Wo darf man mit E-Scooter fahren? Regeln und Bußgelder im Überblick

Elektroscooter werden immer beliebter, sind aber auch umstritten. Gerade im Stadtverkehr sollen E-Scooter eine Alternative zum Auto oder zum Fahrrad sein. In vielen Städten bieten verschiedene Unternehmen die Fahrzeuge zum Ausleihen an.

Die Frage "Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?" regelt seit dem Jahr 2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKV). Offiziell heißen die Kraftfahrzeuge, die in der Presse E-Scooter genannt werden, Elektrokleinstfahrzeuge. Die offizielle Bezeichnung lautet: Elektrokleinstfahrzeug mit Lenk- oder Haltestange.

Grundlegende Regeln für E-Scooter

Auch für E-Roller gelten im Straßenverkehr klare Regeln, etwa was das Befahren der Gehwege oder die Promillegrenze betrifft. Hier sind die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerschein: Nicht erforderlich
  • Helmpflicht: Keine Pflicht, aber empfohlen
  • Wo fahren: Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
  • Wo nicht fahren: Gehwege, Fußgängerzonen (es sei denn, durch Zusatzschild erlaubt)

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Durch Fußgängerzonen darf man nur rollen, wenn das mit einem Zusatzschild ausdrücklich erlaubt wird. Das gilt auch für Radfahrer. In Fußgängerzonen ist das Fahren grundsätzlich verboten. Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden. Sonstige Radwege, die mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet sind, dürfen befahren werden.

Parken von E-Scootern

E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und - wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden - auch in Fußgängerzonen abgestellt werden. Wie bisher dürfen die Elektrofahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden - solange sie Fußgänger:innen und Rollstuhlfahrer:innen nicht behindern. Ebenso wie bei Fahrrädern. Es gibt keine speziellen Parkverbote nach der Straßenverkehrsordnung.

Allerdings gilt auch für E-Scooter: Stellen Sie diese in nicht zulässigen Verkehrsflächen ab, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Diskutiert werden aber Abstellverbote, beziehungsweise neue Regeln, wonach E-Scooter nur in markierten Flächen zum Verleih angeboten werden. Manche Städte haben bereits solche Regeln für bestimmte Bereiche.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, die Roller nach Gebrauch so abzustellen, dass sie niemanden behindern oder gar gefährden. Im Alltag sieht das aber oft anders aus: So werden E-Scooter immer wieder achtlos mitten auf Wegen oder am Straßenrand zurückgelassen. Dort sind sie ein Hindernis für Fußgänger, Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen, die teilweise auf die Straße ausweichen müssen.

Sowohl die Städte als auch die E-Scooter-Verleiher haben auf die Probleme mittlerweile reagiert. So können Nutzer bei vielen Verleihern das Fahrzeug vielerorts nur noch abgeben, nachdem sie ein Beweisfoto gemacht haben. Es soll belegen, dass der Scooter ordnungsgemäß abgestellt wurde. Einige Städte wie Hamburg und Braunschweig haben zudem an stark frequentierten Standorten eigene Parkzonen für E-Scooter eingerichtet.

Alkohol und E-Scooter

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Bußgelder bei Verstößen

Behindern oder gefährden achtlos abgestellte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmer, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Verleiher können entstehende Kosten auf die Nutzer umlegen. Fahren diese auf dem Gehweg, werden sie mit einem Bußgeld belegt. Versäumt man, einen Richtungswechsel mit Handzeichen anzukündigen, sind Euro fällig.

Der Bußgeldkatalog für E-Scooter verrät auch: Wer bei Rot über eine Ampel fährt, wird mit Euro zur Kasse gebeten und bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Auch nebeneinander zu fahren, ist nicht gestattet und kostet Euro Bußgeld. Wird jemand anderes dabei behindert oder gefährdet, sind es beziehungsweise Euro.

Hier eine Übersicht über häufige Verstöße und die entsprechenden Bußgelder:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Geplante Neuregelungen für E-Scooter

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.

E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.

An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.

E-Scooter-Regeln in Europa

Da Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind.

Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.

Einige allgemeine Regeln, die in vielen europäischen Ländern gelten:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger.
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0