Auf dem Fahrrad ist Linksabbiegen besonders risikoreich. Radfahrende sind im Straßenverkehr besonders verletzlich und können leicht übersehen werden. Herausfordernd, vor allem bei viel Verkehr: Das Linksabbiegen.
Indirektes Linksabbiegen als sichere Alternative
Daher empfehlen Fachleute den indirekten Weg. Dieses indirekte Linksabbiegen wird Radfahrenden empfohlen:
- Geradeaus über die Kreuzung fahren.
- Dann von rechts die Straße überqueren.
Indirekt links abbiegen bedeutet: Statt sich mit den Fahrzeugen im linken Fahrstreifen einzuordnen, bleiben Radfahrende im rechten Fahrstreifen beziehungsweise auf dem Radweg. Sie überqueren zunächst geradeaus die Kreuzung und halten dann rechts an. Dort drehen sich praktisch um 90 Grad.
An einer rechts-vor-links-Kreuzung ohne Ampel müssen sie zunächst den Verkehr von rechts passieren lassen, sich dann im 90-Grad-Winkel drehen und dann erneut den Verkehr von rechts passieren lassen. Das dauert zwar meist etwas länger, ist aber klar der sicherere Weg. Gerade auf Straßen mit viel Verkehr.
Das wird mittlerweile auch bei Fahrradtrainings für Kinder so vermittelt.
Direktes Linksabbiegen
Beim Abbiegen an Kreuzungen unterscheidet die deutsche Rechtsprechung in direktes und indirektes Abbiegen. Bei der direkten Art nutzen Radler entweder den Abbiegefahrstreifen für Kraftfahrzeuge oder den eigenen Abbiegestreifen für Radfahrer. Wer also direkt links abbiegen möchte, muss quer über die Kreuzung. Eine Alternative bildet das indirekte Abbiegen.
Wichtige Regeln und Tipps für Radfahrer beim Abbiegen
Wie auch für Menschen in Kraftfahrzeugen gilt für Radfahrende: Sie müssen besonders auf Personen zu Fuß Rücksicht nehmen. Diese haben in der Regel Vorrang, wenn sie die Straße überqueren, die ebenfalls linksabbiegende Radfahrende passieren wollen. Zudem müssen Radfahrende immer bedenken, dass sie praktisch nicht zu hören sind. Und da viele Fußgängerinnen und Fußgänger nach Gehör laufen, ist vor allem an Kreuzungen ohne Ampeln besondere Vorsicht geboten.
Um ein unsicheres Verhalten und Unfälle zu vermeiden, sollten Sie sich beim Linksabbiegen an folgende Schritte halten:
- Umsehen: Schauen Sie sich vor dem Abbiegen als erstes über Ihre linke Schulter um. Hier ist es wichtig, einen Überblick über die Verkehrssituation zu bekommen und weitere Verkehrsteilnehmer wahrzunehmen.
- Handzeichen: Danach können Sie Ihren linken Arm lang ausstrecken und somit ein Handzeichen geben. Dieses informiert die Verkehrsteilnehmer hinter Ihnen von Ihrem Vorhaben, abzubiegen.
- Einordnen: Nachdem Sie Ihre Hand ausgestreckt haben, können Sie sich in die Fahrbahnmitte einordnen.
- Vorfahrt beachten: Wenn Sie die Stelle, an der Sie abbiegen wollen, erreicht haben, müssen Sie zunächst die Vorfahrt beachten. Bleiben Sie dafür stehen und lassen Sie dann alle Fahrzeuge des Gegenverkehrs und mit Vorfahrt vorbeifahren.
- Umsehen: Kurz bevor Sie zum Abbiegen ansetzen, sollten Sie noch einmal einen kurzen Blick über die linke Schulter werfen.
- Abbiegen: Wenn alles frei ist, können Sie nach links abbiegen.
Noch vor dem typischen Fahrrad-Handzeichen gilt es, zurückzuschauen. Nachdem Sie sich versichert haben, dass keine gefährliche Situation entstehen könnte und ein gefahrloses Abbiegen mit dem Fahrrad möglich ist, geben Sie das Handzeichen.
Als Nächstes müssen Sie die Vorfahrtsregeln für Radfahrer und Pkw herausfinden. Welche Verkehrsschilder sehen Sie? Haben Sie als Radfahrer die korrekte Vorfahrt beachtet, gilt es nun, Fußgängern Vorfahrt zu gewähren. Diese gilt immer, wenn Radfahrer abbiegen wollen. Sollten Sie keine Vorfahrtsschilder erkennen können, gilt rechts vor links. Diese Bestimmung wird auch in 30er Zonen angewandt.
Wer mit dem Fahrrad links abbiegen möchte, muss immer besonders vorsichtig sein.
Häufige Fehler und Bußgelder
Es gibt einige Fehler, die oft von Fahrradfahrern begangen werden. Diese können mit Bußgeldern bestraft werden.
- Beachten Sie beim Linksabbiegen, dass Sie den Gegenverkehr durchlassen müssen. Wenn dabei eine Gefährdung entsteht, müssen Sie 70€ bezahlen.
- Wenn Sie abbiegen und einen Fußgänger gefährden, müssen Sie eine Strafe von 70€ bezahlen.
- Beachten Sie außerdem, das Rechtsfahrgebot einzuhalten.
Falsches rechts oder links abbiegen mit dem Fahrrad ist einer der Hauptursachen für Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Entweder achten die Radler nicht auf kreuzende Fußgänger sowie Autos oder Pkw-Führer missachten Fahrradfahrer. Zudem ist manch einem Radfahrer nicht bewusst, wann er Vorfahrt hat.
Wer mit dem Fahrrad falsch abbiegt, muss gemäß dem Bußgeldkatalog mit Sanktionen zwischen 15 und 30 Euro rechnen.
Der Fahrrad-Bußgeldkatalog nennt verschiedene Bußgelder für Fahrer, die falsch rechts oder links abbiegen mit dem Fahrrad. Wer als Radfahrer nicht die Vorfahrt bei der Überquerung einer Kreuzung beachtet, muss mit einer Buße von 15 Euro rechnen. Auf 25 Euro steigt es, wenn ein Radfahrer zusätzlich eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht hat. Kommt nun noch eine Sachbeschädigung dazu, entstehen Kosten von 30 Euro.
Der grüne Pfeil für Radfahrer
Wie auch für andere Kraftfahrzeuge gibt es seit 2020 auch einen grünen Pfeil für Fahrradfahrer, der das Abbiegen nach rechts bei roten Ampeln erlaubt. Sehen Sie an einer Ampel ein entsprechendes Schild, können Sie demnach abbiegen, ohne ein Bußgeld zu befürchten.
Was können Betriebe tun?
Betriebe haben viele Möglichkeiten, die besonderen Risiken von Radfahrenden auf den täglichen Wegen zu thematisieren. Hierfür eignen sich unter anderem Dienstbesprechungen. Sicherheitsbeauftragte können beispielsweise die morgendlichen Wege zur Arbeit ansprechen. Hat es Beinaheunfälle gegeben? Nicht zuletzt kann so eine gute Fehlerkultur im Betrieb etabliert werden. Kommen viele Beschäftigte mit dem Fahrrad zur Arbeitsstätte, könnten auch Interessenskreise eingerichtet werden, die die täglichen Wege im Umfeld des Betriebes auf besondere Gefährdungen untersuchen. Auf Basis der gesammelten Erfahrungen könnten sichere Verhaltensstrategien erarbeitet oder Weiterbildungen angestoßen werden.
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