E-Mobilität ist in aller Munde: Nach dem Siegeszug der Pedelecs erobern seit Mitte 2019 die E-Roller die Innenstädte Nordrhein-Westfalens. Doch wo genau darf man mit diesen E-Tretrollern eigentlich fahren? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die geltenden Regeln in Deutschland und Europa.
Allgemeine Regeln für E-Scooter in Europa
Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:
- Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
- Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
- Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
- Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
- Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
- Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
- Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.
Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.
EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.
Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.
Regelungen in Deutschland
Elektrotretroller dürfen in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge geregelt. Die Verordnung gilt auch für Segways, aber nicht für Monowheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
Mindestalter und Führerschein
E-Roller dürfen ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht nötig.
Wo darf man fahren?
E-Roller dürfen nur auf Radwegen, Radstreifen oder Schutzstreifen gefahren werden. Falls kein Radweg vorhanden ist, muss man die Straße benutzen. Nicht erlaubt ist es auf Gehwegen zu fahren. Auch der Einsatz auf Autobahnen ist verboten!
Weitere Bestimmungen
- Ein E-Tretroller darf nur von einer Person gefahren werden.
- Es besteht Versicherungspflicht. Der Halter/die Halterin muss eine Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung für den E-Roller abschließen und am Fahrzeug ein Kennzeichen anbringen.
- Zwar gibt es keine Helmpflicht für E-Roller. Da die Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h unterwegs sind, empfiehlt es sich einen Radhelm zu tragen. Auch sollte man bei Dämmerung und Dunkelheit zur eigenen Sicherheit eine Warnweste oder reflektierende Kleidung tragen.
- Besonders vorsichtig sollten sich E-Roller-Fahrende an Kreuzungen, Ein- und Ausfahrten sowie an Bushaltestellen verhalten. Viele Verkehrsteilnehmende sind noch nicht auf E-Scooter eingestellt.
- E-Roller-Fahrende sollten sich zu Fuß Gehenden besonders vorsichtig nähern. Da ihre Fahrzeuge fast geräuschlos unterwegs sind, werden sie von anderen Verkehrsteilnehmenden erst spät oder gar nicht wahrgenommen.
- Fahren Sie nicht alkoholisiert E-Tretroller. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrende.
- Wie beim Auto- und Fahrradfahren ist die Nutzung von Smartphones während der Fahrt verboten.
- Falls sie sich einen E-Roller anschaffen wollen, achten sie darauf, dass das Modell über eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes (ABE) verfügt. Nicht alle Modell, die im (Versand-)Handel angeboten werden, verfügen über eine ABE und dürfen in Deutschland gefahren werden.
- Ein E-Roller muss mit zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen, Vorder- und Rücklicht (auch abnehmbar), seitlichen Reflektoren sowie einer Klingel ausgestattet sein.
Mitnahme in Bussen und Bahnen
Die Mitnahme von E-Rollern in Bussen und Bahnen ist in der Regel dann erlaubt, wenn diese eingeklappt werden können. Bitte erkundigen sie sich vor Fahrtantritt bei ihrem ÖPNV-Unternehmen.
Eine Übersicht über die verkehrssichere Handhabe gibt auch ein Flyer der Westfälischen Provinzial, der in Kooperation mit der Landesverkehrswacht erstellt wurde.
Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.
Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?
Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
Regelungen in anderen europäischen Ländern
Sie möchten im Urlaub einen E-Scooter ausleihen? Oder vielleicht Ihren eigenen Elektrotretroller mitnehmen? Wir erklären Ihnen, welche Regeln in den einzelnen europäischen Ländern gelten und was Sie beachten sollten. Ab welchem Alter darf man einen Elektroroller fahren und kann ich damit den Radweg benutzen? Das EVZ gibt einen Überblick über die wichtigsten E-Scooter-Regeln in Europa.
Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung.
Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind.
Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.
Wir werfen einen Blick auf die Regelungen für E-Scooter* in 30 europäischen Ländern.
*Batteriebetriebene, selbstbalancierte Fahrzeuge ohne Sitz, mit einer Lenkstange und einer baulich bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Beispiele für Regelungen in einzelnen Ländern
Belgien
- Mindestalter: 16 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Helmpflicht: Keine (wird aber dringend empfohlen)
- Wo darf man fahren? Radweg, Straße (wenn kein Radweg vorhanden), Schrittgeschwindigkeit in für Fahrräder freigegebenen Fußgängerzonen
- Bürgersteige dürfen nicht genutzt werden.
Bulgarien
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren
- Wo darf man fahren? auf Radwegen, wenn es keinen Radweg gibt, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden (vorausgesetzt, dort herrscht eine Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h)
- Verboten ist das Fahren auf Busspuren und Gehwegen, sowie in Bereichen, die mit einem Verbotsschild für Fahrräder gekennzeichnet sind.
Dänemark
- Mindestalter: 15 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
- Helmpflicht: Ja
- Wo darf man fahren? Sie müssen den Radweg benutzen, wenn es einen gibt.
- Auf Bürgersteigen, Gehwegen und Fußgängerüberwegen darf nicht gefahren werden.
Finnland
- Keine gesetzliche Altersgrenze
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Helmpflicht: Keine (wird aber empfohlen)
- Wo darf man fahren? auf Radwegen oder Fahrspuren für Fahrradfahrer, wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf der Straße oder einem Feldweg gefahren werden.
- Auf Bürgersteigen darf nicht gefahren werden. Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf Gehwegen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 15 km/h fahren.
Frankreich
- Mindestalter: 14 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Helmpflicht: Keine generelle Helmpflicht (wird aber empfohlen)
- Wo darf man fahren? Innerorts auf Radwegen und Radfahrstreifen, wenn diese nicht vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden, wenn dort höchstens Tempo 50 erlaubt ist, oder in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (6 km/h), wenn Fußgänger nicht behindert werden.
- Das Fahren auf Bürgersteigen ist grundsätzlich verboten.
Geplante Neuregelungen in Deutschland
Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.
An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.
Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Bußgelder bei Verstößen in Deutschland
Bei Verstößen gegen die E-Scooter-Regeln drohen Bußgelder:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
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