Gesetzliche Bestimmungen für Motorradspiegel: Mindestabstand und mehr

Rückspiegel am Motorrad sind ein Muss, allerdings gibt es bei der Anbringung Spielraum. Aber es gibt einiges zu beachten.

Allgemeine Anforderungen an Rückspiegel

Laut Paragraph 56 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 56/I StVZO) müssen Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Blickwinkel

Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein erläutert hierzu folgendes: "Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt.

Anfang April 2000 trat die EU-Richtlinie 97/24/EG in Kraft. Sie besagt: Der Blickwinkel vom Fahrer Auge zum Spiegel darf nicht größer als 55 Grad sein. In welcher Höhe und ob der Spiegel nun über oder unter dem Lenker angebracht ist, darüber gibt die EU-Richtlinie keine Auskunft.

Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht", so die Auskunft der Pressestelle des Polizeipräsidiums München. Das heißt aber nicht, dass Rückspiegel unterhalb des Lenkers grundsätzlich erlaubt sind.

Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal", so die Auskunft des Verkehrsrechtsexperten. Serienmodelle, zu deren Serienausstattung bereits von Werksseite aus Spiegel unterhalb des Lenkers gehören, besitzen hierfür eine Zulassung und es ist legal.

Wie prüft die Polizei?

Eine exakte Überprüfung des Neigungswinkels erfolgt durch die Polizeibeamten nicht", so die Rückmeldung der Münchner Polizei auf unsere Anfrage. Das Entscheidende beim Führen eines Kraftrades sei, dass der Fahrer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Hierfür stellt sich ein Polizeibeamter in zwei bis drei Meter Entfernung hinter das Motorrad und prüft, ob der Fahrer alle wesentlichen Verkehrsvorgänge wahrnehmen kann, erläutert die Polizei. Weiterhin heißt es in der Antwort: "Eine Verwarnung erfolgt nur dann, wenn der Kradfahrer den Polizeibeamten nicht wahrnehmen kann. Dies hätte eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro wegen Verstoßes gegen § 56 StVZO zur Folge."

Ein Polizeibeamter stellt sich dafür in einer Entfernung von etwa zwei bis drei Metern hinter das Bike und prüft so die Einhaltung der Vorgaben.

In Österreich prüft die Polizei beispielsweise, ob auf "einem nicht runden Spiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm aufgezeichnet werden kann", wie unter Ziffer 7.1.1.3. der ECE-R81 beschrieben.

Europäische Regelung ECE-R81

Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert. Grob gilt: Die Rückspiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Die spiegelnde Fläche muss mindestens 69 Quadratzentimeter groß sein.

Wie zum Beispiel ein Motorradspiegel mit Blinker genau beschaffen sein muss, definiert die europäische Regelung Nr. 81 (ECE-R81). Sie schreibt vor, dass Verkleidungsspiegel und Blinkerspiegel ebenso wie alle anderen Spiegelvarianten, einstellbar sein müssen. Sie dürfen selbstverständlich keine Verletzung gefährdenden Kanten besitzen.

Wer sich für die zur Typengenehmigung notwendigen Krümmungsradien, Abrundungsradien und Reflexionsgrade begeistern kann, darf gerne die "Regelung Nr. 81 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa" studieren. Oder beim Kauf einfach auf das ECE-Prüfzeichen achten, das die Hersteller bekommen, wenn sie die EU-Vorschriften erfüllen.

Du kannst dich nicht unbedingt für das Studium der für die Typengenehmigung notwendigen Abrundungsradien, Krümmungsradien oder Reflexionsradien begeistern? Es geht auch einfacher: Achte bei deinem Kauf in unserem Shop einfach auf Produkte, die ECE geprüft sind. Dieses Prüfzeichen erhalten Hersteller, erfüllen sie die EU-Vorschriften.

Anbringung der Rückspiegel

Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können."

Des Weiteren ist es erforderlich, dass der Fahrer die Motorradspiegel in seiner normalen Fahrhaltung einstellen kann.

Möchtest du als Fahrzeughalter die Serienspiegel zum Beispiel durch Modelle mit LED Blinker in sportlichem Schwarz ersetzen, solltest du die Anbringungshinweise der EU-Regel zwingend beachten. Die Regelung Nr. 81 schreibt vor: Eine Anbringung hat so zu erfolgen, dass sie sich während der Fahrt nicht selbstständig verstellen.

Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.

Zur Fahrzeugmitte gilt es, einen Mindestabstand von 28 Zentimetern einzuhalten. Dazu wird von der Mitte des Lenkkopfes bis zur Mitte der spiegelnden Fläche waagrecht die Distanz zwischen beiden Punkten gemessen.

Wie viele Rückspiegel müssen es sein?

In der ECE-R81 ist geregelt: Bei zweirädrigen Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus (in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrzeugseite).

Handelt es sich um ein zweirädriges Fahrzeug, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht höher als 50 km/h beträgt, genügt ein Rückspiegel.

Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite. Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt.

Alle Fahrzeuge, die diese Geschwindigkeitsschwelle überschreiten, müssen über zwei Rückspiegel verfügen. Die Montage erfolgt jeweils einmal auf der linken und rechten Fahrzeugseite.

Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1990 zugelassen wurden, dürfen nach der StVZO auch mit nur einem Spiegel auf der linken Seite betrieben werden.

Motorradspiegel mit Blinker und Verkleidungsspiegel

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