50er Rollerführerschein: Kosten, Voraussetzungen und alles, was du wissen musst

Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Erfahren Sie im Folgenden alles Wichtige zum Thema Mopedführerschein bzw. Rollerführerschein. Hier erfahren Sie, wie viel der Führerschein kostet, welches Mindestalter es gibt, für welche Fahrzeuge er gilt und mehr.

Was ist ein Moped und für welche Fahrzeuge gilt der Rollerführerschein?

Das Moped, dessen Bezeichnung sich aus Motor und Pedal zusammensetzt, gehört zur Fahrzeugklasse der Kleinkrafträder. Dabei handelt es sich um motorisierte Zwei- oder Dreiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern und einer begrenzten Motorleistung von 4 Kilowatt. In § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, werden diese Fahrzeugtypen genauer definiert.

Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:

  • Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
  • Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
  • Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.

Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.

Krafträder zeichnen sich durch eine bauartlich bedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aus. Der Hubraum des Verbrennungsmotors besitzt eine maximale Größe von 50 Kubikzentimetern, wobei auch ein Elektromotor möglich ist. Zweirädrige Krafträder müssen in ihrer Höchstgeschwindigkeit ebenfalls auf 45 km/h gedrosselt sein. Der Verbrennungsmotor darf die maximale Hubraumgröße von 50 ccm nicht übersteigen. Besitzt das Gefährt eine elektrische Antriebsmaschine, so darf die Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW betragen. Bei dreirädrigen Krafträdern gilt eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h. Analog zu den anderen Fahrzeugtypen darf der Hubraum maximal 50 ccm betragen. Die maximale Nutzleistung des Verbrennungsmotors ist auf 4 kW beschränkt wie auch die Nenndauerleistung eines Elektromotors. Zuletzt sind die vierrädrigen Krafträder zu nennen. Neben einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer Hubraumgröße der Fremdzündungsmotoren von 50 ccm, müssen die Verbrennungsmotoren auf eine Nutzleistung von 4 kW beschränkt sein. Die Leermasse dieses Fahrzeugtyps darf 350 kg nicht übersteigen. Zusätzlich zu den aufgezählten Fahrzeugen gibt es einige weitere. Diese werden ebenfalls vom Rollerführerschein abgedeckt.

  • Kraft­räder, die erstmals vor dem 31.
  • Klein­kraft­räder, die erstmals vor dem 28.
  • Fahr­räder mit Hilfs­motor, die erstmals vor dem 28.
  • Fahr­zeuge, die erstmals vor dem 1.
  • Fahr­zeuge, die erstmals vor dem 1.

Die Führerscheinklasse AM nach der 3. EG-Richtlinie

Am 19. Januar trat die sogenannte 3. EG-Richtlinie in Kraft. Sie diente dazu, die bisher uneinheitliche Systematik der Fahrerlaubnisklassen nach europäischem Muster zu standardisieren. Zwischen 2005 und 2013 war die deutsche Führerscheinklasse S eine solche nationale Klasse. Die Führerscheinklasse S erfuhr im Zuge der europäischen Zentralisierung der Führerscheine die größten Veränderungen. Im Gegensatz zu den anderen motorradspezifischen Fahrerlaubnisklassen ist AM kein Bestandteil des Stufenführerscheins. Darin liegt jedoch zugleich die Unabhängigkeit vom Roller und damit auch seine Daseinsberechtigung begründet. Das Stufenmodell bezieht sich lediglich auf den aufeinander folgenden Besitz der Führerscheine A1, A2 und A, wobei unter gewissen Voraussetzungen auch Direkteinstiege möglich sind.

Wie bereits erwähnt, gibt es die Führerscheinklasse S seit der EU-Richtlinie 2013 nicht mehr. Die Fahrerlaubnis der Klasse S berechtigte dazu, Leichtmobile und Quads, die einem Auto ähneln, zu führen. Neben Rollern durfte man auch dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge führen. Darunter fielen Quads, Trikes und Minicars. Der Besitz der Führerscheinklasse B schloss die Genehmigungen der Klasse S automatisch mit ein.

Die alte Führerscheinklasse S war hinsichtlich gewisser Sicherheitsdefizite sehr problematisch. Insbesondere Trikes, also offene motorisierte Fahrzeuge mit einem Vorderrad und zwei Hinterrädern, galten als gefährlich. Ähnlich dem S-Führerschein ist auch der Mofa-Führerschein in der heutigen Führerscheinklasse AM enthalten. Mofas sind einspurige, einsitzige Fahrzeuge mit einem Hilfsmotor. Für das Mofa wird keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne benötigt. Hier genügt als Berechtigung eine Prüfungsbescheinigung der Fahrschule. Am Ende steht eine theoretische Prüfung. Für das Mofa genügt eine Prüfungsbescheinigung. Es gibt jedoch eine Ausnahmeregel für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren sind. Hier muss die Prüfungsbescheinigung beim Fahren nicht mitgeführt werden.

Der Berechtigung, ein Mofa oder ein Fahrrad mit Hilfsmotor zu bedienen, geht immer eine Ausbildung in einer Fahrschule voraus. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren, daher ist das Mofa für Jugendliche ein beliebter Beginn der selbstständigen Mobilität. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 15.

Mindestalter für den Rollerführerschein

Hinsichtlich des Mindestalters definiert die FeV eine Ausnahme. Die dritte EG-Richtlinie führte 2013 dazu, dass die Führerscheinklassen S und M in die Führerscheinklasse AM zusammenflossen. Einen separaten Rollerführerschein gibt es nicht mehr.

In einigen deutschen Bundesländern ist der Erwerb eines Motorrollerführerscheins aufgrund einer neuen Bundesverordnung ab dem 28. Juli 2021 bereits im Alter von 15 Jahren möglich. Das Pilotprojekt wurde in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen durchgeführt.

Laut der seit dem 19. Januar 2013 geltenden EU-Verordnung ist es Mitgliedsstaaten erlaubt, das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM auf 14 Jahre zu senken oder auf 18 Jahre zu erhöhen. Diese Option wurde mit der dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung in Deutschland genutzt. Hierin wurde ein Pilotprojekt verabschiedet, welches das Mindestalter für den Rollerführerschein in bestimmten Bundesländern auf 15 Jahre senkte. Bis zur bundeseinheitlichen Regelung im Juli 2021 bildeten einige Bundesländer also eine Ausnahme von der bis dahin gültigen Regelung mit einem Mindestalter von 16 Jahren. Eine Sonderregelung sah eine örtlich und zeitlich begrenzte Ausnahme vor. Dieses Führerscheinexperiment wurde am 1. Mai 2013 gestartet und sollte mit dem 30. April 2018 enden. Es gab jedoch eine Verlängerung bis zum 20. April 2020. Nach dem Ende des Projektes beschloss der Bundestag eine einheitliche Regelungen, so dass seit dem 28.07.2021 in ganz Deutschland das Mindestalter bei 15 Jahren liegt.

Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist.

Ab wann wird Klasse AM erteilt?Antwort: Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM beträgt in Deutschland 15 Jahre.

Prinzipiell liegt das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM also bei 15 Jahren. Demnach können 14-Jährige zumindest schon mit der Ausbildung zum Rollerführerschein beginnen. Es ist gestattet, bereits drei Monate vor dem 15. Der Mopedführerschein darf aber erst ab dem 15. Geburtstag tatsächlich genutzt werden.

Ausbildung für den Rollerführerschein

Wie sieht die Ausbildung aus, um für den Roller einen Führerschein zu erhalten?Antwort: Die Ausbildung in der Fahrschule umfasst sowohl Theorie- als auch Praxisstunden. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Im Rahmen der EU-Richtlinien wurden die Führerscheinklassen vereinheitlicht, um auch in anderen EU-Ländern gültig zu sein.

Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig. Er unterliegt lediglich der 15-jährigen Erneuerungspflicht nach EU-Vorschrift. Demnach muss alle 15 Jahre das Dokument erneuert werden. In der Regel wird der Rollerführerschein mit 15 Jahren erworben. Im theoretischen Teil werden in zwölf 90-minütigen Stunden Grundstoff vermittelt und in zwei Einheiten werden spezifische Inhalte zur Führerscheinklasse AM behandelt.

Hinsichtlich der praktischen Ausbildung gibt es keine gesetzlichen Regeln. Hier hängt die Dauer bzw. Der Fahrlehrer entscheidet im Einzelfall, ob weitere Fahreinheiten nötig sind. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Wenn der Fahrlehrer den Fahrschüler für geeignet hält, wird eine 30-minütige Fahrprüfung absolviert. Diese erfolgt überwiegend innerorts.

Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen. Die Theorie umfasst insgesamt 12 Doppelstunden mit dem Grundstoff sowie zwei zusätzlichen Doppelstunden, die spezifische Inhalte rund um die Führerscheinklasse AM vermitteln. Im praktischen Unterricht ist keine festgelegte Anzahl von Stunden gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist es üblich, dass Fahrschüler mindestens eine halbe Stunde auf einem Roller fahren müssen. Ob weitere Fahrstunden benötigt werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten ab und wird vom Fahrlehrer entschieden. Die praktische Fahrprüfung dauert etwa 30 Minuten und findet in der Regel innerhalb einer Stadt statt.

Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.

Ablauf der Fahrprüfung

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird der Rollerführerschein erworben. Im Unterschied zum Pkw-Führerschein gibt es keine zweijährige Probezeit, die nach dem Erwerb des Führerscheins eintritt.

Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet. Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt. Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.

Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.

Kosten für den Rollerführerschein

Der Mopedführerschein ist insbesondere auf eine junge Zielgruppe ausgerichtet, die selten über ein eigenes Einkommen verfügt. Der Rollerführerschein verursacht Kosten, das liegt in der Natur der Sache.

Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.

Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede.

Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an.

Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt.

Bei einem AM-Führerschein hängen die Kosten zusätzlich davon ab, wie viele Fahrstunden benötigt werden. Das heißt, beim Führerschein der Klasse AM variiert der Preis je nach Person und auch von Bundesland zu Bundesland sind die Preise uneinheitlich. Insgesamt beläuft sich beim Mopedführerschein der Preis auf ca. 450 bis 500 Euro.

Zu bedenken sind außerdem Gebühren, die anfallen, falls die Prüfung beim ersten Mal nicht bestanden wird. In so einem Fall müssen Nachholstunden genommen werden.

Es ist immer billiger, zwei Führerscheinklassen parallel zu erlernen. In diesem Fall muss man unter anderem die Grundgebühr nur einmal entrichten und auch Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs müssen nicht doppelt gezahlt bzw. durchgeführt werden.

Kostenübersicht für den Rollerführerschein

Kostenpunkt Ungefähre Kosten
Theoretische Prüfung ca.
Praktische Prüfung ca.
Fahrstunden ca.
Erste-Hilfe-Kurs ca.
Sehtest ca.
Passbild ca.

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

Versicherung für den Roller

Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Wir möchten, dass Sie auf jeder Fahrt gut versichert sind.

Alternativen zum AM-Führerschein

Für Inhaber eines alten Führerscheins gilt: Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf dessen Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde das auf dem neuen Schein ein.

Seit 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Im Anschluss muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch eine neue Prüfung ablegen muss. Es wird nur das Führerschein-Dokument ausgetauscht.

Alternativ: Klasse A1 / Mofa-Führerschein

Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.

Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.

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