Wo darf man mit einem Elektro-Dreirad fahren? Rechtliche Grundlagen und Nutzungshinweise

Wenn es um die rechtlichen Grundlagen für Elektro-Dreiräder geht, ist zunächst eine grundlegende Unterscheidung zu treffen. Unsere Dreiradroller sind mit Ausnahme der Kabinenroller unter bestimmten Voraussetzungen als Krankenfahrstühle geeignet und zugelassen. Für diese gelten zum Teil andere Regelungen als für ein Freizeitmobil, das sich jemand kauft, um Fahrspaß und emissionsfreie Elektromobilität zu genießen. Hier sollen nun zunächst die Krankenfahrstühle behandelt werden.

Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs als Krankenfahrstuhl

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Fahrzeug rechtlich als Krankenfahrzeug gelten kann, das gehbehinderte, erkrankte oder behinderte Personen fahren dürfen:

  • Das Fahrzeug muss in seiner Bauart für die Nutzung durch Körperbehinderte geeignet sein.
  • Darf nicht mehr als einen Sitz haben.
  • Kann überdacht sein.
  • Darf leer samt Akku aber ohne Fahrer höchstens 300 kg wiegen.
  • Darf höchstens ein zulässiges Gesamtgewicht von 500 kg haben.
  • Darf maximal 110 cm breit sein.
  • Darf bauartbedingt höchstens 15 km/h fahren.

Unsere offenen, elektrischen Dreiradroller fallen unter diese Grenzen, sofern sie auf 15 km/h Geschwindigkeit begrenzt werden. Das Elektro Senioren Mobil mit 25km/h ist zu schnell. Die Kabinenroller sind zu breit, zu schwer und ebenfalls zu schnell.

Sie können nicht als Krankenfahrstühle zugelassen werden, wobei sie natürlich trotzdem für viele ältere, kranke oder behinderte Menschen eine große Hilfe zur selbstbestimmten Mobilität sind. Ob es unter diesen Umständen einen Zuschuss der Krankenkasse zur Anschaffung eines Kabinenrollers oder des 25 km/h schnellen E-Dreirad Rollers gibt, das muss jeweils im Einzelfall mit der Versicherung geklärt werden.

Weitere Unterkategorien bei den Krankenfahrstühlen

Wenn unser Elektro Trike nur im langsamen Gang mit 6 km/h fährt, dann kann es als Krankenfahrstuhl völlig ohne irgendeine Genehmigung gefahren werden. Das dürfen sogar behinderte Kinder unter 15 Jahren, die auf ein solches Fortbewegungsmittel angewiesen sind. Es ist nicht einmal erforderlich diese Fahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen anzumelden. Wir raten allerdings dringend dazu, eine Haftpflichtversicherung auch für diese Fahrzeuge abzuschließen.

Als Teilnehmer am Straßenverkehr kann auch ein sehr langsames Fahrzeug, das rechtlich als Fußgänger gilt, Unfälle mit weitreichenden Folgen verursachen. Eine eigene Versicherung des Fahrzeugs oder eine Aufnahme in die persönliche Haftpflichtversicherung ist deswegen anzuraten. Über 6 km/h besteht Versicherungspflicht, aber die Fahrzeuge dürfen bis 10 km/h immer noch als reine Krankenfahrstühle von Jedermann, der dazu in der Lage ist, geführt werden, ohne dass ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung vorliegt.

Mofa-Prüfbescheinigung für Fahrzeuge ab 10 km/h bauartbedingter Geschwindigkeit

Eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht, wer mit einem Fahrzeug über 10 km/h Geschwindigkeit unterwegs ist und das gilt nun für Kranke oder Behinderte, die gerne etwas schneller fahren wollen ebenso wie für alle anderen, die mit unseren Elektromobilen am Straßenverkehr teilnehmen. Wer also ein 15 km/h schnelles Elektro Trike erwirbt, muss dieses bei einer Versicherung anmelden, das Versicherungskennzeichen hinten anbringen und braucht die Mofa-Prüfbescheinigung. Gleiches gilt für unser Elektro Senioren Mobil mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Auch dieses kann mit der Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden.

Die Mofa-Prüfbescheinigung kann bei Fahrschulen oder anderen Bildungseinrichtungen erworben werden und umfasst eine Doppelstunde Praxis und sechs Doppelstunden Theorie. Zum Abschluss wird eine theoretische Prüfung abgelegt. Die Mofa-Prüfbescheinigung wird ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ausgehändigt und ist im rechtlichen Sinn kein Führerschein. Da die Mofa-Prüfbescheinigung erst 1980 eingeführt wurde, müssen sie Personen, die vor 1965 geboren sind, nicht erwerben. Sie müssen sich bei einer Polizeikontrolle in unserem Elektro Trike bis 25 km/h nur ausweisen können und damit ihr Alter nachweisen.

Der bis zu 45 km/h schnelle Econelo Kabinenroller 1500

Das einzige Fahrzeug im Econelo Sortiment, für das Sie einen Führerschein brauchen ist der 45 km/h schnelle Kabinenroller 1500. Wenn Sie sich diesen wetterfesten Elektroflitzer leisten, dann brauchen Sie mindestens den Führerschein AM. Dieser ist auch für Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und bei Verbrennungsmotoren einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimeter vorgeschrieben. Bei Elektrofahrzeugen liegt die technische Grenze des Führerscheins AM bei einer Nenndauerleistung von höchstens vier Kilowatt.

Selbstverständlich können Sie den Kabinenroller auch mit den “übergeordneten” Führerscheinen A, A1 und A2 sowie einem PKW- oder LKW-Führerschein fahren. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Jugendliche bereits mit 16 Jahren ein wetterfestes Fahrzeug mit Heizung fahren dürfen, sofern sie den Führerschein AM erwerben. Das wird viele Eltern freuen, die im ländlichen Bereich nicht wissen, wie ihr minderjähriges Kind zu einer ungünstig gelegenen Lehrstelle oder zum Sport kommen soll.

Sonderfälle aus dem Bereich der Elektro Senioren Mobile bis 25km/h Höchstgeschwindigkeit

Die Bestimmungen zum Fahren mit Krankenfahrstühlen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Sie beinhaltet auch eine Regelung für Altfälle. Darin ist festgehalten, dass Personen, die ein Fahrzeug vor dem Stichtag 01.09.2002 als Krankenfahrzeug zugelassen haben, dieses auch weiter fahren dürfen, auch wenn es den heutigen Regelungen nicht entspricht. Das gleiche gilt für Prüfbescheinigungen für Krankenfahrstühle, die vor diesem Stichtag ausgestellt wurden. Sie dürfen Ihr Fahrzeug weiter führen, wenn Sie es vor dem 30. 06. 1999 erstmals in Verkehr genommen haben. Diese Regelungen gelten aber nur für Altfahrzeuge.

Wenn der betroffene Personenkreis heute eines unserer Elektro Senioren Mobile mit 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit erwirbt, dann muss auch eine aktuelle Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden. Für die Kabinenroller bis 45 km/h ist mindestens eine Fahrerlaubnis AM vorzulegen.

Regelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr mit Krankenfahrstühlen und Elektrotrikes

Wenn Sie einen Krankenfahrstuhl nach obiger Definition, aber nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 6 km/h fahren, gelten Sie rechtlich als Fußgänger. Sie dürfen damit Gehwege benutzen und in der Fußgängerzone fahren. Wo keine Gehwege vorhanden sind, dürfen Sie aber wie ein anderer Fußgänger auch, die Straße mit Ihrem Krankenfahrstuhl benutzen.

Wenn Sie mit einem schnelleren Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen unterwegs sind, unterliegen Sie der Fahrbahnbenutzungspflicht. Das heißt, dass Sie Radwege nicht benutzen dürfen. Sie sind den Radfahrern vorbehalten. Obwohl langsame E-Bikes auch auf Radwegen erlaubt sind, gilt dies nicht für Fahrzeuge, die keinen Antrieb aus Muskelkraft besitzen. Auch die schnellen E-Bikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h müssen die Fahrbahn benutzen und sind auf Radwegen verboten.

Für unsere Elektro Senioren Mobile bis 25km/h bedeutet dies, dass Sie im kleinsten Gang bis 6 km/h auch Gehwege und Fußgängerzonen befahren dürfen.

Wo darf ich mit dem Dreirad fahren?

In vielen Ländern dürfen (e-)Dreiräder auf Fahrradwegen und Radwegen fahren. Wenn es keine speziellen Radwege gibt, können Dreiräder auf öffentlichen Straßen fahren. In der Regel gelten für Dreiräder die gleichen Verkehrsregeln wie für herkömmliche Fahrräder.

Die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen durch Dreiräder kann von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt sein. In einigen Städten und Regionen ist es erlaubt, auf Gehwegen zu fahren, während es in anderen verboten sein kann.

Weitere Hinweise zur Nutzung von Elektromobilen im Straßenverkehr

Laut § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sie mit einem Elektromobil überall dort fahren, wo auch Fußgängerverkehr zulässig ist. Allerdings gilt die Regel: Schrittgeschwindigkeit einhalten! Elektromobile, die mindestens 10 km/h fahren, dürfen auch auf Landwegen und Radwegen unterwegs sein.

Wenn Ihre Beine und Ihre Grundkondition nicht mehr bei großen Abenteuern mitspielen, kann ein Elektromobil Ihnen die wünschenswerte Flexibilität bieten. Mit einem Seniorenscooter können Sie lange Touren unternehmen und den Fußgängerweg, Radweg oder die Straße für sich erobern. Auch querfeldein können Sie unterwegs sein. Der Gesetzgeber hat jedoch einige Regeln aufgestellt, damit Sie und andere Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sein können.

Die Geschwindigkeit bestimmt Ihren Weg

Wenn Sie ein Elektromobil besitzen, dürfen Sie grundsätzlich überall dort fahren, wo auch Fußgänger unterwegs sind. Das ermöglicht Ihnen viele Freiheiten. So können Sie nach Herzenslust in der Innenstadt shoppen gehen oder sich ein Eis kaufen. Besonders wichtig ist hier, dass Sie Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf diese Weise werden andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet.

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie auch auf der Straße oder dem Radweg fahren. Nämlich dann, wenn Ihr Seniorenmobil mindestens 10 km/h auf den Tacho bringt. Außerdem dürfen Sie kurzzeitig auf die Straße ausweichen, wenn kein Fußgängerweg vorhanden ist. Auf der Autobahn hat Ihr Gefährt genauso wenig etwas zu suchen, wie auf einer Schnellstraße.

Zebrastreifen: Autofahrer halten für Sie an

Wenn Sie munter mit Ihrem Seniorenmobil unterwegs sind, werden Sie früher oder später an einen Zebrastreifen gelangen. Einige Elektromobil-Nutzer sind dann verunsichert. Allerdings sind es die Autofahrer, die hier besondere Rücksicht üben müssen. An einem Zebrastreifen hat Ihr Gefährt schließlich Vorfahrt. Um auf Nummer sicherzugehen, sollten Sie jedoch vorsichtshalber anhalten und sich davon überzeugen, dass die Autofahrer Ihnen Vorrang gewähren. Im Zweifelsfall sollten Sie nicht auf Ihr Recht pochen, denn Sicherheit geht vor.

Kurz und knapp: Verkehrsregeln im Überblick

Die Gesetze sind zwar klar geregelt, aber nicht immer für Elektromobil-Fahrer auf einen Blick ersichtlich. Folgende Verkehrsregeln gelten für Sie, wenn Sie mit dem Elektromobil unterwegs sind:

  • Sie dürfen dort fahren, wo Fußgänger erlaubt sind.
  • Sie müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Wenn kein Fußgängerweg parat steht, dürfen Sie auf die Straße oder den Radweg ausweichen.
  • Seniorenmobile mit mindestens 10 km/h können auf der Straße oder Radwegen gefahren werden.
  • Unter keinen Umständen dürfen Sie mit dem Gefährt auf die Autobahn oder Schnellstraße fahren.
  • Am Zebrastreifen haben Sie Vorfahrt.

Darf ich mit dem Elektromobil in den Einkaufsladen?

Der Elektroscooter nimmt Ihnen den Weg zum Einkaufsladen ab. Zudem können Sie mit dem cleveren Gefährt Ihre teilweise schweren Einkäufe mühelos transportieren. Vielen Nutzern stellt sich dabei automatisch die Frage, ob sie mit dem Elektromobil in den Einkaufsladen fahren dürfen. Grundsätzlich herrscht in Supermärkten das Hausrecht. Der Besitzer kann davon Gebrauch machen und selbst festlegen, wer den Laden betreten darf und wer nicht. Wenn es keine baulichen Besonderheiten gibt, spricht aber nichts gegen die Nutzung im Einkaufsladen.

Sollten die Gänge im Supermarkt aber sehr eng oder es offensichtlich sein, dass sie andere Kunden damit entscheidend beeinträchtigen, könnte das Befahren mit dem Elektromobil zum Problem werden. Gehen Sie auf Nummer sicher und fragen Sie vorab an der Kasse nach, ob Sie mit dem Seniorenmobil in den Laden dürfen.

Alkohol am Steuer: Grenzwert unbedingt einhalten

Sie haben sich am Abend mit Freunden zu einem Bier verabredet? Ihr Seniorenmobil bringt Sie sicher zu Ihrem Treffpunkt. Damit Sie auch wohlbehalten wieder zu Hause ankommen, sollten Sie die Alkoholgrenzwerte einhalten. Was viele nämlich nicht wissen ist, dass Elektromobil-Nutzer die gleichen Alkoholgrenzwerte einhalten müssen wie Autofahrer.

Wurde bei Ihnen 0,5 bis 1,09 Promille nachgewiesen und das, obwohl Sie aktiv am Straßenverkehr teilgenommen haben, zieht das empfindliche Strafen nach sich. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit 500-1500 Euro bestraft, je nachdem, wie oft der Tatbestand schon erfüllt wurde. Zudem winken Fahrverbot und Punkte in Flensburg.

Sollten Sie sogar mit über 1,09 Promille im Blut erwischt worden sein, stellt das eine Straftat dar. In dem Fall droht Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Es wird geraten, überhaupt keinen Alkohol zu konsumieren, wenn Sie mit Ihrem Elektromobil unterwegs sind. Mediziner beobachten immer wieder, dass Personen ganz unterschiedlich auf Alkohol reagieren. So können Sie auch Ausfallerscheinungen aufweisen, obwohl Sie nur wenig Alkohol konsumiert haben.

Elektromobil: Was muss ich im Straßenverkehr beachten?

Nach Lust und Laune losbrausen, auf Straße, Radweg und Bürgersteig, über Bordsteine und querfeldein. Was für ein Traum! Den sich immer mehr Senioren erfüllen möchten - mit dem Kauf von Elektromobil, E-Scooter, Reisescooter oder E-Mobil für die Mitnahme in Bus und Bahn.

Laut § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Krankenfahrstühle einsitzige Kraftfahrzeuge (keine Kabinen-Zweisitzer) mit Elektroantrieb. Elektromobile sind also motorisierte Krankenfahrstühle, die bauartbedingt höchstens 15 km/h fahren - und führerscheinfrei sind. Krankenfahrstühle eignen sich für Nutzer mit Mobilitätseinschränkung, wiegen ohne Fahrer - bei bis 500 kg Gesamtmasse - maximal 300 kg und sind höchstens 110 cm breit.

Nach § 10 FeV gilt außerdem ein Mindestalter von 15 Jahren für Fahrzeuge über 10 km/h. Darunter existiert keine Altersbeschränkung: So können solche Elektromobile auch Behinderten unter 15 zu einem Plus an Mobilität verhelfen! Entsprechend sind alle ähnlichen Fahrzeuge einzustufen wie beispielsweise L6e und L7e, die bauartbedingt nicht mehr als 25 km/h fahren - und dem Krankenfahrstuhl im Aufbau ähneln.

Welche Regelungen gelten für 25 km/h Autos mit Verbrennungsmotor?

Seit 2002 ist bei 15 km/h Schluss. Doch § 76 FeV sieht für die zweisitzigen 25er ein Übergangsrecht vor - Bestandsschutz für alle, die noch eine Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 haben. Sie dürfen ihr kleines Auto mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 10 km/h und bis höchstens 30 km/h weiterhin führen. Vorausgesetzt, das Elektromobil wurde bis 30. Juni 1999 erstmalig in Verkehr genommen - und sein Fahrer ist aufgrund von Krankheit oder Behinderung darauf angewiesen.

Wo dürfen Sie mit Krankenfahrstuhl und Elektromobil fahren?

Ein Senioren Elektromobil und Krankenfahrstuhl ersetzt die Beine, wenn die Füße nicht mehr wollen - auf öffentlichen Wegen und Plätzen. Außerdem ist Ihnen - gem. § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) - das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Mit Betonung auf Schritt: Wer einen Krankenfahrstuhl fährt, ist verkehrsrechtlich Fußgänger! Auch am Zebrastreifen hat Ihr Elektromobil also Vorrang. Nur dort, wo kein Fußweg in Sicht ist, dürfen Sie Radweg oder Straße benutzen.

Wann braucht ein Elektromobil TÜV und Haftpflichtversicherung?

Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h kommen ohne Haftpflichtversicherung aus - aber diese empfiehlt sich trotzdem. Alles, was schneller ist, braucht sie - und außerdem eine Betriebserlaubnis bzw. TÜV-Gutachten.

Zur regelmäßigen TÜV-Hauptuntersuchung muss Ihr Elektromobil trotzdem nicht. Denn den TÜV erledigt der Hersteller, Betriebserlaubnis bzw. TÜV-Zertifikat sind beim Kauf mit im Paket. Mit Anmeldung eines Fahrzeugs über 6 km/h (nach §18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO) erhalten Sie ein farbiges, reflektierendes Versicherungskennzeichen, das an der Elektromobil-Rückseite angebracht wird und ein Jahr gültig ist. Führerschein-, Gurt- oder Helmpflicht bestehen nicht, aber es wird im Sinne der eigenen Sicherheit trotzdem dazu geraten!

Welche Elektromobile lieben die Straße?

Während Sie mit einem 6 km/h Senioren Scooter nur auf Fahrradwegen und Gehwegen fahren sowie die Straße überqueren dürfen, weil sie keine Straßenzulassung, also TÜV Zulassung haben und brauchen, qualifizieren sich Elektromobile ab 10 km/h - neben Fußwegen und Radwegen - auch für den Straßenverkehr. Sie dürfen damit am Straßenfluss teilnehmen! Falls Sie sich darüber hinaus mehr Tempo wünschen und ganze Touren unternehmen möchten: Die Sortimentsvielfalt wächst fortlaufend.

Senioren Elektromobile mit 12 km/h und 15 km/h meistern auch Spazierwege in der freien Natur, sind aber keine Geländefahrzeuge. Aber manche von ihnen fast ein kleines Auto! Wie Kabinen Elektromobile mit Dach, abschließbaren Türen und Scheibenwischern. Nehmen Sie sich die Freiheit, auch bei Wind und Wetter trocken unterwegs zu sein.

Senioren Elektromobile mit 12 km/h und 15 km/h - plus Exkurs Fahrerlaubnis

  • Elektromobile (einsitzig) bis max. 15 km/h haben eine Einstufung als Krankenfahrstuhl: immer führerscheinfrei
  • Ellektromobile (z.B. Scuddy / Emma), die zweispurig sind; sind für Menschen, die vor dem 01.04.65 geboren sind, bis max. 25 km/h Führhrerscheinfrei. Alle später geborenen benötigen mind. den Mofa Führerschein.
  • Bis 20 km/h sind diese Fahrzeuge führerscheinfrei
  • Für die Fahrzeuge der Klasse L6e bis 45km/h reicht die Fahrerlaubnisklasse „AM“ aus.
  • Für die Fahrzeuge der Klasse L7e, bis max. 45km/h, muss der Führerschein der Klasse „B“ oder die alte Klasse „3“ vorhanden Sein.
  • Fahrzeuge der Klasse L7e könnten unsere Zweisitzer sein.

Was können faltbare Dreiräder mit EU-Straßenzulassung?

Seniorenmobile mit drei Rädern und innovative Ideen wie Dreirad Scuddy sind Elektroroller und Cityflitzer. 20 km/h flott, passen sie klein gefaltet in eine Sporttasche. Mobilität nicht nur für junge Leute, Studenten oder Courierfahrer, im Sitzen und im Stehen auf der Fahrbahn unterwegs. Diese E-Fahrzeuge mit mechanischen Scheibenbremsen und griffiger Luftbereifung haben nichts auf dem Gehweg zu suchen, aber dafür eine EU-Straßenzulassung, plus eine Erlaubnis für Radwege, die auch für Mofas geöffnet sind.

Faltbare, steigfähige Elektroroller mit sanftem Anfahrverhalten, drei Geschwindigkeitsmodi - 10 km/h, 15 km/h und 25 km/h und großem Radius erwarten Sie!

Welche Alkohol-Grenzwerte gelten auf dem Elektromobil?

Auch für Krankenfahrstuhl und Elektromobil-Fahrer gelten Alkoholgrenzwerte - wie für Autofahrer. Werden Sie mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit - mit Bußgeldbescheid um 500 Euro. Hinzukommen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Und sind Sie trotz 1,1 Promille und mehr mit Ihrem Elektromobil unterwegs, begehen Sie eine Straftat.

Gleiches gilt, wenn Sie sich ab 0,3 Promille so verhalten, dass man Ihnen die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ansieht. Sie sind unter 21? Oder Führerscheinanfänger in der Probezeit? Dann gilt für Sie: 0,0 Promille am Lenker.

Auch als Fahrer mit Mobilitätseinschränkung haben Sie zahlreiche Rechte: Fordern Sie diese selbstsicher ein.

Wo darf ich mit einem Elektromobil für Senioren in der Öffentlichkeit fahren?

  • Sie dürfen mit Ihrem Seniorenmobil auf der Straße fahren (allerdings nicht auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße).
  • Sofern Sie nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren, ist auch die Nutzung des Gehwegs und der Fußgängerzone erlaubt.
  • Wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen vorhanden ist, dürfen Sie auch den Radweg oder den Bussonderfahrstreifen mit Ihrem Seniorenmobil befahren, andernfalls jedoch nicht.

Darf ich mit einem Senioren-Elektromobil in ein Geschäft fahren?

In Geschäften gilt das Hausrecht. Hier darf der Betreiber entscheiden, ob er Ihnen die Nutzung des Seniorenmobils gestattet. Sofern jedoch keine baulichen Gegebenheiten dagegen sprechen und Sie maximal mit Schrittgeschwindigkeit fahren, ist es in der Regel gestattet.

Darf ich ein Seniorenfahrzeug auch ohne Führerschein fahren?

Ja. Gilt ein E-Mobil für Senioren rechtlich als Krankenfahrstuhl, ist es ein führerscheinfreies Fahrzeug, für das weder Fahrerlaubnis noch Prüfbescheinigung erforderlich sind. Dafür darf das Fahrzeug aber z. B. nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 15 km/h aufweisen.

Weist ein Krankenfahrstuhl eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h auf, ist ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben, um damit fahren zu dürfen. So legt es § 10 Abs.

Wird ein Senioren-Elektromobil von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, besteht eine medizinische Notwendigkeit, kann das Seniorenmobil von der Krankenkasse übernommen werden.

Sonderregelungen für Seniorenmobile

  • Sie unterliegen nicht der gesetzlichen Winterreifenpflicht. (§ 2 Abs.
  • Sie dürfen bei Dunkelheit nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn parken und müssen von dort entfernt werden. (§ 17 Abs.
  • Sie dürfen einen Bussonderfahrstreifen befahren, sofern ein entsprechendes Zusatzzeichen dies erlaubt. (Anlage 2 Nr.
  • Es muss kein Erste-Hilfe-Material im Seniorenmobil mitgeführt werden. (§ 35h Abs.
  • Ziehen Sie mit Ihrem Seniorenmobil einen Anhänger, darf die Anhängelast höchstens 50 Prozent der Leermasse Ihres Seniorenmobils betragen. (§ 42 Abs.
  • Seniorenmobile benötigen keine Rückfahrscheinwerfer. (§ 52 Abs.

Das Scooterfahrrad

Das Easy Go ist ein Fahrrad und ein Elektromobil in einem. Das Elektromobil Fahrrad kann auf zwei verschiedene Arten verwendet werden, als Fahrrad und als Elektromobil, zwischen diesen beiden Einstellungen kann man durch einfaches Hochklappen der Fußplatte (mit der Hand oder dem Fuß) wechseln. Wenn Sie die Fußplatte heruntergeklappt haben, dann arbeitet das Fahrrad als Scootmobil und wenn Sie die Fußplatte hochklappen, dann können Sie mittreten.

Das Elektromobilfahrrad ist entwickelt worden und nach NORM EN 12184 getestet. Das Elektromobilfahrrad erfüllt die in der medizinischen Hilsmittelrichtlinie genannten Anforderungen und ist mit einer CE-Kennzeichnung versehen.

Fahrradstand:

  • Fußplatte oben
  • Antrieb wird durch treten aktiviert
  • Trittunterstützung abhängig von Trittkraft und Geschwindigkeit
  • Extra Unterstützung mit Hilfe des Daumengashebels
  • Rückwärtsfahren durch Rückwärtstreten

Elektromobilstand:

  • Fußplatte unten
  • Vor- und Rückwärtsfahren mit dem Daumengashebel (Stand 1: 5 km/h, stand 2: 10 km/h, stand 3: 15 km/h)
  • Pedale sind freigeschaltet

Verkehrsregeln Dreirad-Scooter

ls Fahrer des Easy Go sind Sie Teilnehmer des Verkehrs, zusammen mit vielen anderen Verkehrsteilnehmern. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Regeln gelten, um Unfälle zu vermeiden. Lesen Sie hier auf welche Verkehrsregel Sie achten sollten beim Radfahren mit dem Easy Go Elektromobilfahrrad.

Für das Fahren des Easy Go Elektrodreirad ist kein (Moped/Roller) Führerschein nötig, aber Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Fahrzeug was schneller als 10 km/h fahren fährt, fahren zu dürfen. Das Easy Go fährt 15 km/h. Das Elektromobilfahrrad ist ein behindertengerechtes Fahrzeug und behindertengerechte Fahrzeuge dürfen auf Fußwege, Radwege, Fahrrad/Moped Wege oder auf der Straße fahren. Aber nicht auf der Autobahn.

Fahren Sie mit dem Easy Go auf dem Fußwege, befolgen Sie die Regeln für Fußgänger und dürfen Sie nicht schneller fahren als 6 km/h.

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