Wie werden Motorradfahrer geblitzt?

Auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung im deutschen Straßenverkehr folgt grundsätzlich ein Bußgeldbescheid, wenn der betroffene Fahrer dabei geblitzt wurde.

Doch wer mit dem Motorrad an einen Blitzer gerät, wird schnell feststellen, dass es trotzdem blitzt und das jeweilige Gerät nicht nur bei Autos auslöst. Es handelt sich dementsprechend bei der obigen Ansicht um eine Fehlannahme. Sie können durchaus mit dem Motorrad geblitzt werden. Ein Blitzerfoto wird auch in diesem Fall erstellt.

Viele Fahrer nehmen fälschlicherweise an, dass ihr Motorrad nicht vom Blitzer erfasst werden kann. Aber natürlich kann ein Temposünder auch mit dem Motorrad geblitzt werden. Das Messgerät unterscheidet nicht zwischen Auto- und Motorradfahrer. Beim Blitzen wird auch hier in der Regel eine Fotoaufnahme des Fahrers gemacht.

Wer von einem Blitzer erwischt wird, erhält kurze Zeit darauf einen Bußgeldbescheid mit Ankündigung der entsprechenden Sanktionen. Dabei kann es sich je nach Schwere des Verstoßes um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot handeln. Zur Identifizierung von Fahrzeug und Fahrer liegt diesem Schreiben oftmals als Beweisstück auch das Blitzer-Foto bei.

Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für Motorräder genauso wie für Autos. Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Problematik der Identifizierung

Wurden Sie als Fahrer allerdings von einem Blitzer erwischt, während Sie mit dem Motorrad unterwegs waren, geht damit eine gewisse Problematik einher, weil sich das Kennzeichen am Heck befindet und der Helm das Gesicht des Fahrers verdeckt.

Allerdings gestaltet es sich häufig schwierig, den Fahrer eindeutig zu ermitteln. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei kann ein Motorradfahrer allerdings recht einfach überführt werden, wenn die Beamten diesen nach dem Verstoß direkt rauswinken.

Wenn der Blitzer ein Motorrad erfasst, ist es allerdings nicht so einfach, den Fahrer zu identifizieren. Können Motorräder demnach überhaupt geblitzt werden und für Verkehrsverstöße verantwortlich gemacht werden?

Auch bei Fotos von hinten kann es mit der Identifizierung des Fahrers schwierig werden. Für Verkehrssünden haftet in Deutschland stets der Fahrer. Der Halter kann nicht für einen Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsübertretung eines anderen herangezogen werden.

Bei Motorrädern ist die Identifikation des Fahrers aber gleich aus zwei Gründen schwierig. Durch den Motorradhelm ist der Fahrer auf einem Blitzerfoto häufig nicht zu erkennen.

Schließlich gilt seit 1976 eine Helmpflicht für Biker, wodurch das Gesicht verdeckt wird. Hinzu kommt, dass die Blitzer, die in Deutschland zur Messung der Geschwindigkeit eingesetzt werden, grundsätzlich von vorne auslösen.

Viele Biker fragen sich, ob es überhaupt möglich ist, ein Motorrad zu blitzen. Grundsätzlich ist es schwierig, einen Biker anhand der Messung von einem stationären Blitzer zu überführen. In Deutschland gilt nämlich grundsätzlich die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nur derjenige für eine Verkehrsordnungswidrigkeit belangt wird, der sie auch tatsächlich begangen hat. Wird ein Motorrad zudem von vorne geblitzt, ist es nicht einmal möglich, den Halter zu ermitteln, da vorne am Bike kein Kennzeichen angebracht ist.

Die Identifizierung ist jedoch mit erheblich mehr Schwierigkeiten verbunden. Denn auch wenn das Motorrad von vorne geblitzt wurde, ist der Fahrer normalerweise nicht erkennbar. Durch die 1976 eingeführte Helmpflicht für Biker ist sein Gesicht verdeckt. Ein weiteres Problem speist sich aus dem Umstand, wie ein Motorrad geblitzt wird - nämlich von vorne. Dort besitzt es im Gegensatz zum Auto aber kein Kennzeichen. Dieses ist bei Motorrädern hinten angebracht. Es wird vom Blitzer nicht erfasst, sodass sich der Halter der Maschine nicht so einfach ermitteln lässt.

Wie die Polizei vorgeht

Trotzdem ist kein Motorradfahrer vor Bußgeldbescheiden absolut sicher. So gibt es Messanlagen, die neben einem Frontfoto auch ein Foto des Hecks fertigen. Über das so erkennbare Kennzeichen kann die Behörde den Halter ermitteln. Damit hat sie zwar noch nicht den Fahrer am Haken.

Es existieren Ausnahmefälle, in denen Messgeräte vorne und hinten Aufnahmen anfertigen können, wenn Sie als Fahrer von einem Motorrad von einem Blitzer erwischt werden. Geräte dieser Art kommen allerdings in Deutschland immer noch relativ selten zum Einsatz.

Die Polizei hat die Möglichkeit das Motorrad, welches der Blitzer aufgenommen hat, mit den Fahrzeugen abzugleichen, die es im Zulassungsbezirk gibt. Auf diese Weise kann sie den Halter der Maschine ausfindig machen. Allerdings handelt es sich bei diesem nicht zwangsweise auch um den Verkehrssünder.

Allerdings engt sich der Personenkreis deutlich ein. Auch dürfen Sie nicht vergessen, dass es in der Regel weniger Motorräder des gleichen Typs in einem Zulassungsbezirk gibt, als Autos. Die Bußgeldbehörden können das Messfoto mit der Zulassungsstelle abgleichen.

Kann er nicht als Fahrer identifiziert werden, soll er Auskunft über die Person geben, die zur Tatzeit das Fahrzeug genutzt hat. Tut er dies nicht, kann ihm bei schwereren Verstößen eine Fahrtenbuchauflage drohen.

Über das so erkennbare Kennzeichen kann die Behörde den Halter ermitteln. Damit hat sie zwar noch nicht den Fahrer am Haken. Allerdings engt sich der Personenkreis deutlich ein.

Auch wenn das Gesicht durch den Helm meist nicht gut erkennbar ist, so ist eine Identifizierung teilweise aber doch möglich. Außerdem kann auf dem Motorrad die Statur des Fahrers recht genau erkannt werden. Dies ist im Auto eher selten der Fall.

Lässt sich der geblitzte Fahrer nicht auf anderem Wege ermitteln, kann manchmal auch die Schutzkleidung aufschlussreich sein, sofern diese sehr individuelle Merkmale aufweist. Auch wenn sich hinter dem Visier etwas Auffälliges, wie ein Piercing erahnen lässt, kann dies der Polizei bei der Identifizierung helfen.

Behauptet der Halter allerdings, dass jemand anderes gefahren sei, steht die zuständige Behörde vor einem erneuten Problem, was in der in Deutschland geltenden Fahrerhaftung begründet ist.

Weiterhin kann sie die gemachte Fotoaufnahme mit Krafträdern vergleichen, die im gleichen Bezirk gemeldet sind, wenn derjenige mit dem Motorrad von vorne geblitzt wurde. Viele dieser Maßnahmen sind allerdings mit einem hohen Ermittlungsaufwand verbunden.

Sollten die Polizisten das Motorrad wieder blitzen, lässt sich anhand dieses Buches zweifelsfrei belegen, wer gefahren ist.

Mobile Blitzer und Verkehrskontrollen

Der sicherste Weg, rasende Motorradfahrer zu schnappen, ist die Messung mit anschließendem Polizeiposten. Bei Lasermessungen misst ein Polizeibeamter mit einer Laserpistole und meldet den Flitzer an seine Kollegen. Diese warten ein Stück weiter die Straße runter und fischen den betroffenen Motorradfahrer aus dem Verkehr. Gerade an beliebten Motorradstrecken sollten Biker mit dieser Möglichkeit rechnen.

Ein mobiler Blitzer kann dem Motorrad also durchaus zum Verhängnis werden.

Die häufigste Falle für Motorradfahrer, die zu schnell unterwegs sind, sind mobile Blitzer. Häufig sind dann auch Beamte vor Ort, die sofort das Kennzeichen des entsprechenden Motorrads notieren.

Ohnehin ist die mobile Verkehrskontrolle eine wirksames Mittel gegen Raser auf dem Motorrad. Der Blitzer dient dabei wie üblich als Beweis für den Geschwindigkeitsverstoß.

Fährt ein Motorradfahrer immer dieselbe Strecke und wird dabei wiederholt geblitzt, können sich die Beamten dort mit der Laserpistole auf die Lauer legen, um ihn auf frischer Tat zu ertappen. Ein mobiler Blitzer kann dem Motorrad also durchaus zum Verhängnis werden.

Sanktionen

Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden.

Wenn Sie mit dem Motorrad zu schnell gefahren sind, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sollten Sie dabei geblitzt und identifiziert worden sein, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid und - je nach Maß des Verstoßes - eventuell auch mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen.

Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro.

Tabelle: Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Motorrad

Die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Motorrad sind die gleichen wie für Pkw.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie mit dem Motorrad geblitzt wurden, können Sie gegen diesen binnen zwei Wochen nach dem Erhalt einen schriftlichen Einspruch einlegen.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt worden sind, können Sie binnen 14 Tagen einen Einspruch gegen selbigen einlegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.

Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.

Verantwortung des Motorradfahrers

Letztlich sollte jeder Motorradfan sich natürlich auch im Eigeninteresse an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

Dabei ist es wichtig, dass sich alle Motorradfahrer an die geltenden Tempolimits halten. Denn Kollisionen können für Biker schnell zu schwerwiegenden Verletzungen führen.

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