Wo dürfen E-Scooter fahren? Ein umfassender Leitfaden zu den Regeln

Electroscooter werden immer beliebter, sind aber auch umstritten. Und Radfahrer erobern die Städte. Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten. Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden. Die gesetzlichen Vorgaben die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer.

Grundlegende Regeln für E-Scooter in Deutschland

Wo darf man mit einem E-Scooter fahren?

Dürfen Elektroroller, sogenannte E-Scooter, auf dem Fußweg fahren? Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg nicht erlaubt. Ja, E-Scooter sind auf dem Fahrradweg, dem Radschutzstreifen und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße zugelassen. Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden. Sonstige Radwege, die mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet sind, dürfen befahren werden. Nur wenn es keinen Radweg gibt, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Durch Fußgängerzonen darf man nur rollen, wenn das mit einem Zusatzschild ausdrücklich erlaubt wird. Das gilt auch für Radfahrer. In Fußgängerzonen ist das Fahren grundsätzlich verboten.

Parken von E-Scootern

E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und - wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden - auch in Fußgängerzonen abgestellt werden. Damit nicht genutzte E-Scooter nicht überall im Weg rumliegen, gibt es auch Vorschriften zum Parken. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder, weshalb das Anschließen auf Gehwegen erlaubt ist.

Helmpflicht und Alter

Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen? Die Verkehrsregeln schreiben für E-Scooter keine Helmpflicht vor. Dennoch ist es ratsam, freiwillig einen Schutzhelm anzulegen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt. Allerdings sind Minderjährige wohl darauf angewiesen, dass ihre Eltern ein entsprechendes Gefährt kaufen, denn die Verleiher der E-Scooter schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor.

Technische Anforderungen und Betriebserlaubnis

Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen. Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben.

Geschwindigkeit und Leistung

Auch bei der Leistung und der Ausstattung gelten für E-Scooter Regeln. Die erlaubte Geschwindigkeit darf bauartbedingt zum Beispiel minimal 6 und maximal 20 km/h betragen. Somit sorgt die Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20 km/h dafür, dass keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Experten raten dennoch dazu, einen Schutzhelm anzulegen, um im Falle eines Sturzes Verletzungen zu vermeiden bzw.

Alkohol und andere Regeln

Die E-Scooter-Regeln sehen keine eigene Promillegrenze vor, stattdessen gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt somit bei 0,5. Laut Bußgeldkatalog 2022 dürfen Sie Kopfhörer auf dem Fahrrad oder E-Scooter tragen und Musik hören oder telefonieren. Allerdings muss die Lautstärke der Musik so gering sein, dass Warnsignale wie Sirenen oder Klingeln noch wahrgenommen werden können. Aber: Wenn Sie einen Unfall verursachen, weil sie zu laut Musik gehört haben, können Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzengeld auf Sie zukommen.

Bußgelder bei Verstößen

Drohen für Verstöße gegen die E-Scooter-Regeln Sanktionen? Ob ein Verwarngeld oder ein Bußgeld droht, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen. So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen für diese Gefährte freigegeben. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Dabei ist gemäß den E-Scooter-Verkehrsregeln grundsätzlich möglichst weit recht zu fahren und ein Fahrtrichtungswechsel mithilfe von Handzeichen zu signalisieren. Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten. Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren.

Sanktionen bei Alkoholverstößen

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In der Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Dagegen liegt sogar eine Straftat vor, wenn man bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Andere Grenzen gelten für Radler: Bis 1,5 Promille darf man Radfahren.

Geplante Neuregelungen

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Regelungen für E-Scooter vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Städte und Gemeinden solllen ein Jahr Zeit haben, um die neuen Regelungen für E-Scooter zu prüfen und umzusetzen.

E-Scooter-Regeln in Europa

Sie möchten im Urlaub einen E-Scooter ausleihen? Oder vielleicht Ihren eigenen Elektrotretroller mitnehmen? Wir erklären Ihnen, welche Regeln in den einzelnen europäischen Ländern gelten und was Sie beachten sollten. Ab welchem Alter darf man einen Elektroroller fahren und kann ich damit den Radweg benutzen? Das EVZ gibt einen Überblick über die wichtigsten E-Scooter-Regeln in Europa.

Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung.

Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind.

Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.

Allgemeine Regeln in Europa

Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.

Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.

Beispiele für länderspezifische Regelungen

Die Regelungen für E-Scooter variieren stark zwischen den europäischen Ländern. Hier einige Beispiele:

  • Belgien: Mindestalter 16 Jahre, Helmpflicht wird empfohlen, Nutzung von Radwegen und Straßen (wenn kein Radweg vorhanden).
  • Bulgarien: Helmpflicht für Personen unter 18 Jahren, Bußgelder bei Tempoüberschreitung und Fahren ohne Licht.
  • Dänemark: Mindestalter 15 Jahre, Helmpflicht, Nutzung von Radwegen.
  • Finnland: Keine Helmpflicht, aber empfohlen, Nutzung von Radwegen oder Fahrspuren für Fahrradfahrer.
  • Frankreich: Mindestalter 14 Jahre, keine generelle Helmpflicht, Nutzung von Radwegen und Radfahrstreifen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die Nutzung von E-Scootern unterliegt klaren Regeln, die sowohl in Deutschland als auch in Europa variieren können. Es ist wichtig, sich vor der Nutzung eines E-Scooters über die geltenden Bestimmungen zu informieren, um Bußgelder und Unfälle zu vermeiden. Achten Sie auf die Einhaltung der Verkehrsregeln, tragen Sie einen Helm und fahren Sie stets rücksichtsvoll.

Bußgelder für E-Scooter-Fahrer in Deutschland

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Bußgelder für bestimmte Verstöße beim Fahren mit einem E-Scooter in Deutschland:

Tatbestand Bußgeld
Bei Rot über die Ampel 60 bis 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Benutzung eines elektronischen Geräts (z.B. Handy) 100 €, 1 Punkt in Flensburg

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