TÜV Motorrad Kosten: Alles Wichtige zur Hauptuntersuchung

In Deutschland ist die regelmäßige Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch TÜV genannt, für Motorräder Pflicht. Doch was genau beinhaltet diese Untersuchung, welche Fristen sind zu beachten und mit welchen Kosten muss man rechnen? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.

Fristen für die Hauptuntersuchung beim Motorrad

Wenn Sie in Deutschland ein neues Motorrad anmelden, ist die erste Hauptuntersuchung nach 24 Monaten fällig. Im Unterschied zu einem neuen Pkw muss ein neues Motorrad also nicht erst nach drei Jahren das erste Mal zum TÜV, sondern schon nach zwei Jahren. Bei allen TÜV-pflichtigen Bikes erfolgt die HU alle 24 Monate. Wann der nächste Termin für die HU ansteht, erfahren Sie beim Blick in die Fahrzeugpapiere oder auf die Prüfplakette am Kennzeichen - das Jahr steht in der Mitte, der Monat oben.

Abgasuntersuchung (AU) ist Pflicht

Ja, die Abgasuntersuchung Motorrad, kurz AU Motorrad oder AUK, ist seit 2006 verpflichtender Bestandteil der Hauptuntersuchung. Das heißt: Alle zwei Jahre wird bei der HU Motorrad auch das Abgasverhalten Ihrer Maschine auf den Prüfstand gestellt. Erfüllt Ihr Kraftrad folgende Merkmale, bringen Sie es regelmäßig zur Abgasuntersuchung:

  • Motorrad-Hubraum von mehr als 50 ccm
  • Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Erstzulassung nach 1.

Kosten der Hauptuntersuchung für Motorräder

Wer ein Motorrad besitzt, kommt mit rund 66 Euro (TÜV Hessen Überwachungsorganisation) bzw. 47,40 Euro (TÜV Hessen Technische Prüfstelle) für die reine HU deutlich günstiger weg. Die "normale" Hauptuntersuchung kostet im Durchschnitt 90 Euro, doch meist ist eine Kombination von HU und AU sinnvoll. Schließlich fällt beides in der Regel gleichzeitig an. Dabei ergeben sich Kosten von rund 162 Euro (TÜV Hessen Überwachungsorganisation) bzw. (TP) Kraftrad inkl.* (keine Angabe). Die Hauptuntersuchung des Motorrads dauert je nach Zustand der Maschine rund 30 Minuten.

Regionale Preisunterschiede

Es gibt regionale Preisunterschiede. Lokale Preise zu vergleichen schadet allerdings nie, sollten sich mehrere Anbieter in Ihrer Nähe befinden.

Zusätzliche Kosten

Fällt ein Fahrzeug beim ersten Termin mit einem Mangel durch, ist eine Nachuntersuchung fällig. Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren. Teurer wird die HU übrigens auch, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überzogen wird. Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen.

Strafen bei Überziehung der HU

Wer von der Polizei mit abgelaufenem "TÜV" im Straßenverkehr erwischt wird, muss zusätzlich eine Strafe zahlen. Dem geschulten Blick der Ordnungshüter fällt der verpasste Termin sofort ins Auge, denn die Farbe der Plakette steht für das Jahr, die Zahl ganz oben für den Monat der Fälligkeit. Der Bußgeldkatalog sieht hier 15 Euro ab zwei Monaten Überziehung, 25 ab vier Monaten und 60 Euro plus einen Punkt in Flensburg bei mehr als acht Monaten als Bußgeld vor.

Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung

Mehr als jedes zehnte Motorrad fällt bei der Hauptuntersuchung durch. Wer sein Fahrzeug vorher selbst checkt und die Anforderungen der Prüfdienste beachtet, kann Zeit und Geld sparen. Im Detail zeigt das meist erst eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) bei einer der anerkannten Prüforganisationen. Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen.

Checkliste zur Vorbereitung

Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:

  • Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B. Nachweis über Anbauten und Änderungen (z. B.

Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Anschließend ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU erfolgen. Andernfalls muss das Motorrad erneut die komplette Hauptuntersuchung absolvieren und Sie müssen noch einmal die vollen Kosten dafür zahlen. Außerdem droht ein Verwarngeld.

Häufige Mängel

Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet.

Selbst überprüfen

Fehlfunktionen an Scheinwerfern und Kontrolllämpchen sowie nicht intakte Leuchtengehäuse oder erblindete Reflektoren sollte nicht erst ein Prüfingenieur feststellen. Auch darüber hinaus kann es für Motorradfahrende vor dem HU-Termin sinnvoll sein, genau hinzuschauen. Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben.

Vollgutachten und Umbauten

Ein Vollgutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist für Krafträder nur in Ausnahmefällen erforderlich. Wer beispielsweise ein Motorrad aus dem Nicht-EU-Ausland importiert und in Deutschland zulassen möchte, benötigt eine Vollabnahme. Erforderlich ist eine Vollabnahme auch, wenn Sie Ihre Maschine nach Stilllegung von mehr als sieben Jahren wieder zulassen möchten. Umbauten am Rahmenheck Ihrer Maschine sind mit vorheriger Absprache und nachträglicher Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollabnahme Motorrad) in der Regel erlaubt.

Aber: Auch hier haben die Prüforganisationen ein Wort mitzureden. Sie müssen das technisch veränderte Fahrzeug "abnehmen", schließlich können Änderungen aller Art Einfluss auf die Verkehrssicherheit und auf die Betriebserlaubnis haben. Es wird eine so genannte Änderungsabnahme durchgeführt. Die Preise variieren auch hier je nach Fahrzeugart, Bundesland und Prüforganisation zwischen 50 und 80 Euro.

Neuerungen bei der Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU) wurde an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst. Die Autobesitzer erhalten eine bundeseinheitliche Beschreibung zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Sie enthält die Nennung des betroffenen Fahrzeugteils, des Mangels selbst sowie den Ort, an dem das Bauteil angebracht ist. Aufgrund dieser eindeutigen Mängelbeschreibung können Sie das Untersuchungsergebnis einfach nachvollziehen und z.B. Darüber hinaus werden neben den Mängeln bei Bedarf auch Hinweise auf sich in naher Zukunft abzeichnende Mängel im Untersuchungsbericht aufgenommen.

Außerdem wurde die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist.

Elektronische Fahrzeugsysteme

Zum modernen Fahrzeug gehören immer mehr sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugeinrichtungen mit elektronischen Komponenten, beispielsweise Antiblockiersysteme, Airbags und Motorsteuergeräte. Diese technischen Entwicklung zeigt sich auch in der StVZO: Sicherheitsrelevante elektronische Fahrzeugbauteile /-systeme müssen regelmäßig technisch untersucht werden.

Bei Fahrzeugen mit einem On-board-Diagnosesystem (OBD-Fahrzeugen) überprüfen wir die Systemdaten folgender acht elektronischer Fahrzeugbaugruppen /-Systeme unter Verwendung des HU-Adapters:

Bauteile / Systeme Beispiele
Bremsanlage Antiblockiersystem (ABS), elektromechanische Feststellbremse, Bremsassistent
Lenkanlage Elektronisch gesteuerte variable Übersetzung (Aktivlenkung), elektromechanische Lenkung
Aktive lichttechnische Einrichtungen Kurvenlicht, Abbiegelicht, automatische Leuchtweitenregelung, adaptives Bremslicht, automatisches Licht
Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme Automatischer Gurtstraffer, Pre-Safe bei Erkennung von Unfallgefahr (Sitz und Kopfstützen aufstellen, Fenster schließen usw.)
Airbag Front-, Seiten-, Kopf- und Knieairbag, Airbagsteuerung bzw. An/-Abschaltung in Abhängigkeit von der Sitzbelegung
Dynamischer Überrollschutz Bei Unfallgefahr (Parameter: Verzögerung, Wank- und Nickwinkel) automatisch ausfahrender Überrollbügel bei Cabrios
Geschwindigkeitsbegrenzer Geschwindigkeitsregelsysteme
Fahrdynamische Regelsysteme mit Eingriff in die Bremsanlage Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Automatisches Sperrdifferenzial (ASD), Adaptive Geschwindigkeitsregelung (ACC), Antriebs-Schlupfregelung (ASR)

Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden alle Systemdaten fahrzeugbezogen auf den HU-Adapter übertragen. Mit Hilfe einer Software werden dann die Verbauinformationen des Fahrzeugs, die auf dem HU-Adapter gespeichert sind, mit den Systemdaten abgeglichen und dann die Funktion nach Herstellervorgabe geprüft. Diese Prüfung kann elektronisch oder mechanisch erfolgen.

Mit Einführung des HU-Adapters werden mit Hilfe dieses Teiles bei der Bremsprüfung auch die Hydraulikdrücke in den Bremsleitungen erfasst. Aus diesen Drücken und den zugehörigen Bremskräften werden die Bremskraftverteilung und die Abbremsung berechnet; diese Werte werden mit den Herstellervorgaben verglichen und bewertet.

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