihn auch bei Kraftfahrer:innen gibt. Neue Statistiken zeigen, dass der Vorschlag des ADFC helfen kann, Alkoholunfälle zu verhindern.
Der Gesetzgeber sollte auch für Radfahrende einen zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille als Bußgeldtatbestand in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen, der sich an den bestehenden Promillegrenzen und an der geringeren Gefahr durch Radfahrende orientiert.
Ziel des ADFC-Gesetzesvorschlags ist es, Verkehrsunfälle zu verhindern - auch solche, bei denen allein Fahrradfahrende zu Schaden kommen.
Tabelle: Promillegrenzen und Konsequenzen für Radfahrer in Deutschland
| Promillewert | Rechtliche Situation | Mögliche Konsequenzen |
|---|---|---|
| Unter 0,3 Promille | Keine besonderen Einschränkungen | Keine |
| 0,3 bis 1,6 Promille | Relative Fahruntüchtigkeit (bei auffälliger Fahrweise oder Unfall) | Strafanzeige, Punkte in Flensburg, Geldbuße |
| Ab 1,6 Promille | Absolute Fahruntüchtigkeit | Strafanzeige, Punkte in Flensburg, Geldbuße, MPU, Führerscheinentzug möglich |
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