Nicht nur Autofahrer haben manchmal ihre liebe Müh, einen geeigneten Parkplatz zu finden. Auch für Motorräder und Roller muss sich erst mal ein Plätzchen finden. Eigentlich sollte die Parkplatzsuche mit einem schmalen Motorrad kein Problem sein.
Allgemeine Parkregeln für Mofas und Roller
Die in Deutschland bestehenden Vorschriften und Verbote zum Halten und Parken finden sich im § 12 StVO. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) differenziert bei den Vorschriften fürs Halten und Parken nicht zwischen Pkw und Motorrädern. Es gelten daher dieselben Regeln für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge.
Sie dürfen und müssen nach den gleichen Regeln parken wie Autos auch. Im Klartext bedeutet dies, dass Sie den Roller nur auf den gekennzeichneten Flächen abstellen dürfen. Oder Sie parken Ihr Motorrad am Straßenrand, wenn dort kein Parkverbot besteht. Auch wenn der Roller schmal ist und wenig Platz wegnimmt.
Dementsprechend dürfen Sie Ihr Motorrad ausschließlich in dafür ausgewiesenen Parkplätzen oder Parkflächen abstellen. Diese können sich entweder auf der Straße oder in einem Parkhaus befinden, das über gesonderte Parkplätze für Motorräder verfügt.
Parken auf dem Gehweg
Auf dem Fußweg sollten Sie die Zweiräder hingegen nicht parken. Das wird zwar manchmal geduldet, kann aber auch den Unmut von Passanten hervorrufen. Auf dem Bürgersteig dürfen Sie dennoch nicht parken. In manchen Gemeinden wird zwar ein Auge zugedrückt. Darauf verlassen sollten Sie sich aber nicht.
Gut zu wissen: Es ist ihnen nur dann erlaubt, ein Motorrad auf dem Bürgersteig zu parken, wenn das Abstellen durch das Verkehrszeichen 315 ausdrücklich erlaubt wird. Dieses kann auch mit einen Zusatzzeichen ausgestattet sein, auf dem ein Motorrad abgebildet ist. Das Parken auf dem Gehweg wird meistens in Gebieten erlaubt, in denen es keine ausreichenden Parkmöglichkeiten auf der Straße gibt, aber der Gehweg so breit ist, dass ein abgestelltes Kraftfahrzeug Fußgänger nicht behindert.
Das Motorrad-Parken auf dem Gehweg ist nur dann zulässig, wenn es vom Verkehrszeichen 315 gestattet wird.
Allerdings zeigen sich Polizei und Gemeinden häufig kulant und drücken aufgrund des generellen Parkplatzmangels ein Auge zu. Dabei sollten Sie das Motorrad so parken, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. Zudem wird ein solches Fehlverhalten auch nur dann toleriert, wenn sich keine speziellen Motorradparkplätze in der Nähe befinden.
Spezielle Motorradparkplätze
Gelegentlich finden Sie spezielle Motorradparkplätze. Diese schmaleren Parkbuchten dürfen Sie auch mit Ihrem Roller nutzen.
Sollte es in einem Gebiet allerdings zusätzliche Parkflächen oder Parkplätze geben, die speziell und ausschließlich für Krafträder vorgesehen sind, müssen Sie Ihr Motorrad dort parken.
In vielen größeren Städten gibt es heutzutage spezielle Motorradparkplätze, auf denen ausschließlich Motorräder abgestellt werden dürfen. Diese besonderen Parkplätze werden durch das standardmäßige blaue Parkschild und ein Zusatzschild mit Piktogramm eines Motorradfahrers ausgewiesen. Die Parkflächen sind wesentlich kleiner und die Anzahl der verfügbaren Stellplätze geringer. Häufig sind 2 bis 15 Parkplätze vorhanden.
Parkschein und Parkscheibe
Auch hinsichtlich Parkschein und Parkscheibe gelten keine Besonderheiten. Stellen Sie Ihren Roller an einem Parkscheinautomaten ab, müssen Sie auch ein Ticket lösen. Dies müssen Sie gut sichtbar am Roller befestigen. Zur Sicherheit sollten Sie den Kontrollabschnitt aufheben. Vielleicht machen Sie auch noch ein Foto vom Parkschein an Ihrem Roller.
Ist eine Parkscheibe vorgeschrieben, sind Sie auch als Motorradfahrer nicht von dieser Verpflichtung entbunden. Eine Parkscheibe können Sie zum Beispiel mit einem Kabelbinder am Roller befestigen. Auch hiervon sollten Sie ein Foto machen. Gegen Scherzbolde, die Ihre Parkzeit mutwillig verstellen, sind Sie leider nicht geschützt.
Viele Hersteller bieten mittlerweile auch ausgetüftelte Halterungen an, an denen Sie Ihre Parkscheibe befestigen können. Auch für Parkscheine gibt es praktische Systeme. Und wollen Sie mit dem Motorrad nach Österreich düsen, können Sie sogar eine spezielle Vignetten-Halterung kaufen.
Eine Alternative zur herkömmlichen Parkscheibe aus Plastik oder Papier kann eine digitale Parkscheibe darstellen. Diese ist zulässig, wenn sie eine Typengenehmigung hat. Voraussetzung sind ganz spezielle Funktionsweisen. Zum Beispiel muss der elektronische Helfer sich beim Anhalten des Fahrzeugs auf die Parkzeit einstellen und darf nicht mitlaufen. Außerdem muss das Gerät mit dem Parken-Verkehrszeichen Nr. 314 ausgestattet sein und über dem Display die Aufschrift „Ankunftszeit“ haben. Auch für die Zeitangabe und Zahlenhöhe sind klare Vorschriften zu beachten.
Parken in Parkhäusern
Finden Sie im öffentlichen Verkehrsraum keinen geeigneten Parkplatz, können Sie auch ein Parkhaus nutzen. Aber Achtung! Der Betreiber kann die Nutzung für Roller und Motorräder einschränken oder sogar verbieten.
Bei Parkhäusern handelt es sich um private Anlagen. Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen.
Parken auf E-Auto-Parkplätzen
Schwierig ist die Klärung der Frage, ob Sie mit einem E-Roller oder Elektro-Motorrad auf den speziell für E-Autos ausgewiesenen Parkplätzen parken dürfen. Parkplätze für Elektrofahrzeuge können je nach Stadt oder Gemeinde recht unterschiedlich aussehen. Ist die Parkfläche für Elektrofahrzeuge freigegeben, müssten Sie eigentlich auch mit Ihrem E-Motorrad dort parken dürfen. Was erlaubt ist und ob das Parken sanktioniert wird, kommt wieder auf die jeweilige Gemeinde an.
Anders sieht es aus, wenn die Parkzeit auf die Dauer des Ladevorgangs beschränkt ist. Einen E-Roller werden Sie nicht an einer Ladestation für Autos aufladen können. Entsprechend dürfen Sie trotz Elektroantrieb dort auch nicht parken.
Mittlerweile gibt es Anbieter, die spezielle Ladesäulen für E-Roller, E-Bikes und Krankenfahrstühle anbieten.
Bußgelder bei Falschparken
Das ordnungswidrige Parken von einem Motorrad oder anderen Krafträdern (bspw. das Motorrad auf dem Gehweg zu parken) kann dies mindestens ein Verwarngeld nach sich ziehen. Schwere Parkverstöße mit Krafträdern, die beispielsweise eine Sachbeschädigung zur Folge haben, werden mit einem Bußgeld ab 70 Euro und ggf. einem Punkt in Flensburg geahndet.
Parken ohne Parkticket oder Parkscheibe gilt als Ordnungswidrigkeit und hat einen Strafzettel oder ein Bußgeld zur Folge.
Eine vollständige Übersicht der möglichen Sanktionen bietet diese Tabelle.
Weitere wichtige Hinweise
- Parken auf Pkw-Parkplätzen: Sie können Ihr Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz abstellen, solange keine Zusatzzeichen dies verbieten.
- Mehrere Motorräder pro Parkplatz: Es ist in Deutschland erlaubt, dass zwei Motorräder auf demselben Parkplatz abgestellt werden, um auf diese Weise Parkraum bzw. Platz zu sparen.
- Sichtbarkeit des Kennzeichens: Decken Sie Ihr Motorrad oder Ihren Motorroller beim Parken mit einer Plane ab, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das Kennzeichen weiterhin sichtbar ist. Hierfür erhalten Sie im Handel spezielle Planen, die über ein entsprechendes Fenster aus durchsichtiger Folie verfügen.
- Fahrradständer: Ebenfalls handelt es sich um ein Parkverbot, wenn Sie mit Ihrem Kraftrad Abstellmöglichkeiten an einem Fahrradständer versperren.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Parken auf Gehwegen | Grundsätzlich verboten, außer durch Verkehrszeichen 315 erlaubt |
| Parken auf Pkw-Parkplätzen | Erlaubt, solange keine Zusatzzeichen dies verbieten |
| Parkschein/Parkscheibe | Pflicht, wenn auf dem Parkplatz vorgeschrieben |
| Parkhäuser | Nutzung grundsätzlich erlaubt, Betreiber kann Einschränkungen vornehmen |
| E-Auto-Parkplätze | Erlaubnis abhängig von lokalen Vorschriften und Ladebedingungen |
| Bußgelder | Bei Verstößen gegen die Parkvorschriften möglich |
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