Wie Viele Fahrstunden für den Moped Führerschein?

Gerade in der Stadt sind Vespa, Kymco und Co eine tolle Alternative zu Auto, Bus und Bahn. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Bevor man zum Easy Rider wird, braucht es den richtigen Führerschein. Hier gibt es, je nach schon vorhandenem Führerschein, Alter, Zeit- und Geld-Budget sowie gewünschter Kraftrad-Klasse, mehrere unterschiedliche Optionen. Zwischen Roller und Motorrad unterscheiden die Scheine übrigens nicht.

Wer schon eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, darf Zweiräder mit einem Maximaltempo von 45 km/h ebenfalls fahren. Wer schneller unterwegs sein will, oder komplette Neulinge, müssen aber erst mal die passende Fahrerlaubnis bauen.

Der Mofa-Führerschein

Der einfachste Einstieg ist der sogenannte Mofa-Führerschein. Sogenannt deshalb, weil er amtlich betrachtet gar kein Führerschein ist, sondern eine Prüfbescheinigung. Das Alter für den Mofa-Führerschein liegt bei mindestens 15 Jahren. Die theoretische Ausbildung dafür kann man mit 14 und einem halben Jahr beginnen, und drei Monate vor dem 15. Geburtstag die Prüfung.

Die Prüfbescheinigung für Mofas umfasst sechs Doppelstunden mit je 90 Minuten. Die Praxisausbildung dauert eine Doppelstunde, bei Gruppenunterricht mit mindestens drei Schülern das Doppelte. Inklusive Gebühren für die Theorieprüfung liegen die Kosten für den Mofa-Führerschein beziehungsweise die Mofa-Prüfbescheinigung bei ca. 200 Euro.

Führerscheinklasse AM

Relativ jung ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM, sie ist quasi der Roller-Führerschein für 15-Jährige, und die aktuelle Version des klassischen Moped-Führerscheins. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Unter 16 bekommen Kids allerdings die Schlüsselziffer 195 verpasst, die bedeutet, dass sie diesen Schein im Ausland erst am ihrem 16. bekommen. Seit dem 19.01.2013 gehört der Mopedführerschein zur Führerscheinklasse AM, die frühere Klasse M gibt es somit nicht mehr.

Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • Krafträder
  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab. Die praktische Ausbildung ist beim Mopedführerschein individuell, heißt es gibt keine Anzahl an Pflichtstunden, sondern es liegt an den Fähigkeiten des Fahrschülers, wie viele Stunden er in der Fahrschule machen möchte.

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren.

Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden:

  • 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren
  • mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen

Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.

An Kosten für den AM-Führerschein sollte man ca. kalkulieren.

Welche Nachweise/ Dokumente sind notwendig?

  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis Sehtest
  • Bescheinigung Erst-Hilfe-Kurs
  • Kopie des Personalausweises

Führerscheinklasse A1

Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt.

Fahrerlaubnis Klasse A1 ab 16 Jahren

Die Klasse A1 setzt die Teilnahme an mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten voraus, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Sollten Sie den Führerschein erweitern, sind sechs Doppelstunden für den Grundstoff Pflicht. Dazu kommen vier Doppelstunden à 90 Minuten zur Vermittlung des Zusatzstoffs.

Wie beim Pkw ist auch die Grundausbildung beim Motorradführerschein an die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung gebunden. Das bedeutet, dass die Zahl der Übungsstunden von den individuellen Fähigkeiten und dem persönlichen Lernfortschritt abhängig ist. Die besonderen Ausbildungsfahrten sind als Pflichtstunden zwingend vorgeschrieben.

Für Klasse A1 sind 12 Sonderfahrstunden Pflicht:

  • 5 Überlandfahrten (außerhalb der Stadt)
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Da diese Sonderfahrten sicheres Handling erfordern, sind vorher einige normale Übungsstunden nötig. Die Kosten für diesen „Vespa-Führerschein“ belaufen sich schnell auf über 1.000 Euro.

Führerscheinklasse A2

Ab 18 Jahren können Sie die Fahrerlaubnis zur Klasse A2 absolvieren. Die Klasse A2 umfasst Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Hier geht es so langsam los mit den richtig dicken Dingern, die große Mehrheit der Roller-Modelle lässt sich mit dem A2 bewegen - oder ist in einer passend gedrosselten Version zu bekommen. Roller, Bike oder Trike bis 35 kW/48 PS Leistung sind erlaubt, dürfen aber nicht mehr leisten 0,2 kW/kg. Für eine 35-Kilowatt-Maschine bedeutet das ein Leergewicht von mindestens 175 Kilo.

Das Mindestalter liegt hier natürlich bei 18 Jahren, wobei man mit 17,5 Jahren die Ausbildung beginnen kann, und drei Monate vor der Volljährigkeit die Prüfung ablegen. 16 Theorie-Doppelstunden sind Pflicht - wer schon seit mindestens zwei Jahren den A1 besitzt, ist davon befreit. Auch eine praktische Ausbildung kann dann entfallen, wenn der Fahrlehrer den Eindruck hat, der Schüler beherrsche das Kradfahren grundsätzlich.

Fahrerlaubnis Klasse A2 ab 18 Jahren

Der Theorieumfang beim Erwerb von Klasse A2 entspricht Klasse A1. Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Die Grundausbildung und die Sonderfahrten sind im Umfang identisch mit Klasse A1. Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2 gelten folgende Vorschriften:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist gesetzlich keine praktische Fahrschulausbildung vorgeschrieben. Der Fahrlehrer muss jedoch davon überzeugt sein, dass der Inhaber der Klasse A1 die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, bevor er die Bewerberin bzw. den Bewerber zur Prüfung vorstellt.

Besitzt der Bewerber die Klasse A1 noch keine 2 Jahre, dann ist eine Fahrschulausbildung erforderlich. Die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert sich jedoch auf:

  • Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • Zwei Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
  • Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw.

Führerscheinklasse A

Zwei Jahre später - also mit 20 Jahren - können Sie als Inhaber von Klasse A2 dann auch den Führerschein Klasse A machen. Hiermit ist die Beschränkung der Motorleistung für Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge aufgehoben. Ab 21 Jahren können Sie die Fahrerlaubnis zur Klasse A für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW erwerben.

Die Führerscheinklasse A ist große Lösung, wenn man alles fahren möchte - inklusive der Königsklasse der Roller mit 50, 60 oder mehr PS (und natürlich Superbikes mit über 200 PS). Die Voraussetzungen sind dementsprechend streng. Wer seit mindestens zwei Jahre den A2 besitzt, kann 20 Jahre jung sein, benötigt keine Theorie-Ausbildung mehr und ist auch von praktischen Pflichtstunden befreit.

Praxisstunden

Grundausbildung und Sonderfahrten entsprechen im Umfang der Klasse A1.

Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf Klasse A gelten folgende Regelungen:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf Klasse A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

  • Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • Zwei Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
  • Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit

Führerscheinklasse B196

Großer Beliebtheit seit seiner Einführung 2020 erfreut sich die Fahrerlaubnis-Klasse B196, die sich ganz speziell an Besitzer des Autofahrer-Führerscheins richtet, die Roller fahren möchten. Sie gilt für mindestens 25-Jährige für Roller, für die man eigentlich die Klasse 1A benötigt (technische Details siehe nächstes Kapitel).

Die Hürden sind relativ niedrig: Wer seinen Pkw-Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt, muss lediglich vier theoretische und fünf praktische Doppelstunden absolvieren - aber keine Prüfung. Die Kosten belaufen sich auf etwa 500 Euro. Auch E-Roller mit Akkus, die in dieser Klasse eingestuft sind, werden der Einfachheit halber oft als „125er“ bezeichnet, obwohl sie natürlich keinen Hubraum haben - und dürfen mit diesem Führerschein gefahren werden.

Die Leistung darf 0,1 kW pro Kilogramm Leergewicht nicht übersteigen, das bedeutet im Umkehrschluss: Ein 11 kW starker Roller muss mindestens 110 Kilo wiegen.

Kosten für den Motorradführerschein

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.

Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.

Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.

Führerscheinklasse Kosten (ca.)
Mofa-Prüfbescheinigung 200 €
Führerscheinklasse AM
Führerscheinklasse A1
Führerscheinklasse A2
Führerscheinklasse A
  • Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca.
  • Übungsfahrten (z. B.
  • Theorieprüfung (z. B.
  • Gesamt: ca.

Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.

Wichtige Hinweise

  • Für Inhaber eines alten Führerscheins gilt: Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf dessen Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde das auf dem neuen Schein ein.
  • Seit 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Im Anschluss muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch eine neue Prüfung ablegen muss. Es wird nur das Führerschein-Dokument ausgetauscht.
  • Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.

Mopedfahren mit 15 Jahren

Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen. Vor allem im ländlichen Raum werden sie mit Roller und Moped mobiler und unabhängiger. Auf dem Weg zur Schule oder zum Ausbildungsplatz sind sie nicht mehr auf das Elterntaxi oder unzureichende Verbindungen im öffentlichen Personennahverkehr angewiesen.

"Wir haben bisher sehr gute Erfahrungen mit dem Roller-Führerschein mit 15 gemacht", sagte Martin Dullig, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Letztendlich ist eine gründliche Fahrausbildung und die Reife des eigenen Kindes die innerfamiliäre Grundlage für diese Entscheidung. In der Stadt mit gutem öffentlichen Nahverkehr mag man sich eher dafür entscheiden noch zwei Jahre bis zum Auto-Führerschein zu warten. Die Kosten für die Fahrausbildung und das Fahrzeug, fließen ebenfalls in die Entscheidung ein.

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