Wer auf einer Feier ein paar Gläser Wein oder Bier getrunken hat, sollte das Auto besser stehen lassen. Dann anstelle des Autos das Fahrrad zu benutzen, ist nach dem Alkoholkonsum nicht unbedingt die beste Idee. Dies kann nicht nur ebenso gefährlich werden wie mit dem Auto, sondern auch Strafen und Bußgelder nach sich ziehen. Denn, was viele nicht wissen: Auch für das Fahrradfahren gibt es Promillegrenzen.
Gesetzliche Grundlagen
Grundlage zur Festlegung der Promillegrenze und Strafe beim Fahrradfahren ist Paragraf 316 des Strafgesetzbuches (StGB). Wie dem Gesetz zu entnehmen ist, bezieht sich die Bestrafung auf das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholkonsum und nicht nur in Bezug auf Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, wie beispielsweise Pkw, gilt Paragraf 24a „0,5 Promille-Grenze“ des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Demzufolge handelt derjenige ordnungswidrig, welcher mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut aufweist. Da ein gewöhnliches Fahrrad jedoch mit Muskelkraft (§ 63a Abs. 1 StVZO) statt Maschinenkraft bewegt wird, gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug.
Achtung bei Pedelecs und E-Bikes
Pedelecs und E-Bikes zählen, je nach Motorisierungsgrad, auch zu Kraftfahrzeugen, für die entsprechend eine Zulassung für den Straßenverkehr und ein Führerschein notwendig sind. Für diese Fahrzeuge gilt dann die 0,5 Promille-Grenze. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist die Grenze von 1,1 Promille Blutalkoholgehalt wie bei anderen motorisierten Kraftfahrzeugen nicht automatisch auf Pedelecs anwendbar. Nach Auffassung des Gerichts gibt es derzeit keine naturwissenschaftliche Erkenntnisse darüber, dass Pedelecfahrer mit einem Blutalkoholgehalt unter der für Fahrräder geltenden 1,6-Promillegrenze absolut fahrunfähig sind. Die Grenze von 1,1 Promille gilt für motorisierte E-Fahrräder bis 25 km/h folglich nicht.
Die Promillegrenzen im Detail
Anders als bei Pkw oder anderen motorisierten Fahrzeugen gilt für Trunkenheit hinter dem Lenkrad keine 0,5-Promillegrenze. Auch mögliche Bußgelder sucht man beim Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss vergebens. Hier gilt: Wer mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad fährt und erwischt wird, erhält nicht nur drei Punkte im Verkehrszentralregister, sondern muss auch eine Geldstrafe zahlen (i. d. R. in der Höhe von einem Monatsgehalt - 30 Tagessätze). Zusätzlich erhält die Person die Anordnung, wie auch beim Fahren von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss, eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, zu machen. Betrunken Fahrrad zu fahren ist keine Ordnungswidrigkeit und wird nicht nach Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog bestraft. Unter Umständen kann eine Bestrafung aber auch bei weniger als 1,6 Promille erfolgen.
Sanktionen unter 1,6 Promille
Unter 1,6 Promille müssen Sie also in der Lage sein, weiter geradeaus fahren zu können (also keine Schlangenlinien), andernfalls droht eine Strafanzeige. Verursachen Sie ab 0,3 Promille einen Unfall, ist dies ebenfalls eine Straftat. Die Polizei muss Ihnen dann aber nachweisen können, dass der Unfall aufgrund Ihrer mangelnden Fahrtauglichkeit erfolgt ist. Häufig bleibt es bei Geldstrafen, die dann auch ohne gerichtliche Verhandlungen ausgesprochen werden können. Gegen die Strafanzeige bzw. den Strafbefehl können Betroffene Einspruch einlegen.
Auswirkungen auf den Führerschein
Fährt man jedoch betrunken Fahrrad, kann man damit den Fahrerlaubnisentzug für Kraftfahrzeuge und somit für sein Auto riskieren! Werden Sie mit mehr als den genannten 1,6 Promille auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten und hält diese Sie für fahruntüchtig oder bauen Sie einen Unfall unter Alkoholeinfluss, kann der Führerschein, sofern Sie diesen dabeihaben, sofort vor Ort von der Polizei eingezogen werden. Im Nachgang erfolgt bei Fahrten mit mehr als 1,6 Promille, egal ob der Führerschein unmittelbar eingezogen wurde oder nicht, eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete MPU. Darin müssen Sie Ihre grundsätzliche Fahreignung nachweisen. Wird die Untersuchung nicht bestanden, muss damit gerechnet werden, dass die Kfz-Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch der Versuch, Widerspruch gegen die angeordnete MPU und den damit verbundenen möglichen Entzug der Fahrerlaubnis einzulegen, bleibt in der Regel erfolglos, wie ein Urteil des Amtsgerichts (AG) München zeigte. Da aber die Anordnung der MPU ab 1,6 Promille rechtmäßig ist, durfte auch die Kfz-Fahrerlaubnis eingezogen werden.
Restalkohol beachten
Auch wenn bereits eine Nacht seit dem letzten Alkoholkonsum vergangen ist, sollten Sie immer berücksichtigen, dass noch Restalkohol im Blut sein könnte. Somit könnte das Fahrradfahren auch am nächsten Tag noch gefährlich und strafbar sein. Pro Stunde werden etwa 0,1 bis 0,15 Promille vom Körper abgebaut. Dies hängt jedoch ganz vom individuellen Trinkverhalten, dem Stoffwechsel und der körperlichen Statur ab.
Promillegrenzen im Überblick
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland weit über der für Kraftfahrer. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv nicht mehr aufs Rad. Sanktionen sind allerdings schon bei niedrigeren Werten möglich. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.
Mögliche Konsequenzen für alkoholisierte Radfahrer
Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte als auch die Anordnung zu einer MPU sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen. Bereits ab einem Promillewert von 0,5 macht sich der Alkohol im Körper bemerkbar. Auf dem Fahrrad sind allzu hohe Geschwindigkeiten nicht möglich. Radfahrer können laut Verkehrsrecht mit deutlich mehr Promille aufs Fahrrad. Bei 1,6 Promille befinden sich Radfahrer bereits in einem Rauschzustand.
Promillegrenzen in anderen Ländern
Die hohe Promillegrenze ist kein Freifahrschein, auf dem Fahrrad Alkohol zu konsumieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Wie sieht es in anderen Ländern mit den Promillegrenzen aus? Die Antworten variieren: Grundsätzlich fällt die Regelung in Deutschland milde aus - andere Staaten greifen bei diesem Thema stärker durch. In Tschechien gilt die 0,0-Promille-Regelung für Radfahrer, in Frankreich, Italien, der Schweiz, Italien und den Niederlanden ist die Grenze auf 0,5 festgelegt. In Österreich sind 0,8 Promille erlaubt.
Dienstfahrräder und Arbeitgeberpflichten
Immer mehr Unternehmen entscheiden sich heutzutage dafür, Fahrräder auch für dienstliche Zwecke einzusetzen. Arbeitgeber sollten beim Einsatz von Dienstfahrrädern jedoch darauf achten, dass die Mitarbeiter die für Fahrradfahrer geltenden Regeln kennen und somit Regelungen, wie die Promillegrenze am Fahrrad einhalten. Um mögliche Konsequenzen aufgrund mangelnder Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu vermeiden, sollten die Nutzer regelmäßig im Umgang mit den eingesetzten Fahrzeugen unterwiesen werden. Die Fahrerunterweisung nach UVV ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Auch die Führerscheine der Dienstfahrzeugnutzer müssen regelmäßig geprüft werden, um den Halterpflichten im Fuhrpark nachzukommen. Dies gilt auch für die Nutzung von Dienstfahrrädern, sofern diese motorisiert sind und zu den Kraftfahrzeugen zählen (wie z. B. E-Bikes). Da beim Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ein Führerscheinentzug folgen kann, sollten jedoch auch Fahrer, die muskelangetriebene Fahrräder nutzen, regelmäßig kontrolliert werden. Dann sind Fuhrparkverantwortliche in Sachen Halterhaftung auf der sicheren Seite.
Die Führerscheinkontrolle sollte mindestens zweimal jährlich wiederholt werden. Um möglichst wenig Aufwand damit zu haben, empfiehlt sich eine elektronische Lösung. Die Fahrer werden dann automatisch an die Führerscheinkontrolle erinnert, können diese sogar selbstständig durchführen und die Kontrolle wird rechtssicher dokumentiert.
Zusammenfassung der Promillegrenzen und Konsequenzen
Hier ist eine Übersicht über die Promillegrenzen und die möglichen Konsequenzen beim Fahrradfahren in Deutschland:
| Promillewert | Konsequenzen |
|---|---|
| Unter 0,3 Promille | Keine, solange keine auffällige Fahrweise |
| Ab 0,3 Promille | Strafanzeige bei auffälliger Fahrweise oder Unfall |
| Ab 1,6 Promille | Strafanzeige, Geldstrafe, Punkte in Flensburg, MPU |
Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei rechtlichen Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
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