Der Theorieunterricht für einen Moped-Führerschein setzt sich aus 12 Grundstoff-Lerneinheiten und 2 Zusatzstoff-Lerneinheiten zusammen und ist für jeden Moped-Führerschein-Anwärter Pflicht.
Die theoretische Prüfung deckt sich mit derjenigen für einen PKW: 30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte und die Prüfung ist bestanden.
Im Vergleich dazu besteht die Prüfung für den Mofa-Führerschein aus 20 Fragen, wobei bis zu 7 Fehlerpunkten erlaubt sind.
Moped-Führerschein (Klasse AM)
Seit dem 19.01.2013 zählt ein Moped-Führerschein zur Führerscheinklasse A, wodurch Führerscheinklasse M nicht mehr existiert und seitdem mit AM bezeichnet wird.
Mit einem Moped-Führerschein sind Personen nicht nur berechtigt, ein Moped zu fahren, sondern ebenso beispielsweise einen Roller. Konkret schließt dies alle zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads) ein.
Wichtigste Anforderung dabei ist, dass deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet. In Deutschland darf ein Moped-Führerschein ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden (Mit Ausnahme der von Thüringen, Sachsen & Sachsen-Anhalt - hier ist der Führerschein ab 15 Jahren möglich).
Ein Moped-Führerschein umfasst jedoch nicht die Fahrberechtigung von Motorrädern mit einem Hubraum zwischen 50 und 125 ccm. Dazu musst ein Motorrad-Führerschein erworben werden.
Kosten für den Mopedführerschein (Klasse AM)
Die Kosten für den Mopedführerschein (Klasse AM) setzen sich wie folgt zusammen:
- Grundgebühr inkl. Lehrmaterial: 230,- €
- Übungsstunde: 31,- €
- Theorieprüfung: 45,- €
- Praxisprüfung: 80,- €
Mofa-Führerschein
Ein Mofa-Führerschein hingegen ist genau genommen gar kein richtiger Führerschein, denn nach bestandener Theorieprüfung erhält der Prüfling eine Prüfbescheinigung. Für diese muss ein biometrisches Passbild vorgewiesen werden.
Der Theorieunterricht besteht aus sechs Doppelstunden. Außerdem muss eine praktische Fahrstunde mit einem unserer Fahrzeuge unter Anleitung einer unserer Fahrlehrer absolviert werden.
Ab einem Alter von 15 Jahren kann ein Mofa-Führerschein erhalten und die Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag bestritten werden. Dazu ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig, falls der Prüfling noch nicht volljährig sein sollte.
Ist die Fahrprüfung bestanden und das Mofa wird im Straßenverkehr genutzt, muss stets neben der Prüfbescheinigung ebenso die Fahrzeugpapiere sowie der Versicherungsnachweis mitgeführt werden.
Eine Ausnahme stellen hierbei alle Personen dar, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden: sie dürfen auch ohne Ausbildung ein Mofa nutzen, müssen jedoch ebenso stets Fahrzeugpapiere und Versicherungsnachweis bei sich tragen.
Mofa: Braucht man einen Führerschein?
Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung. Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, brauchen dafür nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.
Was beinhaltet die Ausbildung?
Sie beinhaltet zwei Teile: die theoretische und praktische Ausbildung. Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr.
Sobald man den Theorieunterricht absolviert hat, kann man sich bei TÜV oder DEKRA zur Prüfung anmelden.
Viele Schulen bieten mittlerweile Mofa-Kurse an, in denen die Schüler eine Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung beim TÜV oder der DEKRA erwerben können. Außer einer Prüfungsgebühr und den Medien fallen für die Jugendlichen keine Kosten an.
Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde in Einzel- bzw. zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht. Dies ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen.
Wie viel kostet ein Mofa-Führerschein?
Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede.
Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an.
Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt.
Rollerführerschein
Einen Rollerführerschein darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren erhalten werden.
Wie beim Mofa-Führerschein muss bei minderjährigen Führerscheinanwärtern die Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Zum Programm gehören 14 Theoriestunden sowie eine nicht festgelegte und an den Fähigkeiten des Prüflings abgeschätzte Anzahl an Praxisstunden.
Mit dem Erhalt eines Rollerführerscheins ist der Fahrende nicht nur berechtigt, zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller) zu führen, sondern ebenso dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leicht-Kraftfahrzeuge (Quads).
Zusätzliche Informationen
Hier sind einige zusätzliche Informationen, die für angehende Moped- und Mofafahrer nützlich sein könnten:
- Mindestalter: Das Mindestalter für den Mofa-Führerschein beträgt 15 Jahre. Für den Moped-Führerschein (Klasse AM) ist das Mindestalter in den meisten Bundesländern 16 Jahre, in einigen jedoch bereits 15 Jahre.
- Helm: Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!
- Versicherung: Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss.
- Fahrzeug: Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.
Tabelle: Führerscheinklassen für Zweiräder
| Führerscheinklasse | Mindestalter | Fahrzeugart | Merkmale |
|---|---|---|---|
| Mofa-Prüfbescheinigung | 15 Jahre | Mofa | Max. 25 km/h, max. 50 ccm |
| AM | 16 Jahre (in einigen Bundesländern 15) | Moped, Roller, Quads | Max. 45 km/h, max. 50 ccm |
| A1 | 16 Jahre | Leichtkraftrad | Max. 125 ccm, max. 11 kW |
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